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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög Amt...


Craig
2005-07-05, 15:16:13
Habe gerade mit dem Bafög Amt getelt - und ich bin wirklich in einer miesen Laune nun. Der nette Herr vom Bafög Amt erwartet von mir, dass ich ihm mein Vermögen der letzten drei Jahre ausweisen soll - ich Depp schmiss alle Kontoauszüge immer fleißig weg. Nun darf ich bei der Bank 48* 2,50€ zahlen für die Kontoauszüge und ihm all meine Rechnungen der letzten Jahre präsentieren. Grrrrrr.

darph
2005-07-05, 15:26:50
hö?

Für dich als Antragsteller ist doch nur dein aktuelles Einkommen/Vermögen relevant. Die zwei vorhergehenden Jahre bezieht sich auf das Einkommen der Eltern, und die müßten eigentich noch genug Bescheide haben.

Mal abgesehen davon darph das Bafögamt ja jetzt eh selbst auf dein Konto schauen, die haben es gar nicht nötig, sich deine Kontoauszüge von dir geben zu lassen.

Craig
2005-07-05, 15:39:16
hö?

Für dich als Antragsteller ist doch nur dein aktuelles Einkommen/Vermögen relevant. Die zwei vorhergehenden Jahre bezieht sich auf das Einkommen der Eltern, und die müßten eigentich noch genug Bescheide haben.

Mal abgesehen davon darph das Bafögamt ja jetzt eh selbst auf dein Konto schauen, die haben es gar nicht nötig, sich deine Kontoauszüge von dir geben zu lassen.


Ich bin auf einer speziellen BOS und kassiere elternunabhängiges BAFÖG. Das ist der Punkt. Aber auch erst seit Oktober! Hatte 2001 mal zwei Monate Schülerbafög bekommen, was aber dann zwei Monate später wieder gestrichen worden ist, - damals wg. zu hohem Einkommen des Vaters. Nun soll selbst Belege aus meiner Zivizeit vorweisen - idiotisch!

pippo
2005-07-05, 15:46:03
Was verstehst du unter einer speziellen BOS? Ich war auf ner "normalen"? BOS und da spielt es absolut keine Rolle, wie das Vermögen vom letzten Jahr aussah. Es zählt lediglich der Tag des Antrages. Was man davor an Geld hatte und was man danach hat ist irrerelavnt. So wars zumindest die letzten 3 Jahre

darph
2005-07-05, 15:47:38
elternunabhängiges BAFÖG. Okay, kann sein, daß das da alles anders ist. :(

Craig
2005-07-05, 15:51:18
Was verstehst du unter einer speziellen BOS? Ich war auf ner "normalen"? BOS und da spielt es absolut keine Rolle, wie das Vermögen vom letzten Jahr aussah. Es zählt lediglich der Tag des Antrages. Was man davor an Geld hatte und was man danach hat ist irrerelavnt. So wars zumindest die letzten 3 Jahre


BOS gibts ja nur in Bayern - auf nem Pendant dazu hier in Baden-Württemberg.


Deswegen verstehe ich auch nicht, wieso der Typ mein Vermögen der letzten Jahre will, ebenwohl wegen diesem zweimonatigen Schülerbafögs.

Craig
2005-07-05, 15:51:50
Okay, kann sein, daß das da alles anders ist. :(


Die Vermögensgrenze ist gleich, nur dass es egal ist, was deine Eltern haben.

pippo
2005-07-05, 16:02:25
Dann würd ich nochmal anrufen und nen anderen Herren verlangen oder persönlich vorbeischaun. Glaub das Landratsamt der jeweiligen Schule ist dafür zuständig, oder?

Craig
2005-07-05, 16:24:15
Dann würd ich nochmal anrufen und nen anderen Herren verlangen oder persönlich vorbeischaun. Glaub das Landratsamt der jeweiligen Schule ist dafür zuständig, oder?


Denke ja!

Cyphermaster
2005-07-05, 16:39:30
Hast du einen Onlinebanking-Zugang? Dann kannst du dir deine Auszüge-Liste für einen Zeitraum auch einfach online anzeigen, respektive ausdrucken. Kostet dich 5min. Zeit und einige Seiten Druckerpapier+Tinte.

Craig
2005-07-05, 16:54:45
Hast du einen Onlinebanking-Zugang? Dann kannst du dir deine Auszüge-Liste für einen Zeitraum auch einfach online anzeigen, respektive ausdrucken. Kostet dich 5min. Zeit und einige Seiten Druckerpapier+Tinte.


Aber ich kann doch keine letzten 3 Jahre anzeigen lassen!?

Die_Allianz
2005-07-05, 17:15:12
. Es zählt lediglich der Tag des Antrages. Was man davor an Geld hatte und was man danach hat ist irrerelavnt.

HA! dachte ich auch! durfte dann mal beim gericht vorbeischauen und danach die Hälfte wieder zurückzahlen!

Craig
2005-07-05, 17:19:41
HA! dachte ich auch! durfte dann mal beim gericht vorbeischauen und danach die Hälfte wieder zurückzahlen!
Echt? Erzähl doch mal genauer.

Cyphermaster
2005-07-05, 17:27:32
Aber ich kann doch keine letzten 3 Jahre anzeigen lassen!?
Dann macht man's eben stückweise, ist doch egal. Und wenn's am Ende nur 2 Jahre sind, die sich rückwirkend anzeigen lassen, dann sind es trotzdem nur Gebühren für 12 statt 36 Auszüge zu je 2,50€, die du dir dann doch bei der Bank holen must. 30€ sind doch deutlich weniger als 90€!

Die_Allianz
2005-07-05, 17:29:26
Echt? Erzähl doch mal genauer.
Boah nur in Kürze:
Hauptproblem: Wohnort Bayern

hatte damals mein Vermögen zum tag der antragstellung angegeben. Was ca Juli war glaub ich.
So jetzt gehts los: habe mir im März desselben jahres Aktien gekauft, welche zusammen mit meinem restlichen Vermögen NICHT den maximalbetrag von irgendwie 5000€ wert waren; beim Tag der antragstellung. so hatte ich auch nicht die Pflicht das alles nachzuweisen.
Der witz an der sache ist, ich hätte den Wert der Aktien mit Anzahl am tag der Antragstellung und dem Wert vom Vorjahresende( da hatte ich die aktien noch gar nicht besessen) berechnen müssen. Also ein fiktives Vermögen, wie ich es nie hatte. Zu meinem Pech war der Kurs zum Vorjahresende sauhoch und so war ich über dem Höchstbetrag
-> Betrug mit Vorsatz Gerichtsverhandlung, Strafe, Rückzahlung