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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ähm.. auch mal Trouble mit der Polizei.. irgendwie


Oliver_G
2005-07-09, 13:30:03
Kurz und knapp die Geschichte:
Wir am Main in den Mai gefeiert. Viel getrunken. Ich dann spät mit nem Kollegen (kein wirklicher Freund) zum Bahnhof gelaufen. Hab mich da irgendwo auf die Sitzplätze hingehauen und auf den Zug gewartet. Der Idiot hat sich dann irgendwoher nen Stein von den Gleisen geschnappt und die Anzeiger-Scheiben und sonstwas mit zerdeppert. Hab davon aufgrund des Alkohols nicht viel mitgekriegt. Jedenfalls stand irgendwann nen Mann in grün vor mir und bat mich mitzukommen. Bin dann an den Streifenwagen mitgekommen und meine Taschenentleert etc. und er hat mich mit Handschellen abgeführt und zur Wache gefahren. Da musste ich erstmal angekettet warten, bis meine Eltern kamen, aufgrund meines fehlenden Persos. Nach dem sie da waren und ihn vorbeigebracht haben usw. wurd ich dann nochmal kurz befragt, mir wurde Blut abgenommen, Fingerabdrücke... Der Kollege hat auch ausgesagt gehabt, dass ich nichts getan habe.

Jedenfalls: Heute ist ne Vorladung von der Wache gekommen, dass ich übernächste Woche Montag da eineinhalb Stunden erscheinen soll.
Mir ist ziemlich unwohl bei der ganzen Sache. Ich weiß nicht was ich zu befürchten haben könnte... Ob die nun sowas meinen wie "Mitgehangen, mitgefangen" oder kA ;(

Was meint ihr?



PS: Bitte ontopic bleiben, sonst lass ich den Thread auch ganz schnell wieder, auf meinen Wunsch, von der Bühne verschwinden.

Kenny1702
2005-07-09, 13:33:05
Als was wurdest du denn vorgeladen? Als Beschuldigter oder als Zeuge?

Oliver_G
2005-07-09, 13:33:51
Beschuldigter...

darph
2005-07-09, 13:47:53
Beschuldigter...
Dein Bekannter hat gesagt, daß du nichts gemacht hast, richtig?
Du selbst hast natürlich ausgesagt, daß du selbst nichts gemacht hast, richtig?

Ich vermute mal, daß sich das in Wohlgefallen auflöst. Immer bei der Wahrheit bleiben, ruhig bleiben, nicht reizen lassen. Dann sollte es schlimmstenfalls bei "im Zweifel für dich" bleiben.

Mr.Postman
2005-07-09, 13:50:07
Beschuldigter...
Du sagst ganz einfach die Wahrheit und hoffst dein Kollege und eventuelle Zeugen machen das Gleiche. Oder hat dich jemand gesehen, wie du etwas beschädigt hast? Wenn nicht, dann mach dir mal keine Platte. :smile:

rokko
2005-07-09, 13:57:01
ich würde gar keine Aussage bei der Polizei machen.
Sollte es nämlich zu einem Verfahren kommen hält sich das Gericht immer erst an der Aussage fest. Sollte die nicht genau oder schlecht verstanden werden (also für den Fall das etwas unklar ist) ist das ein Makel am Zeugen/Beteiligten.
Ich würde wenn es der Ankläger will immer erst als Zeuge/Beschuldigter beim Verfahren/Prozess selber aussagen. So gibt es keine Vorurteile aufgrund falsch oder schlecht verstandener Zeugenaussagen.
Also mit der Aussage solange warten bis wirklich ein Richter was von dir will.

Spasstiger
2005-07-09, 15:31:57
ich würde gar keine Aussage bei der Polizei machen.
Sollte es nämlich zu einem Verfahren kommen hält sich das Gericht immer erst an der Aussage fest. Sollte die nicht genau oder schlecht verstanden werden (also für den Fall das etwas unklar ist) ist das ein Makel am Zeugen/Beteiligten.
Ich würde wenn es der Ankläger will immer erst als Zeuge/Beschuldigter beim Verfahren/Prozess selber aussagen. So gibt es keine Vorurteile aufgrund falsch oder schlecht verstandener Zeugenaussagen.
Also mit der Aussage solange warten bis wirklich ein Richter was von dir will.

