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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aktueller Lebenshaltungsindex - wie bekomme ich den heraus?


k@w
2005-06-21, 10:38:29
Moin,

habe von meinem Vermieter nen Schrieb bekommen, dass er den Mietzins an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angleichen möchte. Sprich meine Miete erhöht sich. Ich würde nun gerne nachprüfen, ob die Mieterhöhung seinen Angaben zufolge richtig ist.

Dazu bräuchte ich aber den aktuellen Lebenhaltungsindex von 2005. Am besten 2003 und 2004 gleich dazu.

Danke im voraus!


Gruß
kuj0n

Tomi
2005-06-21, 10:53:03
Was das denn für Quatsch? Die Kaltmiete kann er bei freifinanzierten Wohnungen (also kein Sozialbau) wenn an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen, aber nicht an Lebenshaltungskosten. Und die Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete ist auch an Bedingungen geknüpft.

Wie die ortsübliche Vergleichsmiete in deinem Wohnbereich ist, kann Dir bspw. das örtliche Wohnungsamt oder Mieterverein sagen. Die haben entsprechende Listen da. Liegt deine Wohnung bereits am Limit, dann kann dich der Vermieter mal.

Gast
2005-06-21, 11:03:10
Was das denn für Quatsch?Ab 01.09.2001 ist auch bei Wohnraumverhältnissen die Vereinbarung einer Indexmiete zulässig. Einzig zulässiger Maßstab für die Mieterhöhung ist der Preisindex für die "Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte in Deutschland".

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check5.htm

Mackg
2005-06-21, 11:50:17
http://www.destatis.de/indicators/d/lrleb02ad.htm
sowas vll?

k@w
2005-06-21, 12:10:34
http://www.destatis.de/indicators/d/lrleb02ad.htm
sowas vll?
Danke, das sieht doch gut aus. Leider noch keine Daten von 2005 aber immerhin.

Tomi
2005-06-21, 12:50:24
Ab 01.09.2001 ist auch bei Wohnraumverhältnissen die Vereinbarung einer Indexmiete zulässig. Einzig zulässiger Maßstab für die Mieterhöhung ist der Preisindex für die "Lebenshaltungskosten aller privater Haushalte in Deutschland".

Quelle: http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgemein/Checklisten/check5.htm

Ah ja...danke.

Nur muss dann aber im Ausgangsmietvertrag, der praktisch erst nach dem 01.09.01 geschlossen sein kann, auch von Anfang an eine Indexmiete vereinbart sein.

Ich käme mir aber schon komisch vor höhere Miete zahlen zu müssen, weil Sprit oder der Döner teurer geworden ist ;)

SKYNET
2005-06-21, 13:00:20
5% darf er pro jahr die miete von der grund miete ausgehend erhöhn.

also wenn du mit 200€ kaltmiete eingezogen bist, darf er jedes jahr die miete um 10€ raufsetzen...