PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eBay - es wird mir gedroht


Gast
2005-06-01, 00:25:20
Es geht um folgenden Artikel:
6392834557

Ich habe das Paket ausreichend mit Briefmarken frankiert vor 2 Wochen bei der Post abgegeben. Nach einer Woche, hatte ich nachgefragt, ob der Käufer auch die Ware erhalten hat. Er verneinte es. Wieder eine Woche und ein paar eMails später kam diese eMail von diesem Herren:
"

Hallo
Falsch! Ich wollte keinen unversicherten Versand. Von Ihrer Seite war nichts
anderes angeboten. genausowenig war zu ersehen mit welchem Verein Sie das
Telefon verschicken.
Falsch! Ich habe Ihnen nicht unterstellt das sie ein Betrüger sind, aber ICH
muß davon ausgehen daß das paket nicht verschickt wurde oder irgendeine
andere Schlampigkeit zum tragen kommt.

Nicht ich habe mir zu wünschen ob Sie einen Nachsendeauftrag stellen (was
auch immer Sie darunter verstehen) sondern Sie sollten alles tun um das
Paket aufzuspüren. Nicht ich habe in diesem Falle was verdaddelt. Wenn die
Post das Paket verschlampt hat, sollten SIE das mit der Post klären und
nicht mit mir.
Nun zu Ihrem "großzügigen deal" (SIE sind mir was schuldig).----Ich biete
Ihnen an, mir innerhalb der nächsten 7 Tage entweder das (mein) Handy
zukommen zu lassen oder aber mir den Gesamtbetrag auf den cent genau
zurückzuerstatten. In beiden Fällen werde ich diesen "Vorfall" vergessen.
Andernfalls wird es eine Meldung bei EBAY geben, eine Bewertung und eine
Besprechung mit meinem Anwalt.Ende der Durchsage

In meiner Auktion steht eindeutig "Versand (und ggfls. Versicherung) der Bieter" - und unter den Versandangaben

Versandkosten Verfügbare Services Verfügbar für
EUR 4,30 Unversicherter Versand Nur Deutschland

Ich bin mir eigentlich sicher, dass nicht ich in der Verantwortung stehe, da die Möglichkeit des versicherten Versandes bestand - zumindest auf Nachfrage und somit nicht ich das Risiko trage, sondern die Post.


Ich wäre um fachkundige Auskunft dankbar, da ich dem Herren gerne den Link dieses Thread senden würde. Auf meinen, mehr als fairen Vorschlag, ihm die Hälfte des Auktionsbetrages zu überweisen, ging er nicht ein bzw lehnte er ab


Mein letztes Schreiben, woraufhin die obige e-Mail kam:

Guten Tag *****,

wieso sollte mir ein Paketschein vorliegen? Das Päckchen wurde unversichert
geschickt, so wie Sie es wollten, ich finde Ihre Unterstellung schon beinahe eine Frechheit. Ich habe Ihnen einen Deal angeboten, der mehr als zuvorkommend ist. Ich habe ganz normal Briefmarken auf das Päckchen geklebt für 4,30€, das Päckchen dann bei der Post hier abgegeben. Paketscheine gibt es nur bei versichertem Versand ab 6,70€ - was ich machen kann, ist ein
Nachsendeauftrag stellen, sofern Sie das wünschen.

Meinen Sie, ich fange wegen 34€ das Betrügen an?

Mein vorletztes Schreiben:

Hallo *****,

bin noch einen Tag in der Schweiz unterwegs, danach aber unter 0****
erreichbar. Ich habe das Päckchen ordnungsgemäß verschickt, Sie können ja meine Bewertungen einsehen, bisher kam alles ohne Probleme an. Geld habenwir beide nicht zu verschenken.

Ich kann Ihnen anbieten, die Hälfte des Auktionsbetrages zu überweisen, wozu ich rechtlich aber absolut nicht verpflichet bin. Mich ärgert es ebenfalls, dass das Päckchen verschwunden ist.



Und nun sein letztes Schreiben:

Ich habe Ihre Angebotsseite durchsucht, es gibt keine Alternative zum
unversichten Versand. Ich habe Ihre lobenswerte Anstrengung im Forum gelesen
(kein großartiges Ergebnis).Meine Anstrengung ist mein Selbstschutz. Wenn
Ihr Weg Im On-line Geschäft Schule machen würde, hätten wir eine
Phantomgeschäftsplattform. Ich bleibe bei meinem Angebot bzw. meinen
Reaktionen. Damit ist für mich die Kommunikation (im Streit um einen Hering)
beendet
gruß ******

drdope
2005-06-01, 00:33:51
hast du selbst oder kennst du evtl. jemanden der ne Rechtschutzversicherung hat?
--> einfach anrufen, Fall schildern, und dort von nem Anwalt kostenlos beraten lassen...

Super Grobi
2005-06-01, 00:34:31
SRY,
ABER warum verschicken Leute Sachen unversichert? Ich kann mir nur an den Kopf klatschen! DLH=7 Euro!

Jetzt geht der Affentanz los! Wer ist schuld.... Wenn DU BEWEISEN kannst das du das Paket tatsächlich abgeschickt hast, bist du fein raus (schlechte Bew. wird dir denoch sicher sein).

