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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WoW - was ist erlaubt (verkauf)


lilgefo~
2005-06-06, 22:43:51
Hi

nachdem ich nun schon ein bissel ergebnislos auf der wow hp rumgeschnüffelt habe frage ich mal hier: Was ist beim WoW Verkauf erlaubt?

Kann ich das Game einfach so normal verkaufen mit dem Acc (der bei mir z.Z. "eingefroren" ist) oder darf ich nur das Spiel ohne Acc oder ohne die Chars oder wo ist Blizzards Problem??

Sephiroth
2005-06-07, 00:48:11
Nach meinem Kentnissstand ist nur der Verkauf der CDs selbst erlaubt, nicht aber der des Accounts.

Die deutschte Rechtsprechung diesbezüglich ist unklar, da es dazu noch kein Urteil gab. Bis dahin würde ich sagen gilt die EULA soweit.

http://wow-europe.com/de/legal/eula.html
3. Eigentum.

A. Alle Rechtsansprüche, Besitzrechte und geistigen Eigentumsrechte an dem Spiel und allen Kopien davon (einschließlich, aber nicht darauf beschränkt, aller Titel, Computercodes, Themen, Objekte, Charaktere, Charakternamen, Storys, Dialoge, Slogans, Orte, Konzepte, Bildmaterialien, Charakter-Inventare, strukturellen oder landschaftlichen Entwürfe, Animationen, Geräusche, musikalischen Kompositionen, audio-visuellen Effekte, Handlungsabläufe, Charakter-Konterfeis, Bedienungsmethoden, moralischen Rechte, damit in Zusammenhang stehenden Dokumentationen und in das Spiel eingebauten "Applets" [spezielle Applikationen]) sind Eigentum von Blizzard Entertainment oder ausdrücklich vom Lizenzgeber lizenziert. Das Spiel ist durch die Copyright-Gesetze (Urheberrechtsgesetze) der Vereinigten Staaten, internationale Copyright-Verträge und -Konventionen sowie andere Gesetze geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Das Spiel kann bestimmte lizenzierte Materialien enthalten und die Lizenzgeber dieser Materialien können ihre Schutzrechte im Fall eines Verstoßes gegen diese Lizenzvereinbarung geltend machen.

B. Um World of Warcraft spielen zu können müssen Sie einen Benutzeraccount (den „Account“) gemäß der Beschreibung, welche in den Nutzungsbestimmungen enthalten ist, erstellen, der auf Sie beschränkt ist und der nicht übertragbar ist. Um den Account zu erstellen werden Sie aufgefordert werden, Blizzard Entertainment einen Authentifizierungsschlüssel des Spiels mitzuteilen, der ausschließlich Ihrem Account zugeordnet ist. Daher erlaubt Ihnen Blizzard Entertainment nicht, den Besitz des Spiels zu übertragen. Sollten Sie dies trotz der Bestimmungen dieses Abschnittes dennoch tun, verletzen Sie dadurch die vorliegende Lizenzvereinbarung, und die Übergabe wird nicht von Blizzard Entertainment gebilligt.

lilgefo~
2005-06-07, 12:01:36
Nach meinem Kentnissstand ist nur der Verkauf der CDs selbst erlaubt, nicht aber der des Accounts.



aha wenn ich also die cds verkaufe und den account verschenke wäre das legal??

btw: danke

DerRob
2005-06-07, 15:57:12
aha wenn ich also die cds verkaufe und den account verschenke wäre das legal??

ob verkaufen oder verschenken, ist egal. laut eula gehört dir der account nicht, und etwas verschenken, was man garnicht besitzt, geht nicht so recht. :frown:

astro
2005-06-08, 11:59:16
Daher erlaubt Ihnen Blizzard Entertainment nicht, den Besitz des Spiels zu übertragen.

Diese Klausel kann in Deutschland eigentlich gar nicht zulässig sein. Ich habe das Spiel gekauft, also habe ich Eigentum erworben. Daher kann ich damit verfahren, wie ich will, also auch verkaufen.
Daneben besteht noch ein Dienstvertrag, für den ich monatlich 13 EUR zahle und Blizzard mich auf den Server lässt. Dieser ist kündbar.

Das Problem ist hier die Koppelung von Dienstvertrag an den Kaufvertrag und umgekehrt. Dem Spiel liegt nur ein Key bei, ohne den ich nicht spielen kann. Und den Key darf ich nicht verkaufen, weil er mir angeblich nicht gehört.

Ich denke nicht, dass diese Praxis vor einem Gericht bestehen würde.
Also: Von der Gesetzeslage her, darfst Du mit Spiel und Account machen, was Dir gefällt. Wenn Blizzard das mitkriegt, werden sie einfach den Account sperren. Dann müsstest Du gerichtlich dagegen vorgehen. Such's Dir aus.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge...

astro

PS: Vielleicht gibt's hier ja nen Rechtsanwalt im Forum? Was ich hier geschrieben habe, sind lediglich Reste aus meinen Privatrechts-Vorlesungen... Hab noch nichtmal ins BGB geschaut, also haut mich nich ;)

aths
2005-06-08, 17:07:54
Diese Klausel kann in Deutschland eigentlich gar nicht zulässig sein. Ich habe das Spiel gekauft, also habe ich Eigentum erworben. Daher kann ich damit verfahren, wie ich will, also auch verkaufen.
Daneben besteht noch ein Dienstvertrag, für den ich monatlich 13 EUR zahle und Blizzard mich auf den Server lässt. Dieser ist kündbar.

Das Problem ist hier die Koppelung von Dienstvertrag an den Kaufvertrag und umgekehrt. Dem Spiel liegt nur ein Key bei, ohne den ich nicht spielen kann. Und den Key darf ich nicht verkaufen, weil er mir angeblich nicht gehört.

Ich denke nicht, dass diese Praxis vor einem Gericht bestehen würde.
Also: Von der Gesetzeslage her, darfst Du mit Spiel und Account machen, was Dir gefällt. Wenn Blizzard das mitkriegt, werden sie einfach den Account sperren. Dann müsstest Du gerichtlich dagegen vorgehen. Such's Dir aus.

Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche Dinge...

astro

PS: Vielleicht gibt's hier ja nen Rechtsanwalt im Forum? Was ich hier geschrieben habe, sind lediglich Reste aus meinen Privatrechts-Vorlesungen... Hab noch nichtmal ins BGB geschaut, also haut mich nich ;)Imo hat man das Eigentum nur an Packung und CDs erworben, bei der Software und dem Account lediglich das Nutzungsrecht. Das Eigentum darf, soweit ich sehe, ja auch verkauft werden – nur nützt das nichts, da der Account lt. Blizzard nicht übertragen werden darf.

Im ÖPVN gibt es auch nicht übertragbare Fahrkarten (oft Wochen- oder Monatskarten) also ein nicht übertragbares Nutzungsrecht.

Gast
2005-06-08, 22:05:11
Du kannst mit dem Account tun und machen was du willst, nur könnte Blizzard, falls sie dies herausfinden würden den Acc sperren.

Aber das werden sie nicht tun und daher kann es dir auch egal sein