Dürfte wohl die sicherste Variante sein.
Andererseits muss es ja nicht zu einem Gerichtsverfahren kommen und in dem Fall wäre es ganz hilfreich, wenn er bei der Vorladung aussagt.

Stormtrooper
2005-07-09, 15:37:35
Einer Beschuldigtenvernehmung mußt du nicht nachgehen ...
Solltest du zu dieser Vernehmung nicht auftauchen kann dir daraus kein Nachteil entstehen ... Vorsichtshalber würde ich auch an deiner Stelle einen Rechtsanwalt aufsuchen um eine Akteneinsicht zu bekommen.

rokko
2005-07-09, 15:37:43
Nein ich würde generell keine Aussagen vorher machen. Wenn es zu keinem Prozess kommt ist seine Aussage sowieso unwichtig.
Da er stark alkoholisiert war kann er sowieso keine genauen Angaben machen.
Womöglich belastet er sich aus versehen sogar noch durch diese Aussage selber.
Somit kann er sich die schriftliche Aussage vorher gleich ganz sparen.
Allerdings hingehen zur Polizei muss er dazu ist er verpflichtet. Dort einfach zu Protokoll geben das man nicht aussagen möchte und unterschreiben.

Krümelmonster
2005-07-09, 18:09:09
Nein ich würde generell keine Aussagen vorher machen. Wenn es zu keinem Prozess kommt ist seine Aussage sowieso unwichtig.
Da er stark alkoholisiert war kann er sowieso keine genauen Angaben machen.
Womöglich belastet er sich aus versehen sogar noch durch diese Aussage selber.
Somit kann er sich die schriftliche Aussage vorher gleich ganz sparen.
Allerdings hingehen zur Polizei muss er dazu ist er verpflichtet. Dort einfach zu Protokoll geben das man nicht aussagen möchte und unterschreiben.

Das ist doch dumm! Natürlich soll er zur Polizei gehen und das Aussagen, was er auch hier im Eingangsposting von sich gegeben hat. So wird die Sache für ihn höchstwahrscheinlich mit einer kleinen Belehrung enden und es kommt erst garnicht zu einer Gerichtsverhandlung.

Also Kopf hoch, so schlimm wird das nicht werden, aber ich würde mal sagen da musst du jetzt durch. Eine Gerichtsverhandlung würde die Sache wohl noch etwas unangenehmer machen.

rokko
2005-07-09, 21:02:32
Das ist doch dumm! Natürlich soll er zur Polizei gehen und das Aussagen, was er auch hier im Eingangsposting von sich gegeben hat. So wird die Sache für ihn höchstwahrscheinlich mit einer kleinen Belehrung enden und es kommt erst garnicht zu einer Gerichtsverhandlung.

Also Kopf hoch, so schlimm wird das nicht werden, aber ich würde mal sagen da musst du jetzt durch. Eine Gerichtsverhandlung würde die Sache wohl noch etwas unangenehmer machen.

Eben nicht. Ob es nun eine Aussage bei der Polizei macht oder nicht ...hatt das keinerlei Einfluss auf das Urteil. Sollte es überhaupt zu einer Verhandlung kommen.

Krümelmonster
2005-07-10, 11:38:01
Eben nicht. Ob es nun eine Aussage bei der Polizei macht oder nicht ...hatt das keinerlei Einfluss auf das Urteil. Sollte es überhaupt zu einer Verhandlung kommen.

Natürlich nicht, das ganze Vergehen, welches ja nichtmal ihm zuzuschreiben ist lässt sich aber mit der Vorladung einfach aus der Welt schaffen. Ich bezog mich darauf, dass es wohl etwas unangenehmer sein wird Teil einer Gerichtsverhandlung zu sein und sich somit die ganze Geschichte noch weiter hinzieht. Zur Polizei wird er so oder so müssen, und ob er die Sache jetzt dort abwickelt, oder sich das ganze zu einem Gerichtsverfahren zusammenbraut.

Aus diesen Gründen würde ICH mich bei der Polizei ganz sicher kooperativ verhalten.