SG

Gunaldo
2005-06-01, 00:37:13
SRY,
ABER warum verschicken Leute Sachen unversichert? Ich kann mir nur an den Kopf klatschen! DLH=7 Euro!

Jetzt geht der Affentanz los! Wer ist schuld.... Wenn DU BEWEISEN kannst das du das Paket tatsächlich abgeschickt hast, bist du fein raus (schlechte Bew. wird dir denoch sicher sein).

SG
normalerweise kann er dir rein garnichts anhaben.
ist jedenfalls meine erfahrung gewesen als ich das letzte mal etwas unversichert bei ebay verschickt habe und es streß gab.
deswegen auch das letzte mal.
jetzt hermes.günstiger und verischert.

aVenger
2005-06-01, 00:37:31
SRY,
ABER warum verschicken Leute Sachen unversichert? Ich kann mir nur an den Kopf klatschen! DLH=7 Euro!

Jetzt geht der Affentanz los! Wer ist schuld.... Wenn DU BEWEISEN kannst das du das Paket tatsächlich abgeschickt hast, bist du fein raus (schlechte Bew. wird dir denoch sicher sein).

SG

Da bin ich einer Meinung.
Du wirst doch wohl noch den Zettel von der Post haben als du das Paket aufgegeben hast oder?

Gast
2005-06-01, 00:40:24
Nun nachem meinem Wissen liegt das Risiko und somit die Haftung beim Käufer, WENN du als Privatperson das Paket/Päckchen verschickst.

Nach § 447 des BGB trägt beim Versendungskauf der Käufer die Gefahr des Verschwindens, SOBALD er die Ware beim Transportunternehmen eingereicht hat.
(Übrigens gilt das auch für den versicherten Versand, denn eigentlich wird nur das Transportrisiko versichert, was in jedem Falle der Käufer trägt)


Woraus der Käufer (und ggf. der Anwalt) dir aber einen Strick drehen können, indem sie dir vorwerfen, dass Paket/Päkchen erst gar nicht zur Post gebracht zu haben.
Leider bekommt man beim Päkchen keinen Paketschein, mit dem du einwandfrei die Ablieferung nachweisen kannst.
(Ob nun der "Kassenbon" über 4,30€ beim Päkchen schon als Beweis ausreicht, kann ich dir nicht sagen)

Ich würde nochmal auf das Verhandeln setzen, denn wegen diesen geringen Betrages würde sich ein Rechtsstreit in keinem Falle für beide Seiten lohnen. (Deshalb könnte die "Drohung" mit dem Anwalt auch nur ein Fake sein)

rokko
2005-06-01, 01:06:05
also das verstehe ich ja nun gar nicht

Wieso sollte das Risiko beim Käufer liegen ob das Packet verschwindet?
Der Käufer hatt doch darauf gar keinen Einfluss.

Bringt der Gast da etwas durcheinander?

drdope
2005-06-01, 01:10:20
Wird der ersteigerte Artikel bei Kauf von Privat von dem Verkäufer versandt, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung mit Übergabe der Ware an den Transporteur an den Käufer über. Der Verkäufer haftet somit nicht für ein Abhandenkommen oder eine Beschädigung der Ware während des Transportes. Jedoch ist er verpflichtet, die Ware so zu verpacken, dass unter normalen Bedingungen eine Beschädigung ausgeschlossen ist. Für die Übergabe der Ware an den Transporteur trägt der Verkäufer die Beweispflicht - ein Nachweis über den Kauf von Briefmarken ist dabei nicht ausreichend.

--> http://www.123recht.net/fea/Versand--Haftung---Auskunftspflicht__f4447.html

Kannst du den Versand beweisen?

Gast
2005-06-01, 02:39:58
SRY,
ABER warum verschicken Leute Sachen unversichert? Ich kann mir nur an den Kopf klatschen! DLH=7 Euro!


Die Frage ist eher: warum lassen sich Leute von Privat etwas unversichert zuschicken?

Das Risiko geht bei der Übergabe an den Spediteur(Post) grundsätzlich auf den Käufer über.
Als Käufers kann man eh kaum beweisen, dass der Kumpel, der mit zur Post gefahren ist, und selbstverständlich beim Verpacken der Ware anwesend war, die Wahrheit sagt.

tombman
2005-06-01, 02:49:59
ich hab auch ein handy von ebay gekauft und der Typ wollte 17€ Versand.
Danach handle ich ihn runter auf ca 11€ und er willigt ein.

Ich denk mir nix und als die Ware ned ankommt, frag ich nach und er sagt mir er hat es unversichert (:ubash3: ) verschickt. Warum? Weil ich ja keine 17€ zahlen wollte...:ubash3: (einfach die Konditionen ändern und das dann als Verhandlungserfolg auf Seiten des Käufers tarnen is ja ne krasse Masse) Also kein Paketschein und GAR NIX. Und da ging es ned um 30€ sondern um 300€.

Ich gleich mit allem möglichen gedroht und er sehr kleinlaut- naja, Aufregung umsonst, denn das Päkchen kam dann statt am 6. Tag am 7. (ich bin eben ungeduldig :D ) und somit ist alles in Ordnung.

