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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Threads, die sich mit TV-Rips beschäftigen


Gast
2005-06-05, 23:26:07
http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=3114471#post3114471

Nicht, dass ich die Problematik nicht verstehe, aber in diesem Thread wird über Abkürzungen gesprochen, die die Qualität von TV Serien Rips besprechen. Was ist daran bitte verboten? Es ist nicht verboten Fernsehserien aufzunehmen oder zu sharen, und ebensowenig kann man ja wohl fragen was HDTV, HR-HDTV bei diversen Rips bedeuten. Oder bin ich da irgendwie falsch informiert?

Kf

Pinoccio
2005-06-06, 00:04:23
Weil die Diskussion darüber nach den regeln des Forums untersagt ist. Punkt und Basta.
Das ist so, weil in Deutschland nach herschender Meinung der Tausch über P2P-Tauschbörsen verboten ist.
/edit: das es offensichtlich mißverständlich ist:
weil in Deutschland nach herschender Meinung der Tausch von Mitschnitten von Fernsehserien ohne Einwiligunmg des Rechte-Inhabers über P2P-Tauschbörsen verboten ist.
Es ist nicht verboten Fernsehserien aufzunehmen oder zu sharenSagt wer? Vorherrschende Meinung ist anders.
Siehe auch hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2660669&highlight=fernsehserien#post2660669) .

mfg Sebastian

anderer Gast
2005-06-06, 00:13:39
Weil die Diskussion darüber nach den regeln des Forums untersagt ist. Punkt und Basta.
Das ist so, weil in Deutschland nach herschender Meinung der Tausch über P2P-Tauschbörsen verboten ist.die vorherschende meinung und speziell die der verantwortlichen hier im forum ist aber GARANTIERT nicht so

allein dass die partnerseite p3d tauschbörsen zum filedownload nutzt spricht bände dass, dies hier nicht so ist und es auch haufenweise member gibt die wissen dass eine p2p tauschbörse keinesfalls illegal ist...

das ist sicher nicht die vorherschende meinung in deutschland...weder von rechtlichem wege noch die des einzlnen (ausnahmen etc pp)

Sagt wer? Vorherrschende Meinung ist anders.
Siehe auch hier (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=2660669&highlight=fernsehserien#post2660669) .
ich weiss nicht ob sich das inzwischen geändert hat aber die ältere generation wird eine andere "vorherschende" meinung haben als die von dir propagierde...weil es war (vielleicht ist?) definitiv legal tv mitschnitte anzufertigen

Gast
2005-06-06, 00:23:15
Weil die Diskussion darüber nach den regeln des Forums untersagt ist. Punkt und Basta.
Kannst Du mir die Stelle zeigen, wo die Diskussion über Fernsehmitschnitte verboten sind? Kannst Du mir die Stelle zeigen, die verbietet über P2P Netzwerke zu diskutieren?

Wir sprechen hier nicht von Raubkopien, sondern von Fernsehsendungen aus dem Free-TV.

Das ist so, weil in Deutschland nach herschender Meinung der Tausch über P2P-Tauschbörsen verboten ist.
Deswegen nutzen viele rennomierte Interentseiten P2P für ihr Download Angebot? Deswegen werden deutsche P2P Seiten, die keine Kinofilme und Spiele anbieten auch nicht geschlossen?

Ich will mich nicht über die Forumsregeln hinwegsetzen, aber die Frage sollte wohl gestattet sein.

Konsolenfreund

Pinoccio
2005-06-06, 00:35:06
Habe meinen Beitrag geändert, weil er doch offensichtlich mißverständlich war. Es ging mir um das sharen von Fernsehserien.Wir sprechen hier nicht von Raubkopien, sondern von Fernsehsendungen aus dem Free-TV.Lassen wir einmal den imho falschen Begriff Raubkopien außen vor, ist das Verbreiten von Fernsehserien ohne die entsprechenden Rechte nicht gestattet.weil es war (vielleicht ist?) definitiv legal tv mitschnitte anzufertigenEs ist (immernoch) legal.

mfg Sebastian

Gast
2005-06-06, 00:37:36
Ok, wenn das so erwünscht ist, ist das ok. Aber man sollte das dann auch mal in den Regeln verankern, weil das wohl nicht jeder so kennt, dass Fernsehmitschnitte nicht getauscht werden dürfen.

Konsolenfreund

DryIce
2005-06-06, 00:48:51
ist das Verbreiten von Fernsehserien ohne die entsprechenden Rechte nicht gestattet.

War da nichtmal was alla "Wenn das Senderlogo noch drin ist, ist es legal" ?

Grestorn
2005-06-06, 07:00:58
ich weiss nicht ob sich das inzwischen geändert hat aber die ältere generation wird eine andere "vorherschende" meinung haben als die von dir propagierde...weil es war (vielleicht ist?) definitiv legal tv mitschnitte anzufertigen
Es ist legal TV Mitschnitte anzufertigen.

Es ist nicht legal, diese über eine P2P tauschbörse zu verbreiten.

Eigentlich doch ganz einfach? Aber grundsätzlich sollten natürlich Threads, in denen es um technische Probleme bei der Aufzeichnung von TV Programmen geht, nicht geschlossen werden. Das führt definitiv zu weit.

Was kommt als nächstes? Es wird verboten über die Erzeugung von MP3 Files zu diskutieren?

drdope
2005-06-06, 07:34:38
ich denke das hauptprob wird sein das da einige namen genannt werden...

denke nicht das es irgendwelche probleme bereitet hätte, wäre über den sinn und unsinn von hdtv aufzeichnungen in unterschiedlichen auflösungen & datenraten diskutiert worden....

darph
2005-06-06, 09:09:59
ich denke das hauptprob wird sein das da einige namen genannt werden...Genau so ist es. Hättet ihr das schön abstrakt gehalten, wäre nichts passiert. Aber so müssen wir es zumachen, einfach um allen Eventualitäten zu begenen. Es wurden schon Leute abgemahnt, die einen defekten (!) Link auf ein altes CDCopy-Tool gesetzt hatten und ihn nach der Neuregelung des Urheberrechts nicht entfernt hatten, weil die Seite eh tot ist.

allein dass die partnerseite p3d tauschbörsen zum filedownload nutzt spricht bände dass, dies hier nicht so ist und es auch haufenweise member gibt die wissen dass eine p2p tauschbörse keinesfalls illegal ist...Tauschbörsennutzung per se ist nicht illegal. Nur das Verbreiten von urheberrechtlich geschütztem Material darüber. Und darum ging es in diesem Thema.

Crushinator
2005-06-06, 11:52:33
Zur Info:


Das ist erlaubt

Das private Vervielfältigen von ausgestrahlten Filmen im Free-TV auf analogen Rekordern oder digitalen Brennern ist erlaubt.

Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden.

Das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet - wie z.B. bei T-Online Vision - ist erlaubt.
Quelle (http://www.hartabergerecht.de/indexc3c9.html?id=8)

darph
2005-06-06, 11:58:21
Das öffentliche Anbieten in Tauschbörsen steht aber in krassem Gegensatz zur terminologie "Das private Vervielfältigen"

Das ist nicht erlaubt
Das Anbieten, also das Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Beispiel über Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet, ist verboten.
Nur weil es ausgestrahlt wurde, erlischt nicht einfach der urheberrechtliche Schutz.

Grestorn
2005-06-06, 12:10:12
Das Downloaden von legalen Angeboten aus dem Internet - wie z.B. bei T-Online Vision - ist erlaubt.
Das Downloaded von einer P2P Tauschbörse fällt außerdem nicht unter den Punkt "legales Angebot".

Crushinator
2005-06-06, 12:23:49
Absolut richtig! Denn P2P bedeutet Veröffentlichung an eine breitere Maße Unbekannter, was per Definition auch nicht mehr unter "Private Verfielfältigung auf analoge oder digitale Recorder" fällt. :)

Ich wollte damit auch nur sagen, daß Dikussionen über TV-Mitschnitte und deren Bearbeitung schon in Ordnung sind, jedoch nicht die über deren Verbreitung. (z.B. per P2P)

darph
2005-06-06, 12:28:18
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3602

Gehört zwar eigentlich nicht zum Thema, aber das kann man als Poster durchaus übertragen: Haltet das einfach so abstrakt wie möglich, dann kann keiner sagen "es geht um die neuesten Folgen von Lost". ;)

Black-Scorpion
2005-06-06, 14:47:07
Man sollte auch immer daran denken das die Sender nicht die Urheberrechte besitzen müssen.
Die kaufen gerade was Filme und Serien angeht nur die Austrahlungsrechte für die Austrahlung und Wiederholungen (wenn gewünscht).
Die Sender haben mit einer Verbreitung über das Netz nichts zu tun, weil sich keiner diese Rechte leisten könnte.

pancho
2005-06-06, 21:13:03
Angenommen, man will sich mit emule ein image von einer Linux CD runterladen und irgendjemand hat einem Film eben einen verfänglichen Namen gegeben (z.B. Mandrake10.1.iso oder sowas), veröffentlicht mah dann erst, wenn das Image komplett ist, oder schon, während man noch herunterlädt. Also rechtlich gesehen meine ich. Man kann den Inhalt ja schlecht vorher überprüfen.

