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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Garantiefall zum dritten mal! Geld zurück?


WTC
2005-06-06, 16:16:56
Servus,

geht um mein ASUS M6700N Notebook. Dies habe ich bereits zwei mal zu asus geschickt und es reparieren lassen, das erste mal im februar, das zweite mal vor zwei wochen. Nun ist das ding wieder defekt. Tastatur und Touchpad haben nen Totalausfall. Nichts geht mehr! gekauft hab ich das Ding bei www.hoh.de.

Nun hab ich gehört, das man beim dritten garantiefall entweder sein geld zurück kriegt oder ein neues Gerät bekommt! Stimmt das? Und wie läuft das ab? Muss ich mich an HOH wenden oder Asus? Kriege ich den vollen kaufpreis zurückerstattet? Gekauft hab ich das Notebook letztes jahr am 1. April.

Hoffe ihr könnt mir helfen!

deekey777
2005-06-06, 16:22:49
Hast du dich direkt an ASUS gewendet oder über den Verkäufer, der das Gerät weiter an ASUS geschickt hat?

WTC
2005-06-06, 16:25:10
der verkäufer (www.hoh.de) schreibt ausdrücklich, das man es doch sofort an Asus schicken solle da dies schneller gehen würde für beide seiten! Hab das dann einfach immer zu asus direkt geschickt! Die reperatur scheine müsste ich aber noch haben!

pippo
2005-06-06, 16:43:48
Glaub da wirst wenig Chancen haben, aber wenn doch, sag Bescheid. Mein W1978NALP muss ich jetz auch schon des 2. mal einschicken. Ich wart nur immer, bis soviel kaputt ist, dass es sich rentiert :)

Beim ersten mal war das DVD-Laufwerk von Pioneer kaputt und am Gehäuse stand beim Laden manchmal Spannung an. Nun spinnt die Tastatur und die Festplatte ist kurz vor nem Crash. Habs gerademal 6 Monate :(

deekey777
2005-06-06, 16:45:56
der verkäufer (www.hoh.de) schreibt ausdrücklich, das man es doch sofort an Asus schicken solle da dies schneller gehen würde für beide seiten! Hab das dann einfach immer zu asus direkt geschickt! Die reparaturscheine müsste ich aber noch haben!

Hm, dann wende dich an den Verkäufer, schildere den Sachverhalt und frage nach einem neuen oder vergleichbaren Gerät (steht dir eigentlich neben der Reparatur zu) oder du trittst von dem Kaufvertrag zurück.

WTC
2005-06-06, 16:48:38
ja eben, ich warte auch immer bis es überhaupt nicht mehr geht! beim ersten mal hats eine kaputtes touchpad gebraucht bis nichts mehr ging, beim zweiten mal das Interne Netzteil das anscheinend durchgebrannt ist! Und dieses mal sind Tastatur + Touchpad komplett ausgefallen! Das Gerät ist ja spitze, aber seine anfälligkeit ist übel! Wenigstens ist der Support schön schnell, nach einer woche hat mein sein Gerät wieder, ohne irgendwas zu bezahlen (ok, selbstverständlich, aber asus schickt dann sofort einen UPS aufkleber per mail zu, da brauchste die versandkosten nicht vorstrecken...)

WTC
2005-06-06, 16:50:01
Hm, dann wende dich an den Verkäufer, schildere den Sachverhalt und frage nach einem neuen oder vergleichbaren Gerät (steht dir eigentlich neben der Reparatur zu) oder du trittst von dem Kaufvertrag zurück.

genau, letzteres hab ich vor! Kriegt man, gesetz dem fall, das sie es akzeptieren, den vollen kaufpreis erstattet oder nur den aktuellen Wert des Gerätes?

edit: und muss ich das Gerät erstmal reparieren lassen und dann vom kaufvertrag zurücktreten, oder kann ich das jetzt schon tun?

stav0815
2005-06-06, 16:59:43
das könntest du jetzt eigentlich schon tun wenn ichs recht weiss.

