PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Geblitzt mit 23 km/h drüber - außerhalb. Was tun?


Blackland
2005-07-02, 10:33:51
Hm, mit 23 km/h (Tolerant abgezogen) ist mein Schwager auf der Autobahn innerhalb einer Baustelle geblitzt worden. Erlaubt waren 60 km/h. Das Auto gehört seiner Mutter.

Laut seinen Angaben stand das Blitzgerät kurz hinter dem 60 km/h Beschränkungsschild. Auf dem Foto ist das Aufhebungszeichen auf der Gegenfahrbahn zu erkennen. Man kann also davon ausgehen, dass er Recht hat.

Nun stellt sich die Frage, ob es überhaupt von Seiten der Blitzer erlaubt ist, so nah (innerhalb 100 Meter) am Schild zu stehen. Ich denke, dass es NICHT erlaubt ist.

Falls einer sinnvolle Kommentare dazu hat, oder eine ähnliche Situation gemeistert hat ;) bitte hier kurz ne Info.

Danke Euch allen!

Stormtrooper
2005-07-02, 10:35:37
Kurze Antwort ..
Ja es ist erlaubt ... die Geschwindigkeitsbegrenzung ist am Schild aufgehoben und nicht schon 100m davor ... und das darf auch überwacht werden.

-J.
2005-07-02, 10:39:52
Fakt ist, dass Du AM Schild die geforderte Geschwindigkeit fahren musst und nicht erst da anfangen die Geschwindigkeit zu drosseln.
Es ist legitim zu schauen, ob die Fahrzeuge auch AM Schild die Geschwindigkeit erreicht haben, die gefordert ist.

Haarmann
2005-07-02, 10:57:37
Blackland

In der Schweiz wärs innert 50m illegal auch nur den Blitzer aufzustellen...

In der BRD müsste es nen Urteil geben, welches das Blitzen in sinnlosen Baustellen ebenso verbietet. Baute man irgendwas dort, oder was einfach aus Jux mal abgesperrt, damit man nen 60er hinstellen konnte und den Blitzer?

sun-man
2005-07-02, 10:58:11
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Nachgucken welches Bundesland, nachweise das der Biltzer zu dicht hinterm Schild war und fertig.

Fakt ist, dass Du AM Schild die geforderte Geschwindigkeit fahren musst und nicht erst da anfangen die Geschwindigkeit zu drosseln.

Ach ja? Was machen bei Schildern in/hinter Kurven? Frau vor schicken oder Strecke auswendig lernen? Gerade auf Autobahnen ist das doch Blödsinn, man sollte jedoch am Schild wohl besser anfangen zu bremsen.

Blackland
2005-07-02, 11:07:16
http://www.radarfalle.de/recht/richtlinien/

Nachgucken welches Bundesland, nachweise das der Biltzer zu dicht hinterm Schild war und fertig.



Ach ja? Was machen bei Schildern in/hinter Kurven? Frau vor schicken oder Strecke auswendig lernen? Gerade auf Autobahnen ist das doch Blödsinn, man sollte jedoch am Schild wohl besser anfangen zu bremsen.
Thx, guter Link. War in Brandenburg, da gilt 50 m bei zweiter Beschränkung. Ansonsten 150 m.

Blackland
2005-07-02, 11:08:29
Es ist legitim zu schauen, ob die Fahrzeuge auch AM Schild die Geschwindigkeit erreicht haben, die gefordert ist.
Falsch, siehe Link über mir. Es gibt vorgeschriebene Zonen.

Stormtrooper
2005-07-02, 11:52:14
Falsch, siehe Link über mir. Es gibt vorgeschriebene Zonen.

Falsch ... das sind Richtlinien, an die sich gehalten werden soll, aber unter bestimmten Umständen nicht muß.
Dazu gab es schon einige Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten.

