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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ist es wirklich so leich ne Adresse zu bekommen?


Hawky
2005-05-18, 13:04:20
Ich hab heute gemerkt, dass jeder, JEDER! zum Einwohnermeldeamt schlappen kann und dort für 5€ eure Adresse bekommt, ob ihr wollt oder nicht, wenn Adressen geheim bleiben sollen, werden sie mit einem Sperrvermerk makiert, der allerdings nur benutzt wird, wenn Gefahr für Leib und Leben besteht!

Ich finde es eien bodenlose Frechheit, das sowas legal ist. Was ist wenn ich nicht will, das eine bestimmte Person weiß wo ich wohne, da kann ich nichts dagegen tun, gar nichts, ich mein bei begründetem Verdacht (Straftat etc..) versteh ich das ja und finde es gut, aber das jeder Ottonormalverbraucher zum einwohnermeldeamt gehen kann und für nen fünfer eure Adresse bekommt finde ich nicht wirklich lustig.

Was meint ihr dazu?
Weiß jemand ob es evtl. doch ne Möglichkeit gibt?

Protagonist
2005-05-18, 13:07:23
Frage:

Woher hast du diese Informationen?

Wer hat dir das erzählt?..hast du es womöglich schon selber getan?..das schliesse ich mal aus da du dich darüber anscheinend aufregst.
hat es dir ein freund erzählt?..arbeitet er im amt?

Gagula
2005-05-18, 14:06:53
Hmm. Wo ist da ein Problem? Die Adresse steht ja z.B. auch im Telefonbuch...

Wenn jemand zu dir will kommt er auch zu dir. Ob du willst oder nicht :)

Edit: Im übrigen würde ich nie 5€ für diese Info ausgeben. Das bekommt man auch so raus...

Hawky
2005-05-18, 14:55:44
@Protagonist

Nee, ich bin Opfer davon...jemand hatte meine Adresse über 10Jahre nicht, was auch gut so ist und jetzt hat er sie dadurch bekommen

@Gagula

Du weißt schon das man nicht im Telefonbuch stehen muss oder? Und wenn du nicht im Telefonbuch stehts wird die Sache schon ein wenig schwerer, weil dir dann auch die Auskunft keine Info geben kann! Telefonnummern kann man nämlich mit nem sperrvermerk kennzeichenen ohne Grund!

mustafa
2005-05-18, 15:05:02
die adresse darf dir die auskunft aber sagen. nur eben die geheimnummer nicht...

crusader4
2005-05-18, 16:10:50
die adresse darf dir die auskunft aber sagen. nur eben die geheimnummer nicht...Was? Ich stehe weder im Telefonbuch noch bin ich über die Auskunft ausfindig zu machen. Wenn du nicht willst, das die Auskunft was über Dich sagt, dann darf die das auch nicht. Voraussetzung ist lediglich das du das angegeben hast.

Bei Einwohnermeldeämtern ist es aber so weit ich weiß wirklich so, das man gegen Zahlung einer Gebühr eine beliebige Adresse rausfinden kann. Ich finde man sollte auch da eine Auskunftssperre verhängen können, wenn man nicht möchte das die eigene Adresse durch die Gegend wandert.

Grüße, Crusader

Panasonic
2005-05-18, 16:21:33
Wenn Du Gründe hast, die gegen eine allgemeine Adressauskunft sprechen, dann kannst Du in Deine Akte einen Sperrvermerk setzen lassen.

Faster
2005-05-18, 16:53:28
ich stehe auch net im tel.buch und vor ein paar tagen ahb ich einen wisch von einem ehrenamtlichen mitglied der gemeinde bekommen (in welche ich vor ca 6 monaten gezogen bin), das mich besagtes kirchenmitglied gerne bei mir zuhause besuchen möchte, um mir blablabla...

Dh es muss tatsächlich möglich sein, am einwohnermeldeamt solche infos zu bekommen! mir scheint sogar das der dort einfach fragen konnte wer neu in der gemeinde ist, denn woher sonst soller auf mich aufmerksamm geworden sein!?

Arma
2005-05-18, 17:27:17
Ja, dem ist wirklich so. Parteien und Kirchen bekommen die Auskunft, soweit kein Sperrvermerk gesetzt ist, so gar kostenlos. Wer mehr darüber wissen will muss einfach im Meldegesetz nachschauen.

Faster
2005-05-18, 17:38:42
Ja, dem ist wirklich so. Parteien und Kirchen bekommen die Auskunft, soweit kein Sperrvermerk gesetzt ist, so gar kostenlos. Wer mehr darüber wissen will muss einfach im Meldegesetz nachschauen.
also das find ich skandalös, sowas muss doch echt net sein... :down:

Gagula
2005-05-18, 17:42:41
@Gagula

Du weißt schon das man nicht im Telefonbuch stehen muss oder? Und wenn du nicht im Telefonbuch stehts wird die Sache schon ein wenig schwerer, weil dir dann auch die Auskunft keine Info geben kann! Telefonnummern kann man nämlich mit nem sperrvermerk kennzeichenen ohne Grund!