deekey777
2005-06-06, 17:25:20
Der Verkäufer könnte sich drücken, indem er sagt, daß du dich von der Herstellergarantie gebrauchgemacht hast und nicht von der gesetzlichen Gewährleistung. Doch wenn er selbst sagt, man möge sich selbst mit dem Hersteller in Verbindung setzen, dann sind diese beiden Reparaturen eigentlich als Teil der gesetzlichen Gewährleistung zu behandeln.
Bei einem Rücktritt kann der Verkäufer einen Teil des Kaufpreises als "Aufwandsentschädigung" für den Gebrauch des Gerätes behalten, doch wie hoch diese sein darf, ist nicht geregelt. :biggrin:

WTC
2005-06-06, 17:30:12
Danke für deine Hilfe.

Und wie Formuliere ich das ganze jetzt? Bittend oder Auffordernd?

WTC
2005-06-06, 17:35:03
in der Faq von www.hoh.de:

7. Das Produkt ist defekt, was soll ich tun?
Bitte nicht gleich überhastet zurückschicken. Bitte mailen Sie uns vorher das Problem an kundenservice@hoh.de und wir werden versuchen Ihr Problem schnellstmöglich zu lösen. Geben Sie auch bitte immer bei jeder Anfrage Ihre Auftragsnummer mit an. In fast allen Fällen ist es außerdem ratsam den Hersteller direkt zu kontaktieren, da der Service des Herstellers meist viel schneller ist als wir, da Sie ja so das Paket zuerst an uns schicken wir dann zum Hersteller, der wieder zu uns und wir wieder zu Ihnen. Bei direktem Kontakt zum Hersteller entfallen diese Zwischenwege und es läuft schneller ab. Achtung: Stellt sich heraus, dass der Artikel doch nicht defekt ist, müssen wir leider eine Servicepauschale berechnen, die nach Aufwand berechnet wird.

deekey777
2005-06-06, 17:40:25
Danke für deine Hilfe.

Und wie Formuliere ich das ganze jetzt? Bittend oder Auffordernd?

Das ist keine Hilfe oder ähnliches. Schreib einfach eine Email, schildere genau dein Problem, sei nett und freundlich.

WTC
2005-06-06, 17:43:22
Das ist keine Hilfe oder ähnliches. Schreib einfach eine Email, schildere genau dein Problem, sei nett und freundlich.

Was ist es denn dann?? Schreiben tut sich das nicht von alleine, oder reden wir grad aneinander vorbei??

zur mail: soll ich das mit dem rücktritt vom kaufvertrag schon in der ersten Mail erwähnen oder erstmal auf deren (lösungs)vorschlag warten?? Mache sowas zum ersten mal, hab da keine ahnung von.

deekey777
2005-06-06, 18:10:06
Was ist es denn dann?? Schreiben tut sich das nicht von alleine, oder reden wir grad aneinander vorbei??

zur mail: soll ich das mit dem rücktritt vom kaufvertrag schon in der ersten Mail erwähnen oder erstmal auf deren (lösungs)vorschlag warten?? Mache sowas zum ersten mal, hab da keine ahnung von.

Man darf keine rechtliche Hilfe geben, wenn man kein Jurist ist.
Email schreiben nach einem neuen Gerät fragen, Antwort abwarten. Wenn diese nicht paßt, den Rücktritt ankündigen.

WTC
2005-06-06, 22:36:06
Kann ich das so schreiben??


Guten Tag,

ich habe bei Ihnen am 12.03.2004 ein Asus M6700N ersteigert.

Kundernummer: xxx
Belegnummer: xxx

Nun musste das Gerät aber schon zweimal wegen schwerwiegenden Defekten repariert werden. Das letzte mal vor zwei wochen. Heute ist aber schon wieder das Touchpad ausgefallen, welches schonmal repariert wurde. Die Tastatur ist ebenfalls ausgefallen. Da dies jetzt schon der dritte schwerwiegende defekt an diesem Gerät innerhalb weniger Monaten/wochen ist, möchte ich das Notebook gegen ein anderes Gerät ersetzt haben oder vom Kaufvertrag zurücktreten! Ich benötige für die Schule dringend einen PC/Notebook, und kann daher das Gerät nicht alle paar Wochen bei Asus einschicken. Ich denke das Sie für mein gesuch (oder gehört da Forderung rein?) verständnis haben, bisher habe ich nur Positive Erfahrungen mit Ihrem Shop und Ihrem Service gesammelt.