Fazit: Ja, es gibt Leute, die tatsächlich so blöd sind unversichert zu versenden, auch wenn sie 200+ 100% positive Wertungen haben und es Hochpreisware ist :ubash3: ²

p.s. mein Motorola Razr V3 black edition ownt so böse :)

gisbern
2005-06-01, 03:17:35
das einzige was im MobileMarkt ownt sind P900 + P910i :wink:


ich finde es ehrlich gesagt schon merkwürdig, wenn man nicht mal den Bon von der Kasse bei der Post aufhebt. Ich meine, wenn man schon unversichert verschickt, dann hebt man sich doch wenigstens den Bon auf....... wie Helge Schneider sagen würde : *sehr fadenscheinig*

P.S. ich untgerstelle dir nichts, wirklich nicht.....

Mumins
2005-06-01, 06:56:39
Die Gefahr des Untergangs geht mit Abgabe beim Transportunternehmen auf den Käufer über. Trotzdem muss der Verkäufer im Falle des Untergangs beweisen können, das Päckchen abgeschickt zu haben. Das ist ohne Zeugen in den meisten Fällen schwierig. Denn auf deem Bon steht nur ein Betrag, das bedeutet zwar bei 4,30€, dass ein Päckchen abgeschickt wurde, aber man weiss nicht an wen.
Der Käufer kann sich aber nicht darauf berufen, dass es deine Schuld ist, dass unversichert verschickt wurde. Er hätte ja auf die Auktion nicht bieten müssen. Zudem hätte er nach der Auktion auf versicherten Versand bestehen können.

Formica
2005-06-01, 07:52:46
nach dem du das päckchen oder was es auch war bei der post abgegeben hast geht die gefahr auf den käufer über, er kann also soviel plappern wie er will, du bist ausm schneider und er muss sich um sein päckchen kümmern!

sun-man
2005-06-01, 08:09:39
nach dem du das päckchen oder was es auch war bei der post abgegeben hast geht die gefahr auf den käufer über, er kann also soviel plappern wie er will, du bist ausm schneider und er muss sich um sein päckchen kümmern!

Solange ER beweisen kann das dieses Päckchen abgeschickt wurde.
Was hier stand gestrichen da es nur ne 35€ Auktion ist.
Seit die Post so unzuverlässig geworden ist geht das eh nur noch versichert.


Update: Ach Gottchen. Ne 35€ Auktion. Habe gerade mal über die Artikelnummer gesucht. Mach Dir nicht so nen Streß und gib Ihm die Kohle zurück
MFG

darph
2005-06-01, 09:40:57
also das verstehe ich ja nun gar nicht

Wieso sollte das Risiko beim Käufer liegen ob das Packet verschwindet?
Der Käufer hatt doch darauf gar keinen Einfluss.

Bringt der Gast da etwas durcheinander?
Nein. Thut er nicht.

Bei privaten, nichtgewerblichen Käufen hat der Verkäufer seine Schuldigkeit getan, wenn er das Paket bei der Post abgibt. Ab dann obliegt es der Verantwortung des Käufers. Der Threadersteller muß natürlich nachweisen können, daß er es abgeschickt hat. Ich gehe mal davon aus, daß es das kann.

Wenn das stimmt, daß er noch in der Auktion angegeben hat, daß er es als unversichert verschickt (Was, bei allem nötigen Respekt, selten dämlich ist. Die zwei Euro mehr für ein versichertes Postpaket sollten einem der Ärger eigentlich wert sein), dann ist das das Problem des Käufers, denn der nimmt ja dies Angebot in dieser Form an, ohne eine Änderung zu wünschen.


Nur gewerbliche Verkäufer sind verantwortlich, bis das Paket abgegeben wurde.

Tomi
2005-06-01, 09:46:07
In meiner Auktion steht eindeutig "Versand (und ggfls. Versicherung) der Bieter" - und unter den Versandangaben

Versandkosten Verfügbare Services Verfügbar für
EUR 4,30 Unversicherter Versand Nur Deutschland

Ich bin mir eigentlich sicher, dass nicht ich in der Verantwortung stehe, da die Möglichkeit des versicherten Versandes bestand

Wo denn ? Da steht „unversichert“. Das ist dein Fehler ! Vor allem wenn in der Auktion nicht noch was steht mit „weitere Versandservices auf Anfrage“. Du kannst bei Ebay mehrere Versandarten schon in der Auktion angeben. Woher soll der Käufer wissen, welche 20 Alternativen mit ebenso vielen Versandkosten Du noch im Angebot hast? So wie es da steht, scheinst Du ausschließlich unversichert zu versenden. Gegenteil kannste nicht beweisen und die Nummer „auf Anfrage“ zieht dann auch nicht.

Fakt ist...hier bist Du der Gearschte. Du musst jetzt die Einlieferung nachweisen. Ohne Paketschein wird das nix. Anders hätte es ausgesehen, wenn Du bereits in der Auktion versichert + unversichert im Angebot hast, der Käufer aber aus Gründen der Ersparnis unversichert wählt. Dann ist er der Gearschte im Falle des Verlustes, denn versichert war im Angebot. Wenn er es zum sparen nicht wählt..eigenes Risiko.