Pinoccio
2005-06-06, 23:25:54
Tja, da es in Deutschland afaik noch keinen Prozess gab, in dem ein Urteil fiel, das wenigstens eine ungefähre Richtung der allgemeinen Rechtsprechung andeuten könnte, bleiben dir da nur wenige Möglichkeiten, das herauszufinden.

mfg Sebastian

Crushinator
2005-06-07, 11:09:08
Angenommen, man will sich mit emule ein image von einer Linux CD runterladen und irgendjemand hat einem Film eben einen verfänglichen Namen gegeben (z.B. Mandrake10.1.iso oder sowas), veröffentlicht mah dann erst, wenn das Image komplett ist, oder schon, während man noch herunterlädt. Also rechtlich gesehen meine ich. Man kann den Inhalt ja schlecht vorher überprüfen.
Hier dürfte der Begriff "offensichtlich illegal" nicht greifen - sprich, der technische Vorgang während des Herunterladens ist rechtlich solange mehr oder minder unbedenklich, bis man feststellen kann daß es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelt. Es sollte auch hier vorerst die Unschuldsvermutung gelten, zumal es für eine Linux-ISO nicht ungewöhnlich ist, wenn man sie per P2P herunterlädt.

Peppo
2005-06-07, 11:15:39
Ein keiner Einwurf: Man kann es nicht beurteilen, ob eine Datei "aus offensich illegalem Quelle", stammt. ;)

Edit: in P2P Netzwerken natürlich.

darph
2005-06-07, 11:24:58
Ein keiner Einwurf: Man kann es nicht beurteilen, ob eine Datei "aus offensich illegalem Quelle", stammt. ;)

Edit: in P2P Netzwerken natürlich.
Das P2P Netzwerk IST, ganz offensichtlich, im Falle eines urheberrechtlich geschützten Werkes eine offensichtlich illegale Quelle. :|

Crushinator
2005-06-07, 11:28:28
Ein keiner Einwurf: Man kann es nicht beurteilen, ob eine Datei "aus offensich illegalem Quelle", stammt. ;) (...)
Doch kann man; Eine P2P-Tauschbörse ist nämlich immer eine offensichtlich illegale Quelle für einen urheberrechtlich geschützten Film, und ein ansonsten kommerziell vermarkteter Film ist im Zweifelsfalle immer urheberrechtlich geschützt. :)

Gast
2005-06-07, 12:29:15
Ich erinnere nochmal an den Fall FTPWelt. Da wird es schwer werden, zu beurteilen ob die Quelle _offensichtlich_ illegal war.
Die ganze Aufmachung der Seite war wie ein legales Angebot aufgebaut. Und auch das dem Usenet(?) wird wie ein legales Angebot beworben.
Da könnte nochwas zukommen auf unsere Richter ;)
Es stellt sich doch die Frage, ob ein normaler PC-Nutzer eine illegale von einer legalen Quelle unterscheiden kann, wenn eine Emule, Bit Torrent oder sonstwas Seite so aufgevaut ist, daß Sie eine legale Downloadmäglichkeit vortäuscht. Zumal Sachen wie FTPWelt und Usenet auch noch monatliche Gebühren kosten und so den Eindruck einer legalen Quelle verstärken.

darph
2005-06-07, 12:32:07
Da greift dann sowas wie der gesunde Menschenverstand: Kinofilme und Software für lau runterladen.

Da muß es doch schon klingeln. Und das kann man als Richter auch vorraussetzen. Sich einfach blöd stellen funktioniert hier nicht.

Und falls die sich den Dienst haben bezahlen lassen: Dann ist es handfester Betrug und du als Nutzer bist Opfer.

Peppo
2005-06-07, 12:33:08
@darph & Crushinator

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell50a.htm


[...]
"...soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird.
Auch diese Formulierung wirft aber mehr Fragen auf, als sie beantwortet. Die offensichtlich rechtswidrige Tätigkeit bezieht sich nämlich nach dem eindeutigen Gesetzestext auf die Herstellung der Vorlage und nicht auf deren Veröffentlichung. Nun ist es aber ohne weiteres denkbar, dass Tauschbörsenmitglieder ihre gekauften CDs in den Tauschbörsen anbieten. In diesem Fall muss die Herstellung der Vorlage nicht rechtswidrig sein; nämlich dann, wenn die Herstellung der Kopie auf dem PC zunächst nicht zum Zweck der Veröffentlichung (zur Verfügung Stellung) erfolgt, sondern zum eigenen Musikgenuss, und erst später das Anbieten in der Tauschbörse ("Upload") dazukommt; ein Fall der nicht so selten sein dürfte. In diesem Fall ist zwar das Anbieten im Internet rechtswidrig, aber nicht die Herstellung der Vorlage. Auch von kopiergeschützten CDs können legal Kopien hergestellt werden, indem die Stücke analog oder digital aufgenommen werden. Dabei wird kein Kopierschutz umgangen, weil der Kopierschutz nur das schnelle Kopieren am PC verhindern soll.

Hinzu kommt noch, dass in manchen Ländern das Herstellen jedweder Art von Privatkopie legal ist, also auch eine solche durch Download (zu Kanada: ORF-Artikel vom 17.9.2003). Geht man aber davon aus, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Tauschbörsennutzer legale Vorlagen für die Zurverfügungstellung im Internet verwendet, kann man nicht mehr unterstellen, dass eine Musikdatei, die über eine Tauschbörse bezogen wird, von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" stammt. Es ist zwar möglich aber längst nicht offensichtlich. Damit wäre die passive Teilnahme an Tauschbörsen weiterhin legal. Welche Auslegung die Richtige ist, werden die Gerichte entscheiden müssen.
[...]

@Gast
Hier sprechen wir von Tauschbörsen, und nicht von (bezahl) WAREZ Seiten.
Die SIND illegal. Das besteritet auch niemand. ;)

darph
2005-06-07, 12:36:05
@darph & Crushinator

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell50a.htm
Okay. Aber an der Tatsache ändert sich nichts:
In diesem Fall muss die Herstellung der Vorlage nicht rechtswidrig sein; nämlich dann, wenn die Herstellung der Kopie auf dem PC zunächst nicht zum Zweck der Veröffentlichung (zur Verfügung Stellung) erfolgt, sondern zum eigenen Musikgenuss, und erst später das Anbieten in der Tauschbörse ("Upload") dazukommt; ein Fall der nicht so selten sein dürfte. In diesem Fall ist zwar das Anbieten im Internet rechtswidrig, aber nicht die Herstellung der Vorlage.

Peppo
2005-06-07, 12:39:07
Okay. Aber an der Tatsache ändert sich nichts:

Damit wäre die passive Teilnahme an Tauschbörsen weiterhin legal. Welche Auslegung die Richtige ist, werden die Gerichte entscheiden müssen.

;)

Edit: Da die Quelle nicht offensichtlich rechtswidrig erstellt worden ist.

Pinoccio
2005-06-07, 12:52:40
Eine P2P-Tauschbörse ist nämlich immer eine offensichtlich illegale Quelle für einen urheberrechtlich geschützten Film, und ein ansonsten kommerziell vermarkteter Film ist im Zweifelsfalle immer urheberrechtlich geschützt. :)Urheberrechtlicher Schutz ist nicht ablegbar, selbst die Zustimmung des Rechteinhabers zur beliebigen Verbreitung berührt diesen nicht.
Und immer ofensichtlich? Was ist mit dieser Datei: Operation Schneeflocke (ed2k://|file|Operation.Schneeflocke.(DivX.502.ger).avi|130979516|61B6DDDD13FC4EB74974C5 AD46F1D506|/).
Oder woher nimmst du bei einer Datei die Sicherheit, daß sie dort nicht "legal" auftaucht?
http://www.fritz.de/_/interaktiv/co.../key=35239.html (Link funzt nicht mehr wegen redesign der Seite, ich suche ne andere Quelle)
Wenn du also zB den Song von den Beastie Boys auf dieser CD beim Esel findest, dürftest du ihn ohne gegen irgendwelche Rechte etc zu verstößen runterladen.
Wo ist dann die offensichtlich, daß das bei anderen Liedern von den Beastie Boys rechtswidrig ist?

mfg Sebastian

Pinoccio
2005-06-07, 12:56:12
Da greift dann sowas wie der gesunde Menschenverstand: [...] Software für lau runterladen.

