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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hausfriedensbruch geschehen - Was nun?


Gast_wütend_
2005-07-08, 19:12:41
Hallo ihr da ;)

da eventuell Aussagen als Rechtsberatung ausgelegt und abgemahnt werden
könnten:

Herr M. sitzt spät nachmittag vor seinem Computer. Im Bewußtsein sich bald fertig anzuziehen, da er bald zu einem vereinbarten Termin muß. Plötzlich hört er , wie jemand einen Schlüssel in seine Haustür steckt. Er denkt: Wer könnte das den sein? (Vielleicht seine Eltern, welche als einzige einen Ersatzschlüssel für Notfälle haben..) Jedenfalls steht Herr M. auf geht zu seiner Haustür und bemerkt wie eine Person mit Begleitung die Wohnung betritt. Nach dem plötzlichen Moment der Erstaunung registriert er, dass hier gerade Hausfriedensbruch begannen wird. Erzürnt fragt er die Person, woher er den zu einem Schlüssel käme und was er den hier suche und bittet sie in einem etwas lauteren Ton die Wohnung sofort zu verlassen! (Im Hinterkopf den anstehenden Termin, wo er rechtzeitig erscheinen muß.)
Der unbekannte Mann wird schroff und beleidigt Herr M., indem er ihm doch sehr böse Kommentar entgegnet. Herr M. wird darauf noch lauter und fragt, ob er es möchte, das unbekannte Personen zu jederzeit in die eigene Wohnung dürfen. Jedenfalls wurde durch den Streit ein Nachbar aufmerksam, der sofort zu der Gruppe gestossen ist und Herr M. in seiner Aussage verteidigt. Der Unbekannte und seine Begleiter geben sich geschlagen und verlassen Herr.M . Herr M. voller Zorn ruft bei seinem Vermieter an, um eine Stellungnahme einzufordern. Leider ist der Vermieter nicht da, nur ein Ansprechpartner. Dessen Aussage waren die Personen ein Makler und Interessierten und sie hätten angeblich versucht Herr M. den ganzen Tag zu erreichen (nur im Büro). Herr M. fragt nach, warum sie es nicht über die Privatnummer und seine Handynummer (erstere steht im Telefonbuch und die Handynummer wurde brieflich mitgeteilt) versucht haben....keine Rückantwort nur den Versuch einer Entschuldigung (vom Ansprechpartner aber nicht vom verantwortlichen Vermieter.).. Da Herr M. keine Zeit mehr hat, unterbricht er das Gespräch und fährt zu seinem vereinbarten Termin.

In diesem Fall sehe ich mehrere Vertrags- und Vertrauensbrüche:
- Betreten der Wohnung ohne Absprache => Hausfriedensbruch
- Besitz eines Wohnungschlüssel, womit der Vermieter sich jederzeit Zugang zur Wohnung verschaffen könnte. => Mietvertragsbruch (Herr M. wußte nicht, daß der Vermieter einen Wohnungschlüssel besitzt. Es ist auch nicht im Mietvertrag aufgeführt. Nach Herr M. Rechtsauffassung muß der Vermieter alle Schlüssel dem Mieter übergeben. Wiederum muß der Mieter dem Vermieter die Inspektion der Wohnung erlauben. (Herr M. hat dies nie in Frage gestellt!)

Herr M. zieht in einigen Wochen in seine Wohnung und fühlt sich in seiner alten Wohnung seit dem Vorfall nicht mehr wohl. (Er wird alle Geschäfts- und Privatunterlagen an einen anderen Ort bringen.)
- Herr M. besitzt entsprechende Versicherungen und finanzielle Potenz, um einen Rechtstreit zu beginnen. Außerdem hat er Zeugen für das Geschehene. Jedoch zögert er noch, weil er mit dem anstehenden Umzug und wichtige geschäftliche Termine genug Beschäftigung in den nächsten Monaten haben wird. Andererseits sieht er einen enormen Vertrauens- und Vertragsbruch, welche er sich persönlich nie erlauben würde. Vor allem erzürnt es ihn das der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung hat! Dadurch könnte er auch in die anderen Mietwohnungen gehen, ohne die Mieter zu informieren.

Nehmen wir mal an, dies wäre heute einem hier schreibenden Gast passiert. Was würdet ihr dem Gast raten?
Wie würdet ihr reagieren?

