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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : In Media Markt Etikette getauscht und erwischt.... lest und gebt mir Rat :(


DummerJunge
2005-07-08, 19:22:21
Hallo erstmal an alle;

ich habe heute etwas SEHR dummes getan und bereue diese schändliche Tat..
Bei meinem Besuch ins Media Markt habe ich die Etikette eines Produktes abgemacht und ein Etikett draufgeklebt, was günstiger war(Gründe: Weil ich nicht einsah so viel zu zahlen für ein Headset ^^, und weil ich wissen wollte ob ich mit sowas dresitem durchgeh). An der Kasse ist dies aufgefallen und ich wurde in einen Raum geführt, wo ich untersucht wurde und meine Personalien genommen wurden...
Ich frage euch jetzt: ist das was ich getan habe schon Diebstahl bzw. kann Media Markt gegen sowas überhaupt Strafanzeige erstatten oder bin ich auf der sicheren Seite? (Ich habe nichts mitgehen lassen, nur das Schild geändert und die Kassierin hat sowieso den normalen Preis verlangt XD).
Ich weiß ich schon ein bisschen doof was ich gemacht habe aber ich muss es einem erzählen mir ist das ganze sehr peinlich zumal Geld nicht das Problem gewesen wäre, ich hätte auch den höheren Preis bezahlen können... ;)

SgtDirtbag
2005-07-08, 19:24:02
Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie dich wegen Betrugsversuch anzeigen.

Mumins
2005-07-08, 19:25:06
Das ist auf alle Fälle strafbar. Hast du die Sache zugegeben oder bestritten? Sieht man dich auf ner Überwachungskamera wie du herummanipulierst. Wenn du nix gesagt hast und keiner dich gesehen hat, dann können sie dich am A.... lecken.

DummerJunge
2005-07-08, 19:25:58
was würde das für Konsequenzen haben? Kennst du dich mit den Strafmaßen aus?

SgtDirtbag
2005-07-08, 19:27:33
was würde das für Konsequenzen haben? Kennst du dich mit den Strafmaßen aus?Nen Eintrag in die Strafakte und ne Geldstrafe, darauf wirds wohl hinauslaufen.

Gast
2005-07-08, 19:28:14
Konsequenz: Der Richter macht DuDuDu. Das wars. Tschüß.
Keine Panik.

Spasstiger
2005-07-08, 19:28:35
Betrug ist das auf jeden Fall und eigentlich auch schon Diebstahl. Bezüglich des Strafmaßes kenn ich mich bei solchen Sachen nicht aus.

DummerJunge
2005-07-08, 19:29:10
@mumins

Da ich nur zu Besuch in der Stadt war hatte ich es eilig und ich habe zugegeben dass ich den Unicode vorne an der verpackung abgemacht habe. Zeit zur Besichtigung von irgendwelchen Videomaterialien habe ich nicht gehabt, aber wie hätte das Sicherheitspersonal sonst gewusst dass ich das Ding abgemacht habe ...

Black-Scorpion
2005-07-08, 19:29:54
Klar kann MM Strafanzeige stellen.

Das was du versucht hast ist Betrug und der ist nunmal strafbar.
Und es ist auch dämlich sowas überhaupt zu versuchen.

TitusXP
2005-07-08, 19:30:07
was würde das für Konsequenzen haben? Kennst du dich mit den Strafmaßen aus?

wie hast du dich denn verhalten?
hast du alles zugegeben?
haben die kameras dich dabei gefilmt?

Gruss Titus

SgtDirtbag
2005-07-08, 19:30:19
aber wie hätte das Sicherheitspersonal sonst gewusst dass ich das Ding abgemacht habe ...Ladendedektive vielleicht.

DummerJunge
2005-07-08, 19:30:58
@ Gast

da ich in meinem Leben weder geklaut noch betrogen habe habe ich extrem schlechtes gewissen...
ach wo werde ich eigentlich vorgeladen beim örtlichen polizeipräsidium oder dort wo ich die scheiße gebaut habe?

DummerJunge
2005-07-08, 19:33:00
in meiner panik habe ich gesagt dass ich das ding abgemacht habe...
ich habe keine ahnung ob mich kameras beobachtet haben filem wurden mir jedenfalls nicht vorgezeigt

Stormtrooper
2005-07-08, 19:33:51
Tja ..
einmal wirst du eine Anzeige wegen Betrugsversuch in Tateinheit mit Sachbeschädigung, da dadurch dieses Etikett ja kaputt ging...
Hättest lieber das Ding versucht zu klauen .. dann würdest besser weg kommen. ;D :P

DummerJunge
2005-07-08, 19:34:56
@ Stormtrooper das meinst doch nicht ernst oder XD

DummerJunge
2005-07-08, 19:38:00
was is denn nun schlimmer Betrug oder Diebstahl; was wird härter bestraft?

Das gute A
2005-07-08, 19:38:18
@ Stormtrooper das meinst doch nicht ernst oder XD

Versuchter Diebstahl ist glaube ich tatsächlich besser als versuchter Betrug - bin mir aber nicht sicher... wie alt bist Du denn? Über 18? Falls das schon hier stand: Sorry, habe nicht jeden Beitrag genau gelesen.

Gruß

Gast
2005-07-08, 19:39:25
ich bin noch 17 aber nicht mehr lange, im oktober werd ich 18
ich hab solch schlechte Gewissen ich weiß echt nicht was da auf mich zukommt hoffentlich bekomm ich keinen eintrag usw...