Ist mir schon klar... War ja nur als Beispiel gedacht.

Ich meinte wenn man die Adresse von jemandem unbedingt wissen will kriegt man sie auch.
Da muss man nicht unbedingt zum Einwohnermeldeamt latschen...

Black-Scorpion
2005-05-18, 18:01:20
Was meint ihr wo die GEZ ihre Daten bekommt?
Deswegen sind die auch nach einem Umzug in die eigenen 4Wände so schnell auf der Matte. ;)

Senfgnu
2005-05-18, 18:27:34
Der Sperrvermerk kann von jedem gesetzt werden und schon ist das Problem gelöst.
Die Sache läuft aber auch meiner Meinung nach falschrum

Hawky
2005-05-18, 18:31:28
@Senfgnu & Pana

Der Sperrvermerk für die Telefonnummer ist kein Problem, auch die auskunft dazu zu bringen, dass sie deine Adresse für sich behalten ist kein Problem, einen Sperrvermerk für die Adresse beim einwohnermeldeamt zu erwirken erfordert mehr weil du dafür nachweisen musst das Leib und Leben in Gefahr ist

Senfgnu
2005-05-18, 19:07:42
Ich stell mal den entsprechenden Paragraf des Melderechtsrahmengesetzes rein

§ 21 Melderegisterauskunft

(1) Personen, die nicht Betroffene sind, und anderen als den in § 18 Abs. 1 bezeichneten Stellen darf die Meldebehörde nur Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner übermitteln (einfache Melderegisterauskunft). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohner begehrt.

(2) Soweit jemand ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, darf ihm zusätzlich zu den in Absatz 1 Satz 1 genannten Daten eines einzelnen bestimmten Einwohners eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

1. Tag und Ort der Geburt,

2. frühere Vor- und Familiennamen,

3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder nicht,

4. Staatsangehörigkeiten,

5. frühere Anschriften,

6. Tag des Ein- und Auszugs,

7. gesetzlichen Vertreter,

8. Sterbetag und -ort.

Die Meldebehörde hat den Betroffenen über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten; dies gilt nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen, glaubhaft gemacht hat.

(3) Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner (Gruppenauskunft) darf nur erteilt werden, soweit sie im öffentlichen Interesse liegt. Durch Landesrecht ist zu bestimmen, welche Daten für die Zusammensetzung der Personengruppe herangezogen und welche mitgeteilt werden dürfen.

(4) Bei Melderegisterauskünften nach den Absätzen 2 und 3 darf der Empfänger die Daten nur für den Zweck verwenden, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden.

(5) Jede Melderegisterauskunft ist unzulässig, wenn der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft gemacht hat, die die Annahme rechtfertigen, daß ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

(6) Soweit der Betroffene ein berechtigtes Interesse nachweist, kann er verlangen, daß die Meldebehörde die erweiterte Melderegisterauskunft nach Absatz 2 über seine Person verweigert; durch Landesrecht kann bestimmt werden, daß diese Auskunftssperre nur befristet gilt.

(7) Die Melderegisterauskunft ist ferner unzulässig,

1. soweit die Einsicht in einen Eintrag im Geburten- oder Familienbuch nach § 61 Abs. 2 bis 4 des Personenstandsgesetzes nicht gestattet werden darf,

2. in den Fällen des § 1758 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

(8) Die Absätze 1 bis 7 gelten auch für öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten, soweit sie publizistische Tätigkeiten ausüben.


besonders interessant in dem Zusammenhang sind die Absätze 5 und 6.

Ich wär in der Tat überrascht, dass diese Weitergabe ohne weiteres zulässig ist, andererseits, was solls? Wenn jemand meine Anschrift kennt, kann er nichts weiter machen als bei mir klingeln oder mir Zeug vorbeischicken. Und wohl kaum ein Werbeanbieter wird dafür die Gebühr zahlen, weil es dafür andere Kanäle gibt.
Das erweiterte Auskunftsrecht gibts nicht ohne größere Hürden und da kann ich auch ohne Gefahr für Leib, Leben, persönliche Freiheit einen Riegel vorschieben.

