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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Radiator undicht nu Graka kaputt


Deathcrush
2005-05-17, 21:44:38
Hab mal ne frage,

hab vor kurzem einen 120er Radi Vollkupfer eingebaut, per zufall hab ich festgestellt das der Radiator undicht ist und Wasser verliert. Wie der zufall nun mal will genau auf meine Grafikkarte :(. Der Analogausgang ist natürlich dabei drauf gegangen, aber der Digiausgang scheint noch zu funktionieren. Wie sieht es mit der Haftbarkeit des Schadens aus, kann ich den Lieferanten dafür haftbar machen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen ??

Bandit666
2005-05-17, 22:30:19
Wo ist denn der Radi undicht? Wenns an den Anschlüssen ist, und du die selbst eingebaut hast, wird es nichts werden.

Aber wenn der Radi an den Lamellen undicht ist, und du das Teil erst paar Tage hast, könnte es klappen.


mfg

Deathcrush
2005-05-17, 22:41:56
das ding ist an den lamelen undicht, die anschlüsse hab ich mehrmals mit nem taschentuch getestet. Wie sicher ich mich denn da ab, da es ja ein onlineshop wa ? Sollte ich mir Zeugen besorgen oder wie stelle ich das an ? Die können vor Ort sonnst was behaupten wenn sie das ding in den fingern haben.

Bandit666
2005-05-17, 22:48:27
Schreibe denen erstmal eine Email.......freundlich aber bestimmt.
Da fragst du wie die Schadensübernahme aussieht.
Denk drann---> "der Ton macht die Musik"!

Dann mache Fotos vom Radi und dem Leck.
Und von kleinen spezifischen Stellen des Radis, so das du ihn 100%tig unter mehreren finden könntest.


mfg

Gast
2005-05-17, 22:50:36
Hast du schon mal die AGB gelesen von dem Shop. So wie ich das sehe, wird der dir vielleicht den Radiator ersetzen, aber sicher nicht die Folgeschäden. Normalerweise schließen die so was zur eigenen Sicherheit aus.

Bandit666
2005-05-17, 23:06:29
Die AGB's sind unwichtig da der Hersteller vom Gesetz in D dazu gezwungen wird eine Produkthaftung zu übernehmen.

Ich muss als Hersteller eines Radis damit rechnen das der evtl. durch einen Produktionsmangel undicht wird.


mfg

BeCreative
2005-05-17, 23:22:46
Sehr ergärlich, aber eigentlich müssten die für Folgeschäden aufkommen.

Deathcrush
2005-05-18, 06:39:22
in den agbs steht das sie ihre produkte ohne fehler ausliefern, reicht das aus

Arschhulio
2005-05-18, 08:36:41
in den agbs steht das sie ihre produkte ohne fehler ausliefern, reicht das aus

Na ja, in diesem fall war es wohl nicht ohne fehler!!

Da ich Einzehlandelskaufmann bin, weiss ich das der Verkäufer für versteckte Mängel haften muss, das heisst auch für folgeschäden in den der Anwender keinen Einbaufehler verurscht hat! Die Frage ist nur wie leicht sie es zu geben und umsetzen. Ich denke aber das Sie es dir nicht einfach machen werden, musst halt gedult haben, glaube das dies, wenn DU auch folgeschäden geltent machen willst, nicht ganz einfach wird.

Deathcrush
2005-05-18, 09:31:43
Vielleicht sollte man auf die Graka das nächste mal Klarlack druff sprühen :D

OCPerformance
2005-05-20, 21:26:50
eigentlich dürfte nicht so viel passieren wenn destilliertes wasser drauf kommt

eigentlich?????ich würd trocknen lassen oder mit nen Fön probieren ;)

Gast
2005-05-20, 22:31:56
prinzipiell ist das ein fall der gewährleistung.

laut gesetz muss der händler in den ersten 2 jahren ab rechnung versichern dass das produkt zum zeitpunkt des verkaufes mangelfrei war.

sollten irgendwelche schäden während dieser zeit durch einen mangel der zum zeitpunkt des kaufes vorhanden war auftreten ist der händler dazu verpflichtet alle schäden, einschließlich folgeschäden, zu beheben.

interessant ist dabei die beweislast:

innerhalb der ersten 6 monate ab kaufdatum liegt diese beim händler. dieser muss also beweisen dass das produkt zum zeitpunkt des kaufes mangelfrei war. da dies in der praxis normalerweise nicht möglich ist, muss er in den sauren apfel beißen.

nach diesen 6 monaten muss der käufer beweisen dass der mangel zum zeitpunkt des kaufes bereits vorhanden war, was ebenfalls praktisch unmöglich ist, so dass die faktische gewährleistung eigentlich nur 6 monate beträgt.

was in irgendwelchen agb´s steht ist dabei irrelevant, an das oben geschriebene muss sich jeder händler handeln, er könnte in den geschäftsbedingungen höchstens zusätzliche garantieleistungen anbieten.