Dr. Brain
2005-07-08, 19:43:02
Diebstahl isses imho hier nicht, da du ja bezahlen wolltest:

§ 242

(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Eher schon versuchter Betrug:

§ 263

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

Gast
2005-07-08, 19:46:25
ich bin noch 17 aber nicht mehr lange, im oktober werd ich 18
ich hab solch schlechte Gewissen ich weiß echt nicht was da auf mich zukommt hoffentlich bekomm ich keinen eintrag usw...
Du solltest vor allem mal nicht soviel über die direkte Strafe nachdenken, sondern eher über die Konsequenzen für Dein späteres Leben. So von wegen SCHUFA und Co. - da macht sich ein Eintrag im Strafregister ganz und gar nicht gut. Selber Schuld wenn man so bescheppert ist. Wenn Du den Preis nicht einsiehst, dann kauf Dir das Produkt eben nicht.

DummerJunge
2005-07-08, 19:46:39
denkt ihr dass es nur bei einer mahnung bleiben wird oder wirds schon eingetragen werden (an die rechtskundigen von euch) ?

Das gute A
2005-07-08, 19:47:35
Oups, Fehler: Jugendstrafrecht gilt bis VOllendung des 18. Lebensjahres, sorry. Da gilt man nicht als vorbestraft soviel ich weiß...

Gruß

Das gute A
2005-07-08, 19:48:09
Wenn Du noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten bist, ist evtl. sogar eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO drin. (Einstellung gegen Auflage).

Ist in deinem Fall sogar wahrscheinlich, da es sich zudem um einen geringen Wert handelt.

Gruß

DummerJunge
2005-07-08, 19:52:51
naja ist nun passiert so sehr ich das auch bereue ich kann nichts mehr dran ändern. Falls es zum Verfahren kommt, ist es dann immer noch möglich das Geständnis bei Nichtvorhandensein von Videomaterialien zurückzunehmen? Ich könnte darauf plädieren dass ich im Affekt gehandelt habe und deswegen mein Geständnis nicht rechtswidrig ist (immerhin war ich sehr geschockt). Und genau das ist der Grund warum ich so schlechtes gewissen habe: WEGEN einem möglichen urteil...
dass es sich nicht gut macht ist ja bekannt und ich hoffe dass es nicht soweit kommt

Super Grobi
2005-07-08, 19:53:19
Das ist wohl ein versuchter Betrug!

Aber es ist ja an der Kasse aufgefallen und du wirst ja nicht so dumm gewesen sein und hast zugegeben das du es gemacht hast, oder?

Du warst es nicht und fertig!

SG

Edit: Ich lese gerade... du warst doch so dumm...

Naja ein Verfahren wird es aber wegen so einem Mist nicht geben! Hausverbot sollte dir aber sicher sein.

DummerJunge
2005-07-08, 19:53:40
achja Zitat Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
"Die Strafe bzw. das Strafmaß des Betruges ist dasselbe wie das des Diebstahls."

Gast
2005-07-08, 19:56:25
hausverbot hab ich schon 2 jahre XD wenns verfahren nicht gibt bin ich froh

Super Grobi
2005-07-08, 19:56:27
achja Zitat Wikipedia:http://de.wikipedia.org/wiki/Betrug
"Die Strafe bzw. das Strafmaß des Betruges ist dasselbe wie das des Diebstahls."

Nun bleib mal locker! Du hast keine Oma beklaut, sondern nen Schildchen umgeklebt, fertig. Da passiert nix.

SG

DummerJunge
2005-07-08, 19:57:49
Ja, außerdem hatte die Verkäuferin die Ware unten gescannt, wo auch der richtige Preis war. Ich wollte grade bezahlen, da kamen sie... Also ich hätte auch den echten Preis bezahlt

DummerJunge
2005-07-08, 19:58:46
achja SEHR wichtig: weiß einer wo ich vorgeladen werde hier bei mir oder da wos geschehen ist ?!

Kingpin
2005-07-08, 20:03:07
Hi all,

Dumm gelaufen - und wieder etwas gelernt: In jedem Kaufhaus/ Markt / SB wimmelt es von sichtbaren aber vor allem unsichtbaren/ getarnten Kameras - und das - wie man sieht - aus gutem Grund.
Wer dennoch klaut .... ist halt XXL-Blöd, sorry!

Zum Strafmaß:

Hätte unser Freund hier das Teil eingesackt, wär´s mit einer Anzeige wegen Ladendiebstahl einhingegangen - vielleicht ( Bundesland? ) mit ner Einstellung wegen Geringfügigkeit.

Hier handelt es sich aber um einen Fall von " erhöhter krimineller Energie " - und die werden eben nicht eingestellt, sondern als Warnung für andere zur Anzeige gebracht.
Diese " Umrubbeln " zeigt dem Richter eine gewisse kriminelle Raffinesse, und da springen die Jungs drauf an, wie Nachbars läufige Katz beim Kater....
Wenn´s das erste Mal war, Reue bis aufs nasse Auge - und Muttern und Vater dabei - vielleicht läßt sich der Richter dann erweichen; einen Strafeintrag gibt´s aber allemal .

Gruß
Kingpin

PS: kam vor kurzem im TV in ähnlicher Form; dabei hat eine Tussi das Preisschild an einem Paar Ohrringe umgelabelt - von 9,99 Euro auf 2,99 Euro - und das gab dann heftig Ärger...

Gruß
Kingpin

DummerJunge
2005-07-08, 20:06:54
So jetzt denke ich endgültig dass mein Leben im Arsch ist. Ich hasse mich selber wieso musste ich so doof sein ..

Gast
2005-07-08, 20:09:46
Wenn man sowas zugibt ist man selber schuld und wird bestraft.