Also, was solls, eure Adresse kursiert mit einiger Sicherheit sowieso schon zigfach im Internet und auf dem Weg werden nicht viele Adressen "auffliegen" (sorry, ein besseres Wort fiel mir gerade nicht ein)

Gast
2005-05-18, 19:46:43
Meine Adresse "kursiert" nirgendwo im Internet, außer natürlich dank solcher Saftläden wie Meldebehörden oder Telefonanbieter.
Gerade vorhin hat jemand von einer Werbefirma angerufen um mir irgendwas aufzuschwatzen. Woher er meine Telefonnummer hat? Aus dem Telefonbuch!! Also schau ich ins Telefonbuch und sehe dort tatsächlich meinen Namen. Und das obwohl ich die Nichtaufnahme meiner Daten in Telefonverzeichnisse verlangt habe und dafür sogar eine schriftliche Bestätigung habe. Ich glaub ich muß diesen T-erroristen gleich mal den Hals umdrehen.

Gast
2005-05-18, 19:49:51
Im übrigen, wer keinen Bock hat zur Meldebehörde zu latschen, kann bald auch EU-weit vom Schreibtisch aus Melderegister abfragen. Ist momentan aber noch im Pilotbetrieb, dh nur Pilottester sind zugelassen und es gibt momentan nur Auskünfte aus Deutschland und Österreich.

http://www.riser.eu.com/ge/overview/index.html
Vorteile von RISER
* einfache Anfrage
* rasche Auskünfte
* geringere Kosten
* einheitlicher Zugang zu nationalen Melderegistern
* hohe Aktualität der Meldedaten, da aus den Registern der nationalen Meldebehörden
* einheitliche Rechnungsstellung

Sony
2005-05-18, 23:11:48
Also Leute, ganz so einfach ist das alles nicht!

Bei der Meldebehörde kann jeder Bürger eine einfache Auskunft über eine namentlich bekannte Person erhalten. Dazu muss er sich als berechtigter Bürger ausweisen und meist ein Formular ausfüllen, auf dem er seine eigenen Personendaten angeben muss. Zudem verlangen die örtlichen Meldeämter meist neben dem Namen auch die Angabe des Geburtsdatums, sowie zusätzlich oder alternativ den letzten bekannten Wohnsitz der Person zu der die Auskunft erfolgen soll.
Dann gibt das Meldeamt Name, Vorname, akademische Grade sowie die Anschrift der Person heraus. Mehr nicht!
Hat der Bürger nicht alle notwendigen Daten oder braucht er Auskünfte über die genannten hinaus (z.B. Geburtsdatum, oder Eltern bei Minderjährigen, Staatsangehörigkeit), besteht die Möglichkeit eine erweiterte Auskunft zu erhalten.
Dazu muss jedoch ein berechtigtes oder rechtliches Interesse nachgewiesen werden. Das kann zum Beispiel ein richterlicher Beschluss gegen die Person sein oder nachweisbare Forderungen (z.B.: Unterhalt).

Es kann also nicht jeder mal schnell alles über jeden erfahren.
Ich muss die Person und ihren Wohnort schon kennen, denn ich muss ja bei der zuständigen örtlichen Meldestelle anfragen.

Die Gebühren sind bundesweit sehr unterschiedlich (abhängig vom Land und dem erforderlichen Aufwand) zwischen 20 Cent und 15 Euro. Manche Meldestellen verlangen für eine Auskunft mir örtlicher Ermittlung inzwischen sogar mehrere Hundert.

Auch das Riser-Projekt gibt zukünftig Daten nur an registrierte Kunden unter hohen Sicherheitsauflagen und nach regional gültigem Recht gegen zum Teil nicht unerhebliche Gebühren weiter. Es dient als Service z.B. für Inkassobüros oder Detekteien.

Einziger Kritikpunkt bleibt der Abgleich von Meldedaten mit der GEZ, der meines Wissens mindestens in Bayern konsequent erfolgt. Auch die Auskunftssperre wirkt hier meist nicht. Aber da wird sich in den Ländern wohl noch etwas tun...

Ansonsten ist doch immer wieder erschreckend, dass man hier im Forum so schnell so schlechte Stimmung gegen etwas erzeugen kann. Das Meldewesen in Deutschland sollte uns ein gutes Gefühl vermitteln. Ich bin sogar stolz drauf. In anderen Teilen der Welt (z.B. USA) werden Verbrecher durch das Fehlen solcher Systeme unterstützt, da kann ein unterhaltspflichtiger Vater mal eben ohne großen Aufwand untertauchen und die Kinder müssen einen teuren Detektiv beauftragen, um den „Ollen“ wieder zu finden. In Katastrophenfällen ist in vielen Ländern völlig unbekannt, wer oder wie viele im betroffenen Gebiet überhaupt lebten.
Wirklich traurig, dass unsere Errungenschaften, die mit so viel Aufwand und Bemühen um Gerechtigkeit aufrechterhalten werden, immer wieder so wenig Anerkennung finden!!!

Sind wir ein Volk von Miesmachern??

