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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zurückschicken von Hardware gemäß FAR, wie geht das eigentlich?


WhiteVelvet
2005-07-05, 09:45:13
Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ein Kunde seine Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschickt und der Händler dann eine bereits geöffnete Ware erhält. Ich meine was macht der dann damit? Sie ist ja dann praktisch gebraucht, die Packung ist geöffnet und eingeschweisste Ware bekommt er ja nicht wieder versiegelt. Er würde ja durch solche Ware Verlust machen, aber trotzdem nimmt er sie zurück und ich bekomme mein Geld wieder. Schickt er es an den Grosshändler zurück und bekommt von dem das Geld wieder? Oder geht die Ware an den Hersteller? Wenn ich z.B. mein Mainboard oder meine CPU zurückschicke, dann sind da doch eindeutige Gebrauchsspuren drauf, wie Wärmeleitpaste etc. Aber trotzdem nimmt er die Ware komplett zurück. Jemand kann mir da sicher eine Antwort drauf geben :)

tombman
2005-07-05, 10:28:00
Nun ja, es gibt die Theorie, und es gibt die Praxis ;)

Im Endeffekt kommt es auf den Händler an, bzw was für ein Produkt es ist. Bei mainstream wird er eher "kulant" sein als bei highend, weil er des schwerer wieder los wird.

Rechtlich kann er Abzüge für die Benutzung verlangen, und das kann teuer werden, wenn er auf stur schaltet.

Ich mach es immer so, daß ich VORHER telefonisch nachfrage wie das FAR gehandhabt wird. Dann kann er nämlich nachher ned sagen, er nimmt nix zurück usw...
Weil ausgemacht is ausgemacht ;)

Cyphermaster
2005-07-05, 10:36:38
Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ein Kunde seine Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschickt und der Händler dann eine bereits geöffnete Ware erhält. Ich meine was macht der dann damit? Sie ist ja dann praktisch gebraucht, die Packung ist geöffnet und eingeschweisste Ware bekommt er ja nicht wieder versiegelt. Er würde ja durch solche Ware Verlust machen, aber trotzdem nimmt er sie zurück und ich bekomme mein Geld wieder. Schickt er es an den Grosshändler zurück und bekommt von dem das Geld wieder? Oder geht die Ware an den Hersteller? Wenn ich z.B. mein Mainboard oder meine CPU zurückschicke, dann sind da doch eindeutige Gebrauchsspuren drauf, wie Wärmeleitpaste etc. Aber trotzdem nimmt er die Ware komplett zurück. Jemand kann mir da sicher eine Antwort drauf geben :)
Wenn man die Gebrauchsspuren nicht sieht bzw. einfach beseitigen kann, werden solche Waren gelegentlich auch vom Hersteller zurückgenommen. Der überprüft sie dann (nicht unbedingt immer), schweißt sie neu ein, verpackt sie neu o.ä. und verkauft sie wieder. Ist zwar Verlust, aber nicht immer sooo groß, wie du meinst.

WhiteVelvet
2005-07-05, 10:39:31
Dann kann er nämlich nachher ned sagen, er nimmt nix zurück usw...

Er MUSS sie aber zurücknehmen, sonst gäbe es das FAR nicht ;) Gut, es sei denn es sind Mängel dran. Aber wenn die Ware funktioniert MUSS er sie zurücknehmen.

Gast
2005-07-05, 11:45:41
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Einen Prozessor kannst du nur prüfen, wenn du ihn einbaust. Um ihn einzubauen, musst du WLP verwenden. Ergo kein Wertersatz für den Händler!

alpha-centauri
2005-07-05, 16:24:57
Ich frage mich, wie das funktioniert, wenn ein Kunde seine Ware innerhalb von 14 Tagen zurückschickt und der Händler dann eine bereits geöffnete Ware erhält.

ich erwaehne mindfactory und norskit in dem fall:
wertminderung in diesem fall dem kunden abziehen.