DummerJunge
2005-07-08, 20:11:38
Sie haben nur eine Aussgae von mir in Ausnahmezustand die kann ich jederzeit verneinen soweit ich weiß; und das werde ich tun falls sie kein Beweismaterial haben dass gegen mich spricht

Kenny1702
2005-07-08, 20:13:33
Da die Strafe wohl recht niedrig (keine 10000+EUR Geldstrafe oder Freiheitsentzug (auf Bewährung)) sein wird, bleibt DummerJunge weiterhin nicht vorbestraft (außer er will zur Polizei o.ä., da zählt eigentlich alles).
Vielleicht bekommt er einen Deal vorgeschlagen (wenn er noch nichts anderes ausgefressen hat) und die Sache ist dann mit einigen Stunden Sozialarbeit oder einer Geldstrafe gegessen.

EDIT: Wenn keine Beweise vorliegen, dann kann die Sache noch schneller gegessen sein;).

DummerJunge
2005-07-08, 20:14:25
Hauptsache ich bekomm keinen Eintrag mit allem anderen bin ich zufrieden

DummerJunge
2005-07-08, 20:15:27
SAGT MAL EINER KLARTEXT: KANN ICH MEIN GESTÄNDNIS VERNEINEN FALLS ICH AUF AFFEKTHANDLUNG PLÄDIERE?

Gast
2005-07-08, 20:25:38
Hättest dich an der Kasse mal doof stellen sollen. Und dabei höflich bleiben sollen. Am besten noch Lachen und fragen:"Was ich soll SOWAS machen? HAHAHA, der Preis stimmt doch."
Weil geklaut hast du ja nix, und die Kasse zeigte ja den echten Preis an.
Hinten in der Kabine hättest dann ausrasten müssen von wegen die Behauptung sei ein Fass ohne Boden, Freiheitsberaubung etc. Hätten sie dir dann ein Video gezeigt wo eindeutig zu erkennen ist was du getan hast wäre das Scheisse gewesen. Aber da hättest du evtl. noch ne Story dir ausdenken können.
Diebstahl? Betrug? kA is auch Scheiss egal. Nen Eintrag bekommste nicht das steht fest. Das was jetzt kommen wird da musst halt durch.
Aber mit 17 macht man so was dummes nicht, und schon garnicht für so nen Baby-Betrag.
Die Detektive halten normalerweise nur Leute an wo sie sich zu 100% sicher sind. Wenn sie dich festhalten ohne Grund ist das Freiheitsberaubung. Das kommt sicher vor aber wenn sich ständig Kunden über so was beschweren war man die längste Zeit Detektiv. Die Sache zuzugeben war natürlich blöd.
Aber so schlimm ist das nicht. Gibt halt Stress mit den Eltern und vllt noch ne kleine Strafe. Aber du bist jetzt nicht dein ganzes Leben als der Verbrecher gebrandtmarkt. Ausser du wohnst aufm Dorf :D :D

An deiner Stelle würd ich so ne Scheisse aber jetzt lassen sonst gibts echt Ärger mit Justizia.

Wärst du eine schöne Diebin hättest dich vllt noch anders aus dem Schlammasell befreien können :) :)

EureDudeheit
2005-07-08, 20:33:57
SAGT MAL EINER KLARTEXT: KANN ICH MEIN GESTÄNDNIS VERNEINEN FALLS ICH AUF AFFEKTHANDLUNG PLÄDIERE?

Also erstmal, du warst ja leider dumm genug, zuzugeben, daß du das Produkt umgelabelt hast. Falls es zu einer Verhandlung kommt und es keine Videoaufzeichnung von dir gibt und keine Zeugen die dich dabei gesehen haben, wie du das Schild umklebst, würde ich die ganze Sache abstreiben. Du sagst dann du fühltest dich von den Sicherheitsleuten eingeschüchtert und wolltest nur nach Hause und hast es deswegen zugegeben. Ich glaube aber eher, daß das Verfahren eingestellt wird gegen Auflage, gemeinnützige Arbeit zB.
Strafmaß ist in § 263 STGB nachzulesen. Das Straßmaß wird aber gemildert, da es nur ein Versuch war.

Gast
2005-07-08, 20:36:09
Minderjährig, bisher nicht auffällig gewesen, kein tatsächlicher Betrug, sondern nur versuchter und es geht wohl um ein paar Euro => du bist von einer Vorstrafe so weit entfernt wie eine Kuh vom Mond.


Und zu deiner Aussage: Du kannst alles behaupten was du möchtest, auch daß du es nicht gewesen bist. Jederzeit. Falls es einen Bildbeweis gibt, solltest du natürlich davon absehen zu behaupten du warst es nicht.

Gast
2005-07-08, 20:40:26
Kommt evtl. "Erschleichung von Leistungen" in Frage?

Was mich aber etwas verwirrt:

WER hat Dich durchsucht und Deine Personlaien aufgenommen? Media Markt darf das nämlich nicht.

Kenny1702
2005-07-08, 20:41:25
Die Detektive halten normalerweise nur Leute an wo sie sich zu 100% sicher sind. Wenn sie dich festhalten ohne Grund ist das Freiheitsberaubung. Das kommt sicher vor aber wenn sich ständig Kunden über so was beschweren war man die längste Zeit Detektiv.
Ist einer Bekannten bei H&M passiert, da haben die Detektive versucht ein Geständnis wegen Diebstahls zu bekommen... nach einiger Zeit kam auch die Geschäftsführerin dazu und da meine Bekannte nicht mehr soviel Zeit hatte, hat sie ihre Sachen durchsuchen lassen und danach alle zur Sau gemacht. Das war der Geschäftsführerin so peinlich, daß sie sie sofort eingestellt hat, als sie nebenbei erwähnte, daß sie eigentlich dort gerne arbeiten würde.:D

EureDudeheit
2005-07-08, 20:41:41
Hauptsache ich bekomm keinen Eintrag mit allem anderen bin ich zufrieden


Also einen Eintrag im Führungszeugnis wirst du wohl nicht bekommen, solange die Strafe nicht 90 Tagessätze überschreitet oder die zur Bewährung ausgesetzte Jugendstrafe 2 Jahre nicht überschreitet. Nachzulesen in § 32 bzrg

Gast
2005-07-08, 20:45:41
Jetzt macht dem Jungen mal nicht so eine Angst! Wenn es sein erstes "Vergehen" war und er sich nicht völlig doof stellt, dann stellt der Staatsanwalt das Verfahren ganz schnell ein.