Gast
2005-06-06, 23:21:40
ersteigert? d.h. erworben

Berni
2005-06-06, 23:22:10
Es ist halt so, dass sich das mit 3x Nachbessern glaub ich auf _denselben_ Fehler bezieht. Wenn jedes Mal etwas Anderes defekt war, dann bringt das wohl nichts :(

sun-man
2005-06-06, 23:49:33
Du hast das ersteigert? Gibts da volle Garantie drauf?

Guten Tag,

ich habe bei Ihnen am 12.03.2004 ein Asus M6700N erworben.
Kundernummer: xxx
Belegnummer: xxx

Nun musste das Gerät aber schon zweimal wegen schwerwiegenden Defekten repariert werden. Die durchgeführten Reparaturen wurden direkt von Asus erledigt Das letzte mal vor zwei wochen. Heute ist aber schon wieder das Touchpad ausgefallen, welches schonmal repariert wurde. Die Tastatur ist ebenfalls ausgefallen. Da dies jetzt schon der dritte schwerwiegende Defekt an diesem Gerät innerhalb weniger Monaten/Wochen ist, möchte ich das Notebook gegen ein anderes Gerät ersetzt haben oder vom Kaufvertrag zurücktreten! Auch wenn mein Vetrauen in die Marke Asus gehörig gelitten hat würde ich selbstverständlich ein gleichwertges Asus wieder nutzen wollen.

Ich benötige für die Schule dringend einen PC/Notebook, und kann daher das Gerät nicht alle paar Wochen bei Asus einschicken. Kleinere defkte sind zar nicht toleriebar aber eben möglich, mein Notebook ist jedoch 3 mal völlig unbenutzbar eingeschickt worden.

Für Vorschläge Ihrerseits bin ich offen, jedoch sehe ich nur die Möglichkeit der Wandlung da dieses Notebokk mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder ausfallen wird. Ob ich es nun 3x oder 5x Nachbessern lassen dürfte ebenso nicht mehr entscheidend sein.
Mit freundlichem Gruß



Im übrigen hat ein Kollege von mir mit Asus so herbe Probleme gehabt das war schon ne Frechheit. 5x eingeschickt und 3mal kam das Notebook mit einem anderen oder gleichen Fehler zurück. Wir haben seriennummern aufgeschrieben und Asus hat weder getauscht noch geschraubt sondern dies nur auf dem Zettel vor gegeben. Nachdem wir das beweisen konnten hat er den vollen Betrag zurück bekommen (war aber nicht bei Hoh).

MFG

deekey777
2005-06-06, 23:52:14
Es ist halt so, dass sich das mit 3x Nachbessern glaub ich auf _denselben_ Fehler bezieht. Wenn jedes Mal etwas Anderes defekt war, dann bringt das wohl nichts :(

Nein. Jeder Fehler ist ein Sachmangel, und das ist ausschlaggebend.

Stormtrooper
2005-06-07, 08:37:26
Prinzipiell ... wenn der Verkäufer abstreiten sollte das du das Gerät zu Asus schicken sollst, sieht eh absolut schlecht aus für dich, daß Geld zurück zu bekommen.
Zusätzlich muß bei einem Laptop 3 mal das GLEICHE Teil defekt sein und nicht der Laptop insgesammt 3 mal.

Gast
2005-06-07, 12:24:49
Prinzipiell ... wenn der Verkäufer abstreiten sollte das du das Gerät zu Asus schicken sollst, sieht eh absolut schlecht aus für dich, daß Geld zurück zu bekommen.
Zusätzlich muß bei einem Laptop 3 mal das GLEICHE Teil defekt sein und nicht der Laptop insgesammt 3 mal.

häh, macht doch keinen unterschied. wenn das ding fehlerhaft ist dann ist es fehlerhaft! Kann es ja nicht jede woche wegschicken. und nein, habs nicht ersteigert!?!

