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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht-Frage


Gast
2005-06-18, 14:37:57
Hallo,

hab mal ne Recht-Frage:
Es heißt ja, dass bei einer Stellvertretung die Beschränkungen im Innenverhältnis im Außenverhältnis nichtig sind.

D.h. der vertretene sagt mir als vertreter: "kauf das nicht" ... ich geh zum dritten und kaufe das ... dann ist doch trotzdem der dritte mit dem vertretenen einen vertrag eingegangen.

Frage: kann der vertretene vom vertreter schadensersatz fordern?


danke im voraus

HyperX
2005-06-18, 14:49:27
Klar kann er das! aber nur wenn der vertreter sich nicht an die anweisungen des auftragsgebers halt! wenn er also eindeutig zum vertreter sagt "NICHT kaufen" und der vertrete Halt sich nicht an das NICHT sondern kauft so hat der vertreter eindeutig falch gehandelt und sollte davurr gerade stehen!

Hatt sich der vertreter aber nur eindeutig an die "regeln" oder die angaben des
vertretenden gehalten so kann dieser nicht zur rechenschaft gezogen werden!
(die gilt naturlich nur fur legale geschefte!! ;D bei illigalen haften BEIDE!!! :smile: )

Ich hoffe die hilft dir weiter! :smile:


MFG
- ME

Gast
2005-06-18, 14:55:20
Jau ... ich danke dir :-)

Kennst du den § noch, wo das mit dem Schadensersatz drin steht? ... hab das halbe BGB auf der Suche durchforstet ^^

HyperX
2005-06-19, 11:11:10
Ne leider nicht! sry..... Habe immoment aber auch das buch nicht da sonnst hätte ich es raus gesucht!

MFG
-Me :smile: