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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Markennamen als Username = Klage gegen den Forenbetreiber


Gast
2005-06-11, 12:50:12
Hallo,

hab gerade etwas Interessantes in meinem Stammforum entdeckt.

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html

SgtDirtbag
2005-06-11, 12:57:17
Ich finde es ist einfach unfassbar, dass derartig hohe Forderungen aufgestellt werden können, ohne dass vorher die Möglichkeit zur Einigung gegeben wird.

Stirling
2005-06-11, 13:00:40
Ich denke man sollte das auf einen Prozess ankommen lassen, den Richter will ich sehen der sich dieser kranken Sicht anschliesst und dieser Kanzlei recht gibt. Denn dann sollen die doch erstmal die wirtschaftlichen Nachteile die ihnen durch die Nutzung des Nicks in dem Forum entstehen belegen.
Da kann ja jeder kommen...

SgtDirtbag
2005-06-11, 13:04:56
Ich frag mich auch wie die überhaupt auf die Idee kommen diese Leute zu verklagen?
Wenn da einer mit "Nvidia_suxx" rumrennt, ok.
Aber ansonsten werden da doch die Kunden für ihre Markenloyalität auch noch bestraft, an der Stelle der Firma wäre ich doch stolz darauf, wenn sich Privatpersonen so mit meinem Markennamen identifizieren.

Stirling
2005-06-11, 13:05:20
Ich finde es ist einfach unfassbar, dass derartig hohe Forderungen aufgestellt werden können, ohne dass vorher die Möglichkeit zur Einigung gegeben wird.

Forderungen aufstellen kann jeder, ich halte das in diesem Fall für einen ganz klaren Fall von "schauen wir mal ob der zahlt, der kriegt vermutlich nur wegen der Höhe des Betrags schon genug Muffe, das klappt schon...". Es würde mich auch nicht wundern wenn der Anwalt selbst weiss das er damit rechtlich aufs Glatteis läuft, aber es ihm egal ist weil es ja auch klappen könnte das der Forenbetreiber sich ins Unglück stürzt und lieber schnell zahlt als es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Gab in der Vergangenheit soviele Berichte und Meldungen über ähnliche Abmahngeschichten in denen die Beschuldigten meistens gezahlt haben, das scheint eine relativ "sichere" Sache für einen schmierigen Winkeladvokat zu sein. Bloss sollte man sich sowas nicht bieten lassen.

Edit: Denn selbst wenn der Richter ein Bastard ist und diesen Blutsaugern mit ihren Forderungen Recht gibt, glaubt jemand allen Ernstes man muss danach jeden € den man bekommt abdrücken? Gibt soviele Mittel und Wege sein Geld anderweitig zu verwalten ohne das entsprechende Subjekte das mitkriegen.
Da gilt dann offiziell "Wer nix hat, dem kann man auch nix wegnehmen."

123456
2005-06-11, 13:08:23
Das wird sowieso nichts mit der Klage. Der Forenbetreiber hat schon recht, wenn er sagt:

Muss man denn z.B. als Mitglied eines kostenlosen Emaildienstes fürchten, dass man verklagt wird, oder dass der Emaildienst verklagt wird, nur weil man sich z.B. als "microsoft@jahoo.de" angemeldet hat?

darph
2005-06-11, 13:30:52
Das wird sowieso nichts mit der Klage. Der Forenbetreiber hat schon recht, wenn er sagt:Ich bin zwar kein Jurist, aber ich seh das so:

Also Forenbetreiber bist du verpflichtet, daß in deinem Forum das geltende Recht eingehalten wird. (Gleiche Situation wie mit Links)

Wenn du weißt, daß der Nickname geschützt ist, und du nichts dagegen unternimmst, machst du dich mit verantwortlich. Du bist erst "Schadensbefreit", wenn du nachweisen kannst, daß dir nicht bekannt war, daß der Nickname bereits geschützt ist.

Bei deinem Nickname dürfte es aber beispielsweise schwierig sein, das glaubhaft zu machen.


An der moralischen Versautheit der ganzen Masche ändert es zwar nichts, aber: Diese Anwälte sind im Recht. Und da muß sich ein Richter im Zweifelsfall auch dran halten.

Undertaker
2005-06-11, 13:40:30
dann könnte hier aber jeder 2. nutzer verklagt werden, dass kann ich nicht glauben das dies rechtlich möglich ist - unter anderen auch du, darph, siehe deine avatar ;)

SgtDirtbag
2005-06-11, 13:42:15
Die Betonung liegt auf "könnte", denn die meisten Unternehmen haben hoffentlich besseres zu tun.