WTC
2005-06-07, 17:35:37
kann ich das nun so wie eine seite zuvor geschrieben, abschicken??

Stormtrooper
2005-06-07, 20:25:17
häh, macht doch keinen unterschied. wenn das ding fehlerhaft ist dann ist es fehlerhaft! Kann es ja nicht jede woche wegschicken. und nein, habs nicht ersteigert!?!

Es macht einen Unterschied ...der Händler hat 3 mal die Möglichkeit eine Nachbesserung zu machen bevor er dir das Geld rausrückt und er muß nur das Produkt zurücknehmen, daß er auch verkauft hat, da dieses Teil wahrscheinlich durch Asus bereits getauscht wurde hat der Käufer keine Möglichkeit mehr das Orig gekaufte Teil zurückzugeben. Also hat er Pech gehabt. Der Hersteller muß prinzipiell keinen Umtausch vornehmen und erst recht nichts auszahlen.

WTC
2005-06-07, 20:31:02
Nein, ist immer noch das gleiche Gerät wie auch am anfang! wurde nur immer ausgebessert!

Stormtrooper
2005-06-07, 21:37:54
Na dann kannst ein neues verlangen bzw den Zeitwert auszahlen lassen, sofern 3 mal zB die Festplatte oder 3 mal das Display defekt war, also es muß 3 mal das gleiche sein.

WTC
2005-06-07, 21:40:17
"Zeitwert"?? Wer definiert den?

Und nein, ist nicht immer da gleiche kaputt gewesen.

Das erste mal das notebook netzteil + touchpad

das zweite mal internes notebook netzteil (tft display wurde dabei, OHNE das ich was geschrieben habe, ausgetauscht wegen EINEM Pixelfehler, GENIALER SERVICE sage ich da nur...)

und dieses mal die tastatur + Touchpad

=]NuEVO[=
2005-06-07, 21:41:57
Kannst dein Auto auch nicht nach 3 Garantiefällen tauschen, da ein Notebook aus mehreren selbstständigen Komponenten besteht, bekommste dein Geld nicht wieder.

sun-man
2005-06-07, 21:42:16
Na dann kannst ein neues verlangen bzw den Zeitwert auszahlen lassen, sofern 3 mal zB die Festplatte oder 3 mal das Display defekt war, also es muß 3 mal das gleiche sein.


Wo steht das?
Wenn ich einen Neuwagen kaufen und der 3mal irgendwo nachgebessert wird ohne das sich die Gesamtqualität verbessert dann wandle ich den Kauf um.
So gesehen könnte sich ja jeder Hersteller rauswinden, es sei den er verkauft Einzeller ;).
Ich habe vor Jahren mal bei MM einen knappe 2 Jahre alten Monitor 2x in Reparatur gehabt....und habe knappe 2 Jahre nach kauf den vollen Preis von damal 999Dm zurückbekommen.

Schreib denen doch bitte einfach bevor hier noch mehr und noch falschere Tips kommen.

MFG

Stormtrooper
2005-06-07, 22:04:43
das war dann reiner service ..
du glaubst doch nicht etwa ernsthaft das irgendein Verkäufer der nur 6 Monate gewährleistung geben muß dir nach 1 1/2 Jahren für ein Produkt den vollen alten Kaufpreis erstatett ... lol ... der war gut.

WTC
2005-06-07, 22:07:30
das war dann reiner service ..
du glaubst doch nicht etwa ernsthaft das irgendein Verkäufer der nur 6 Monate gewährleistung geben muß dir nach 1 1/2 Jahren für ein Produkt den vollen alten Kaufpreis erstatett ... lol ... der war gut.

Das ding hat 24 bzw. 36 Monate GARANTIE! Ich denke da zählt das mit den 6 monaten nicht?

Stormtrooper
2005-06-07, 22:12:16
Die Garantie hat aber nix mit Geld zurück zu tun.
Garantie gibt der Hersteller und nicht der Verkäufer, und du kannst nicht vom Hersteller Geld verlangen wenn du ihm vorher gar keins gegeben hast.