Feuerteufel
2005-07-02, 12:00:04
zahlen ;)

Gast
2005-07-02, 12:03:51
Kurze Antwort ..
Ja es ist erlaubt ... die Geschwindigkeitsbegrenzung ist am Schild aufgehoben und nicht schon 100m davor ... und das darf auch überwacht werden.
Ich glaub er meinte andersrum...also nedd den Blitzer kurz vorm Aufhebungsschild,sondern direkt hinterm Begrenzungsschild..
Mfg The Q

sei laut
2005-07-02, 12:22:12
Falsch ... das sind Richtlinien, an die sich gehalten werden soll, aber unter bestimmten Umständen nicht muß.
Dazu gab es schon einige Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten.

Dito: Man darf nicht nur die Regel lesen, sondern auch ihre Ausnahmen:

"Diese Entfernung kann unterschritten werden:
....
-bei kurzen Streckenverboten und gleichzeitigem Unfallbrennpunkt oder zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulweg)
" (Für Brandenburg, worums hier geht)

Ob der Punkt in diesem Fall zutrifft (bzw. ob die Baustellenleute besonders gefährdet sind oder ob die Baustelle kurz war etc.), darüber lässt sich streiten, Klarheit kann da vermutlich nur ein Gericht schaffen.

sun-man
2005-07-02, 12:29:26
Dito: Man darf nicht nur die Regel lesen, sondern auch ihre Ausnahmen:

"Diese Entfernung kann unterschritten werden:
....
-bei kurzen Streckenverboten und gleichzeitigem Unfallbrennpunkt oder zum Schutz besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer (z.B. Schulweg)
" (Für Brandenburg, worums hier geht)

Ob der Punkt in diesem Fall zutrifft (bzw. ob die Baustellenleute besonders gefährdet sind oder ob die Baustelle kurz war etc.), darüber lässt sich streiten, Klarheit kann da vermutlich nur ein Gericht schaffen.

Richtig. Normalerweise ist eine Baustelle 2km vorher ausgeschildert und kurz vorher beginnen die ersten Beschränkungen.
Ich danke das man sowas nur nicht verlangen kann wenn freie Fahrt ist und dann plötzlich ein 120/80 Schild kommt - OK, die Vollbremsungen mögen nett aussehen wenn man mit 200 an kommt, ist aber wohl nicht Sinn und Zweck.

In der Stadt ist von 50 auf 30 kein Problem, aber selbst da würde ich Einspruch einlegen wenn die genau am Schild messen.

Regards

Stormtrooper
2005-07-02, 12:59:56
ja leg dein Einspruch ein ...
solltest du mit 10 km/h gebitzt worden sein, kostet dich das 15 € legst du nun Einspruch ein, wird der Einspruch erstmal abgelehnt und in der Regel kommt nun ein Bußgeld bescheid, die 15 €bleiben aber nun kommen noch 25,60 € Auslagen und Gebühren hinzu, solltest du nun gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehen mag sein das dir das das Gericht vieleicht Recht gibt, da du aber unumstritten zu schnell warst auch wenn sie da noch nicht hätten blitzen dürfen zahlst du nochmal bisserl über 50 € Gerichtsgebühren, denn komplett freigesprochen wirst du nicht, denn du warst ja zu schnell ...
:P ;D

Blackland
2005-07-02, 13:02:46
Falsch ... das sind Richtlinien, an die sich gehalten werden soll, aber unter bestimmten Umständen nicht muß.
Dazu gab es schon einige Gerichtsurteile von Oberlandesgerichten.
Ja, man, erst lesen, dann meckern!

Es gibt es Zonen, nämlich 50 und 150 Meter. Dass man in begründeten AUSNAHMEFÄLLEN - und nur dann - innerhalb dieser Zonen blitzen darf, steht da übrigens auch drin ;) .

Dass mit den Zonen war mir schon bekannt, nur die Zahlen fehlten halt.

Blackland
2005-07-02, 13:05:18
Ich glaub er meinte andersrum...also nedd den Blitzer kurz vorm Aufhebungsschild,sondern direkt hinterm Begrenzungsschild..
Mfg The Q
Ja, so meinte ich das ;)

Stormtrooper
2005-07-02, 13:11:20
hmm ... wie gesagt ...
sag deinem Schwager er soll Einspruch einlegen ...
Was dann wahrscheinlich passieren wird hab ich ja kurz vorher geschrieben.