Da muß es doch schon klingeln. Und das kann man als Richter auch vorraussetzen. Sich einfach blöd stellen funktioniert hier nicht.www.sourceforge.net, bsd.org, openoffice.org, kernel.org ...

mfg Sebastian

darph
2005-06-07, 13:14:36
www.sourceforge.net, bsd.org, openoffice.org, kernel.org ...

mfg Sebastian
:rolleyes: Das hat doch jetzt hiermit nichts zu tun. Wer redet denn von explizit freier Software?

Crushinator
2005-06-07, 13:18:35
(...) Und immer ofensichtlich? Was ist mit dieser Datei: Operation Schneeflocke (ed2k://|file|Operation.Schneeflocke.(DivX.502.ger).avi|130979516|61B6DDDD13FC4EB74974C5 AD46F1D506|/).
Oder woher nimmst du bei einer Datei die Sicherheit, daß sie dort nicht "legal" auftaucht?
Ist das ein kommerzieller Film, womöglich sogar mal im Kino gelaufen? Wenn ja, offensichtlich illegal, so einfach ist das.
(...) Wo ist dann die offensichtlich, daß das bei anderen Liedern von den Beastie Boys rechtswidrig ist?
Wenn man schon weiß, daß es ein Lied von ihnen gibt, welches man legal herunterladen und meinetwegen auch verteilen darf, es jedoch auch Lieder gibt, deren Herunterladen und verteilen illegal seien, dann ist man sich zumindest nicht mehr völlig unbewußt, in dem was man tut. Daher sind solche Fälle als grenzwertig einzustufen. Mich würde es wundern, wenn es dabei wirklich zu Verurteilungen käme.

Peppo
2005-06-07, 13:33:42
Ist das ein kommerzieller Film, womöglich sogar mal im Kino gelaufen? Wenn ja, offensichtlich illegal, so einfach ist das.
[...]

Jein. Maximal das Anbieten ist "illegal". Aber nicht das runterladen. ;)

Black-Scorpion
2005-06-07, 13:44:44
Jein. Maximal das Anbieten ist "illegal". Aber nicht das runterladen. ;)
Das ist doch Haarspalterei.
Es ist und bleibt eine illegale Kopie.
Wie soll das funktionieren eine illegale Kopie durchs runterladen in eine legale zu verwandeln.
Wenn das anbieten verboten ist kann das runterladen nicht legal sein.

Pinoccio
2005-06-07, 13:48:50
Ist das ein kommerzieller Film, womöglich sogar mal im Kino gelaufen? Wenn ja, offensichtlich illegal, so einfach ist das.Was heißt Komerziell?
In mindestens einem Kino ist er gelaufen, afair zu einer Preisverleihung (http://www.htwm.de/mgrau/ama/history.html).
Nicht illegal, der/die Rechteinhaber wünschen ausdrücklich eine Weiterverbreitung.

Da a) das die mindestens 10te Diskussion zum Thema ist,
b) die Rechtslage imho unklar ist und
c) von beiden Sieten immer wieder die selben Argumente kommen
klinke ich mich hier aus. Die Ursprüngliche Frage des Thread-erstellers ist wohl geklärt.


mfg Sebastian

2005-06-07, 13:51:12
Hi!

Mal ganz allgemein zum Thema: Wieso gibt man hier im Forum keine klaren Richtlinien raus?

Darüber darf diskutiert werden, darüber nicht.

Damit sollten solche Threads überflüssig werden.

MfG

Peppo
2005-06-07, 13:52:11
Das ist doch Haarspalterei.
Es ist und bleibt eine illegale Kopie.
Wie soll das funktionieren eine illegale Kopie durchs runterladen in eine legale zu verwandeln.
Wenn das anbieten verboten ist kann das runterladen nicht legal sein.

Die Rechtssprechung IST eine Haarspalterei, falls Du das nicht wußtest. ;)

http://www.internet4jurists.at/urh-marken/faq_urh1a.htm
http://www.internet4jurists.at/news/aktuell50a.htm
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh1a.htm
http://www.internet4jurists.at/urh-marken/urh2a.htm

Crushinator
2005-06-07, 13:59:13
Was heißt Komerziell? (...)
Kommerziell heißt: Der Film wurde gemacht, um mit dessen Vorführung in Kinos und der Ausstrahlung in anderen Medien Gewinn zu erwirtschaften.

Da a) das die mindestens 10te Diskussion zum Thema ist,
b) die Rechtslage imho unklar ist und
c) von beiden Sieten immer wieder die selben Argumente kommen
klinke ich mich hier aus. Die Ursprüngliche Frage des Thread-erstellers ist wohl geklärt.
Ist auch besser so. Denn auch nach der Fünfhundermilliardsten Diskussion wird sich unsere Meinung nach den geltenden Gesetzen halten, was bedeutet daß Diskussionen über Dinge deren Legalität - z.B. durch Ausnahmen - nicht offensichtlich belegt werden können unerwünscht bleiben werden.

[Edit]
Den Teil in Bindestrichen hinzugefügt.

Crushinator
2005-06-07, 14:03:09
(...) Mal ganz allgemein zum Thema: Wieso gibt man hier im Forum keine klaren Richtlinien raus?

Darüber darf diskutiert werden, darüber nicht.

Damit sollten solche Threads überflüssig werden. (...)
Noch klarer als das oder jenes (letzter Absatz) oder als meinen vorigen Post? ;)

Peppo
2005-06-07, 14:05:57
[...]Diskussionen über Dinge deren Legalität nicht offensichtlich belegt werden können unerwünscht bleiben werden.


Deutschland: Es ist alles verboten, solange es nicht erlaubt ist.
Österreich: Es ist alles erlaubt, solange es nicht verboten ist.


Sry, das mußte sein... ;(


On Topic
@Mods: Ich kann eure Bedenken voll nachvollziehen... Ist auch in Ordnung... :smile:

Crushinator
2005-06-07, 14:06:10
Jein. Maximal das Anbieten ist "illegal". Aber nicht das runterladen. ;)
Ein möglicher Irrtum: Herunterladen bedeutet nämlich gleichzeitig Vervielfältigung der Quelle. ;)

Peppo
2005-06-07, 14:09:02
Ein möglicher Irrtum: Herunterladen bedeutet nämlich gleichzeitig Vervielfältigung der Quelle. ;)

Aber, solange es man nicht weiterverbreitet, ist es in Ordnung. ;)
Naja, eine art "Grauzone" ist es auf jeden Fall...

Crushinator
2005-06-07, 14:16:36
Aber, solange es man nicht weiterverbreitet, ist es in Ordnung. ;)
Naja, eine art "Grauzone" ist es auf jeden Fall...
Ich möchte Dir nahelegen, Dich mit dem Begriff Verwertungsverbot auseinander zu setzen, um den Text (http://www.hartabergerecht.de/indexc3c9.html?id=8) zu verstehen:


Das ist nicht erlaubt

Das Anbieten, also das Zugänglichmachen von urheberrechtlich geschützten Inhalten zum Beispiel über Peer-to-Peer-Netzwerke im Internet, ist verboten. Wichtig: Auch durch den Erwerb der Original-Vorlage, beispielsweise einer Original-Film-DVD, erwirbt man nicht das Recht, Dritten den Inhalt zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen können hohe Schadensersatzansprüche und Strafverfolgung nach sich ziehen.

Im Gesetzestext wird oft vom Verwertungsverbot gesprochen. Das Verbot umschließt Vervielfältigung, Verbreitung und die öffentliche Wiedergabe von urheberrechtlich geschützten Vorlagen.

Das Downloaden aktueller Kinofilme ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Des Weiteren gilt das Verwertungsverbot.

Das Brennen aktueller Kinofilme von Raubkopien ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber nach sich ziehen. Auch hier gilt das Verwertungsverbot.

Privates Kopieren einer Original-DVD/CD mit Kopierschutz ist nicht erlaubt und kann zivilrechtliche Konsequenzen durch den Rechteinhaber haben. Es gilt das Verwertungsverbot.