Der fiktive Gast bedankt sich im voraus für alle Posts ;)

Grüße,
anderer_fiktiver_Gast

Gast
2005-07-08, 19:18:57
verzeiht dem Gast seine Rechtschreibfehler, denn eine Stunde nach diesem fiktiven Vorfall ist die Fensterscheibe seines Wagens in den Innenbereich der Seitentür eingefallen, womit er mit offenen Fenster bei Regen zur Werkstatt fahren durfte. Glücklicherweise wird dieser Schaden von der noch bestehenden Gewährleistung des Wagens abgedeckt... ;)

InsaneDruid
2005-07-08, 19:19:08
Wenn du ne Rechtsschutz hast.. anrufen, fragen ob die ein Beratungsgespräch mit dem Anwalt übernehmen (idR ja), zum Anwalt dackeln, alles darlegen, und fragen ob sich irgendeine Aktion lohnt. Der Anwalt dürfte da deutlich mehr sagen können.

Gast
2005-07-08, 19:38:32
Die nachfolgenden Sätze beziehen sich auf den fiktiven Fall oben:
Der Gast hat eine Rechtschutz mit SB. Der Gast hätte dem Mietvertrag nie und nimmer zugestimmt, wenn er gewußt hätte, das der Vermieter einen Schlüsselsatz einbehält. Trotz eingehender Untersuchung hat er einen solchen Passus im Mietvertrag nicht gefunden.

http://www.bmgev.de/mietrecht/tipps/s/1schluessel.html

Gast
2005-07-08, 19:52:02
Also ohne jetzt etwas Juritisches beizutragen. Ich denke, Du bist 100% im Recht und ich würde auch allein aus Prinzip klagen, solange für mich keine finanziellen Nachteile entstehen.

Gast
2005-07-08, 20:33:27
Ich hätte den Makler verprügelt.

Gast
2005-07-08, 20:39:02
btw das ist kein Hausfriedensbruch
das ist Einbruch. Stell dir vor der Mieter ist nicht daheim!
Warum hat der Makler nicht geklingelt?

Butter
2005-07-08, 21:11:52
Ist es dir den Wert den Fall vor Gericht auszutragen, evtl. Kosten trotz Rechtschutz, Zeitverlust, Ärger usw.?
Klar war es nicht richtiog usw. aber sonst?

Gast
2005-07-08, 21:15:17
Und, schon Anzeige erstattet? Das würde ich zu 100% durchziehen!

Blackland
2005-07-08, 22:44:30
Was will unser Herr M. überhaupt? Ist er sich da im Klaren?

1. Schadensersatz?
2. Rache?
3. Genugtuung?
4. Gerechtigkeit?

1.) Geht nicht, wofür auch. Eventuelle Kosten für zukünftigen Umzug?
2.) An wen? Vermieter oder Makler? Wie auf legalem Weg = Punkt 4.
3.) Verklagen? Auf was? Eventuell Punkt 1.
4.) Anzeige bei der Polizei.

So viele Möglichkeiten haben wir hier ja nicht.

Gast
2005-07-08, 22:53:12
Was Herr M. will ist, das Unbefugte keinen Zutritt zur seiner Wohnung haben.

huha
2005-07-08, 22:55:13
Dann sollte Herr M. das Schloß austauschen und den restlichen Verlauf vor Gericht klären.

-huha

Leonidas
2005-07-09, 01:21:25
Was will unser Herr M. überhaupt? Ist er sich da im Klaren?

1. Schadensersatz?
2. Rache?
3. Genugtuung?
4. Gerechtigkeit?

1.) Geht nicht, wofür auch. Eventuelle Kosten für zukünftigen Umzug?
2.) An wen? Vermieter oder Makler? Wie auf legalem Weg = Punkt 4.
3.) Verklagen? Auf was? Eventuell Punkt 1.
4.) Anzeige bei der Polizei.

So viele Möglichkeiten haben wir hier ja nicht.



Ganz genau. Die Frage ist, was Herr M. überhaupt will. Da er nun ja sowieso in eine neue Wohnung gezogen ist, ist er nun auch nicht mehr seinem alten Vermieter ausgesetzt.