DummerJunge
2005-07-08, 20:49:14
naja ich muss mal gucken was da jetzt passiert. Auf jeden Fall bin ich froh dass es nicht gravierende Konsequenzen für mein zukünftiges Berufsleben haben wird, das ist wohl das wichtigste.

Habe aber noch weitere Fragen:
1. Wie lange wirds wohl dauern bis ich vom Polizeiamt bescheid bekomme?
2. Wo muss ich dann hin zum Präsidium der Stant wo das MM steht oder hier bei mir am Ort?

Wöre sehr nett wenn mir das ma endlich jemand versuchen könnte zu beantworten

Danke im Voraus

EureDudeheit
2005-07-08, 20:51:49
naja ich muss mal gucken was da jetzt passiert. Auf jeden Fall bin ich froh dass es nicht gravierende Konsequenzen für mein zukünftiges Berufsleben haben wird, das ist wohl das wichtigste.

Habe aber noch weitere Fragen:
1. Wie lange wirds wohl dauern bis ich vom Polizeiamt bescheid bekomme?
2. Wo muss ich dann hin zum Präsidium der Stant wo das MM steht oder hier bei mir am Ort?

Wöre sehr nett wenn mir das ma endlich jemand versuchen könnte zu beantworten

Danke im Voraus


1. Schwer zu sagen, ein paar Wochen auf jeden Fall.
2. Da wo der MM steht.

DummerJunge
2005-07-08, 20:53:20
Danke an diejenigen die mir Mut zusprechen ich fühle mich nämlich echt beschissen und habe heute festgestellt dass ich mich wohl nich für den Weg eines Kriminellen entscheiden werde. Ich hatte eher vor Rechtsanwalt zu werden aber wies das Schicksal will bin ich wohl derjenige der an den Pranger gestellt werden muss. Ich bin mir meine Schuld sehr wohl bewusst und werde jede Strafe akzeptieren, falls mich die Beweise dazu zwingen sollten ein umfassendes Geständnis zu machen. Doch wegen so etwas mein ganzes anstehendes Leben versaut zu bekommen finde ich etwas zuviel des guten ...

DummerJunge
2005-07-08, 20:54:37
habe ich die möglichkeit das treffen mit dem stattsanwalt hgier zu mir verlegen zu lassen? bin nämlich noch schüler

EureDudeheit
2005-07-08, 20:56:13
Danke an diejenigen die mir Mut zusprechen ich fühle mich nämlich echt beschissen und habe heute festgestellt dass ich mich wohl nich für den Weg eines Kriminellen entscheiden werde. Ich hatte eher vor Rechtsanwalt zu werden aber wies das Schicksal will bin ich wohl derjenige der an den Pranger gestellt werden muss. Ich bin mir meine Schuld sehr wohl bewusst und werde jede Strafe akzeptieren, falls mich die Beweise dazu zwingen sollten ein umfassendes Geständnis zu machen. Doch wegen so etwas mein ganzes anstehendes Leben versaut zu bekommen finde ich etwas zuviel des guten ...

Dein Leben wird nicht versaut, die Strafe wird eh nicht ins Führungszeugnis eingetragen. Lern halt daraus, dazu sind Fehler da. Warst halt leider so doof und hast dich erwischen lassen.

EureDudeheit
2005-07-08, 20:57:38
habe ich die möglichkeit das treffen mit dem stattsanwalt hgier zu mir verlegen zu lassen? bin nämlich noch schüler

Wenn triffst du dich mit dem Richter und das wird dort sein, wo der MM seinen Standort hat. Vom Staatsanwalt kriegst du nur Post, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Verhandlung kommt.

Kenny1702
2005-07-08, 21:06:12
Wenn triffst du dich mit dem Richter und das wird dort sein, wo der MM seinen Standort hat. Vom Staatsanwalt kriegst du nur Post, ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es zu einer Verhandlung kommt.
Oder eben einen Vorschlag für einen Deal, der, wenn du zustimmst, die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage bedeuten würde.

Gast
2005-07-08, 21:08:37
Ich bin mir meine Schuld sehr wohl bewusst und werde jede Strafe akzeptieren, falls mich die Beweise dazu zwingen sollten ein umfassendes Geständnis zu machen.

LoL wie sieht das aus?

"Ich fuhr schon am Morgen das 08.07.2005 nach X Stadt um den MM hochzunehmen obwohl meine Tat erst kurz vor Ladenschluss geplant war.
Da wollen die Angestellten nachhause und sind nicht mehr so aufmerksam.
Ich boebachtet meine Opfer also 10 Stunden, ich wollte nichts dem Zufall überlassen. Nachdem ich die letze Kippe aus den 2 steuerfreien Schachtel die
ich einen fliegendem Händler geraubt hatte spürte ich es wieder, dieses Verlangen böses zu tun. Und so ging ich in den MM suchte mir willkürlich
ein Produkt und dann TAT ICH ES ich tausche kaltblütig und berechnend die Ettiketen gegeneinander."