Gast
2005-05-19, 00:52:25
Wirklich traurig, dass unsere Errungenschaften, die mit so viel Aufwand und Bemühen um Gerechtigkeit aufrechterhalten werden, immer wieder so wenig Anerkennung finden!!!
Auf solche "Errungenschaften" wie du es nennst verzichte ich! Die Meldepflicht ist keine Errungenschaft, sondern eine krankhafter Auswuchs von Überwachungsphantasien. Nicht genug daß die Meldebehörde ohne mein Einverständnis jedem Honk meine Adresse geben, sie halten es noch nicht einmal für nötig mich darüber zu informieren wenn jemand nachfragt. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betroffenen über die gespeicherten und weitergegeben Daten hat der Staat sich ja schlauerweise nicht auferlegt.

Widerspruch gegen diese Kontrollpraxis ist natürlich ausgeschlossen, ein Ausstieg aus diesem System ebenso, nicht einmal durch Niederlegung der Staatsbürgerschaft.

Gast
2005-05-19, 00:57:01
Wirklich traurig, dass unsere Errungenschaften, die mit so viel Aufwand und Bemühen um Gerechtigkeit aufrechterhalten werden
Noch was zum Thema Gerechtigkeit: Gerecht wäre es wenn _jede_ Auskunft von jeder Person oder Institution schriftlich begründet werden muß, und der Betroffene dann, nachdem über seine Daten Auskunft gegeben wurde, postalisch darüber informiert *wer* *wann* aus *welchem Grund* seine Adresse abgefragt hat.

Sony
2005-05-19, 03:12:30
Noch was zum Thema Gerechtigkeit: Gerecht wäre es wenn _jede_ Auskunft von jeder Person oder Institution schriftlich begründet werden muß, und der Betroffene dann, nachdem über seine Daten Auskunft gegeben wurde, postalisch darüber informiert *wer* *wann* aus *welchem Grund* seine Adresse abgefragt hat.
Wessen Rechte willst Du damit eigentlich wahren??
Aber mach Dich doch einfach mal schlau, in welchen Fällen solche Auskünfte meist eingeholt werden, dann wird Dir sehr schnell klar, wie positiv diese Einrichtung ist. Manchmal versuchen Menschen eine ehemalige Schulfreundin wieder zu finden und können es nicht, weil diese geheiratet hat und nicht mehr am selben Ort wohnt. Selbst die erhalten dann keine erweiterte Auskunft, weil sie "kein berechtigtes" Interesse haben. Deshalb haben Suchseiten im iNet, auf denen man zwecks Klassentreffen Leute wiederfinden kann, solchen Zulauf.
Mißbrauch der Meldedaten ist dank der gesetzlichen Regelungen sehr selten.
In jedem Fall überwiegen die Vorteile!

Sony
2005-05-19, 03:15:08
Auf solche "Errungenschaften" wie du es nennst verzichte ich! Die Meldepflicht ist keine Errungenschaft, sondern eine krankhafter Auswuchs von Überwachungsphantasien. Nicht genug daß die Meldebehörde ohne mein Einverständnis jedem Honk meine Adresse geben, sie halten es noch nicht einmal für nötig mich darüber zu informieren wenn jemand nachfragt. Einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Betroffenen über die gespeicherten und weitergegeben Daten hat der Staat sich ja schlauerweise nicht auferlegt.

Widerspruch gegen diese Kontrollpraxis ist natürlich ausgeschlossen, ein Ausstieg aus diesem System ebenso, nicht einmal durch Niederlegung der Staatsbürgerschaft.
Erstens ist es eben nicht so, wie Du in Deinem ersten Absatz behauptest!
Einfach noch mal meinen Text lesen!
Und zudem steht Dir die Auswanderung doch frei, dann kannst Du Dich bei Deiner Meldebehörde abmelden...

Tomi
2005-05-19, 07:57:51
Einziger Kritikpunkt bleibt der Abgleich von Meldedaten mit der GEZ, der meines Wissens mindestens in Bayern konsequent erfolgt. Auch die Auskunftssperre wirkt hier meist nicht. Aber da wird sich in den Ländern wohl noch etwas tun...

Da wird sich nix tun. Auch in Berlin wird seit Mitte der Neunziger gnadenlos Rasterfahndung seitens der GEZ in den Einwohnermeldeämtern betrieben. Ein absolutes Unding.

Sony
2005-05-19, 09:23:21
Da wird sich nix tun. Auch in Berlin wird seit Mitte der Neunziger gnadenlos Rasterfahndung seitens der GEZ in den Einwohnermeldeämtern betrieben. Ein absolutes Unding.
Ich meinte auch nur bezüglich der Auskunftssperre. Entweder wird man in Zukunft den Sperrvermerk mit an die GEZ weitergeben oder diese Daten auch nicht an die GEZ rausrücken...