2005-06-07, 14:17:02
Noch klarer als das oder jenes (letzter Absatz) oder als meinen vorigen Post? ;)

Da liegt ja das Problem. Es handelt sich um fragmentierte Postings quer durch verschiedene Threads. Schreibt es klar in die Forumsregeln und jeder soll es akzeptieren (wird ja keiner gezwungen hier zu posten). Hält sich jemand nicht dran: Punkte. Und wenn einer "fliegt", "fliegt" er eben raus und die Sache ist erledigt.

MfG

Peppo
2005-06-07, 14:23:55
Ich möchte Dir nahelegen, Dich mit dem Begriff Verwertungsverbot auseinander zu setzen, um den Text (http://www.hartabergerecht.de/indexc3c9.html?id=8) zu verstehen:


Nun, dies ist eine "Propagandaseite" der MI. ;)
Es ist unerheblich, was die MI denkt. Die Gesetze sind hier maßgeblich.
Und sie sind nicht eindeutig. => Interpretationsspielraum für BEIDE Seiten.

Crushinator
2005-06-07, 14:33:51
Nun, dies ist eine "Propagandaseite" der MI. ;)
Es ist unerheblich, was die MI denkt. Die Gesetze sind hier maßgeblich.
Und sie sind nicht eindeutig. => Interpretationsspielraum für BEIDE Seiten.
Irrtum: Sie sind nämlich ziemlich eindeutig, weil das Verwertungsverbot auch eine ungewollte Vervielfältigung auf ein Medium (Herunterladen auf Platte Inkl.) verbietet.

Darf ich aus dem Netz Musikfiles (oder Kinofilme) herunterladen?

Nicht, wenn es sich dabei um rechtswidrige Tauschbörsen handelt. Denn die Privatkopie ist nur zulässig, wenn die Kopiervorlage nicht rechtswidrig hergestellt wurde. Einige Künstler und Plattenfirmen stellen jedoch einzelne Songs umsonst in Internet (siehe kostenfreie Downloadangebote).
Quelle (http://www.kopienbrauchenoriginale.de/enid/55d5d9915b84bf45b6413255da458a78,55a304092d09/5o.html)

Crushinator
2005-06-07, 14:45:39
Da liegt ja das Problem. Es handelt sich um fragmentierte Postings quer durch verschiedene Threads. Schreibt es klar in die Forumsregeln und jeder soll es akzeptieren (wird ja keiner gezwungen hier zu posten). Hält sich jemand nicht dran: Punkte. Und wenn einer "fliegt", "fliegt" er eben raus und die Sache ist erledigt.
In den Forumsregeln (siehe meine Signatur) ist im zweiten Absatz ein deutlicher Hinweis in Form eines Links, dessen Inhalt ein Post weiter etwas entschärft wurde. ;)

Peppo
2005-06-07, 14:51:19
@Crushinator

Ich möchte keine Haarspalter sein, aber:

Nicht, wenn es sich dabei um rechtswidrige Tauschbörsen handelt.

Die Tausbürsen sind per se NICHT rechtswidrig.


Denn die Privatkopie ist nur zulässig, wenn die Kopiervorlage nicht rechtswidrig hergestellt wurde.

WENN sie RECHTSWIDRIG hergestellt wurde. Das ist aber beim Tauschbörsen NICHT offensichtlich.

Geht man aber davon aus, dass ein nicht unbeträchtlicher Teil der Tauschbörsennutzer legale Vorlagen für die Zurverfügungstellung im Internet verwendet, kann man nicht mehr unterstellen, dass eine Musikdatei, die über eine Tauschbörse bezogen wird, von einer "offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage" stammt. Es ist zwar möglich aber längst nicht offensichtlich.

http://www.internet4jurists.at/news/aktuell50a.htm


1. Ausnahme: Rechtmäßige Kopiervorlage
Es darf zur Herstellung der Privatkopie keine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet werden. Der nach alter Rechtslage bestehende Streit ist somit überholt: Kopien von Dateien aus Online-Tauschbörsen wie Kazaa, eDonkey, etc. sind zukünftig - jedenfalls nach Ansicht der Gesetzesbegründung - nicht mehr rechtmäßig hergestellte Werke, da die Vorlage offensichtlich rechtswidrig ist.

Dieser Zusatz wurde erst in letzter Sekunde im Vermittlungsausschuss eingefügt (vgl. BT 15/1353).

Unter Juristen wird gerade heiß diskutiert, ob angesichts der Worte "eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage" eine solche Interpretation wirklich zwingend ist. Denn es besteht durchaus die Möglichkeit, dass jemand zunächst eine legale Privatkopie erstellt und sich erst später entscheidet, diese zum Download freizugeben. Auch wäre die Beurteilung der Herstellung nach dem jeweiligen nationalen Heimatrecht des Download-Anbieters vorzunehmen. Es sprechen daher einige gewichtige Gründe dafür, dass durch die Reform - wenn auch gesetzgeberisch ungewollt - weiterhin die Downloads in Online-Tauschbörsen erlaubt sind.

ABER: Man sollte sich auf keinen Fall auf diesen schmalen Grat begeben. Denn die Gerichte können bei zivilgerichtlichen Entscheidungen durchaus im Wege der Auslegung zu einem entsprechenden gesetzgeberisch gewollten Ergebnis kommen. Lediglich im Strafverfahren dürfte eine solche Auslegung aufgrund des Analogie-Verbots keine Chancen haben.

http://www.dr-bahr.com/faq/faq_neuesurheberrecht.php#Fragen%20zum%20neuen%20Urheberrecht_id1

2005-06-07, 14:51:22
In den Forumsregeln (siehe meine Signatur) ist im zweiten Absatz ein deutlicher Hinweis in Form eines Links, dessen Inhalt ein Post weiter etwas entschärft wurde. ;)

Hm... hab mich da wohl ein bissi zu weit aus dem Fenster gelehnt.
Hab grade leider keine Zeit alles nochmal durchzulesen, aber glaub dir das mal.

Insofern ist mein letzter Post mal irrelevant.

MfG

Grestorn
2005-06-07, 15:32:05
@Peppo: Was willst Du mit Deiner rechtlichen Haarspalterei bezwecken?

Es gibt doch nur folgende Möglichkeiten:

Du verstehst die rechtliche Situation falsch, und es ist illegal sich gegen den Willen der Rechteinhaber Kopien urheberrechtlich geschützter Medien zu verschaffen - egal auf welche Weise.
Das Gesetz hat eine Lücke, und es gibt eine legale Möglichkeit sich geschützte Medien gegen der Willen der Rechteinhaber zu verschaffen. Wenn dem so ist, was bezweckst Du dann?
Auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, auf dass er möglichst schnell beseitigt wird?
Den Missstand für Dich ausnützen und ggf.(*) Deine Taten damit zu rechtfertigen und weiterhin kostenlos Medien zu konsumieren?


(*) Falls Du kostenlos und gegen den Willen der Rechteinhaber Medien konsumierst, was ich Dir ausdrücklich nicht unterstellen will!

Würde mich freuen, wenn Du dazu Stellung nehmen würdest, welchen der obigen Punkte Du als Ziel verfolgst. Bzw, wenn ich ein Ziel vergessen haben sollte, kannst Du dies natürlich gerne ergänzen.

Crushinator
2005-06-07, 15:36:22
(...) WENN sie RECHTSWIDRIG hergestellt wurde. Das ist aber beim Tauschbörsen NICHT offensichtlich. (...)
Einen (aktuellen) Film der noch in Kinos läuft kann man zu 99,99% nicht anders in einer Tauschbörse veröffentlichen als offensichtlich rechtswidrig. Sind wir uns in diesem Punkt einig?

Ansonsten haben wir hier im Forum - wie schon zig tausend mal erwähnt - keine Möglichkeit uns von den wenigen aber möglichen legalen Fällen zu überzeugen. Deshalb ist unsere Auffassung die, daß es sich nicht nur möglicherweise um illegales handelt, weshalb Diskussionen ohne offensichtlich nachvollziehbare Legalität unerwünscht sind.

Peppo
2005-06-07, 15:55:39
@Peppo: Was willst Du mit Deiner rechtlichen Haarspalterei bezwecken?

Es gibt doch nur folgende Möglichkeiten:

Du verstehst die rechtliche Situation falsch, und es ist illegal sich gegen den Willen der Rechteinhaber Kopien urheberrechtlich geschützter Medien zu verschaffen - egal auf welche Weise.
Das Gesetz hat eine Lücke, und es gibt eine legale Möglichkeit sich geschützte Medien gegen der Willen der Rechteinhaber zu verschaffen. Wenn dem so ist, was bezweckst Du dann?
Auf diesen Missstand aufmerksam zu machen, auf dass er möglichst schnell beseitigt wird?
Den Missstand für Dich ausnützen und ggf.(*) Deine Taten damit zu rechtfertigen und weiterhin kostenlos Medien zu konsumieren?


