Gast_wütend_
2005-07-08, 19:12:41
Hallo ihr da ;)
da eventuell Aussagen als Rechtsberatung ausgelegt und abgemahnt werden
könnten:
Herr M. sitzt spät nachmittag vor seinem Computer. Im Bewußtsein sich bald fertig anzuziehen, da er bald zu einem vereinbarten Termin muß. Plötzlich hört er , wie jemand einen Schlüssel in seine Haustür steckt. Er denkt: Wer könnte das den sein? (Vielleicht seine Eltern, welche als einzige einen Ersatzschlüssel für Notfälle haben..) Jedenfalls steht Herr M. auf geht zu seiner Haustür und bemerkt wie eine Person mit Begleitung die Wohnung betritt. Nach dem plötzlichen Moment der Erstaunung registriert er, dass hier gerade Hausfriedensbruch begannen wird. Erzürnt fragt er die Person, woher er den zu einem Schlüssel käme und was er den hier suche und bittet sie in einem etwas lauteren Ton die Wohnung sofort zu verlassen! (Im Hinterkopf den anstehenden Termin, wo er rechtzeitig erscheinen muß.)
Der unbekannte Mann wird schroff und beleidigt Herr M., indem er ihm doch sehr böse Kommentar entgegnet. Herr M. wird darauf noch lauter und fragt, ob er es möchte, das unbekannte Personen zu jederzeit in die eigene Wohnung dürfen. Jedenfalls wurde durch den Streit ein Nachbar aufmerksam, der sofort zu der Gruppe gestossen ist und Herr M. in seiner Aussage verteidigt. Der Unbekannte und seine Begleiter geben sich geschlagen und verlassen Herr.M . Herr M. voller Zorn ruft bei seinem Vermieter an, um eine Stellungnahme einzufordern. Leider ist der Vermieter nicht da, nur ein Ansprechpartner. Dessen Aussage waren die Personen ein Makler und Interessierten und sie hätten angeblich versucht Herr M. den ganzen Tag zu erreichen (nur im Büro). Herr M. fragt nach, warum sie es nicht über die Privatnummer und seine Handynummer (erstere steht im Telefonbuch und die Handynummer wurde brieflich mitgeteilt) versucht haben....keine Rückantwort nur den Versuch einer Entschuldigung (vom Ansprechpartner aber nicht vom verantwortlichen Vermieter.).. Da Herr M. keine Zeit mehr hat, unterbricht er das Gespräch und fährt zu seinem vereinbarten Termin.
In diesem Fall sehe ich mehrere Vertrags- und Vertrauensbrüche:
- Betreten der Wohnung ohne Absprache => Hausfriedensbruch
- Besitz eines Wohnungschlüssel, womit der Vermieter sich jederzeit Zugang zur Wohnung verschaffen könnte. => Mietvertragsbruch (Herr M. wußte nicht, daß der Vermieter einen Wohnungschlüssel besitzt. Es ist auch nicht im Mietvertrag aufgeführt. Nach Herr M. Rechtsauffassung muß der Vermieter alle Schlüssel dem Mieter übergeben. Wiederum muß der Mieter dem Vermieter die Inspektion der Wohnung erlauben. (Herr M. hat dies nie in Frage gestellt!)
Herr M. zieht in einigen Wochen in seine Wohnung und fühlt sich in seiner alten Wohnung seit dem Vorfall nicht mehr wohl. (Er wird alle Geschäfts- und Privatunterlagen an einen anderen Ort bringen.)
- Herr M. besitzt entsprechende Versicherungen und finanzielle Potenz, um einen Rechtstreit zu beginnen. Außerdem hat er Zeugen für das Geschehene. Jedoch zögert er noch, weil er mit dem anstehenden Umzug und wichtige geschäftliche Termine genug Beschäftigung in den nächsten Monaten haben wird. Andererseits sieht er einen enormen Vertrauens- und Vertragsbruch, welche er sich persönlich nie erlauben würde. Vor allem erzürnt es ihn das der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung hat! Dadurch könnte er auch in die anderen Mietwohnungen gehen, ohne die Mieter zu informieren.
Nehmen wir mal an, dies wäre heute einem hier schreibenden Gast passiert. Was würdet ihr dem Gast raten?
Wie würdet ihr reagieren?