DummerJunge
2005-07-08, 21:18:20
ja so ungefähr XD aber glaub mir es ist sehr scheiße in so einer situation zu sein, im nachhinein bereue ich es nicht energisch reagiert zu haben, da ich dachte dass es meine situation nur verschlechtern würde. Doch man lernt ja nie aus im Leben. In Zukunft mach ich sowas nicht und ich hab auch keine Probs nur es wird halt Stress geben wie einer der Vorredner sagte...

Gast
2005-07-08, 21:20:24
von kenny:

Oder eben einen Vorschlag für einen Deal, der, wenn du zustimmst, die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage bedeuten würde.


Was ist mit auflage gemeint kannst du das näher beschreiben?

Gast
2005-07-08, 21:22:59
k hab grad nachgeschaut jetzt weiß ich was du damit meinst ^^

DummerJunge
2005-07-08, 21:37:42
Darf MM Kopien von meinem Ausweis machen für den eigenen Gebrauch? Wenn nein, was sollte ich dagegen tun ?

Mumins
2005-07-08, 21:39:25
Es ist kein Betrug. Es ist schlichweg eine Urkundenfälschung § 267 StGB. Wird mit Geldstrafe oder bis 5 Jahren Freiheitstrafe geahndet. Der Versuch ist ebenso strafbar.
Wenn du vorher noch nix hattest gibt das ne Jugendstrafe, z.B. 15 Stunden Altersheim arbeiten. Jugendsachen stehen nicht im Führungszeugnis (Ausnahme Gefängnisstrafen) und werden mit 25 Jahren gänzlich gelöscht.

Gast
2005-07-08, 21:55:51
Darf MM Kopien von meinem Ausweis machen für den eigenen Gebrauch? Wenn nein, was sollte ich dagegen tun ?
Natürlich nicht. Wenn Du das freiwillig gemacht hast, bist Du natürlich selbst schuld. Aber die dürfen weder Personalien aufnehmen, noch Dich durchsuchen.

Craig
2005-07-08, 21:56:44
Ich kann dich beruhigen. Ein Bekannter hat das gleiche vor 3 Jahren mit nem CD Brenner bei Pro Markt gemacht - der Wert lag bei 300€ - er bekam 20 Sozialstunden, die er aber nicht antreten musste.

Kenny1702
2005-07-08, 22:14:07
Was ist mit auflage gemeint kannst du das näher beschreiben?
D.h. es wird dir vorgeschlagen, dich schuldig zu bekennen und dafür z.B. 100€ zu zahlen oder 10 Sozialstunden zu leisten.

Das wichtigste ist IMO erstmal, einen kühlen Kopf zu behalten (auch mit dem Thema Widerruf der Aussage) und wenn was kommt, so schlimm wird es nicht sein (siehe Craig). Gericht ist IMO unwahrscheinlich, da du darauf wohl selbst keinen Bock haben wirst.

Craig
2005-07-08, 22:17:29
Richtig. Einfach abwarten.

Stormtrooper
2005-07-08, 22:56:58
Es ist kein Betrug. Es ist schlichweg eine Urkundenfälschung § 267 StGB.

Weißt du eigentlich was eine Urkunde charakterisiert????

1. Du wirst ganz sicher keinen Eintrag in deinem Führungszeugnis bekommen, dies passiert frühestens ab dem 18. Lebensjahr und ab einer gewissen Geld bzw Freiheitsstrafe. Allerdings gibt es auch ein Behördenzeugnis, dies wird verlangt wenn du dich im Staatsdienst bewirbst, dort wird dieser Vorfall dagegen sehr wohl eingetragen.
2. Wirst du zu 99,999% keine Freiheitsstrafe bzw Geldstrafe bekommen, dies sieht das Jugendstrafrecht nur ganz selten vor, wahrscheinlicher wird es sein, daß du Sozialstunden aufgebrummt bekommst.

Dr. Brain
2005-07-08, 23:01:33
Na, ich glaub von einem Urkundenstatus ist ein Preisschild aber recht weit entfernt. Abgesehen davon hat er ja nicht das Preisschild an sich verändert, sondern "nur" ein anderes draufgeklebt...

senator
2005-07-09, 00:03:54
§ 263 Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu schaffen, dass Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wer ein Preisetikett von der Ware entfernt und durch ein anderes ersetzt, der will eine Ware zu einem niedrigeren Preis erhalten und das ist Betrug und kommt zur Anzeige
Der Ladendieb muss immer mit einer Anzeige rechnen und es werden keine Entschuldigungen für den begangenen Ladendiebstahl akzeptiert.
Jeder Ladendieb bekommt ein Jahr im geschädigten Kaufhaus Hausverbot und muss bei Betreten des Kaufhauses mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruches rechnen.
Der jugendliche Straftäter darf nur mit einer erziehungsberechtigten Person das Kaufhaus betreten.
Ein erwachsener Straftäter muss sich an das ausgesprochene Hausverbot halten, ansonsten droht eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
steht alles im stgb (strafgesetzbuch)

edit :
quelle hinzugefügt
http://ladendiebstahl.de/Strafgesetz.htm

SKYNET
2005-07-09, 01:22:23
Hallo erstmal an alle;

ich habe heute etwas SEHR dummes getan und bereue diese schändliche Tat..
Bei meinem Besuch ins Media Markt habe ich die Etikette eines Produktes abgemacht und ein Etikett draufgeklebt, was günstiger war(Gründe: Weil ich nicht einsah so viel zu zahlen für ein Headset ^^, und weil ich wissen wollte ob ich mit sowas dresitem durchgeh). An der Kasse ist dies aufgefallen und ich wurde in einen Raum geführt, wo ich untersucht wurde und meine Personalien genommen wurden...
Ich frage euch jetzt: ist das was ich getan habe schon Diebstahl bzw. kann Media Markt gegen sowas überhaupt Strafanzeige erstatten oder bin ich auf der sicheren Seite? (Ich habe nichts mitgehen lassen, nur das Schild geändert und die Kassierin hat sowieso den normalen Preis verlangt XD).
Ich weiß ich schon ein bisschen doof was ich gemacht habe aber ich muss es einem erzählen mir ist das ganze sehr peinlich zumal Geld nicht das Problem gewesen wäre, ich hätte auch den höheren Preis bezahlen können... ;)