(*) Falls Du kostenlos und gegen den Willen der Rechteinhaber Medien konsumierst, was ich Dir ausdrücklich nicht unterstellen will!

Würde mich freuen, wenn Du dazu Stellung nehmen würdest, welchen der obigen Punkte Du als Ziel verfolgst. Bzw, wenn ich ein Ziel vergessen haben sollte, kannst Du dies natürlich gerne ergänzen.


Was ich damit bezwecke?
Ganz einfach: Es gibt nich nur Schwarz un Weiß, es gibt auch Grau. ;)
Und sagen, daß die "Tauschbörsen" per se "böse" und "illegal" sind,
zeugt nicht von Weitsicht.


Die Gesetzestexte sind so kompliziert und unverständlich formuliert, daß nicht einmal Juristen bei der Auslegung einig sind. (Deswegen gibt es auch soviele Anwälte und Co.)
Deswegen kann man NICHT EINDEUTIG sagen, ob dies 100% Legal oder 100% Illegal ist. => Grauzone.
Lese mal die Links durch, welche ich vorhin gepostet habe.

Also, weder 1, noch 2. ;)



PS: Ich lade keine "Medien" runter. Brauche ich nicht...

Peppo
2005-06-07, 16:00:33
Einen (aktuellen) Film der noch in Kinos läuft kann man zu 99,99% nicht anders in einer Tauschbörse veröffentlichen als offensichtlich rechtswidrig. Sind wir uns in diesem Punkt einig?

Ja. :)



Ansonsten haben wir hier im Forum - wie schon zig tausend mal erwähnt - keine Möglichkeit uns von den wenigen aber möglichen legalen Fällen zu überzeugen. Deshalb ist unsere Auffassung die, daß es sich nicht nur möglicherweise um illegales handelt, weshalb Diskussionen ohne offensichtlich nachvollziehbare Legalität unerwünscht sind.

Das ist in Ordnung...

Grestorn
2005-06-07, 16:01:59
Was ich damit bezwecke?
Ganz einfach: Es gibt nich nur Schwarz un Weiß, es gibt auch Grau. ;)
Und sagen, daß die "Tauschbörsen" per se "böse" und "illegal" sind,
zeugt nicht von Weitsicht.Von "gut" und "böse" habe ich nichts geschrieben.

Bei der Frage ob das Verschaffen von digitalen Medien legal oder illegal ist, gibt es m.E. keine Grauzone. Wenn der Rechteinhaber einwilligt, dass Du sein Werk nutzt (weil Du ihm eine entsprechende Gegenleistung erbracht hast, oder weil er es aus eigenem Willen frei verfügbar macht), dann ist es ok es zu nutzen, ansonsten ist es nicht ok.

Ich verstehe wirklich nicht, wo da eine Grauzone sein kann.

Grauzonen gibt es auch, aber in anderer Hinsicht: z.B., ob es legal ist, eine Premiere-Direkt Ausstrahlung aufzuzeichnen (ich nutze in diesem Fall das Medium nicht gegen den Willen den Rechteinhabers, denn ich zahle dafür. Die Frage ist, ob der Rechteinhaber auch einschränken kann, WIE ich es nutze, also ob ich es gleich oder später, und ggf. auch öfter, ansehe).

Peppo
2005-06-07, 16:13:57
Von "gut" und "böse" habe ich nichts geschrieben.

Bei der Frage ob das Verschaffen von digitalen Medien legal oder illegal ist, gibt es m.E. keine Grauzone. Wenn der Rechteinhaber einwilligt, dass Du sein Werk nutzt (weil Du ihm eine entsprechende Gegenleistung erbracht hast, oder weil er es aus eigenem Willen frei verfügbar macht), dann ist es ok es zu nutzen, ansonsten ist es nicht ok.

Ich verstehe wirklich nicht, wo da eine Grauzone sein kann.

Grauzonen gibt es auch, aber in anderer Hinsicht: z.B., ob es legal ist, eine Premiere-Direkt Ausstrahlung aufzuzeichnen (ich nutze in diesem Fall das Medium nicht gegen den Willen den Rechteinhabers, denn ich zahle dafür. Die Frage ist, ob der Rechteinhaber auch einschränken kann, WIE ich es nutze, also ob ich es gleich oder später, und ggf. auch öfter, ansehe).


Deiner Meinung nach nicht, meiner Meinung nach schon. Und die Juristen streiten darüber.
Was die Rechteinhaber wollen und was die tatsächliche Gesetzeslage ist, das sind zwei paar Schuhe.

Ein Beispiel, angenommen:
Du stellst deine von Premiere aufgezeichenten Filme online => Illegal
Ich lade diese von dir runter => nicht illegal (*)

Es sei denn: Du hast diese Kopie (Aufzeichnung) unrechtmäßig(**) erstellt. => Download Illegal
(**) umgehung von Kopierschutz, Crack...

Crushinator
2005-06-07, 16:26:28
(...) Grauzonen gibt es auch, aber in anderer Hinsicht: z.B., ob es legal ist, eine Premiere-Direkt Ausstrahlung aufzuzeichnen (ich nutze in diesem Fall das Medium nicht gegen den Willen den Rechteinhabers, denn ich zahle dafür. Die Frage ist, ob der Rechteinhaber auch einschränken kann, WIE ich es nutze, also ob ich es gleich oder später, und ggf. auch öfter, ansehe).
Rechtlich verhält es sich so: Um die besgate Ausstrahlung aufzuzeichnen muß man den Kopier- bzw. Aufnahmeschutz faktisch umgehen. Allein deshalb erlischt die Erlaubnis einer Privatkopie. ;(

Grestorn
2005-06-07, 16:35:47
Deiner Meinung nach nicht, meiner Meinung nach schon. Und die Juristen streiten darüber.Grauzone in diesem Fall würde ja bedeuten, dass es eine legale Methode gäbe, an Medien ohne Gegenleistung heranzukommen.

Ein Beispiel, angenommen:
Du stellst deine von Premiere aufgezeichenten Filme online => Illegal
Ich lade diese von dir runter => nicht illegal (*)Doch, auch das Downloaden ist illegal. Du hast Dir wissentlich eine Kopie verschafft, ohne eine Gegenleistung zu erbringen.

Alle Ausflüchte, a la "ich wusste nicht, dass das Medium geschützt ist" usw. schützt Dich nicht. Genauso wenig wie den Schwarzfahrer "ich wusste nicht, dass man etwas zahlen muss um hier mitfahren zu dürfen" etwas helfen würde.

Wie gesagt, selbst wenn der Gesetzestext hier uneindeutig sein sollte, dann ist er schlicht nicht korrekt und muss ergänzt oder korrigiert werden. Andernfalls gäbe es eine sehr praktische Lücke, mit der jedermann sich um seinen Beitrag für die Erstellung von Medien legal drücken kann.

Grestorn
2005-06-07, 16:39:54
Rechtlich verhält es sich so: Um die besgate Ausstrahlung aufzuzeichnen muß man den Kopier- bzw. Aufnahmeschutz faktisch umgehen. Allein deshalb erlischt die Erlaubnis einer Privatkopie. ;(
Wie gesagt, das empfinde ich als Grauzone... Aber nicht die Thematik, um die Du mit Peppo diskutiert hast.

Wenn das Recht tatsächlich so ist, wie Du es schreibst, dann müsste das zumindest noch viel deutlicher gemacht werden (so dass ich gar nicht versehentlich zum Raubkopierer werden kann, wie es hier der Fall ist, und mir über die Preisgestaltung Gedanken machen kann. Es ist halt ein Unterschied, ob ich für €3 einen Film genau einmal sehen darf, wenn man es genau nimmt noch nicht mal mit Timeshifting, oder ob ich ihn für €3 in einer Art Billigfassung für mich auch archivieren darf).

Der Gesetzgeber hat m.E. noch viel Arbeit vor sich, wenn es um Urheberrecht geht.

Black-Scorpion
2005-06-07, 16:45:54
Rechtlich verhält es sich so: Um die besgate Ausstrahlung aufzuzeichnen muß man den Kopier- bzw. Aufnahmeschutz faktisch umgehen. Allein deshalb erlischt die Erlaubnis einer Privatkopie. ;(
Premiere Direkt ist da wirklich ein sehr schlechtes Beispiel. ;)
Die normalen Premiere Kanäle haben ja "noch" keinen Kopierschutz.