Ich meine was macht der dann damit? Sie ist ja dann praktisch gebraucht, die Packung ist geöffnet und eingeschweisste Ware bekommt er ja nicht wieder

bei mindfatory wird sie als retourware verkauft. ausserdem koennte man sowas immer noch als "gewaehrleistungsumtausch" dem kunden schicken.

zurückschicke, dann sind da doch eindeutige Gebrauchsspuren drauf, wie Wärmeleitpaste etc. Aber trotzdem nimmt er die Ware komplett zurück. Jemand kann mir da sicher eine Antwort drauf geben :)


wenn, dann ist es ein dummer haendler und seine kulanz wird ihm das genick brechen.

FAR wird gleichgesetzt mit "testen und umtauschen", was es nciht ist.

alpha-centauri
2005-07-05, 16:27:08
BGB § 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Einen Prozessor kannst du nur prüfen, wenn du ihn einbaust. Um ihn einzubauen, musst du WLP verwenden. Ergo kein Wertersatz für den Händler!

nein, nicht umbedingt. es geht auch drum, ne ware zu pruefen,wie es dir im ges chaeft moeglich waere: kleider, anprobieren. hardware: karton angucken und NICHT die verpackung beschaedigen.

WhiteVelvet
2005-07-05, 16:38:21
Ich habe bisher 2 RAM-Riegel und 2 Webcams zurückgeschickt, beide natürlich eingebaut gewesen aber dann unzufrieden gewesen. Da gabs keine Probleme.
Naja stimmt schon, man sollte es vorher mit dem Händler abklären, dann weiss man ja bescheid.

alpha-centauri
2005-07-05, 16:59:03
Ich habe bisher 2 RAM-Riegel und 2 Webcams zurückgeschickt, beide natürlich eingebaut gewesen aber dann unzufrieden gewesen. Da gabs keine Probleme.
Naja stimmt schon, man sollte es vorher mit dem Händler abklären, dann weiss man ja bescheid.

was man ja auch wieder mit gewaehrleistung definieren koennte. mangelhafte ware, etc.

NucleusZett
2005-07-05, 19:46:39
nein, nicht umbedingt. es geht auch drum, ne ware zu pruefen,wie es dir im ges chaeft moeglich waere: kleider, anprobieren. hardware: karton angucken und NICHT die verpackung beschaedigen.
Stimmt nicht. Selbst wenn der Hersteller ein "Garantiesiegel" über die Verpackung klebt, darfst du es aufreissen, die Ware einbauen und testen, und bei Nichtgefallen zurückschicken.
Diese Garantiesiegel sind rechtlich meist völliger Schwachsinn.

alpha-centauri
2005-07-05, 22:25:09
Stimmt nicht. Selbst wenn der Hersteller ein "Garantiesiegel" über die Verpackung klebt, darfst du es aufreissen, die Ware einbauen und testen, und bei Nichtgefallen zurückschicken.
Diese Garantiesiegel sind rechtlich meist völliger Schwachsinn.

das wuerde ich gerne mal von nem juristen widerlegt wissen.

ok, dummschwetzer: hier mal was mit fakten;

http://www.haerting.de/de/3_lawraw/faqs/faq_fernabsatzrecht.php?we_objectID=434

26. Wird das Widerrufsrecht dadurch ausgeschlossen, dass der Verbraucher die Ware ausprobiert oder benutzt hat?

Nein! Der Gesetzgeber wollte dem Kunden, der nicht die Möglichkeit hat, sich die Ware im Ladengeschäft anzuschauen, Gelegenheit geben, diese eingehend zu inspizieren und zu testen, bevor er sich für einen endgültigen Kauf entscheidet. Allerdings hat der Verbraucher gem. § 357 Abs. 3 Satz 1 BGB Wertersatz für die durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten. Dies gilt wiederum nur, wenn darüber vor Vertragsschluss ausdrücklich belehrt wurde.

soviel zum thema verpackung aufreissen und dadurch unbrauchbar zu machen oder ne cpu einbauen und durch kuehlermontage entsteheh gebrauchsspuren, usw..

Du bist jetzt wieder am zug. bin auf deine quellen gespannt.