Blackland
2005-07-02, 15:33:00
hmm ... wie gesagt ...
sag deinem Schwager er soll Einspruch einlegen ...
Was dann wahrscheinlich passieren wird hab ich ja kurz vorher geschrieben.
Ja so werde ich es ihm sagen. Viel Glück wird er bestimmt nicht haben, aber vllt. verstreicht ja die 3 Monatsfrist ;)

Spasstiger
2005-07-02, 15:40:20
Für Baden Württemberg steht in den Richtlinien:

Entfernung zur Geschw.-Beschränkung min. 150 m
Unterschreitungen hierzu Ja, in begründeten Fällen, z.B. bei:
- Gefahrenstellen
- Gefahrenzeichen
- Geschwindigkeitstrichtern (Dokumentationspflicht!)

Eine Baustelle ist ganz klar eine Gefahrenstelle, außerdem wird meist die Fahrbahn enger (das dürfte wohl das sein, was da als "Geschwindigkeitstrichter" bezeichnet wird.

Stormtrooper
2005-07-02, 15:53:37
Für Baden Württemberg steht in den Richtlinien:



Eine Baustelle ist ganz klar eine Gefahrenstelle, außerdem wird meist die Fahrbahn enger (das dürfte wohl das sein, was da als "Geschwindigkeitstrichter" bezeichnet wird.

Nein ...
ein Geschwindigkeitstrichter ist eine Schrittweise herabstufung der Höchstgeschwindigkeit ..
zB auf Autobahnbaustellen ...
Erst 120km/h dann auf 100km/h danach auf 80 und teilsweise sogar noch weiter runter auf 60 km/h.

Kenny1702
2005-07-02, 15:57:42
An seiner Stelle würde ich einfach zahlen und dann ist gut (schließlich gibt es doch noch keinen Punkt), sonst verschwendet man so viel Zeit und Mühe, bei IMO mäßigen Erfolgsaussichten. Außerdem braucht unser armer Staat etwas GeldX-D.

Spasstiger
2005-07-02, 16:25:35
Nein ...
ein Geschwindigkeitstrichter ist eine Schrittweise herabstufung der Höchstgeschwindigkeit ..
zB auf Autobahnbaustellen ...
Erst 120km/h dann auf 100km/h danach auf 80 und teilsweise sogar noch weiter runter auf 60 km/h.

Ok, alles klar.
Wieder was dazugelernt. ;)

sei laut
2005-07-02, 17:18:02
An seiner Stelle würde ich einfach zahlen und dann ist gut (schließlich gibt es doch noch keinen Punkt), sonst verschwendet man so viel Zeit und Mühe, bei IMO mäßigen Erfolgsaussichten. Außerdem braucht unser armer Staat etwas GeldX-D.

Äh, doch gibts, oder? Ich dachte, sobald man 21 km/h zu schnell ist, bekommt man Punkte.

Stormtrooper
2005-07-02, 17:30:17
stimmt 1 Punkt.

Kenny1702
2005-07-02, 22:17:13
Aber wenn es auf der Autobahn war, dann war es außerorts und dann liegt doch die Punktegrenze bei 25km/h zu schnell und nicht 20km/h, oder?

Stormtrooper
2005-07-02, 23:33:10
Die Punktegrenze bleibt gleich ... nur die Fahrerbotsgrenze steigt um 10 km/h von 31 auf 41.