Black-Scorpion
2005-06-07, 16:53:13
Wie gesagt, das empfinde ich als Grauzone... Aber nicht die Thematik, um die Du mit Peppo diskutiert hast.

Wenn das Recht tatsächlich so ist, wie Du es schreibst, dann müsste das zumindest noch viel deutlicher gemacht werden (so dass ich gar nicht versehentlich zum Raubkopierer werden kann, wie es hier der Fall ist, und mir über die Preisgestaltung Gedanken machen kann. Es ist halt ein Unterschied, ob ich für €3 einen Film genau einmal sehen darf, wenn man es genau nimmt noch nicht mal mit Timeshifting, oder ob ich ihn für €3 in einer Art Billigfassung für mich auch archivieren darf).

Der Gesetzgeber hat m.E. noch viel Arbeit vor sich, wenn es um Urheberrecht geht.
Die Direkt Kanäle senden mit Macrovision, wie es auch auf Videokasetten verwendet wird.
Ich glaube kaum das du so einen aufgenommenen Film bis zum Ende anschauen willst. ;)

Grestorn
2005-06-07, 16:57:11
Die Direkt Kanäle senden mit Macrovision, wie es auch auf Videokasetten verwendet wird.
Ich glaube kaum das du so einen aufgenommenen Film bis zum Ende anschauen willst. ;)
Wie gesagt, ich kriege von diesem Schutz, der de fakto ja nur ein Bit im Header des Datenstroms ist, gar nichts mit.

Crushinator
2005-06-07, 17:03:37
(...) Wenn das Recht tatsächlich so ist, wie Du es schreibst, dann müsste das zumindest noch viel deutlicher gemacht werden (so dass ich gar nicht versehentlich zum Raubkopierer werden kann, wie es hier der Fall ist, und mir über die Preisgestaltung Gedanken machen kann. Es ist halt ein Unterschied, ob ich für €3 einen Film genau einmal sehen darf, wenn man es genau nimmt noch nicht mal mit Timeshifting, oder ob ich ihn für €3 in einer Art Billigfassung für mich auch archivieren darf).
Man kann normalerweise ja auch nicht (Premiere bezogen) versehentlich zum Raubkopierer werden, denn es ist schlicht unmöglich mit Premiere zertifizierten Dekodern den Kopierschutz zu umgehen, und wegen Macrovision verseuchter Analogkopien würde vermutlich keiner klagen wollen, höchstens der Verbraucher selbst, und zwar wegen Augenkrebs.

Der Gesetzgeber hat m.E. noch viel Arbeit vor sich, wenn es um Urheberrecht geht.
Uneingeschränkte Zustimmung.

Black-Scorpion
2005-06-07, 17:15:20
Wie gesagt, ich kriege von diesem Schutz, der de fakto ja nur ein Bit im Header des Datenstroms ist, gar nichts mit.
Wie schon gesagt wurde hast du bestimmt keine von Premiere zertifizierte Box/Reciever.
Das allein ist schon ein Verstoß gegen die AGBs von Premiere.*
Weil dadurch der Macrovision Schutz und der Jugenschutz (Pin) umgangen werden kann.
Das gillt im übrigen auch bei Verwendung einer d-Box mit Centrino.

* Der kleine Seitenhieb mußte sein. ;)

Grestorn
2005-06-07, 17:25:33
Wie schon gesagt wurde hast du bestimmt keine von Premiere zertifizierte Box/Reciever.
Das allein ist schon ein Verstoß gegen die AGBs von Premiere.*
Weil dadurch der Macrovision Schutz und der Jugenschutz (Pin) umgangen werden kann.
Das gillt im übrigen auch bei Verwendung einer d-Box mit Centrino.

* Der kleine Seitenhieb mußte sein. ;)
Ich habe auch nie behauptet, ein Heiliger zu sein. Auch ich fahre regelmäßig zu schnell und nutze nicht zugelassene Hardware mit Premiere. Früher war auch mein Modem nicht Postzugelassen :)

Aber ich bringe keine Programmierer, Film- und Musikmacher um die Früchte ihrer Arbeit. Da hört bei mir halt das Verständnis für die Lessez faire Haltung auf...

Crushinator
2005-06-07, 17:30:32
Macht Euch nix draus. Ich habe seit 2000 eine Eigentum D-Box I mit DVB2000 und dem absolut originalen Irdeto-CAM, und Premiere weiß fast seit Anfang an davon. Es ist ja nicht verboten sowas zu besitzen. Es kommt nur drauf an, was man damit anstellt.

Peppo
2005-06-07, 19:19:54
@Crushinator
[OFF]
was ist denn das? D-Box I mit DVB2000 und dem absolut originalen Irdeto-CAM Ich habe selber keine Premiere, mich interessiert es nur halt... ;(
[ON]

Gast
2005-06-07, 20:33:43
Zur Info:

"Technisch nicht wirksam kopiergeschützte Videos und DVDs aus nicht offensichtlich illegalen Quellen dürfen für den nicht-kommerziellen Gebrauch vervielfältigt werden."
Quelle (http://www.hartabergerecht.de/indexc3c9.html?id=8)ähm...ab wann ist den ein kopierschuztz technisch nicht wirksam? O.o wenn er vollständig geknackt ist?

sloth9
2005-06-07, 20:35:37
Von "gut" und "böse" habe ich nichts geschrieben.

Bei der Frage ob das Verschaffen von digitalen Medien legal oder illegal ist, gibt es m.E. keine Grauzone. Wenn der Rechteinhaber einwilligt, dass Du sein Werk nutzt (weil Du ihm eine entsprechende Gegenleistung erbracht hast, oder weil er es aus eigenem Willen frei verfügbar macht), dann ist es ok es zu nutzen, ansonsten ist es nicht ok.

Ich verstehe wirklich nicht, wo da eine Grauzone sein kann.

Grauzonen gibt es auch, aber in anderer Hinsicht: z.B., ob es legal ist, eine Premiere-Direkt Ausstrahlung aufzuzeichnen (ich nutze in diesem Fall das Medium nicht gegen den Willen den Rechteinhabers, denn ich zahle dafür. Die Frage ist, ob der Rechteinhaber auch einschränken kann, WIE ich es nutze, also ob ich es gleich oder später, und ggf. auch öfter, ansehe).

Deine Auffasung der Sachlage bedeutet, dass grundsätzlich alles, was der Rechteinhaber so haben will, auch so gesetzlich geregelt werden sollte.

Dem widerspreche ich. Es gibt auch ein Interesse der Gesamtmenschheit an ihrem kulturellen Erbe. Der RI darf/kann nicht jede Einschränkung, die ihm Einfällt, gesetzlich sanktioniert durchsetzen. Er hat als Verwalter der Menschheitskultur eine gesellschaftliche Aufgabe.
Also muss eine Ausgleichsregelung zwischen diesen diametralen Positionen geschaffen werden: das Urheberrecht.
Leider wird letzteres fälschlicherweise zugunsten der RI umgebaut. Schade.

Oder anders: Wäre das Urheberrecht schon immer eine reine Interessenvertretung der RI gewesen, gäbe es heute keine Bibliotheken (RI: wieso leihen, kaufen, marsch, marsch!), es gäbe keine Dracula/Vampir-Filme (Copyright by Stoker und Rechtsnachfolgern), Reclam-Heftchen würden 50,- € kosten (Copyrights würden nie ablaufen), Orchester müssten Lizensen für klassische Musikdarbietungen zahlen usw.

Wieso tritts Du so eindeutig für die MI/RI ein? Es gibt auch angesehene Rechtswissenschaftler, die ein ganz andere Auffassung von einem ausgeglichenen Urherberrecht haben. Arbeitest Du für Bertelsmann?

Weisst Du z.B., was ein Abo der Nature eine Uni kostet? Der Witz ist, das die dort veröffentlichte Forschung grösstenteils mit öffentlichen Geldern finanziert wurde; doppelte Abkassiererei! In den USA wird aktuell umgedacht und das ausufernde Absahnen der MI eingeschränkt; in Deutschland denken zu viele Politiker wie Du, da ist man noch nicht so weit.
Anderes Beipiel: Wie soll die dt. Bibliothek kopiergeschützte DVDs archivieren, wenn die nötigen Tools verboten sind und deshalb nicht hergestellt werden?