1. selber schuld
2. kein mitleid
3. bekommst höchstens ne geldstrafe vom richter aufgebrummt
4. wenns dein erstes vergehn war gibt es auch kein eintrag in die akte, solltest du es aber jemals wiederholen, haste nne eintrag und somit steht es dann auch in deinen polizeilichem führungszeugnis, kommt natürlich beim künftigen arbeitgeber nicht gut...

Mumins
2005-07-09, 06:53:48
Weißt du eigentlich was eine Urkunde charakterisiert????

1. Du wirst ganz sicher keinen Eintrag in deinem Führungszeugnis bekommen, dies passiert frühestens ab dem 18. Lebensjahr und ab einer gewissen Geld bzw Freiheitsstrafe. Allerdings gibt es auch ein Behördenzeugnis, dies wird verlangt wenn du dich im Staatsdienst bewirbst, dort wird dieser Vorfall dagegen sehr wohl eingetragen.
2. Wirst du zu 99,999% keine Freiheitsstrafe bzw Geldstrafe bekommen, dies sieht das Jugendstrafrecht nur ganz selten vor, wahrscheinlicher wird es sein, daß du Sozialstunden aufgebrummt bekommst.

Du brauchst mir nichts zu erzählen, ich habe Jura studiert. Etikettenbetrug ist zumeist Urkundenfälschung, ganz einfach.
Es handelt sich hier um eine sogenannte zusammengesetzte Urkunde. Dies setzt voraus, dass die Gedankenerklärung (der Preisaufkleber) mit dem Bezugsobjekt räumlich fest zu einer Beweiseinheit verbunden ist. D.h. der Gegenstand muss fest verschweisst sein, man darf den Gegenstand nicht ohne aufreissen der Verpackung herausnehmen können. Im MM ist das eigentlich immer der Fall.
Betrug wäre es wenn, man z.B. eine CD die 30€ kostet herausnimmt, in eine andere Hülle mit billigerer Auszeichnung reingibt und dann zahlt.

Mumins
2005-07-09, 07:39:09
steht alles im stgb (strafgesetzbuch)

edit :
quelle hinzugefügt
http://ladendiebstahl.de/Strafgesetz.htm

Hier wird nicht differenziert. Wie ich schon geschrieben habe kommts drauf an, man kann da nicht pauschalisieren. Es kann Betrug sein, zumeist ist es jedoch eine Urkundenfälschung, es kann sogar beides sein.

senator
2005-07-09, 09:19:24
es kann auch statt urkundenfälschung der tatbestand der urkundenunterdrückung geltendgemacht werden.

Mumins
2005-07-09, 09:27:46
es kann auch statt urkundenfälschung der tatbestand der urkundenunterdrückung geltendgemacht werden.

Ja, aber nur wenn man das Preisetikett entfernt und so tut als hätte man die Sache schon dabei gehabt.

Butter
2005-07-09, 09:32:45
Also Urkundenfälschung kenne ich nur im zusammenhang von Unterschriftenfälschung.

senator
2005-07-09, 09:34:11
bei uns im strafrechtsunterricht brachte der strafrechtslehrer ein ähnliches beispiel, nur das es nicht der mediamarkt sondern ein anderes geschäft und es um eine angel ging bei der das etikett ausgetauscht wurde, er hat die urkundenunterdrückung dadurch begründet das das originaletikett durch das austauschen unterdrückt wird.eine urkundenfälschung wäre es erst wenn handgeschriebene preisauszeichnungen mit einem kuli verändert würden.

Mumins
2005-07-09, 09:52:44
bei uns im strafrechtsunterricht brachte der strafrechtslehrer ein ähnliches beispiel, nur das es nicht der mediamarkt sondern ein anderes geschäft und es um eine angel ging bei der das etikett ausgetauscht wurde, er hat die urkundenunterdrückung dadurch begründet das das originaletikett durch das austauschen unterdrückt wird.eine urkundenfälschung wäre es erst wenn handgeschriebene preisauszeichnungen mit einem kuli verändert würden.

So kann man es auch sehen. Das Ergebnis ist im Prinzip das selbe.
Eine Urkundenfälschung ist nicht unbedingt davon abhängig, dass man das Original manipuliert. Wenn ich mir z.B. selbst gleich aussehende Preisschilder drucke ist das ebenso Urkundenfälschung, analog dazu kann man sagen ein Preisschild mit geringerem Wert ist das gleiche.

MarcWessels
2005-07-10, 02:18:34
Wie die wohl reagiert hätten, wenn der Threaderöffner ein höher ausgezeichnetes Etikett draufgeklebt hätte? :D

headlion
2005-07-10, 02:35:50
Ahh vielleicht wurde er ja gefilmt. Er kann ja mal frage wie er sich gemacht hat im video ;) :D. MAN MAN MAN hättest dir kein billigeres aussuchen können oder den Preis akzeptieren können NE NE NE. Aber wenn du das Video bekommt dann stelle das mal hierrein ;).

