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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög Rückzahlung...


Gast
2005-05-31, 00:28:39
hat sich da in letzter zeit was getan an den gesetzen getan oder wird sich da was ändern ?

nach welche zeit wird man zur rückzahlung aufgefordert ?
gibts einen mindest betrag den man monatl. zahlen muß ?

gibts möglichkeiten die rückzahlung zu verzögern oder sogar drum herum zu kommen ?

sind zwar nicht viele stundenten hier im forum aber wenn jemand foren tips hat her damit

dann mal los

Craig
2005-05-31, 00:30:32
sind zwar nicht viele stundenten hier im forum aber wenn jemand foren tips hat her damit




Hast du ne Ahnung ;)

Spasstiger
2005-05-31, 01:00:18
sind zwar nicht viele stundenten hier im forum aber wenn jemand foren tips hat her damit

Nach der Hardwareumfrage 2005, die bis letzte Woche auf der Startseite zugänglich war, sind rund 23% der Besucher hier Studenten. Es sollten sich also doch ein paar Leute finden, die sich zum Thema äußern können.

Ich persönlich bin erst mal froh drum, dass mein Bafög-Antrag durch ist und ich stolzer Bafög-Empfänger bin. Über die Rückzahlung habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, aber wenn sich jemand auskennt, wäre ich natürlich auch sehr an Infos interessiert.

Gast
2005-05-31, 01:22:37
ja schön das ihr 2 mir sagen wollt das es viele studenten hier gibt aber das hilft mir garnicht weiter

mapel110
2005-05-31, 01:45:58
So nach ca 5 Jahren nach dem Beenden des Studiums sollte man damit rechnen, dass das Geld zurückgefordert wird. Entweder 50 % der erhaltenen Summe in Raten oder einiges weniger, wenn man es auf einen Schlag komplett zurückzahlen kann. Hab aber jetzt keine genauen Zahlen im Kopf.

Gast
2005-05-31, 01:48:22
So nach ca 5 Jahren nach dem Beenden des Studiums sollte man damit rechnen, dass das Geld zurückgefordert wird. Entweder 50 % der erhaltenen Summe in Raten oder einiges weniger, wenn man es auf einen Schlag komplett zurückzahlen kann. Hab aber jetzt keine genauen Zahlen im Kopf.
Und wenn man das Studium nie beendet hat? :O

mapel110
2005-05-31, 01:51:03
Und wenn man das Studium nie beendet hat? :O
Solange du Student bist, wird das Geld afaik nicht zurückgefordert.

Und wenn du es abbrichst, kannst du wohl auch von 5 Jahren ausgehen.

Gast
2005-05-31, 01:58:14
Solange du Student bist, wird das Geld afaik nicht zurückgefordert.

Und wenn du es abbrichst, kannst du wohl auch von 5 Jahren ausgehen.
Dann bleibe ich ein Leben lang eingeschrieben. :O

mapel110
2005-05-31, 01:59:38
Dann bleibe ich ein Leben lang eingeschrieben. :O
dürfte bei den neuen Studiengebühren teurer werden als die Rückzahlung. ^^

Gast
2005-05-31, 02:06:31
dürfte bei den neuen Studiengebühren teurer werden als die Rückzahlung. ^^
Ich wollte eigentlich darauf hinaus, dass Du es nicht weißt, wie die Rückzahlungsfrist genau festgelegt ist. :rolleyes:

Gast
2005-05-31, 02:11:04
Wie läuft die Rückzahlung? (§18c BAföG)
Für die Rückforderung ist ebenfalls die Deutsche Ausgleichsbank, 53170 Bonn, verantwortlich. Diese wird den Darlehensnehmer rechtzeitig über die Höhe der gesamten Darlehensschuld, die Zinsen und die monatlichen Raten informieren. Dieser Tilgungsplan wird etwa zwei Monate vor Ablauf der Karenzzeit versandt. Zusätzlich zur Darlehenssumme und den Zinsen wird eine Verwaltungsgebühr von einem Prozent berechnet.
Die Darlehensrückzahlung wird im Lastschriftverfahren direkt vom Konto des Darlehensnehmers eingezogen. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten von mindestens 105 €. Die erste Rate ist sechs Monate nach Ende der Förderungszeit zu bezahlen. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Eine vorzeitige Darlehenstilgung (teilweise oder vollkommene Tilgung) ist möglich, führt jedoch nicht wie beim zinslosen Bankdarlehen zu einer Nachlassgewährung. Im Falle eines finanziellen Engpasses ist eine befriste Reduzierung der Rückzahlungsrate beantragbar. Eine Stundung kann für ein Jahr oder länger unter Einreichung entsprechender Vermögensnachweise gewährt werden; die Verzinsung setzt sich während dieser Zeit fort.

http://www.bafoeg-antrag.de/bafoeg_rueckzahlung.php

Oder auch hier:
http://www.bafoeg.bmbf.de/fragen_darlehen_default.php

mapel110
2005-05-31, 02:20:15
Das BAföG stellt ein zinsloses Darlehen dar. Darüber hinaus ist die Rückzahlung für nach dem 31.03.2001 begonnene Ausbildungsabschnitte auf 10.000 € (einschließlich etwaiger Teilerlasse oder Nachlässe) begrenzt. Die erste monatliche Rate von mind. 105 € ist 5 Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer zu bezahlen. Die Raten sind für drei Monate zusammen per Lastschrift zu entrichten. Die Tilgung erfolgt über maximal 20 Jahre. Übersteigt das monatliche Einkommen nicht 960 €, kann eine Aussetzung der Rückzahlung beantragt werden. Diese Einkommensgrenze erhöht sich, wenn ein Ehepartner oder Kinder zu versorgen sind.

Wo du da die 6 Monate her hast, ist mir schleierhaft. :|


Erlass der Darlehensschuld
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz sieht einen Tilgungserlass für den Darlehensanteil der Förderung vor. Bedingungen sind neben einem schnellen oder erfolgreichen Studium soziale Umstände. Es können ggf. auch mehrere Erlassbedingungen zugleich geltend gemacht werden.

Darlehenserlass ist möglich ...
für die besten 30% der Prüflinge eines Abschluß-Jahrganges
25% innerhalb der Förderungshöchstdauer
20% innerhalb von 6 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
15% innerhalb von 12 Monaten nach der Förderungshöchstdauer
für besonders Schnelle
Wer 4 Monate früher abschließt, bekommt 2.560 € erlassen.
Wer 2 Monate früher beenden kann, bekommt 1.025 € erlassen.
für die Kinderbetreuung
Die Rückzahlung wird auf Antrag für jeden Monat erlassen, in dem ein Kind unter 10 J. erzogen oder ein behindertes Kind betreut wurde.
aus finanziellem Unvermögen
Auf Antrag wird Nicht-/Geringfügig-Verdienenden die Schuld für diese Zeit erlassen.
bei vorzeitiger Tilgung
Für vollständige oder teilweise Tilgung vor der Fälligkeit werden 8% - 50% dieses Betrages erlassen.
auf Grund besonderer Bedingungen
Opfer politischer Verfolgung in der DDR wird unter den in § 60 Nr. 2 BAföG genannten Umständen ab 1991 geleistetes Darlehen erlassen.

wetterwax
2005-05-31, 14:29:57
Hm, witzig, ich wollte zu dem Thema auch schon seit ewiger Zeit was fragen, aber immer verschoben. *g*

Ich hab hier http://www.bva.bund.de/aufgaben/bafoeg/index.html vor ein paar Wochen meine neue Anschrift bekannt gegeben und im Bemerkungsfeld noch ne Frage gestellt (Ob ich dem Amt für Ausbildungsförderung die Anschrift auch mitteilen muss.).
Ich habe weder eine Antwort noch wenigstens eine Bestätigungsmail bekommen, dass von mir was eingegangen ist.
Jetzt wollte ich mal fragen, ob das bei denen eine übliche Bearbeitungszeit ist oder ob ich die noch einmal kontaktieren sollte? Hat das schon mal jemand gemacht?

ago