Es geht nicht nur um Mitschnitte stumpfer Vorabendserien o.der die Frage ob man Herr der Ringe für 9 Tacken ausm Schlecker raubkopiert oder nicht, sondern letztendlich um das kulturelle Erbe der Menschheit, welches IMHO bis zu einem gewissen ausgeglichenen Grade der gesamten Menschheit offenstehen sollte!
Humanisten im Rückzug, Technokratie ahoi!

/edit: Rechtschreibung, Satzbau uns so... :redface:

sloth9
2005-06-07, 20:38:28
ähm...ab wann ist den ein kopierschuztz technisch nicht wirksam? O.o wenn er vollständig geknackt ist?

Da er nicht geknackt werden darf, ist er immer technisch wirksam, sobald es auf der Verpackung draufsteht. Wenn es nicht draufsteht (frühe UnCDs) und man bemerkt ihn beim Kopieren nicht (nicht wirksam), ist es legal.

Das ist übrigens geltende Rechtssprechung...

Peppo
2005-06-07, 20:50:08
Deine Auffasung der Sachlage bedeutet, dass grundsätzlich alles, was der Rechteinhaber so haben will, auch so gesetzlich geregelt werden sollte.

Dem widerspreche ich. Es gibt auch ein Interesse der Gesamtmenschheit an ihrem kulturellen Erbe. Der RI darf/kann nicht jede Einschränkung, die im Einfällt, gesetzlich sanktioniert durchsetzen. Er hat als Verwalter der Menschheitskultur eine gesellschaftliche Aufgabe.
Also muss eine Ausgleichsregelung zwischen diesen diametralen Positionen geschaffen werden: das Urheberrecht.
Leider wird letzteres fälschlicherweise zugunsten der RI umgebaut. Schade.

Oder anders: Wäre das Urheberrecht schon immer als reine Interessenvertretung der RI gewesen, gäbe es heute keine Bibliotheken (RI: wieso leihen, kaufen, marsch, marsch!), es gäbe keine Dracula/Vampir-Filme (copyright by Stoker und Rechtsnachfolgern), Reclam-Heftchen würden 50,- € kosten (Copyrights würden nie ablaufen), Orchester müssten Lizensen für klassische Musikdarbietungen zahlen usw.

Wieso tritts Du so eindeutig für die MI/RI ein? Es gibt auch angesehene Rechtswissenschaftler, die ein ganz andere Auffassung von einem ausgeglichenem Urherberrecht haben. Arbeitest Du für Bertelsmann?

Weisst Du z.B., was eine Abo der Nature eine Uni kostet? Der Witz ist, das die dort veröffentlichte Forschung grösstenteils mit öffentlichen Geldern finanziert wurde; doppelte Abkassiererei! In den USA wird aktuell umgedacht, und das ausufernde Absahnen der MI eingeschränkt, in Deutschland denken zu viele Politiker wie Du, da ist man noch nicht so weit.
Anderes Beipiel: Wie soll die dt. Bibliothek kopiergeschützte DVDs archivieren, wenn due nötigen Tools verboten wind und deshalb nicht hergestellt werden?

Es geht nicht nur um Mitschnitte stumpfer Vorabendserien o.der die Frage ob man Herr der Ringe für 9 Tacken ausm Schlecker raubkopiert oder nicht, sondern letztendlich um das kulturelle Erbe der Menschheit, welches IMHO bis zu einem gewissen ausgeglichenem Grade der gesamten Menschheit offenstehen sollte!
Humanisten im Rückzug, Technokratie ahoi!


Sehr schön gesagt. Alle Achtung! :up:
:massa: sloth9 :massa:

Da er nicht geknackt werden darf, ist er immer technisch wirksam, sobald es auf der Verpackung draufsteht. Wenn es nicht draufsteht (frühe UnCDs) und man bemerkt ihn beim Kopieren nicht (nicht wirksam), ist es legal.

Das ist übrigens geltende Rechtssprechung...

IMHO reicht es sogar, daß es auf der CD-Hülle steht: "Dieses Produkt ist durch technischen Maßnakmen kopiergeschützt".
Auch wenn man beim Rippen mit z.B.: Audiocatalyst, gar nichts merkt, ist es trotzdem illegal. ;)

Crushinator
2005-06-07, 21:02:16
was ist denn das? D-Box I mit DVB2000 und dem absolut originalen Irdeto-CAM Ich habe selber keine Premiere, mich interessiert es nur halt... ;(
Nichts besonderes, nur eine D-Box I mit dem ganz offiziellen Cryptinterface von Premiere bzw. Betadigital in unverändertem Zustand, halt nur mit einem legalen und kostenlosen Alternativbetriebssystem namens DVB2000, was erstens um Galaxien schneller ist als das Betanova/BR/BD (Original-OS), zweitens den eingebauten SCSI-Controller (Digital-Aufnahme ruleZ) und viele andere Dinge im Gegensatz zur BD-Software nutzbar macht, und so ziemlich alles bis auf fast das allerletzte Detail einstellen läßt, z.B. auch eine dauerhafte Abschaltung der Jugendschutzabfrage. Es wird allerdings schon seit Jahren nicht mehr ernsthaft weiterentwickelt, und als Nebeneffekt interessiert es sich halt nicht mal einen feuchten Fliegendreck für das Macrovision Bit. Das letzte mal habe ich ein Update auf die Box gespielt, als ich einen optischen Digital-Ausgang nachrüstete und ihn logischerweise nutzen wollte. Das müßte gegen Ende 2002 gewesen sein.

Mark
2005-06-07, 21:11:21
ich wäre für eine wiedereröffnung des threads, weil

- wir nur über die qualität der bilder geredet haben, woraus sich wahrscheinlich ne sinnvolle diskussion über hdtv und fake-hdtv ergeben hätte
- es nicht verboten ist über warzen-gruppen zu reden
- leine links zu downloadmöglichkeiten gepostet haben
- wir niemanden zu illegalen handlungen auffordnern
- wir niemanden schaden zufügen wenn wir screenshots zeigen (dann wären nämlich alle fan-seiten zu irgendwelchen filmen oder serien schon längst platt). eher noch machen wir werbung für die serie bzw den sender

außerdem müsste man dann auch den stargate und lost-thread schließen

Crushinator
2005-06-07, 21:33:23
ich wäre für eine wiedereröffnung des threads, weil

- wir nur über die qualität der bilder geredet haben, woraus sich wahrscheinlich ne sinnvolle diskussion über hdtv und fake-hdtv ergeben hätte
- es nicht verboten ist über warzen-gruppen zu reden
- leine links zu downloadmöglichkeiten gepostet haben
- wir niemanden zu illegalen handlungen auffordnern
- wir niemanden schaden zufügen wenn wir screenshots zeigen (dann wären nämlich alle fan-seiten zu irgendwelchen filmen oder serien schon längst platt). eher noch machen wir werbung für die serie bzw den sender

außerdem müsste man dann auch den stargate und lost-thread schließen

TV-Aufnahmen in Tauschbörsen anzubieten ist rechtswidrig.
Nutzung rechtswidrig verbreiteter Inhalte ist im Zweifelsfalle auch rechtswidrig.
Diskussionen über rechtswidrige Dinge oder jene, die auch als Anleitung zu rechtswidrigen Taten dienen oder als solche ausgelegt werden können, sind in diesem Forum unerwünscht und Zuwiderhandlungen werden schlimmstenfalls sehr hart bestraft.
Aus diesen Gründen geschlossene Threads bleiben als Strafe weiterhin geschlossen.

sloth9
2005-06-07, 21:40:42
[...]
IMHO reicht es sogar, daß es auf der CD-Hülle steht: "Dieses Produkt ist durch technischen Maßnakmen kopiergeschützt".
Auch wenn man beim Rippen mit z.B.: Audiocatalyst, gar nichts merkt, ist es trotzdem illegal. ;)

Genau das meinte ich : Draufstehen reicht, drin sein muss er gar nicht! Wenigstens wäre es dann mit den unglaublichen Inkompatibilitäten vorbei (Kollege (unverbesserlicher UnCD-Käufer) holte sich nen CD-Player, weil neuere CDs nicht funzten, auf dem neuen läuft aber HIM - Razorblade Romance nicht mehr ;D )!