Radeonator
2005-07-10, 03:38:51
Bei einem Warenwert unter 100 Euro handelt es sich um einen Bagatellschaden.Meist einfach den Warenwert ersetzen und Hausverbot.

/dev/NULL
2005-07-10, 11:46:26
Wenn Du wirklich sorgen hast geh zum Anwalt (ja vorher mal mit den Eltern reden) aber ein spezialistierter Anwalt kann dir da sicherlich genauer Rat geben als ein paar Zocker aus dem Forum.. (ich denke zumindest nicht das alle hier Jura studiert haben)

2005-07-10, 13:52:55
*gelöscht*

Stormtrooper
2005-07-10, 13:56:43
Ich denke er meint damit eher, daß er direkt nachdem er erwischt worden ist schon Hausverbot erteilt bekommen hat und nicht vor der tat schon eins hatte.
Ansonsten würde hierzu noch ein Hausfriedensbruch dazukommen, was aber dann in Tateinheit stehen dürfte.

DummerJunge
2005-07-13, 17:38:59
Also bis jetzt hat sich niemand gemeldet und Hausverbo habe ich nach der Tat bekommen. Bei dem Produkt handelte es sich um einen Headset der Marke Sennheiser, pc 160. Ich habe das Etikett vom pc 150 draufgeklebt und somit den preis um 50€ reduziert. Naja, also inzwischen war ich beim Anwalt und habe auch Media Markt geschrieben, leider ohne jegliche antwort. Das lässt mich darüber nachdenken, ob die Herren ein Video haben, da ich dies im Mail angesprochen habe. Mein Anwalt hat mich beruhigt, denn er meinte dass sowas in den meisten Fällen in einer Mahnung endet, und wenn Sozialstunden enden sollte, sei es in den meisten Fällen so, dass man diese nicht antreten müsse. Also ma gucken was alles auf mich zukommt, doch eins steht fest: BETRUG
BRINGT NICHTS ALS ÄRGER, DESWEGEN WERDE ICH SOWAS IN ZUKUNFT EINFACH SEIN LASSEN...

SgtDirtbag
2005-07-13, 17:40:41
BETRUG BRINGT NICHTS ALS ÄRGER, DESWEGEN WERDE ICH SOWAS IN ZUKUNFT EINFACH SEIN LASSEN...:up:

DummerJunge
2005-07-13, 17:43:37
Ach mal ganz nebenbei:

Ich hab das Headset in der Zwischenzeit LEGAL und ganz OHNE Betrug erstanden, ich denke ich hab meine Lektion gelernt ;)

Super Grobi
2005-07-13, 17:44:18
Was machst du den alles für ein geschiess? Kennte den Spruch: schlafende Hunde soll man nicht aufwecken? Deine Mail könnte jemande bei MM aufwachen lassen!

Auch den Besuch beim Anwalt hättest du dir sparen könnne. Wenn du irgenwas im Briefkasten hast, DANN kannst du zum Anwalt...

Also du schaffst wirklich noch das daraus eine große Sache wird, du arbeitest ja stark dran.

SG

DummerJunge
2005-07-13, 17:46:07
Ich denke nicht dass die Mail angekommen ist, da ich diese auf direktem Wege abgeschickt habe. Es sollte meines Wissens nach dann auch nicht gehen, weil MM einen Spam-Blocker hat, und meine E-mail adresse ist bestimmt nicht einer von den trusted Adressen...

Berni
2005-07-13, 17:58:37
Wenn du MM was mitteilen möchtest, dann sind Mails ohnehin unangebracht. Da müsste schon ein richtiger Brief her. Erstmal ganz ruhighalten ist aber sicherlich nicht schlecht würd ich sagen.

roadfragger
2005-07-13, 20:47:51
BETRUG
BRINGT NICHTS ALS ÄRGER, DESWEGEN WERDE ICH SOWAS IN ZUKUNFT EINFACH SEIN LASSEN...

Oder sich halt nicht erwischen lassen..... :biggrin: :rolleyes:

Amokles
2005-07-13, 21:01:23
Deine Aktion ist auf jedenfall Strafbar da es sich offensichtlich um Betrug handelt.
Man nennt das auch Diebstahl durch Tausch.

Ich bin in der Ausbildung im Baumarkt. Bei uns gibts städnig sowas und meist kommt es auch zur Anzeige. Wenn es aber "nur" ein Headset war wird es aber warscheinlich fallen gelassen wegen mangel an schwere ;)

Gast
2005-07-13, 22:31:42
...BETRUG
BRINGT NICHTS ALS ÄRGER, DESWEGEN WERDE ICH SOWAS IN ZUKUNFT EINFACH SEIN LASSEN...Ich freue mich für Dich, daß Du zu dieser Einsicht gekommen bist!

eraser-x
2005-07-13, 22:50:36
hm also sorry wenn ichs schreibe aber

"ich bin doch nicht blöd"
muss man den spruch denn echt so umsetzen ?

wenn mir was zu teuer ist kauf ichs nicht
bzw suche wo ich es günstiger erwerben kann oder fange beim verkäufer mit handeln an aber so naja halt mal ein schönes beispiel wies abläuft


mfg

Gast
2005-07-13, 22:55:28
@mumins

Da ich nur zu Besuch in der Stadt war hatte ich es eilig und ich habe zugegeben dass ich den Unicode vorne an der verpackung abgemacht habe. Zeit zur Besichtigung von irgendwelchen Videomaterialien habe ich nicht gehabt, aber wie hätte das Sicherheitspersonal sonst gewusst dass ich das Ding abgemacht habe ...

Nun, es gibt 2 Möglichkeiten.

Möglichkeit 1, sie haben es gesehen und der Kasiererin gesagt was los ist,
damit sie bescheid weiß.