Afreet
2005-07-02, 23:44:03
ab wann/wieviel gibt es denn gleich nochmal 3 Flenspunkte? Ab 40 (???) km/h drüber? Weiss gar nicht mehr wo da die Grneze war, abzüglich der Toleranz waren es bei mir doch noch 50 zuviel... jaja, Frau am Steuer, ich weiss :tongue:

Kenny1702
2005-07-02, 23:53:42
ab wann/wieviel gibt es denn gleich nochmal 3 Flenspunkte? Ab 40 (???) km/h drüber? Weiss gar nicht mehr wo da die Grneze war, abzüglich der Toleranz waren es bei mir doch noch 50 zuviel... jaja, Frau am Steuer, ich weiss :tongue:
http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Katalog/GeschwindigkeitenInhalt.htm

@Stormtroopper
du har rätt:)

Blackland
2005-07-03, 11:51:12
Strafe:

40 EURO, 1 Punkt

Gebühren:

25 EURO + ca. 6 EURO

Tja muss halt der Bußgeldbescheid abgewartet werden und dann der Halter Einspruch einlegen, da der (die) ja nicht gefahren ist. Wenn das Einspruchsverfahren länger als 3 Monate dauert, ist es verjährt. Ich drück ihm mal die Daumen ... :lol:

thomasius
2005-07-03, 12:04:29
Ich drück ihm mal die Daumen ... :lol:
ich nicht :-) selbst schuld, wenn er in der baustelle zu schnell fährt, und dann auch noch so, dass es pkt. sind. das nächste mal übrlegt er es sich...

Stormtrooper
2005-07-03, 12:50:39
Strafe:

40 EURO, 1 Punkt

Gebühren:

25 EURO + ca. 6 EURO

Tja muss halt der Bußgeldbescheid abgewartet werden und dann der Halter Einspruch einlegen, da der (die) ja nicht gefahren ist. Wenn das Einspruchsverfahren länger als 3 Monate dauert, ist es verjährt. Ich drück ihm mal die Daumen ... :lol:

Sorry .. wer hat dir denn den Unsinn erzählt?
1. sind es 25,60 € für Auslagen und gebühren und keine 31 €
2. ist die 3 Monatefrist so wie du sie nennst auch verkehrt, denn die 3 Monatsfrist gilt nur in dem Zusammenhang, wenn von dem Tatzeitpunkt 3 Monate verstreichen ohne irgendwelche Verfahren einzuleiten ... Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein wird dadurch die Verjährungsfrist von 3 Monaten bereits unterbrochen ...
Das hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit einem Einspruch zu tun...

Blackland
2005-07-03, 22:14:55
2. ist die 3 Monatefrist so wie du sie nennst auch verkehrt, denn die 3 Monatsfrist gilt nur in dem Zusammenhang, wenn von dem Tatzeitpunkt 3 Monate verstreichen ohne irgendwelche Verfahren einzuleiten ... Sollte ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden sein wird dadurch die Verjährungsfrist von 3 Monaten bereits unterbrochen ...
Das hat ÜBERHAUPT GAR NICHTS mit einem Einspruch zu tun...
Sorry, da hast Du meinen Beitrag nicht richtig gelesen:

Ich sprach vom Ausstellen des Bußgeldbescheides. Das schließt ein, dass es entweder KEIN Ermittlungsverfahren gab oder dieses ABGESCHLOSSEN ist.

Denn sonst könnte ja auch KEIN Bußgeld verhängt werden ;)

Und somit greift die 3Monatsfrist bei Einspruch erneut. Glaub es ruhig, dass passt schon.

Blackland
2005-07-03, 22:19:35
ich nicht :-) selbst schuld, wenn er in der baustelle zu schnell fährt, und dann auch noch so, dass es pkt. sind. das nächste mal übrlegt er es sich...
Na der Blitzer stand kurz hinter dem 60 km/h Beschränkungsschild. Die geforderten 80 km/h davor hat er ja eingehalten. Einfach zu spät das Schild wahr genommen.

Man sollte nicht immer gleich alle als "böse" Raser hinstellen.