Mein Vorschlag für die Beschrifttung: Zypries rät: Folgen sie mir in das Gesäß der Industrie und kopieren sie bitte, bitte nicht! :tongue:

Gast
2005-06-07, 22:38:37
[list]
Diskussionen über rechtswidrige Dinge oder jene, die auch als Anleitung zu rechtswidrigen Taten dienen oder als solche ausgelegt werden können, sind in diesem Forum unerwünscht und Zuwiderhandlungen werden schlimmstenfalls sehr hart bestraft.
Dann bitte alle Thread wo es um ärger bei Spielen mit dem Kopierschutz geht schliessen. Meisten gibts da Hinweise auf NoCD-Cracks...
Und auch das verlinken von Bildern sofort verbieten. Ihr könnt nicht prüfen, ob die Bilder Copyright frei sind oder nicht...
Alle Avatare sofort verbieten. Ihr habt sicherlich keine Lizenzabgaben für die Userbildchen bezahlt. Also auch illegal...

Irgendwie scheint hier im Forum zu gelten (Frei nach Hermann Göring):
"Was illegal ist, bestimme immer noch ich (Die Modschaft)...

Sephiroth
2005-06-07, 22:50:07
ähm...ab wann ist den ein kopierschuztz technisch nicht wirksam? O.o wenn er vollständig geknackt ist?
3. Effectiveness

Technological measures have to be “effective”. § 95a (2) sentence 2, which is copied from the Copyright Directive, proclaims hat the content has to be controlled through application of a mechanism, which achieves the protection objective. Since this wording is everything but clear, one can only speculate what “effectiveness” means.

If only 100-proof technological measures were effective, legal protection would be superfluous. It has been argued that malfunctioning measures that conflict with the normal use of a device are ineffective. Some commentators propose that only those measures deterring the average user are “effective.” Others hold that even mechanisms that are easy to bypass are eligible for protection as long as any activity towards circumvention has to be undertaken. Ultimately, the European Court of Justice will have to give guidance on how to interpret this requirement.

7. Ist es verboten, geschützte Inhalte (Musik/Filme usw.) über p2p Netzwerke aus dem Internet herunter zu laden?

Kopien zum privaten Gebrauch sind grundsätzlich zulässig (s.o. Frage 1). Allerdings darf keine „offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage“ zum Kopieren benutzt werden (s.o. Frage 5). Die Gerichte haben noch nicht entschieden, ob jeder Download von Musik und Filmen aus dem Internet unter Einsatz von peer-to-peer Netzwerken (z.B. KaZaA) unter Verwendung einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ erfolgt und deshalb unzulässig ist.

Quelle (http://www.euro-copyrights.org/)

Sephiroth
2005-06-07, 22:51:32
Da liegt ja das Problem. Es handelt sich um fragmentierte Postings quer durch verschiedene Threads. Schreibt es klar in die Forumsregeln und jeder soll es akzeptieren (wird ja keiner gezwungen hier zu posten). Hält sich jemand nicht dran: Punkte. Und wenn einer "fliegt", "fliegt" er eben raus und die Sache ist erledigt.

MfG

Am Ende dieser Diskussion werden wir sicherlich einen entsprechenden Passus entworfen haben, der dem momentanen Gesetzesstand in Deutschland entspricht.

Quasar
2005-06-07, 23:12:05
TV-Aufnahmen in Tauschbörsen anzubieten ist rechtswidrig.
Nutzung rechtswidrig verbreiteter Inhalte ist im Zweifelsfalle auch rechtswidrig.
Diskussionen über rechtswidrige Dinge oder jene, die auch als Anleitung zu rechtswidrigen Taten dienen oder als solche ausgelegt werden können, sind in diesem Forum unerwünscht und Zuwiderhandlungen werden schlimmstenfalls sehr hart bestraft.
Aus diesen Gründen geschlossene Threads bleiben als Strafe weiterhin geschlossen.

Witzig - in dem Thread über indizierte Games, in dem es im Prinzip um dieselbe Sache geht (Äußerungen, die als Werbung (hier:Anleitung) ausgelegt werden könnten), wird die Diskussion über Quake3 und Postal2 mit der Argumentation weiterhin erlaubt, eine reine Erwähnung (auch eine positive, siehe Thread) stelle noch lange kein "Anpreisen" dar.

Ist jetzt keine persönliche Kritik, ich fand nur witzig, daß diese IMO sehr verwandten Themen so gegensätzlich gehandhabt werden. ;)

Crushinator
2005-06-07, 23:15:40
Dann bitte alle Thread wo es um ärger bei Spielen mit dem Kopierschutz geht schliessen. (...)
Probleme mit dem Kopierschutz eines Spiels bedeuten in erster Linie auch, daß das Spiel als legales Original vorliegt, und in zweiter Linie daß aufgrund der Unfähigkeit des Spielherstellers einen Produktmangel zu beheben eine Lösung gesucht wird, um das legal erworbene überhaupt richtig nutzen zu können. Manchem wird vielleicht ein kleiner Unterschied zu Verständnisproblemen mit heruntergeladenen Inhalten oder ihre Bezeichnung auffallen, deren Herkunft nach deutschen Gesetzen größtenteils als illegal eingestuft würde.
Irgendwie scheint hier im Forum zu gelten (Frei nach Hermann Göring): "Was illegal ist, bestimme immer noch ich (Die Modschaft)...
Wie fühlst Du Dich jetzt? Möchtest Du darüber reden?

Gast
2005-06-07, 23:34:48
Probleme mit dem Kopierschutz eines Spiels bedeuten in erster Linie auch, daß das Spiel als legales Original vorliegt, und in zweiter Linie daß aufgrund der Unfähigkeit des Spielherstellers einen Produktmangel zu beheben eine Lösung gesucht wird, um das legal erworbene überhaupt richtig nutzen zu können. Manchem wird vielleicht ein kleiner Unterschied zu Verständnisproblemen mit heruntergeladenen Inhalten oder ihre Bezeichnung auffallen, deren Herkunft nach deutschen Gesetzen größtenteils als illegal eingestuft würde.
Nach dieser Argumentation sind also auch Anleitungen zum Kopieren von CDs erlaubt, die einen Kopierschutz haben. Es liegt eine originale (Un)CD vor und der User möchte sie gerne an seinem PC, in seinem Autocdplayer etc anhören. Dies geht aber nicht, weil der Kopierschutz das verhindert...

Crushinator
2005-06-08, 00:06:38
(...) Ist jetzt keine persönliche Kritik, ich fand nur witzig, daß diese IMO sehr verwandten Themen so gegensätzlich gehandhabt werden. ;)
Es liegt vermutlich nur daran, daß die Bundesprüfstelle und die Jugendämter noch keine Millionen in die Hand genommen haben, um Anwälte und Spitzel zu bezahlen, die nur unser bestes wollen.

Crushinator
2005-06-08, 00:42:03
Nach dieser Argumentation sind also auch Anleitungen zum Kopieren von CDs erlaubt, die einen Kopierschutz haben. Es liegt eine originale (Un)CD vor und der User möchte sie gerne an seinem PC, in seinem Autocdplayer etc anhören. Dies geht aber nicht, weil der Kopierschutz das verhindert...
Jemandem nur zu raten, seine legal erworbene (Un)CD zu kopieren, um die erworbenen Nutzungsrechte überhaupt ausüben zu können, wird weder strafrechtlich noch zivilrechtlich verfolgt. Die Veröffentlichung einer Anleitung dazu jedoch schon.

Grestorn
2005-06-08, 08:13:19
Deine Auffasung der Sachlage bedeutet, dass grundsätzlich alles, was der Rechteinhaber so haben will, auch so gesetzlich geregelt werden sollte.
Das Problem sind aktuelle Produkte, die illegal kopiert werden. Es geht mir nicht darum, alles den Rechteinhabern uneingeschränkt zuzugestehen.

Das Ablaufen der Rechte nach einer bestimmten Zeit ist sinnvoll. Auch ein Leihrecht ist sinnvoll (wenn das Leihgut gegen illegale Kopien abgesichert ist).

Ich bin nicht dafür, den RI alles was sie wollen zuzugestehen. Da hast Du mich missverstanden. Ich bin allerdings durchaus für einen umfassenden Schutz ihrer Produkte, insbesondere wenn diese gerade neu produziert worden sind.

Die Welt heute zeigt nur zu deutlich, dass dies mehr als notwendig ist.

Leonidas
2005-06-08, 17:36:48
Es ist legal TV Mitschnitte anzufertigen.

Es ist nicht legal, diese über eine P2P tauschbörse zu verbreiten.

Eigentlich doch ganz einfach? Aber grundsätzlich sollten natürlich Threads, in denen es um technische Probleme bei der Aufzeichnung von TV Programmen geht, nicht geschlossen werden. Das führt definitiv zu weit.




Zustimmung.

Mark
2005-06-08, 22:27:44
auch von meiner seite