Worms
2005-06-01, 10:04:50
Hi,
Ich hatte auch mal so ein ei, das aber gottseidank noch nach 3 Wochen ankam.
Seit dem nur noch DPD, und wems zu teuer ist, lass ich mir schriftlich geben, dass er ein unv. Päckchen will.
1. Geh noch mal zur Post und lass die Post suchen, die können evtl. nachvollziehen, obs in der gesendeten Postfiliale noch rum liegt.
2. Wer sagt eigetlich, dass er es nicht[U] bekommen hat?
Hatte ich auch mal, nachdem ich ihm das Geld zurückgab, hab ich meine Ware 3 Wochen später unter seinen Artikeln gesehen. Nachdem ich ihn dáraufhin anmailte, sagte er mir, er hätte das gleiche Teil aufm Flohmarkt gekauft (Gameboy). auch sowas gibts.

Fazit: nur noch DPD, da kann man die Warenverfolgung sogar online anschauen

AlfredENeumann
2005-06-01, 12:48:04
also das verstehe ich ja nun gar nicht

Wieso sollte das Risiko beim Käufer liegen ob das Packet verschwindet?
Der Käufer hatt doch darauf gar keinen Einfluss.

Bringt der Gast da etwas durcheinander?


Weil es so ist.
Sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast, ist dein Teil erledigt.

AlfredENeumann
2005-06-01, 12:50:59
ich hab auch ein handy von ebay gekauft und der Typ wollte 17€ Versand.

Wäre mir eine nette Meldung an Ebay wert gewesen.
Das ist Verscheleierung von ebaygebühren !!!!


Danach handle ich ihn runter auf ca 11€ und er willigt ein.

Was ist selber auch nicht bezahlt hätte. 7€ mehr nicht !!!

Ich denk mir nix und als die Ware ned ankommt, frag ich nach und er sagt mir er hat es unversichert (:ubash3: ) verschickt. Warum? Weil ich ja keine 17€ zahlen wollte...:ubash3: (einfach die Konditionen ändern und das dann als Verhandlungserfolg auf Seiten des Käufers tarnen is ja ne krasse Masse) Also kein Paketschein und GAR NIX. Und da ging es ned um 30€ sondern um 300€.

Direkt negative Bewertung !!!!

AlfredENeumann
2005-06-01, 12:54:10
Wo denn ? Da steht „unversichert“. Das ist dein Fehler ! Vor allem wenn in der Auktion nicht noch was steht mit „weitere Versandservices auf Anfrage“. Du kannst bei Ebay mehrere Versandarten schon in der Auktion angeben. Woher soll der Käufer wissen, welche 20 Alternativen mit ebenso vielen Versandkosten Du noch im Angebot hast? So wie es da steht, scheinst Du ausschließlich unversichert zu versenden. Gegenteil kannste nicht beweisen und die Nummer „auf Anfrage“ zieht dann auch nicht.

Wo soll das Problem sein. Der Käufer kann fragen!!! Der Käufer zahlt ja, also kann er auch verlangen etwas als Paket zu versenden, denn der weg ist der gleiche !!!!

Fakt ist...hier bist Du der Gearschte. Du musst jetzt die Einlieferung nachweisen. Ohne Paketschein wird das nix. Anders hätte es ausgesehen, wenn Du bereits in der Auktion versichert + unversichert im Angebot hast, der Käufer aber aus Gründen der Ersparnis unversichert wählt. Dann ist er der Gearschte im Falle des Verlustes, denn versichert war im Angebot. Wenn er es zum sparen nicht wählt..eigenes Risiko.

Kann man drüber streiten. Wenn er es bei der Post abgegeben hat, hat er seine Schuldigkeit getan.

Gast
2005-06-01, 13:00:12
Die Gefahr des Untergangs geht mit Abgabe beim Transportunternehmen auf den Käufer über. Trotzdem muss der Verkäufer im Falle des Untergangs beweisen können, das Päckchen abgeschickt zu haben. Das ist ohne Zeugen in den meisten Fällen schwierig. Denn auf deem Bon steht nur ein Betrag, das bedeutet zwar bei 4,30€, dass ein Päckchen abgeschickt wurde, aber man weiss nicht an wen.
Der Käufer kann sich aber nicht darauf berufen, dass es deine Schuld ist, dass unversichert verschickt wurde. Er hätte ja auf die Auktion nicht bieten müssen. Zudem hätte er nach der Auktion auf versicherten Versand bestehen können.


Ich war mit einem Kumpel damals bei der Post. Insofern dürfte der Beweis weniger das Problem sein. Ich habe dem Käufer ja angeboten, die Hälfte des Betrages ihm als Entschädigung zurück zu überweisen, was er, warum auch immer ablehnte.