Aus eigener Erfahrung im Brandenburgischen kenn ich die Tricks der Radarfallenaufsteller mitlerweile schon ziemlich gut. Die stehen sogar mitten auf der Autobahn in einer 120 km/h Zone und blitzen wie wild. Gibt gar kein Grund da, weder gefährliche Stelle, noch Parkplatz in der Nähe, keine Einfädelungsspur oder schlechter Belag - einfach gar nix, nur gerade Autobahn :crazy:

Skua
2005-07-04, 01:53:21
...nicht rumjammern und bezahlen.

nächstes mal besser aufpassen oder gleich die erlaubte geschwindigkeit fahren.
*kopschüttel*

Gast
2005-07-04, 07:56:53
Ach ja? Was machen bei Schildern in/hinter Kurven? Frau vor schicken oder Strecke auswendig lernen? Gerade auf Autobahnen ist das doch Blödsinn, man sollte jedoch am Schild wohl besser anfangen zu bremsen.Da du innerhalb der überschaubaren Sichtweite, bei Gegenverkehr sogar innerhalb der halben Sichtweite, anhalten können musst, sollte es kein Problem sein, die Schilder rechtzeitig zu erkennen. Schließlich könnte statt des Schildes auch ein Hindernis da sein. Die Ausrede "das war in der Kurve" zählt da auch nicht!

Quelle: § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) [Geschwindigkeit]:

(1) ...Er darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss er jedoch so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann...

Das heißt, wenn du in einer Kurve auf einer Straße mit Gegenverkehr 30 Meter Sichtweite hast, musst du innerhalb von 15 Metern anhalten können! Deine Geschwindigkeit dürfte dafür bei etwa 40(!) km/h liegen. Wird dir bei einem Unfall nachgewiesen, dass du nicht innerhalb der halben Sichtweite hättest anhalten können, wird dir die Versicherung grobe Fahrlässigkeit unterstellen und du musst den Schaden bezahlen.

Blackland
2005-07-04, 09:49:04
...nicht rumjammern und bezahlen.

nächstes mal besser aufpassen oder gleich die erlaubte geschwindigkeit fahren.
*kopschüttel*
Ja sicher, ich nehm ihn ja nicht in Schutz. Das war sein erster "Blitzer" seit 5 Jahren, also bitte nicht zum Verkehrsrowdy abstempeln. Ihr seid hier immer etwas vorschnell ;) (sh. auch mein Post weiter oben).

In Anbetracht der Tatsache, dass ich selbst diverse "komische" Situationen auf Brandenburgs Autobahnen erlebt habe (nach Widerspruch hatte es sich dann meist erledigt, es kam KEINE Reaktion mehr), kann ja DOCH die Möglichkeit bestehen, dass hier etwas ÜBEREIFRIGE Beamten am Werk waren.

Möglicherweise hat ja jemand hier im Forum auch solch "kuriose" Erlebnisse gehabt.

StefanV
2005-07-04, 10:14:43
Na der Blitzer stand kurz hinter dem 60 km/h Beschränkungsschild. Die geforderten 80 km/h davor hat er ja eingehalten. Einfach zu spät das Schild wahr genommen.

In dem Fall dürfte das Blitzen auch 'illegal' gewesen sein, dagegen kann man selbst nix machen, das muss 'nen Anwalt tun...

PS: es gibt da, wie Haarmann schon sagte, eine gewisse 'Toleranz' vor/hinter dem Schild...

Stormtrooper
2005-07-04, 19:02:07
Na der Blitzer stand kurz hinter dem 60 km/h Beschränkungsschild. Die geforderten 80 km/h davor hat er ja eingehalten. Einfach zu spät das Schild wahr genommen.


grööööööööööööööööhl

hier mal was du vorher geschrieben hast

Hm, mit 23 km/h (Tolerant abgezogen) ist mein Schwager auf der Autobahn innerhalb einer Baustelle geblitzt worden. Erlaubt waren 60 km/h

Sorry ... also ist er auch schon bei dem 80iger Schild zu schnell gefahren, sein Tacho dürfte bei geblitzten 83 + 3-4km/h Meßtoleranz + 10 km/h Tachovoreilung ca 100km/h!!!! angezeigt haben.