Ich würde allerdings zum alten Vermieter gehen und dem klarmachen, daß er die Kosten für den Umzug übernimmt, ganz gleich ob dieser schon länger geplant war. Und er solle sich nicht erdreisten, dagegen zu widersprechen, denn dann würde ich andere Seiten aufziehen (die zwei Personen in meiner Wohnung hätte sowieso der Notdienst abholen müssen). Das hat zwar nix mit Recht zu tun, aber vor Gericht bekommt man für den Vorfall allerhöchstens ein Witz-Schmerzgeld, jedoch keine Gerechtigkeit.

piker
2005-07-09, 02:04:19
das war ganz klar der tatbestand des hausfriedensbruchs. wenn du wert darauf legst, kannst du den typ anzeigen. er dürfte sich seinerseits nicht mal beklagen, wenn du ihn "umgeprengelt" hättest. nennt sich dann hausrecht soweit ich weiss. wäre ja noch schöner wenn jeder nach belieben in vermieteten wohnungen ein.u.-ausgeht :rolleyes:

außerdem werden die einbrecher heutzutage auch immer dreister. willst da erst ne diskussion führen, wer, wieso in dein angemietetes heim eindringt, bevor es schmakkes gibt?

stell dir mal vor du hättest nen großen hund und der hätte den vermeintlichen "einbrecher" direkt an den eiern gepackt. bei mir würde das jedenfalls keiner wagen einfach hereinzuspazieren, dann sind die eier ab :wink:

darph
2005-07-09, 11:37:56
Der Vermieter oder ein von ihm beauftragter oder beide können die Mieträume betreten, um die Notwenidigkeit unaufschiebbarer Haursarbeiten festzustellen.


Will der Vermieter das Grundstück verkaufen, so darf er oder ein von ihm Beauftragter nach Ankündigung die Mieträume zusammen mit dem Kaufinteressenten an Wochentagen von 8.00 - 12.00 Uhr und von 16.00 - 18.00 Uhr betreten.


Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter die Räume mit den Mietinteressenten zu den gleichen Stunden betreten.


Der Mieter muß dafür sorgen, daß die Räume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.

Wäre ein solcher Passus in einen Mietvertrag rechtens?

piker
2005-07-10, 13:43:50
Wäre ein solcher Passus in einen Mietvertrag rechtens?

naja, grundsätzlich ist rechtens, was zwei mündige bürger in gegenseitigem einverständnis schriftlich erklären, so es nicht gegen die sitten verstösst.

und das der vermieter auch zugang zur wohhnung habe darph ist ja auch verständlich. aber dann doch bitte nach vorheriger absprache. und nicht einfach so hereinspazieren und dann noch dicke fresse haben.

rokko
2005-07-10, 14:14:09
Das ist ganz klar ein vollzogener Einbruch. Und sowas ist eine Straftat.
Woher die Schlüssel kamen um dein Einbruch zu vollziehen spielt eine andere Rolle.

Leonidas
2005-07-10, 17:50:23
und das der vermieter auch zugang zur wohhnung habe darph ist ja auch verständlich. aber dann doch bitte nach vorheriger absprache. und nicht einfach so hereinspazieren und dann noch dicke fresse haben.



Ganz genau. Und das Recht auf eigenen Schlüssel ist dem Vermieter damit noch lange nicht gegeben.

Blackland
2005-07-10, 20:18:16
Insofern hat der Vermieter allerdings ein Anrecht auf sein Eigentum. Das verbaute Schloss in der Tür gehört trotz Vermietung immer noch dem Vermieter (da Besitzer). Natürlich darf dieser einen Zweitschlüssel für die Wohnung haben (genau so wäre es ja auch bei einer Schließanlage mit Generalschlüssel)! Die Wohnung darf aber - und das wurde hier schon richtig festgestellt - nicht ohne Zustimmung des Mieters betreten werden - auch dann nicht, wenn dieser trotz mehrmaliger Kontaktversuche nicht errreichbar ist! Entsprechende Gerichtsurteile sind hier zur Genüge vorhanden. Dieses Recht besteht nur bei "Gefahr an Leib und Leben" oder bei "Gefahr im Verzug". Dies muss natürlich beweisbar sein und (im Idealfall) durch Anwesenheit von Zeugen bestätigt werden können.

Sollte Herr M. also nur daran interessiert sein, dass dieser Vorfall nicht wieder auftritt, so verbleibt nur noch ein klärendes Gespräch mit dem Vermieter oder aber im schlimmsten Falle der Gang vor Gericht.