Wahrscheinlich hat er Rechtsschutz und möchte nur seine Versicherung wieder ausprobieren. Das ist rechtlich wohl auf der besseren Seite stehe, ist mir bewusst. Mir gehts viel mehr darum, wie könnte sein eventueller Weg zum Anwalt aussehen? Bekomme ich dann gleich ein Mahnschreiben mit Anwaltsgebühr? Oder komme ich, trotz im "Recht sein" ohne eigenen Anwalt aus?

anorakker
2005-06-01, 13:08:24
ich habe auch schon ein paar auktionen gehabt, bei denen ich (aufgrund von erwarteten endpreisen von deutlich unter 100 €) standardmässig den unversicherten versand für 4,30€ angeboten habe. es ist für den käufer aber doch absolut einfach (so wie bei meinen auktionen passiert) bei empfang der "bitte bezahlen sie xxx "mail bzw. nachricht, nachzufragen, ob auch ein versicherter versand möglich ist.
wenn der käufer das geld überwiesen hat, also z.b. endpreis+angegebenen porto, dann gehe ich davon aus, das er sich über die versandart im klaren ist und somit das geschäft für mich "wasserdicht" abgeschlossen ist. solange der käufer vor der überweisung nachweislich keinen versicherten versand gefordert hat (per email oder ebaynachricht), bist du nach abschicken des pakets auf der sicheren seite.
deine angaben zur zahlung und versand waren eindeutig, da kann er noch so viel mit ebay und anwalt drohen, das hat der käufer selber zu verantworten..

Tomi
2005-06-01, 13:49:08
Wo soll das Problem sein. Der Käufer kann fragen!!! Der Käufer zahlt ja, also kann er auch verlangen etwas als Paket zu versenden, denn der weg ist der gleiche !!!!

Schon richtig..aber ist es bei einem Vertrag nicht auch so, dass man im Vorfeld klärt, wie alles abgewickelt wird und was es kostet? Ich frag ja auch nicht erst nach dem Kauf, was die Ware kostet und welche Farbe sie hat. Das klär ich vorher. Es gibt zudem ein dutzend Möglichkeiten, Waren zu versenden. Ich sehe als Käufer ehrlich gesagt nicht ein, mich für jeden Pup beim Verkäufer zu erkundigen. Bspw. biete ich nicht bei Leuten, die nichtmal die Versandkosten angeben. Dafür solle man sich bei ihnen melden. Ja hallo ? Das ist doch eigentlich ein Minimum, dass man so was angibt.

Der Käufer hat im aktuellen Fall die bessere Position. Er musste anhand der Beschreibung davon ausgehen, dass der Verkäufer ausschließlich unversichert versendet, da nirgendwo ein Hinweis angebracht ist, dass es auch anders geht. Gut, er hätte fragen können, ob es auch anders geht..aber sieh es doch mal aus Verkäufersicht....wer unversichert versendet, muss doch damit rechnen, dass im Falle des Verlustes der Sendung jede Menge Ärger wartet. Dann biete ich doch mindestens wie schon erwähnt auch oder nur „versichert“ an. Wenn der Käufer dann sagt..nö, zu teuer, ich will unversichert, dann ist der Käufer zu 100% der Gearschte. Hier aber hatte er scheinbar keine Wahlmöglichkeit. Was weiß ich, was der Verkäufer noch alles verschweigt oder nicht angibt. So kann es nicht laufen, dass ich dem Verkäufer alles aus der Nase ziehen muss und vor allem erst nach dem Kauf.

=]NuEVO[=
2005-06-01, 15:43:58
Ich sag immer und immer wieder:

"Die Postmitarbeiter stehlen und beschädigen teilweise mutwillig Pakete!!!"

PS: Die Bastarde von der DHL haben bis heute nichts ersetzt.......... FUCK OFF DHL

SCHAUT SELBST!!!!!!!! (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?t=214890)

Als Alternativen bieten sich www.Iloxx.de und www.Hermes-paketshop.de an!!!!

GÜNSTIGER & 1000MAL BESSERER!!!

kapo
2005-06-01, 16:01:10
Der Käufer hat im aktuellen Fall die bessere Position. Er musste anhand der Beschreibung davon ausgehen, dass der Verkäufer ausschließlich unversichert versendet, da nirgendwo ein Hinweis angebracht ist, dass es auch anders geht.

Bitte Brille aufsetzen, es steht eindeutig drin:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=6392834557#ShippingPayment

e. Ebaygebühren zahle ich, Versand (und ggfls. Versicherung) der Bieter.

Und weiter unten:

Akzeptierte Zahlungsmethoden: Sonstiges - Informationen zu den akzeptierten Zahlungsmethoden finden Sie in den Zahlungshinweisen des Verkäufers.

Er hätte also bloß in der Beschreibung gucken müssen.

Weiterhin hätte der Käufer ja nicht bieten müssen wenn er auf versichterten Versand besteht und aus den Versandart-Angaben nicht schlau wird. Er hätte auch nach dem Kauf auf PAKET statt PÄCKCHEN bestehen können (gegen Aufpreis natürlich).
Hat er aber nicht gemacht.

Er hat den unversicherten Versand WISSEND AKZEPTIERT. Und damit ging das Risiko in dem Moment auf IHN den KÄUFER über als der Verkäufer das Paket abgegeben hat.

Tja.

An den Verkäufer: Ich würde ihm keinen müden Cent geben. Scan die Quittung ein, schick Sie ihm per Email, schreib dazu dass dein Kumpel beweisen kann dass du das Teil bei der Post aufgegeben hast und ignoriere weitere Mails seinerseits.

PS: Nachforschungsaufträge bringen eigentlich nie was, aber mach es halt vorsorglich. Kostet ja nichts.

LovesuckZ
2005-06-01, 16:37:01
Weil es so ist.
Sobald du das Paket bei der Post abgegeben hast, ist dein Teil erledigt.