Möglichkeit 2, sie haben es nicht gesehen und nur geblöfft
um herauszufinden ob du nur ein Opfer eines anderen Etikettenfälschers bist, oder ob du es selber warst.
Die haben also damit gerechnet, falls du der Täter bist, das du dich dadurch verraten wirst.



Ansonste, wie kann man eigentlich nur auf so eine Dumme Idee kommen?
Da hilft auch das jammern hinterher nichts mehr.

Ist im Prinzip ja wie mit dem Raubkopieren.
Und falls du Raubkopien haben solltest, dann würde ich das jetzt als
Warnsignal sehen und die Raubkopien schnell mal vernichten.
Man weiß ja nie, was noch alles passieren kann.

Gast
2005-07-13, 23:01:44
naja ist nun passiert so sehr ich das auch bereue ich kann nichts mehr dran ändern. Falls es zum Verfahren kommt, ist es dann immer noch möglich das Geständnis bei Nichtvorhandensein von Videomaterialien zurückzunehmen? Ich könnte darauf plädieren dass ich im Affekt gehandelt habe und deswegen mein Geständnis nicht rechtswidrig ist (immerhin war ich sehr geschockt). Und genau das ist der Grund warum ich so schlechtes gewissen habe: WEGEN einem möglichen urteil...
dass es sich nicht gut macht ist ja bekannt und ich hoffe dass es nicht soweit kommt

Was für ein Unsinn.

Jemand der unschuldig ist, der wird auch nicht im Affekt ein Geständnis ablegen.
Ein Geständnis wofür denn auch?
Unschuldige machen so etwas vielleicht bei einer Folter, aber sonst nicht.


Sorry, aber das jetzt wegzulügen kauft dir niemand mehr ab.
Deine besten Chance mit einer milden Strafe wegzukommen ist jetzt nur noch, die Wahrheit zu gestehen, echte Reue aus dem Herzen zu zeigen und sich zusammenreisen und die Folgen wie ein Mann tragen.

Gast
2005-07-13, 23:03:25
Das ist wohl ein versuchter Betrug!

Aber es ist ja an der Kasse aufgefallen und du wirst ja nicht so dumm gewesen sein und hast zugegeben das du es gemacht hast, oder?

Du warst es nicht und fertig!


Wenn sie ihn mit der Kamera aufgezeichnet haben
und damit nachweisen das er es jetzt auch noch weglügt, dann wird die Strafe noch höher.

Dümmer geht es dann wohl wirklich nicht mehr.

Gast
2005-07-13, 23:06:37
Wenn man sowas zugibt ist man selber schuld und wird bestraft.


Die schuld geschieht aber nicht durchs zugeben, sondern das man überhaupt so einen Unfug macht.

Da fängt das Problem an!


Zugeben ist nicht das Problem, sondern so ne Tat überhaupt erst zu begehen, das ist DUMM!

Gast
2005-07-13, 23:13:12
Also erstmal, du warst ja leider dumm genug, zuzugeben, daß du das Produkt umgelabelt hast. Falls es zu einer Verhandlung kommt und es keine Videoaufzeichnung von dir gibt und keine Zeugen die dich dabei gesehen haben, wie du das Schild umklebst, würde ich die ganze Sache abstreiben. Du sagst dann du fühltest dich von den Sicherheitsleuten eingeschüchtert und wolltest nur nach Hause und hast es deswegen zugegeben. .

So etwas kann man vielleicht mit 8 Jahren machen, aber nicht, wenn man 17 ist!

Und wie ich schon weiter oben sagte, es JETZT noch abzustreiten ist noch viel schlimmer, denn wenn er auf der Kamer drauf ist, dann kriegt er fürs abstreiten nochmal eine reingedonnert und das richtig.

Gast
2005-07-13, 23:17:58
Danke an diejenigen die mir Mut zusprechen ich fühle mich nämlich echt beschissen und habe heute festgestellt dass ich mich wohl nich für den Weg eines Kriminellen entscheiden werde. Ich hatte eher vor Rechtsanwalt zu werden aber wies das Schicksal will bin ich wohl derjenige der an den Pranger gestellt werden muss. Ich bin mir meine Schuld sehr wohl bewusst und werde jede Strafe akzeptieren, falls mich die Beweise dazu zwingen sollten ein umfassendes Geständnis zu machen. Doch wegen so etwas mein ganzes anstehendes Leben versaut zu bekommen finde ich etwas zuviel des guten ...

Toller Rechtsanwalt willst du da werden, wenn du deine Strafe NUR dann akzeptieren wirst, wenn dich die Beweise dazu zwingen.

Kann das eigentlich nicht von dir selber ausgehen?
Wieso muß man dich erst zu deinem Rechtsbewußtsein zwingen?


Ich würde mal an deiner Stelle damit anfangen, den Charakter
komplett umzukrempeln, DANN bist du es auch Wert, Anwalt zu werden.
Vorher brauchst so etwas erst gar nicht versuchen.

Relativity
2005-07-13, 23:29:27
wenn mir was zu teuer ist kauf ichs nicht
bzw suche wo ich es günstiger erwerben kann oder fange beim verkäufer mit handeln an aber so naja halt mal ein schönes beispiel wies abläuft


Eben,
Und beim Mediamarkt funktioniert das sogar recht gut.

Wollte ein Spiel kaufen, das hat aber beim Mediamkart 45 € gekostet,
also habe ich mit dem Chef gesprochen.
Der wollte es mir erst nicht billiger verkaufen, dann habe ich gesagt, gut,
dann kaufe ich es woanders, danach hat er es mir dann doch für 41 € verkauft. :)