123456
2005-06-11, 13:44:16
Bei deinem Nickname dürfte es aber beispielsweise schwierig sein, das glaubhaft zu machen.

Wieso denn? Ist die Voodoo-Zauberei von irgendwem patentiert worden? ;)

123456
2005-06-11, 13:53:06
Davon mal ganz abgesehen: Die Benutzung des patentierten Wortes ohne jeglichen Zusammenhang kann nicht verboten werden. Man darf beispielsweise seinem Produkt nicht einen patentierten Namen geben, aber ich darf das Wort doch sicherlich benutzen, oder wird man mich verklagen, weil ich mich mit jemandem über Betriebssysteme unterhalte und dabei das Wort "Microsoft" benutze?
Das Patentrecht kann einem nicht verbieten, dass patentierte Wort in den Mund zu nehmen. So sehe ich das.

123456
2005-06-11, 14:04:32
Ok, damit sollte es geklärt sein:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__11.html

Die Wirkung des Patents erstreckt sich nicht auf

1. Handlungen, die im privaten Bereich zu nichtgewerblichen Zwecken vorgenommen werden

Sorry for triple post. ;(

3dzocker
2005-06-11, 14:05:32
Wird so eine Anwaltkanzlei selbst aktiv, oder machen die so etwas nur auf Antrag vom "Geschädigten"?
Wenn die das von sich aus machen, wo ist denn da die Grundlage?

tschau

darph
2005-06-11, 14:08:11
Davon mal ganz abgesehen: Die Benutzung des patentierten Wortes ohne jeglichen Zusammenhang kann nicht verboten werden. Man darf beispielsweise seinem Produkt nicht einen patentierten Namen geben, aber ich darf das Wort doch sicherlich benutzen, oder wird man mich verklagen, weil ich mich mit jemandem über Betriebssysteme unterhalte und dabei das Wort "Microsoft" benutze?
Das Patentrecht kann einem nicht verbieten, dass patentierte Wort in den Mund zu nehmen. So sehe ich das.
Eh.. sich über "Microsoft" unterhalten und als "Microsoft" auftreten sind zwei paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch grad gar nichts zu thun.

Und da Voodoo ganz sicher als Marke (http://www.heise.de/ct/01/01/030/) eingetragen ist, wäre ein Anwalt im Namen von Nvidia durchaus im Recht, wenn er dir eine strafbewehrte Unterlassung aufzwingen möchte.

Daß das scheiße und moralischer Sandkasten ist, bezweifelt niemand. Aber es wird gemacht (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19698/1.html) und es ist rechtens. Das ist halt leider so.

Ok, damit sollte es geklärt sein:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__11.html

Sorry for triple post. ;(
Außerdem: Patent != Marke.


Und bevor jetzt wieder jemand kommt und meint, er müsse ja dann wohl auch seinen Familiennamen ändern: Wie verhält sich das Domain - Namen - Recht bei privaten Personen?
Da Domain-Namen eine Namensfunktion besitzen, können private Namensinhaber gegenüber Domaininhaber die Herausgabe der Domain verlangen, wenn der Inhaber als bürgerlichen Namen nicht den Domain-Namen trägt.

Der Namensschutz für Domain-Namen gilt ebenfalls für öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie Gemeinden und Städte. Eine private Person darf damit nur dann einen z.B. einen Stadtnamen (z.B. "bochum.de") als Domain-Namen registrieren lassen, wenn sein bürgerlicher Name gleich dem Stadtnamen lautet, ansonsten bestitzt die Stadt das Namesrecht.

Zwischen Privatpersonen und Unternehmen gilt, wenn Namensgleichheit zwischen beiden besteht und der Name kein bekanntes Markenzeichen darstellt, daß derjenige die Rechte an einem Domain-Namen erhält, der den Namen als erster registriert hat.

Alle Angaben wurden nach bestem Wissen zusammengestellt, sind aber ohne Gewähr!

(Quelle (http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/domainrecht.cfm))

Ja. kein bekanntes Markenzeichen. Sobald man argumentieren kann, der Name sei "bekannt" muß man als Privatperson beispielsweise eine Domain auch herausgeben.

darph
2005-06-11, 14:09:26
Wird so eine Anwaltkanzlei selbst aktiv, oder machen die so etwas nur auf Antrag vom "Geschädigten"?
Wenn die das von sich aus machen, wo ist denn da die Grundlage?

tschau
Die machen das von sich aus und suchen teilweise auch selbst aktiv nach solchen Markenrechtsverletzungen.

Die Grundlage? Die dürfen das von den Markininhabern aus. Sie agieren "im Namen der blafasl AG etc.pp."

123456
2005-06-11, 14:16:04
Und da Voodoo ganz sicher als Marke (http://www.heise.de/ct/01/01/030/) eingetragen ist, wäre ein Anwalt im Namen von Nvidia durchaus im Recht, wenn er dir eine strafbewehrte Unterlassung aufzwingen möchte.

Ich möchte sehen, wie Nvidia die Benutzung des Wortes "Voodoo" verbieten möchte, wenn es so viele verschiedene Bedeutungen hat: http://de.wikipedia.org/wiki/Voodoo

Da müssten sie schon gegen eine ganze Glaubensgruppe vorgehen.

darph
2005-06-11, 14:18:30
Ich möchte sehen, wie Nvidia die Benutzung des Wortes "Voodoo" verbieten möchte, wenn es so viele verschiedene Bedeutungen hat: http://de.wikipedia.org/wiki/Voodoo

Da müssten sie schon gegen eine ganze Glaubensgruppe vorgehen.
Warum? Die Aussage "Ich glaube an Voodoo" oder so - darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, daß du (potentiell) mit einer Markenbezeichnung im Namen auftrittst und damit (potentiell) Schindluder treibst.

Xmas
2005-06-11, 14:32:46
:lol:

Kann mir mal einer erklären welche Sätze von §14 Abs. 2 MarkenG hier überhaupt zutreffen sollen? Ich finde gerade keinen...

helm
2005-06-11, 14:33:48
Warum? Die Aussage "Ich glaube an Voodoo" oder so - darum geht es doch gar nicht.

Es geht darum, daß du (potentiell) mit einer Markenbezeichnung im Namen auftrittst und damit (potentiell) Schindluder treibst.

na dann fangt schonmal an einen "markennick" nach dem anderen umzutaufen... dem dünnschiss ahoi...

123456
2005-06-11, 14:39:33
Es geht darum, daß du (potentiell) mit einer Markenbezeichnung im Namen auftrittst und damit (potentiell) Schindluder treibst.

Hä? Ich könnte auch ein potenzieller Kinderschänder sein, der sich in irgendeiner abgeschiedenen Hütte vor der Polizei versteckt und ihr, das 3DCenter, unterstützt mich dabei Kinder zu schänden, indem ihr mir Tipps zur Beruhigung von Kindern gebt, weil ich einen Thread "Wie beruhige ich mein schreiendes Baby" erstellt habe und macht euch damit als Mittäter strafbar.

Wie du siehst: sehr weit hergeholt.

atlantic
2005-06-11, 14:46:40
ähem, spielt da nicht auch ein bißchen der Zeitfaktor ne Rolle? Der afrikanische Voodoo-Glaube war sicher vor dem ersten NVidia Voodoo Chip da ;(

Wär doch wohl auch schwierig zu beweisen, mit was Voodoo sich nun per Nick identifiziert. zumal unter der normal sterblichen Bevölkerung der Voodoo-Glaube wohl bekannter ist als die Hardware.

elektrischer Ziegenbock
2005-06-11, 14:55:58
So ein Schwachsinn. Wenn irgendein Gericht in D diesen Forderungen entsprechen wird, werde ich auswandern!

Man kann vom Forenbetreiber wohl schlecht erwarten, von tausenden Benutzern jeden Namen zu kennen und dann auch noch zu wissen, ob dieser irgendwo als Marke eingetragen ist.

Und selbst wenn er es wüsste, hat der Benutzername noch meist mit der Marke direkt nichts zu tun. Wenn sich ein Benutzer jetzt z.B. Nvidia nennt, damit irgendwie wirbt, oder sich gar noch als deren Mitarbeiter ausgibt, wäre das was anderes.

Die Firma mit den Namensrechten hat mit dem Fall meist gar nix zu tun, da es die Kanzleien sind, die scharf auf eure Kohle sind. Ich wette, wenn man in so einem Fall nix zahlt, hört man nie wieder was von denen ;)

Aber wahrscheinlich liege ich total falsch und die Kanzleien handeln völlig zu Recht. Ich wüsste zumindest sonst keinen Grund dafür, warum Panasonic gesperrt wurde ;D

ernesto.che
2005-06-11, 15:00:37
ähem, spielt da nicht auch ein bißchen der Zeitfaktor ne Rolle? Der afrikanische Voodoo-Glaube war sicher vor dem ersten NVidia Voodoo Chip da ;(

Wär doch wohl auch schwierig zu beweisen, mit was Voodoo sich nun per Nick identifiziert. zumal unter der normal sterblichen Bevölkerung der Voodoo-Glaube wohl bekannter ist als die Hardware.
Voodoo hat seinen Ursprung auf Haiti.

123456
2005-06-11, 15:00:49
ähem, spielt da nicht auch ein bißchen der Zeitfaktor ne Rolle? Der afrikanische Voodoo-Glaube war sicher vor dem ersten NVidia Voodoo Chip da ;(

Wär doch wohl auch schwierig zu beweisen, mit was Voodoo sich nun per Nick identifiziert. zumal unter der normal sterblichen Bevölkerung der Voodoo-Glaube wohl bekannter ist als die Hardware.

Eben. :)

Ich wüsste zumindest sonst keinen Grund dafür, warum Panasonic gesperrt wurde ;D

CapM muss auch gesperrt werden. "Captain America" ist mich Sicherheit ein patentiertes Produkt:

http://pages.emerson.edu/students/Adam_Poulin/captain%20america%20title%20copy.jpg

:uban:

atlantic
2005-06-11, 15:21:15
Voodoo hat seinen Ursprung auf Haiti.

:confused:

dann scheint Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Voodoo#Allgemein) falsch gewickelt... ;(

ändert aber nichts an der Tatsache, das es nun ausgerechnet bei "Voodoo" nicht eindeutig auf den Markennamen bezogen werden kann, was bei Microsoft oder Panasonic wohl schwer werden würde...

darph
2005-06-11, 15:21:28
CapM muss auch gesperrt werden. "Captain America" ist mich Sicherheit ein patentiertes Produkt:
:uban:
*hüstel* Entschuldige bitte, daß ich deine saubere Argumentationskette unterbreche, aber:

Markenrecht != Patentrecht != Urheberrecht.

SamLombardo
2005-06-11, 15:21:52
CapM muss auch gesperrt werden. "Captain America" ist mich Sicherheit ein patentiertes Produkt:

http://pages.emerson.edu/students/Adam_Poulin/captain%20america%20title%20copy.jpg

:uban:

Hehe :biggrin:
genauso wie Panasonic

Huch, jetzt kennen wir den wahren Grund für seine Sperrung ;D

Sam

ernesto.che
2005-06-11, 15:45:14
:confused:

dann scheint Wikipedia (http://de.wikipedia.org/wiki/Voodoo#Allgemein) falsch gewickelt... ;(

ändert aber nichts an der Tatsache, das es nun ausgerechnet bei "Voodoo" nicht eindeutig auf den Markennamen bezogen werden kann, was bei Microsoft oder Panasonic wohl schwer werden würde...

Nee, älter als 3dfx/nVidia Produkte in jedem Fall. ;)
Das heute bekannte/gemeinte Voodoo kommt von Haiti, die Wurzeln sind aus Afrika.

Gast
2005-06-11, 15:50:19
Ich bin zwar kein Jurist, aber ich seh das so:

Also Forenbetreiber bist du verpflichtet, daß in deinem Forum das geltende Recht eingehalten wird. (Gleiche Situation wie mit Links)

Wenn du weißt, daß der Nickname geschützt ist, und du nichts dagegen unternimmst, machst du dich mit verantwortlich. Du bist erst "Schadensbefreit", wenn du nachweisen kannst, daß dir nicht bekannt war, daß der Nickname bereits geschützt ist.

Bei deinem Nickname dürfte es aber beispielsweise schwierig sein, das glaubhaft zu machen.


An der moralischen Versautheit der ganzen Masche ändert es zwar nichts, aber: Diese Anwälte sind im Recht. Und da muß sich ein Richter im Zweifelsfall auch dran halten.Man muss auch beachten, dass nicht bloß identische, sondern sogar bloß ähnliche Namen zu Verurteilungen führen können.
Der Programmierer Michael Rowe hatte die Domain MikeRoweSoft.com abgeben müssen:
http://www.intern.de/news/5179.html
Auch "Where do you want to go tomorrow" kann gefährlich sein.
http://www.heise.de/newsticker/meldung/4485
Besonders brisant ist, wenn nicht nur ein Wort ähnlich lautet, sondern dabei auch das Logo imitiert wird. Konkret: Angenommen, jemand würde aus "Du darfst" "Du darphst" machen, dann könnte hier schon ein Anwalt einspringen. Ganz besonders schlechte Karten hat man, wenn man dabei auch noch das "Du darfst"-Logo imitiert hat.
Freundliche Grüße
IANAL

darph
2005-06-11, 16:27:33
Ganz besonders schlechte Karten hat man, wenn man dabei auch noch das "Du darfst"-Logo imitiert hat.
Freundliche Grüße
IANAL
Jaja, mea et huha culpa *nick*