Was ich bezweifel, da ich als Verkäufer, keinen Vertrag mit dem Versandpartner eingegangen bin.
Wenn es in meinem Verantwortungsbereich laege, dann müsste ich mich ja um dem Nachforschungsauftrag kümmern. Was ohne Einlieferungsschein nicht bewerkstelligt werden kann.

Worms
2005-06-01, 17:30:37
Ich bin immer noch der Meinung, dass der Typ das Handy bekommen hat, und jetzt Kohle sehen will.
Dass die Post schlampt, kann ich nur bestätigen - ich sag nur DPD www.dpd.de

Worms
2005-06-01, 17:31:52
Falls irgendwelche Fragen aufkommen sollten, ich habe keinen DPD Paketshop, finds einfach nur praktisch. :cool:

Gast
2005-06-01, 18:44:40
Mir ist die ganze Sache auch spanisch. Ich habe ihm ein mehr als faires Angebot gemacht, dass ich ihm die Hälfte zurück zahlen werde. Aber stattdessen kommt er mit einer fandenscheinigen Rechtsauffassung in seinen eMails an, und wartet wahrscheinlich nur, bis ihm ein befreundeter Anwalt eine Mahnung schreiben wird.

Zur Quittung: Die Schlangen bei der Post sind ja bekanntlicherweise immer lang, da lase ich die Briefmarken am Automaten raus und gebe das Päckchen an der Seite ab. Gut nur, dass mein Bekannter mich an diesem Tag begleitet hat.

34€ sind wirklich nicht viel - wenn mein Fehler vorliegen würde, würde ich ihm das Geld auch sofort überweisen, doch in einem derartigen Fall ist einfach mein Stolz größer als meine Gutmütigkeit.

Gast
2005-06-01, 19:34:14
Mach es doch so wie oben geschrieben, schreibe ihm nochmal eine email in der du betonst, dass du in der auktion ausdrücklich geschrieben hast "unversicherter versand und ggf. versicherter versand".
Da er dich aber nicht um versicherten versand und auch keine mehrkosten dafür überwiesen hat sage ihm klipp und klar, dass du rechtens alles richtig gemacht hast.

Da mit abgabe zum transportunternehmen eh das risiko der käufer trägt musst du einfach nur nachweisen, per zettel und eben dein zeuge, dass du das päkchen bei der post abgegeben hast.
dem zuhilfe kannst du dich ja auch in der poststelle informieren, vielleicht haben die überwachungskameras auf der du zu erkennen bist wie du das päkchen abgibst oder eben noch unbekannte zeugen die das auch bestätigen könnne.

er kann dir rechtlich also überhaupt nichts, soll er drohen, den rechtsstreit wird er verlieren und schlussendlich die kosten tragen.

Fadl
2005-06-01, 23:32:49
Wäre mir eine nette Meldung an Ebay wert gewesen.
Das ist Verscheleierung von ebaygebühren !!!!




Was ist selber auch nicht bezahlt hätte. 7€ mehr nicht !!!



Direkt negative Bewertung !!!!

Tombman wohnt in Österreich und das Handy kam wohl aus Deutschland. Daher die 17€ die in der Tat dann nur reine Paketgebühren sind ;)

AlfredENeumann
2005-06-02, 00:48:19
.

Er musste anhand der Beschreibung davon ausgehen, dass der Verkäufer ausschließlich unversichert versendet, da nirgendwo ein Hinweis angebracht ist, dass es auch anders geht.

Sehe ich absolut nicht so.
Wenn jemand "nur" unversichert anbietet, dann anscheinend wohlwissend das der Artikel sowieso nicht hoch weggeht.
Wenn ein unversicherter Versand geht, geht auch immer ein Versicherter. Wie gesagt, der Weg zur Post ist der gleiche.

Wenn ich bei ebay etwas Versteigere gebe ich auch nicht alle mir möglichen Versandarten an, sondern nur die mir am Sinnvollsten erscheinen, biete am Ende der Auktion dem Käufer trotzdem immer an das er sich eine Versandart aussuchen kann. Ist ja nicht mein Geld.

AlfredENeumann
2005-06-02, 00:51:36
Was ich bezweifel, da ich als Verkäufer, keinen Vertrag mit dem Versandpartner eingegangen bin.
Wenn es in meinem Verantwortungsbereich laege, dann müsste ich mich ja um dem Nachforschungsauftrag kümmern. Was ohne Einlieferungsschein nicht bewerkstelligt werden kann.

Selbst mit Einlieferungsschein ist es nicht möglich ein Päckchen nachzuverfolgen!!!

stickedy
2005-06-02, 01:30:38
Interessant ist aber bei dem ganzen das hier: http://www.wintotal-forum.de/index.php/topic,66631.0.html
Und das hört sich sehr plausibel an!

Gast
2005-06-02, 09:12:37
Interessant ist aber bei dem ganzen das hier: http://www.wintotal-forum.de/index.php/topic,66631.0.html
Und das hört sich sehr plausibel an!Ist es aber nicht!

Zitat: "Nun kommt der Haken, ein Versendungsverkauf liegt aber nur vor, wenn der Verkäufer neben dem Versand auch Abholung ermöglicht und der Käufer auf Versand besteht."

Das ist Quatsch!

Versendungskauf ist der Kauf, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet. In diesem Fall geht die Gefahr schon vor der Erfüllung, nämlich dann an den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache an den für die Versendung zuständige Person abgeliefert hat.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/index/is04264.html

Beim Versendungskauf geht die Gefahr des zufälligen Untergangs (z. B. Zerstörung) und der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache bereits dann auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache an die Transportperson ausgeliefert hat, obwohl dem Käufer die Kaufsache zu diesem Zeitpunkt weder übereignet noch übergeben ist. Das gilt allerdings nicht beim so genannten Verbrauchsgüterkauf, also beim Verkauf einer beweglichen Sache von einem Unternehmer an einen Verbraucher.

Quelle: http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf09953.html

stickedy
2005-06-02, 11:29:00
IDas ist Quatsch!

Versendungskauf ist der Kauf, bei dem der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versendet. In diesem Fall geht die Gefahr schon vor der Erfüllung, nämlich dann an den Käufer über, wenn der Verkäufer die Sache an den für die Versendung zuständige Person abgeliefert hat.

Aber die Frage ist doch, wo der Erfüllungsort ist! Wenn man etwas verkauft ohne die Möglichkeit der Abholung zu gewähren, dann ist die Anschrift des Verkäufers ja wohl kaum der Erfüllungsort (da gar keine Erfüllung an dem Ort möglich ist), sondern wohl eher die Anschrift des Käufers.

Gast
2005-06-02, 11:42:50
Aber die Frage ist doch, wo der Erfüllungsort ist! Wenn man etwas verkauft ohne die Möglichkeit der Abholung zu gewähren, dann ist die Anschrift des Verkäufers ja wohl kaum der Erfüllungsort (da gar keine Erfüllung an dem Ort möglich ist), sondern wohl eher die Anschrift des Käufers.Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die versprochene Leistung vorzunehmen hat. Bei Bringschulden liegt der Erfüllungsort am Ort des Gläubigers, bei Holschulden am Ort des Schuldners.

Holschuld ist eine Leistung, die sich der Gläubiger beim Schuldner holen muß; dieser braucht die Leistung nur zur Abholung durch den Schuldner bereitzuhalten. Leistungs- und Erfolgsort fallen am Wohnsitz des Schuldners zusammen. Holschulden (z.B. die Käufe in Lebensmittel- und Warengeschäften) bilden den gesetzlichen Regelfall (vgl. § 269 Abs. 1, 2 BGB).

Bringschuld . Liegt eine Bringschuld vor, so muss der Schuldner dem Gläubiger die Leistung (z. B. Ware, Geld) bringen. Leistungs- und Erfolgsort sind am Wohnsitz des Gläubigers. Der Schuldner hat das seinerseits Erforderliche erst getan, wenn die Leistung am Ort des Gläubigers bewirkt wird. Gesetzlich ist eine Geldschuld immer eine Bringschuld. Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten beim Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln; vgl. § 270 BGB.

Und das ist auch der Grund, warum bei Versandgeschäften zwischen Privatleuten die Gefahr bereits beim Abschicken auf den Käufer übergeht.

BPdaFlaff
2005-06-02, 12:15:06
Was mich wundert: Schaut euch mal die Bewertungen des Käufers an KLICK (http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=pauli1350) . Der hat sich heute Zubehör für eben dieses Handy ersteigert. Warum macht man sowas wenn man das Handy doch garnicht hat?

crusader4
2005-06-02, 12:25:33
Was mich wundert: Schaut euch mal die Bewertungen des Käufers an KLICK (http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewFeedback&userid=pauli1350) . Der hat sich heute Zubehör für eben dieses Handy ersteigert. Warum macht man sowas wenn man das Handy doch garnicht hat?Langsam, er hat sich am 28.05.05 noch so ein Handy bei Ebay ersteigert, wofür er das Zubehör schon brauchen kann. Man sollte mit solchen Unterstellungen vorsichtig sein. Eher deutet das erneute Ersteigern des gleichen Modells wirklich darauf hin, das er das vorher nicht bekommen hat.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=42569&item=6398626427

Grüße, Crusader

BPdaFlaff
2005-06-02, 12:38:58
Ja, darauf hätte ich auch kommen können. Das deutet dann ja wirklich darauf hin das er es nicht bekommen hat.

stickedy
2005-06-02, 13:08:59
Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Schuldner die versprochene Leistung vorzunehmen hat. Bei Bringschulden liegt der Erfüllungsort am Ort des Gläubigers, bei Holschulden am Ort des Schuldners.

Holschuld ist eine Leistung, die sich der Gläubiger beim Schuldner holen muß; dieser braucht die Leistung nur zur Abholung durch den Schuldner bereitzuhalten. Leistungs- und Erfolgsort fallen am Wohnsitz des Schuldners zusammen. Holschulden (z.B. die Käufe in Lebensmittel- und Warengeschäften) bilden den gesetzlichen Regelfall (vgl. § 269 Abs. 1, 2 BGB).

Bringschuld . Liegt eine Bringschuld vor, so muss der Schuldner dem Gläubiger die Leistung (z. B. Ware, Geld) bringen. Leistungs- und Erfolgsort sind am Wohnsitz des Gläubigers. Der Schuldner hat das seinerseits Erforderliche erst getan, wenn die Leistung am Ort des Gläubigers bewirkt wird. Gesetzlich ist eine Geldschuld immer eine Bringschuld. Geld hat der Schuldner im Zweifel auf seine Gefahr und seine Kosten beim Gläubiger an dessen Wohnsitz zu übermitteln; vgl. § 270 BGB.

