Gast
2005-06-18, 14:37:57
Hallo,
hab mal ne Recht-Frage:
Es heißt ja, dass bei einer Stellvertretung die Beschränkungen im Innenverhältnis im Außenverhältnis nichtig sind.
D.h. der vertretene sagt mir als vertreter: "kauf das nicht" ... ich geh zum dritten und kaufe das ... dann ist doch trotzdem der dritte mit dem vertretenen einen vertrag eingegangen.
Frage: kann der vertretene vom vertreter schadensersatz fordern?
danke im voraus
hab mal ne Recht-Frage:
Es heißt ja, dass bei einer Stellvertretung die Beschränkungen im Innenverhältnis im Außenverhältnis nichtig sind.
D.h. der vertretene sagt mir als vertreter: "kauf das nicht" ... ich geh zum dritten und kaufe das ... dann ist doch trotzdem der dritte mit dem vertretenen einen vertrag eingegangen.
Frage: kann der vertretene vom vertreter schadensersatz fordern?
danke im voraus