Berni
2005-06-11, 17:00:27
Das Schreiben ist ja teils unkenntlich gemacht...weiß wer um welchen Nick es genau geht?

NucleusZett
2005-06-11, 17:16:41
Die Wegelagerer des 21. Jahrhunderts.
Mich würde die Firma und der Nick auch brennend interessieren!

GloomY
2005-06-11, 18:10:43
:lol:

Kann mir mal einer erklären welche Sätze von §14 Abs. 2 MarkenG hier überhaupt zutreffen sollen? Ich finde gerade keinen...Da frage ich mich auch. Es steht doch klar im Gesetzestext drin, dass sich dies auf den "geschäftlichen Verkehr" bezieht (§14, Abs 2):(2) Dritten ist es untersagt, ohne Zustimmung des Inhabers der Marke im geschäftlichen Verkehr[...](Quelle (http://transpatent.com/gesetze/demgt2.html#14))

Insofern dürfte sich das Thema doch erledigt haben, weil ein Internetforum keine gewerbliche Unternehmung ist.

Duran05
2005-06-11, 20:12:36
Der Heise-Artikel sagt fast schon alles was man zu diesem Thema wissen sollte...

Die beanstandete Marke ist seit 1999 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke in der Leitklasse 36 (Versicherungswesen) eingetragen. Dem Anschein nach wurde die Marke bisher jedoch noch nicht genutzt. In dem Anwaltsschreiben wird dem Betreiber vorgeworfen, den geschützten Namen im geschäftlichen Verkehr zu benutzen und damit gegen §1 (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/__1.html) des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/uwg/)) zu verstoßen.

Der Betreiber will sich am Montag zunächst mit seinem Anwalt beraten und weitere Schritte besprechen. Das von ihm kommentierte Anwaltsschreiben hat er auf seiner Website veröffentlicht (http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html). Nach seiner Ansicht beruft sich der Kläger auf einen veralteten Paragraphen, zudem sei die Geschäftsgebühr eindeutig überhöht und nicht Rechtens. Auch dürfe eine Einigungsgebühr nicht erhoben werden.

Der Streitwert ist eindeutig zu hoch, darüber braucht man gar nicht erst diskutieren.

Der Rest ließe sich auch wohl kaum vor Gericht durchsetzen, denn wenn es ein Userforum ist, kann man da nicht umbedingt vom "geschäftlichen Verkehr" sprechen und schon gar nicht von "unlauteren Wettbewerb".
Welcher Nachteil soll denn dadurch entstanden sein?

Gast
2005-06-11, 21:20:38
Ihr wißt doch...

Was ist der Unterschied zwischen einem Anwalt und einem Terroristen?
Der Terrorist hat Sympathisanten!

Solche Abmahnungen gibt es ja leider schon seit Jahren, man durchsuche nur mal bei heise die Nachrichten nach "abgemehnt" oder schaue sich zB diese Seite an: http://stop1984.com/groessenwahn/


Schade daß in dem Schreiben die Adresse des Anwalts geschwärzt ist, sonst könnte man dem guten Mann evtl weiterhelfen...

Alex31
2005-06-11, 21:55:58
Finds abgedreht das jetzt wegen jedem Mist abgemahnt wird. Bald können se alle Foren dicht mache, weil keiner mehr das Risiko eingehen will.

Edit: Sorry hatte dieses Topic nicht gesehen, deshalb neues aufgemacht.

Lord Wotan
2005-06-12, 02:47:24
Eh.. sich über "Microsoft" unterhalten und als "Microsoft" auftreten sind zwei paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen nichts, aber auch grad gar nichts zu thun.

Und da Voodoo ganz sicher als Marke (http://www.heise.de/ct/01/01/030/) eingetragen ist, wäre ein Anwalt im Namen von Nvidia durchaus im Recht, wenn er dir eine strafbewehrte Unterlassung aufzwingen möchte.