Der fiktive Gast bedankt sich im voraus für alle Posts ;)
Grüße,
anderer_fiktiver_Gast
da eventuell Aussagen als Rechtsberatung ausgelegt und abgemahnt werden
könnten:
Herr M. sitzt spät nachmittag vor seinem Computer. Im Bewußtsein sich bald fertig anzuziehen, da er bald zu einem vereinbarten Termin muß. Plötzlich hört er , wie jemand einen Schlüssel in seine Haustür steckt. Er denkt: Wer könnte das den sein? (Vielleicht seine Eltern, welche als einzige einen Ersatzschlüssel für Notfälle haben..) Jedenfalls steht Herr M. auf geht zu seiner Haustür und bemerkt wie eine Person mit Begleitung die Wohnung betritt. Nach dem plötzlichen Moment der Erstaunung registriert er, dass hier gerade Hausfriedensbruch begannen wird. Erzürnt fragt er die Person, woher er den zu einem Schlüssel käme und was er den hier suche und bittet sie in einem etwas lauteren Ton die Wohnung sofort zu verlassen! (Im Hinterkopf den anstehenden Termin, wo er rechtzeitig erscheinen muß.)
Der unbekannte Mann wird schroff und beleidigt Herr M., indem er ihm doch sehr böse Kommentar entgegnet. Herr M. wird darauf noch lauter und fragt, ob er es möchte, das unbekannte Personen zu jederzeit in die eigene Wohnung dürfen. Jedenfalls wurde durch den Streit ein Nachbar aufmerksam, der sofort zu der Gruppe gestossen ist und Herr M. in seiner Aussage verteidigt. Der Unbekannte und seine Begleiter geben sich geschlagen und verlassen Herr.M . Herr M. voller Zorn ruft bei seinem Vermieter an, um eine Stellungnahme einzufordern. Leider ist der Vermieter nicht da, nur ein Ansprechpartner. Dessen Aussage waren die Personen ein Makler und Interessierten und sie hätten angeblich versucht Herr M. den ganzen Tag zu erreichen (nur im Büro). Herr M. fragt nach, warum sie es nicht über die Privatnummer und seine Handynummer (erstere steht im Telefonbuch und die Handynummer wurde brieflich mitgeteilt) versucht haben....keine Rückantwort nur den Versuch einer Entschuldigung (vom Ansprechpartner aber nicht vom verantwortlichen Vermieter.).. Da Herr M. keine Zeit mehr hat, unterbricht er das Gespräch und fährt zu seinem vereinbarten Termin.
In diesem Fall sehe ich mehrere Vertrags- und Vertrauensbrüche:
- Betreten der Wohnung ohne Absprache => Hausfriedensbruch
- Besitz eines Wohnungschlüssel, womit der Vermieter sich jederzeit Zugang zur Wohnung verschaffen könnte. => Mietvertragsbruch (Herr M. wußte nicht, daß der Vermieter einen Wohnungschlüssel besitzt. Es ist auch nicht im Mietvertrag aufgeführt. Nach Herr M. Rechtsauffassung muß der Vermieter alle Schlüssel dem Mieter übergeben. Wiederum muß der Mieter dem Vermieter die Inspektion der Wohnung erlauben. (Herr M. hat dies nie in Frage gestellt!)
Herr M. zieht in einigen Wochen in seine Wohnung und fühlt sich in seiner alten Wohnung seit dem Vorfall nicht mehr wohl. (Er wird alle Geschäfts- und Privatunterlagen an einen anderen Ort bringen.)
- Herr M. besitzt entsprechende Versicherungen und finanzielle Potenz, um einen Rechtstreit zu beginnen. Außerdem hat er Zeugen für das Geschehene. Jedoch zögert er noch, weil er mit dem anstehenden Umzug und wichtige geschäftliche Termine genug Beschäftigung in den nächsten Monaten haben wird. Andererseits sieht er einen enormen Vertrauens- und Vertragsbruch, welche er sich persönlich nie erlauben würde. Vor allem erzürnt es ihn das der Vermieter einen Schlüssel für die Wohnung hat! Dadurch könnte er auch in die anderen Mietwohnungen gehen, ohne die Mieter zu informieren.
Nehmen wir mal an, dies wäre heute einem hier schreibenden Gast passiert. Was würdet ihr dem Gast raten?
Wie würdet ihr reagieren?
Der fiktive Gast bedankt sich im voraus für alle Posts ;)
Grüße,
anderer_fiktiver_Gast