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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Theoretisches bzgl. Aussagen bei Gericht


2005-06-12, 17:18:53
Hi!

Ein paar Freunde und ich haben gestern Abend über folgende Situation diskutiert - könnte es so funktionieren oder wurden nicht alle Umstände bedacht?

Person B sitzt im Auto und Person A geht in ein Haus und begeht dort eine Straftat. B hat keine Ahnung was A wirklich tut. A sagte B, daß er nur mal schnell Person C aufsuchen müsse.
B sitzt im Auto und beobachtet den Eingang die ganze Zeit (B kann also bezeugen, daß in fraglicher Zeit nur A die Straftat begangen haben kann).

EDIT Ermittlungen ergaben, daß A von B zu dem Haus geführt worden ist und daß B die ganze Zeit im Wagen vor der Tür gewesen ist. /EDIT
A ist nun wegen der Straftat angeklagt.
B muss aussagen und weiß, daß es nur A gewesen sein kann. B will keine Falschaussage machen (es steht schlecht um A), aber auch nicht für die Verurteilung von A verantwortlich sein.

B und A sind nicht verwandt oder verschwägert.
Folglich muß B aussagen.

Jetzt meine Frage: Kann nicht B einfach behaupten er würde sich einer Straftat (absolut nicht den Tatsachen entsprechend) selbst beschuldigen, wenn er aussagt?
Wäre doch eine ideale Lösung für B.

Oder haben wir da jetzt etwas nicht bedacht?

MfG

darph
2005-06-12, 17:27:17
Jetzt meine Frage: Kann nicht B einfach behaupten er würde sich einer Straftat (absolut nicht den Tatsachen entsprechend) selbst beschuldigen, wenn er aussagt?
Wäre doch eine ideale Lösung für B.
X-D Interessantes Problem.

Hm.. ich vermute mal.. du hast ja nur zeugnisverweigerungsrecht, wenn du, wie du ja schon sagtest, irgendwie verwandt mit dem Beklagten bist oder dich selbst einer Straftat bezichtigen würdest. Andernfalls müßtest du aussagen.

Wenn du jetzt sagst "ich würde mich einer Straftat bezichtigen", aber selbst keine begangen hast, dann wäre das ja... unter Umständen Meineid, oder nicht? Denn die Aussage "ich habe das Recht, die Aussage zu verweigern" wäre ja erstunken und erlogen.

Abgesehen davon würde sich die Staatsanwaltschaft wie die Geier auf B stürzen - und wenn der kein Wasserdichtes Alibi hat (was er nicht haben kann, da er ja mit A alleine am Tatort war)... also die Folgen .... ;(

Duran05
2005-06-12, 17:34:20
tut. A sagte B, daß er nur mal schnell Person C aufsuchen müsse.
B sitzt im Auto und beobachtet den Eingang die ganze Zeit (B kann also bezeugen, daß in fraglicher Zeit nur A die Straftat begangen haben kann).

Wie kann Person B bezeugen, das nur Person A es war, wenn Person B gar nicht dabei war?
Die Straftat könnte ja auch schon vorher oder von Person D, E, F etc. begangen worden sein!

Folglich muß B aussagen.

Von "müssen" kann nicht die Rede sein. ;)
Mag ja rechtlich gesehen richtig sein, aber was niemand weiß, kann auch niemand widerlegen...

Jetzt meine Frage: Kann nicht B einfach behaupten er würde sich einer Straftat (absolut nicht den Tatsachen entsprechend) selbst beschuldigen, wenn er aussagt?
Wäre doch eine ideale Lösung für B.

Durch DNA Proben, Fingerabdrücke etc. wäre es sicher möglich, nachzuweisen, wer am Tatort war und wer nicht...

2005-06-12, 17:34:24
X-D Interessantes Problem.

Hm.. ich vermute mal.. du hast ja nur zeugnisverweigerungsrecht, wenn du, wie du ja schon sagtest, irgendwie verwandt mit dem Beklagten bist oder dich selbst einer Straftat bezichtigen würdest. Andernfalls müßtest du aussagen.

Wenn du jetzt sagst "ich würde mich einer Straftat bezichtigen", aber selbst keine begangen hast, dann wäre das ja... unter Umständen Meineid, oder nicht? Denn die Aussage "ich habe das Recht, die Aussage zu verweigern" wäre ja erstunken und erlogen.

Abgesehen davon würde sich die Staatsanwaltschaft wie die Geier auf B stürzen - und wenn der kein Wasserdichtes Alibi hat (was er nicht haben kann, da er ja mit A alleine am Tatort war)... also die Folgen .... ;(

B kann ganz einfach eine Straftat begangen haben: B war fad und er hat sich eine Flasche Vodka reingezogen und das bei laufenden Motor auf dem Fahrersitz (gilt meines Wissens nach genauso als Straftat, als wäre B besoffen durch die Gegend gekurvt).

Und da kann der Staatsanwalt ermitteln was er will. Das wird man B nicht nachweisen bzw. nicht-nachweisen können.
Was Bs Anwesenheit am Tatort betrifft: Durch fehlen jeglicher Spuren von ihm (DNS & Co.) kann ganz leicht seine Anwesenheit am Tatort von As Straftat widerlegt werden.

Bs Aussage wäre demnach folgende: "Ich war so besoffen, weil ich mir einen Vodka bei laufenden Motor gegönnt habe, also kann ich nicht sagen ob A die einzige Person im Haus war."
Damit würde er sich ja einer Straftat überführen und hat somit das volle Recht zu schweigen.

MfG

2005-06-12, 17:39:18
Wie kann Person B bezeugen, das nur Person A es war, wenn Person B gar nicht dabei war?
Die Straftat könnte ja auch schon vorher oder von Person D, E, F etc. begangen worden sein!


Es ist ja das Haus von C. Außer C (je nachdem von welcher Straftat wir ausgehen) und A war niemand im Haus. B sitzt im Auto vor der Tür und schaut auf die Türe. Folglich müsste er aussagen, daß nur A am Tatort gewesen ist und kein anderer.


Von "müssen" kann nicht die Rede sein. ;)
Mag ja rechtlich gesehen richtig sein, aber was niemand weiß, kann auch niemand widerlegen...


Habe ich vergessen in die Fragestellung einzubauen. Ermittlungen ergaben, daß A von B zu dem Haus geführt worden ist.


Durch DNA Proben, Fingerabdrücke etc. wäre es sicher möglich, nachzuweisen, wer am Tatort war und wer nicht...

A könnte ja Cs Ex-LebenspartnerIn/FreundIn/etc. gewesen sein. Folglich wären DNS-Spuren von A keine Seltenheit am Tatort.

MfG

2005-06-13, 21:40:56
*push*

Xanatos
2005-06-13, 21:54:27
schonmal was von meineid gehört?

2005-06-13, 22:15:14
schonmal was von meineid gehört?

Ja klar. Aber dies muß man ja B nachweisen.
Meineid kann man nachweisen wenn man z.B. etwas Falsches aussagt, bzw. Teile verschweigt und eine dritte Person/Fakten/neue Beweise/etc. dies aufklären. Aber wenn B einfach angibt eine Straftat begangen zu haben (und wie es aus meinem Beispiel mit der Flasche Vodka und dem laufenden Motor durchaus sein könnte) kann ihm das niemand bestätigen/widerlegen.

Wie willst du einen Alkotest ein paar Monate nach der Tat durchführen?

So könnte doch B ganz einfach durchkommen.
Es wäre zwar Meineid, aber dies wüßte ja nur B.

MfG