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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung des Mietvertrag so korrekt?


Gast_zunsicher
2005-05-18, 21:35:34
Hallo,

vielleicht könnte mir jemand meine Unsicherheit nehmen. Ich möchte meine jetzige Wohnung kündigen und bin mir bei meinen Angaben nicht ganz sicher.
(Kündigungsfrist 3 Monate steht im Mietvertrag.) . Genügt die unten stehende Formulierung?

<----------------------------------------------->
Sehr geehrte ....

hiermit kündige ich fristgerecht das Mietverhältnis der Wohnung xyz
in xyz-Straße in xyz-Ort zum 31.08.05

mit freundlichen Grüßen,
ihr jetziger Mieter
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D.h. am 31.08 endet das Mietverhältnis und die Wohnung muß spätestens am Ende des 31.08 übergeben worden sein?

Vielen Dank und Grüße,
euer Gast

edgecrusher
2005-05-18, 21:37:06
hab ich auch so geschrieben, hab noch nix negatives von meiner wohnungsgesellschaft gehört

sun-man
2005-05-18, 21:51:34
D.h. am 31.08 endet das Mietverhältnis und die Wohnung muß spätestens am Ende des 31.08 übergeben worden sein?

Richtig.
Meist kommt vorher nochmal jemand vorbei um zu klären was alles gemacht werden muß.

MFG

Tomi
2005-05-18, 22:01:29
Richtig.
Meist kommt vorher nochmal jemand vorbei um zu klären was alles gemacht werden muß.

MFG
Meist....meist immer ;).

Ja, es gibt vor dem Auszug die Wohnungsabnahme durch den Vermieter. Die verläuft nicht immer erfreulich, je nach Mietvertrag.

Amarok
2005-05-18, 23:25:32
Sollte passen....

Und nicht immer auf die armen Vermieter treten, die haben es auch nicht immer leicht...;)

Obwohl manche sicherlich ganz schön mies sind....

oktolyt
2005-05-19, 09:21:24
Wie bei jeder Kündigung (ganz egal was gekündigt wird) würde ich immer auch eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Wer garantiert daß der Brief ankommt?

Einfach noch: 'Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung' oder 'Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich' anfügen.

alpha-centauri
2005-05-19, 10:02:59
Hallo,

vielleicht könnte mir jemand meine Unsicherheit nehmen. Ich möchte meine jetzige Wohnung kündigen und bin mir bei meinen Angaben nicht ganz sicher.
(Kündigungsfrist 3 Monate steht im Mietvertrag.) . Genügt die unten stehende Formulierung?

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Sehr geehrte ....

hiermit kündige ich fristgerecht das Mietverhältnis der Wohnung xyz
in xyz-Straße in xyz-Ort zum 31.08.05

mit freundlichen Grüßen,
ihr jetziger Mieter
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D.h. am 31.08 endet das Mietverhältnis und die Wohnung muß spätestens am Ende des 31.08 übergeben worden sein?

Vielen Dank und Grüße,
euer Gast


also nicht fuer mein verstaendnis. idr. ist das ende der mietzeitung bei ende des kalendermonatst + 3 monate.

jxt666
2005-05-19, 10:26:01
Die Kündigung MUSS bis zum dritten des Monats beim Vermieter eingegangen sein. In Deinem Fall wäre das der 03.06. spätestens, besser bis 01.06.

Dann hast Du die Frist bis 31.08.05 - draussen sein musst Du dann natürlich vor dem 01.09., da der Vermieter ab diesem tag die Bude neu vermieten kann. ;)

Mumins
2005-05-19, 10:27:20
Wie bei jeder Kündigung (ganz egal was gekündigt wird) würde ich immer auch eine schriftliche Bestätigung verlangen.
Wer garantiert daß der Brief ankommt?

Einfach noch: 'Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung' oder 'Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich' anfügen.

Deswegen schickt man eine Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Die gilt immer als zugegangen. Wohingegen ein normaler Brief "verlorengehen" kann.