WTC
2005-06-07, 22:13:09
Ok, das ist klar, aber ein neues Gerät könnte ich verlangen wenn es inakzaptabel läuft, bzw. NICHT läuft!

Stormtrooper
2005-06-07, 22:16:56
Ob er das Teil repariert bzw austauscht bleibt in der Garantiezeit dem Hersteller überlassen.

Berni
2005-06-07, 22:23:53
Garantie ist eine freiwillige Leistung und in den Garantiebestimmungen des Herstellers (solltest du mit dem Gerät erhalten haben) stehen die genauen Modalitäten und Bedingungen drin.
Gewährleistung ist was ganz anders und ist ein gesetzlicher Anspruch, den du gegenüber dem Händler hast (generell 24 Monate). Allerdings musst du theoretisch hier nach 6 Monaten beweisen, dass der Fehler bereits bei Kauf bestand und nicht durch Benutzung oder natürliche Abnutzung entstanden ist. Manche Händler bestehen daher nach 6 Monaten auf ein teures Gutachten, es gibt aber auch kulante Händler, die das nicht verlangen.

WTC
2005-06-07, 22:29:43
das hab ich irgendwie genau andersrum verstanden!

Gewährleistung: 24 monate, allerdings muss nach 6 monaten bewiesen werden das der schaden schon beim kauf war bzw. nicht selber verursacht wurde

Garantie: 24 monate vollen support etc., ohne diese 6 monate "frist"...

Stormtrooper
2005-06-07, 22:33:14
das hab ich irgendwie genau andersrum verstanden!

Gewährleistung: 24 monate, allerdings muss nach 6 monaten bewiesen werden das der schaden schon beim kauf war bzw. nicht selber verursacht wurde

Garantie: 24 monate vollen support etc., ohne diese 6 monate "frist"...

Ist ja auch so .... abgesehen davon das der Hersteller eben seine Garantie von 5 Minuten bis x Jahre geben kann.

WTC
2005-06-07, 22:34:42
Ist ja auch so .... abgesehen davon das der Hersteller eben seine Garantie von 5 Minuten bis x Jahre geben kann.


verstehe ich nicht ganz! wenn im beiblatt zum notebook (und auch auf der asus website) eindeutig steht: 36 Monate Garantie!

da kann asus doch nicht einfach die garantie kürzen?

außerdem habe ich ja wohl ein recht auf ein EINWANDFREIES Produkt, und wenn dieses bereits drei mal repariert werden musste sehe ich das nicht mehr ein! Imho gibts da doch sogar ne regelung das man nach dreimaliger reperatur ein neues gerät verlangen kann oder sein geld zurück kriegt?

Stormtrooper
2005-06-07, 22:40:27
verstehe ich nicht ganz! wenn im beiblatt zum notebook (und auch auf der asus website) eindeutig steht: 36 Monate Garantie!

da kann asus doch nicht einfach die garantie kürzen?

außerdem habe ich ja wohl ein recht auf ein EINWANDFREIES Produkt, und wenn dieses bereits drei mal repariert werden musste sehe ich das nicht mehr ein! Imho gibts da doch sogar ne regelung das man nach dreimaliger reperatur ein neues gerät verlangen kann oder sein geld zurück kriegt?

Also nochmal

Mag ja sein, daß Asus dir 36 Monate lang Garantie gibt, daß bedeutet aber nur das Asus dir das Gerät 36 Monate repariert bzw austauscht, ein Recht auf deine Kohle ergibt sich aus dem Garantieanspruch NICHT!

Ein Recht auf Rückwandlung des Kaufvertrages hast du nur in den ersten 6 Monaten nach 3 maliger Nachbesserung des "HÄNDLERS!" In den Monaten 7-24 hast du wenns hart auf hart kommt nur ein Recht auf Wandlung des Kaufvertrages wenn du ein Teilegutachten einholst und dir der Gutachter BESTÄTIGT, daß der Fehler "VOR DEM KAUF" bereits bestand.