Blackland
2005-07-04, 19:28:06
Sorry ... also ist er auch schon bei dem 80iger Schild zu schnell gefahren, sein Tacho dürfte bei geblitzten 83 + 3-4km/h Meßtoleranz + 10 km/h Tachovoreilung ca 100km/h!!!! angezeigt haben.
?????????????????????????????????????????????????????

86 km/h - 3 km/h = 83 km/h

Nun sag mir, dass man auf einem Analogtacho zu 100% die Geschwindigkeit erkennen kann.

Ich frag mich, warum Du hier so ein Geschrei machst? Wenn er um die geforderten 80 km/h gefahren ist und einfach nur zu spät das Schild mit den 60 umgesetzt hat (oder wollte)....

Nicht umsonst sind die Geschwindigkeitsmessgeräte (meist) auf eine Messung von > 10 km/h eingestellt.

Aber Du wirst wohl Recht haben: Er ist ein wahnsinniger Verkehrsrowdy, den man nie wieder Auto fahren lassen sollte :crazy2: Schließlich ist es ja wohl unerhört, dass er in 5 Jahren zum ersten Mal geblitzt wurde. Das geht einfach nicht. Unverantwortlich von ihm....

Stormtrooper
2005-07-04, 21:21:07
Manchmal wünsche ich mir echt die Bußgelder von anderen EU Staaten ...
da würden 20km/h zuviel teilweise mehrere 100 Euros kosten ...
Hoffentlich kommt das bei uns auch noch.

Zur Veranschaulichung ...
wenn du mit 60 km/h zum stehen gekommen wärst ...
würdest du wenn du zur gleichen Zeit (mal abgesehen das du in deiner Schrecksekunde schon ne längere Strecke zurücklegst)
bei 80km/h das Hindernis mit ca 25 km/h!!! überfahren.

Soviel zum Thema leichtsinn.

StefanV
2005-07-04, 22:40:27
Manchmal wünsche ich mir echt die Bußgelder von anderen EU Staaten ...
da würden 20km/h zuviel teilweise mehrere 100 Euros kosten ...
Hoffentlich kommt das bei uns auch noch.
Och, das is da sgeringste Problem, siehe Autobahn ;)

Das größte Problem in D sind einfach Arschlöcher, Unfähige Autofahrer und senile Opas...

Leztere hab ich besonders gern, da die besonders gern mein AUtochen zusammenschieben wollen, wie heut Mittag, wo mir so ein alter Sack die vorfahrt nahm und ich noch gerade so bremsen konnte (aber wirklich nur gerade so!)

ur Veranschaulichung ...
wenn du mit 60 km/h zum stehen gekommen wärst ...
würdest du wenn du zur gleichen Zeit (mal abgesehen das du in deiner Schrecksekunde schon ne längere Strecke zurücklegst)
bei 80km/h das Hindernis mit ca 25 km/h!!! überfahren.
Und wenn ich 50 fahr, wo 60 erlaubt ist und ich erst nach 5 Sekunden bemerke, das da was auf der Straße ist, dann ists besser oder was?!

Oder wenn ich erstmal 3 Sekunden brauch, ums Pedal durchzutreten...

Das gute A
2005-07-05, 16:45:15
@ Payne: Muss Dir im Grunde Recht geben. Es sollte nicht nur eine Diskussion um die Geschwindigkeitsbeschränkung und die Strafen geben, sondern um das Fahrverhalten vieler Leute.

Zudem - und damit ist man auf dem richigen Weg - sollen ja auch die "Verkehrsbehinderer", also die Leute, die 50 fahren wo 70 erlaubt ist, belangt werden mit Bußgeldern.

Viele Leute auf den Straßen fahren so abgrundtief schlecht, dass sich mir der Magen umdreht. Und glaubt mir: Ich hab lieber jemanden am Steuer, der statt der erlaubten 80km/h dort 100km/h fährt als jemanden, der vielleicht die Geschwindigkeit einhält und dafür so unsicher fährt, dass ich mich frage, wie der oder die überhaupt den Führerschein bekommen hat...

Gruß