Daß das scheiße und moralischer Sandkasten ist, bezweifelt niemand. Aber es wird gemacht (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/19/19698/1.html) und es ist rechtens. Das ist halt leider so.


Außerdem: Patent != Marke.


Und bevor jetzt wieder jemand kommt und meint, er müsse ja dann wohl auch seinen Familiennamen ändern: (Quelle (http://www.infoquelle.de/Recht/Online_Recht/domainrecht.cfm))

Ja. kein bekanntes Markenzeichen. Sobald man argumentieren kann, der Name sei "bekannt" muß man als Privatperson beispielsweise eine Domain auch herausgeben.
Voodoo ist aber nicht nur ein ex Markenname sondern z.B. auch eine Religion was zählt den nun?

Leonidas
2005-06-12, 04:10:28
Hallo,

hab gerade etwas Interessantes in meinem Stammforum entdeckt.

http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum.html



Naja, keep cool.


1. Ein Anwaltsschreiben hat nix mit Recht zu tun. Die tun so, als hätten sie Recht - ob sie Recht bekommen, ist was ganz anderes.

2. Die Anwaltsgebühren von 5000 Euro sind allein vorläufig, so lange man die Streithöhe nicht anerkennt. Legt man Widerspruch gegen die Streithöhe ein, muß die klagende Seite vor Gericht darlegen, woher sie die 100.000 Euro Schaden hernimmt. Dann kann ein Richter die Streitsumme eventuell deutlich niedriger ansetzen.

3. Die Anschuldigungen sind unabhängig davon, ob das überhaupt juristisch Bestand hat, an dievöllig falsche Adresse gerichtet: Nicht der Forenbetreiber benutzt diesen Namen, sondern der User. Ich würde ein solches Schreiben in Ablage P versenken.

4. Würde ich eine zweite Anzeige bei der Anwaltskammer einreichen, weil der Anwalt ganz offensichlich juristisch falsche Vorwürfe erhebt: Wie der Anwalt selber angibt, schützt das Markenrecht die Marke im *geschäftlichen* Verkehr. Der Nickname eines Forums-User fällt definitiv nicht darunter.

5. Und letztlich ist das Schreiben an die falsche Adresse verfaßt und damit rechtlich zumindestens zweifelhaft. Die Unterlassungserklärung spricht von einer Firma Ironsport - die gibt es aber gar nicht. Ich würde dem Anwalt der Gegenseite bedeuten, daß ich das Schreiben als nichtig erachte, da an eine nicht existente juristische Person geschickt.

Leonidas
2005-06-12, 04:12:38
Also Forenbetreiber bist du verpflichtet, daß in deinem Forum das geltende Recht eingehalten wird. (Gleiche Situation wie mit Links)

An der moralischen Versautheit der ganzen Masche ändert es zwar nichts, aber: Diese Anwälte sind im Recht.



Nein. Das Verwenden eines Firmennamen im öffentlichen Raum ist nicht Bruch des Markenrechts, denn dieses gilt nur im geschäftlichen Bereich.

Ansonsten dürften wir hier nicht einmal in Forenpostings "nVidia" schreiben.

Leonidas
2005-06-12, 04:13:21
Ok, damit sollte es geklärt sein:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/patg/__11.html




Patente sind nicht Markenrecht.

Mehrpack
2005-06-12, 17:03:45
hi,
sorry, muss wohl blind gewesen sein, das ich das topic nicht gesehn habe.
hatte noch in anderen foren geschaut ob da was ist ... shit happens...

mal fragen, haben nicht schon einige eine webseite, welche werbung zur refinanzierung schaltet als unternehmen angesehn?
und könnte dann dies nicht als geschäftlicher verkehr von den anwälten verdeutet werden?

Mehrpack

Lord Wotan
2005-06-12, 18:30:35
Frage noch mal

Voodoo ist doch eine Religion. 3dfx gibt es nicht mehr. Und wenn jemand sich auf diese Voodoo Religion bezieht. Hat das doch nichts mit 3dfx zutum. Die haben doch den Namen eigentlich geklaut. Wie gesagt die Religion ist wohl etwas alter.

Leonidas
2005-06-13, 22:30:19
Hier die Gegenklage:
http://www.ironsport.de/klage_gegen_forum2.html

SMACK!

ernesto.che
2005-06-13, 22:45:00
Das gefällt mir - richtig gebashed! :)

OCPerformance
2005-06-13, 23:34:53
ich finds Müll daraus son hehl zu machen ;)