Und das ist auch der Grund, warum bei Versandgeschäften zwischen Privatleuten die Gefahr bereits beim Abschicken auf den Käufer übergeht.
Wenn der Käufer seine Hohlschuld aber gar nicht erfüllen kann, weil der Verkäufer die Erfüllung der Hohlschuld nicht erlaubt, dann dürfte da sehr wohl ein rechtliches Problem entstehen!

Thowe
2005-06-02, 14:02:58
Wenn der Käufer seine Hohlschuld aber gar nicht erfüllen kann, weil der Verkäufer die Erfüllung der Hohlschuld nicht erlaubt, dann dürfte da sehr wohl ein rechtliches Problem entstehen!


Der Käufer hätte sicherlich die Ware abholen können, die Wahrscheinlichkeit das er es getan hätte geht bloß gegen Null. Der Erfüllungsort ist bei einem Warenverkauf eigentlich immer der des Verkäufers, es sei denn, das vorher vertraglich etwas anderes geregelt wurde. In wieweit das bei Privatverkäufen machbar ist, das weiß ich so auch nicht, da hier häufig keine Änderungen an den gesetzlichen Bestimmungen geduldet werden.

Hätte jetzt der Verkäufer deutlich erwähnt, das nur Versand und keine Abholung möglich ist, dann sähe die Sache etwas anders aus weil er die Holschuld nicht ermöglicht hat. Da der Käufer aber den Artikelpreis und die Kosten für den Versand überwiesen hat, ist das seine Erklärung, das er mit dem Angebot des Verkäufers einverstanden war im Bezug auf die Art und Weise des Erbringens der Warenschuld. Hier gilt dann der Grundsatz, das Warenschulden eben Holschulden sind.

Alles andere müsste ein Gericht entscheiden, mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Verkäufers. Allerdings würde jeder Anwalt der etwas auf sich hält im Vorfeld schon den Streit wegen Belanglosigkeit gar nicht erst anstreben. Da ist ja in dem Sinne kein Streitwert gegeben, was auch bedeuten würde, das die Rechtschutzversicherung gar keine Lust hätte die Kosten zu übernehmen.

rokko
2005-06-02, 16:38:03
warum wird das eigentlich nicht per Nachnahme geregelt?
Wäre das zu teuer oder ist das techn. net machbar?
Wäre doch für beide Seiten von Vorteil.

Gast
2005-06-02, 16:45:03
Naja, 1. ist Nachname sehr teuer und 2. bringt das auch keine Sicherheit schliesslich kann man auch Steine verschicken ;)

Gast
2005-06-05, 21:59:40
So die Woche is um - schreibe ihm noch mal, mal sehn wann die Mahnung ins Haus kommt *rolleyes*

Gast
2005-06-05, 23:14:56
SRY,
ABER warum verschicken Leute Sachen unversichert? Ich kann mir nur an den Kopf klatschen! DLH=7 Euro!

Jetzt geht der Affentanz los! Wer ist schuld.... Wenn DU BEWEISEN kannst das du das Paket tatsächlich abgeschickt hast, bist du fein raus (schlechte Bew. wird dir denoch sicher sein).

SG


sorry aber 20 oder 30 euro un d sauteuren portogebühren hat nun mal keiner bock noch 5 oder 8 euro zusätzlich für versicherung zu bezahlen nur weil die schweine von der Post ohne ende Pakete klauen (was bewiesen ist in vielen fällen) (die klau quote bei der Post war so hoch wie noch nie)

wenn du genug geld hast is ja ok , aber die meisten eben nicht

Gast
2005-06-05, 23:18:54
ich hab auch ein handy von ebay gekauft und der Typ wollte 17€ Versand.
Danach handle ich ihn runter auf ca 11€ und er willigt ein.

Ich denk mir nix und als die Ware ned ankommt, frag ich nach und er sagt mir er hat es unversichert (:ubash3: ) verschickt. Warum? Weil ich ja keine 17€ zahlen wollte...:ubash3: (einfach die Konditionen ändern und das dann als Verhandlungserfolg auf Seiten des Käufers tarnen is ja ne krasse Masse) Also kein Paketschein und GAR NIX. Und da ging es ned um 30€ sondern um 300€.

Ich gleich mit allem möglichen gedroht und er sehr kleinlaut- naja, Aufregung umsonst, denn das Päkchen kam dann statt am 6. Tag am 7. (ich bin eben ungeduldig :D ) und somit ist alles in Ordnung.

Fazit: Ja, es gibt Leute, die tatsächlich so blöd sind unversichert zu versenden, auch wenn sie 200+ 100% positive Wertungen haben und es Hochpreisware ist :ubash3: ²

p.s. mein Motorola Razr V3 black edition ownt so böse :)

der hellste bist du wohl nicht gerade oder?

erstens bei 17 euro versand würd ich erst garnicht bieten weil das mehr als unverschämt ist , 17 euro lol da verschick ich 5 pakete von

und selbst 11 euro reicht für mindestens 2 versicherte pakete

der hat dich aber schön übers ohr gehauen huaha