Ridcully
2005-07-10, 13:08:45
Auf keinen Fall aussagen. Ob dich die Polizisten deshalb sympatisch finden oder nicht kann dir egel sein du bist nicht da um dir freunde zu machen.

Ohne eine Aussage wird es nähmlich für den Staatsanwalt erstmal schwierig dich überhaupt wegen irgentwas anzuklagen. Der ist ja auch kein Hellseher und denkt sich also irgentwas aus was IHM halbwegs plausibel erscheihnt. Umsoweniger er weiß umso besser.

Eine Aussage die dich entlastet gibt es ja schon und die Polzei wird ja auch nichts belastendes gesehen haben, du hast ja nichts gemacht.

Gerichtsverhandlungen (ich war auch erst bei einer dabei) sind nicht so wild. Zumindest nicht bei derartigen kleinigkeiten. Die suchen ja im grunde nur jemanden der für den schaden aufkommt und das ist ja wohl sowieso schon dein bekannter.

Belastene zeugen gibts nicht. Es gibt keine Straftat zu der nicht schon ein Täter gefasst wäre. Da kann überhaupt kein Urteil zu stande kommen. Und notfalls darfst du ja auch noch mal vor gericht aussagen. Das darf und wird dir der richter sicherlich nicht übel nehmen. Du nimmst es ihm ja auch nicht persöhlich übel, dass er dich vorläd obwohl du unschuldig bist.

Oliver_G
2005-07-10, 13:11:16
Hm... meine Vernommen zu haben, dass es irgendein Zeugen gibt, bzw. jemanden, der halt die nächtlichen Unruhen am BHF gemeldet hat.
Und wg. Aussage: Eine feste Aussage mit Unterschrift etc. habe ich noch nicht gemacht.

Urion
2005-07-10, 14:02:28
Allerdings hingehen zur Polizei muss er dazu ist er verpflichtet.

WRONG

ernesto.che
2005-07-10, 20:32:36
Also irgendwie haben manche hier eine mir unverständliche Einstellung. Muss es sich immer erst so hochschaukeln? Der Gang vor ein Gericht ist auch immer mit Gebühren verbunden.
Auch ist die Polizei kein Feind, der immer gegen einen ist. Woher kommt dieses Bild?

Ich würde zur Vorladung erscheinen, eine Aussage machen und abwarten.

Revolvermann
2005-07-10, 23:06:15
Ich war schon mal bei der Polizei als Beschuldigter...auch wegen so einer Sachen nur war es eine Autoscheibe ^^.
Naja auf jeden Fall wenn du nichts gemacht hast , geh zur Polizei und sag wie es war.Wenn du was gemacht hast geh zur Polizei und sag AUCH die Wahrheit, dann zahlt es deine Versicherung.Wenn du nicht hingehen würdest sind die grünen Männchen und die Staatsanwaltschaft und und und nicht mehr so nett.Und es kann sein das du dann Sozialstunden leisten muss und die Scheiben zahlen musst und nen Polizeieintrag hast.Ich war sogar der Schuldige,nicht nur der Beschuldigte,aber wegen dem Alkohokonsum (war unzurechnungsfähig) hats meine Versicherung gezahlt und ich hab keinen Polizeieintrag.

Fazit : Sag einfach die Wahrheit und hab keine Angst ! Richter sind auch nur Menschen ! :)

Dr. Brain
2005-07-10, 23:11:03
Wenn du was gemacht hast geh zur Polizei und sag AUCH die Wahrheit, dann zahlt es deine Versicherung.Welche Verischerung zahlt denn Sachen, die man vorsätzlich zerstört? Und vor allem mit welcher Begründung?! :confused: :|

rokko
2005-07-10, 23:21:44
Ob er nun bei der Polizei eine Aussage macht oder nicht ist dem Richter völlig Wurst.
Und ob er nett und freundlich zur Polizei ist ...ist wirklich völlig unwichtig.
Wenn er aber vorher eine Aussage macht und unterschreibt wirds hinterher reichlich schwer da wieder was klarzustellen oder zu berichtigen.
Wenn er wirklich zu einer Verhandlung zitiert wird ...wird er dort sowieso nochmal zum genauen Tathergang befragt. Dann hatt er aber den notwendigen Abstand dazu.
Ausserdem war er stark alkoholisiert. Was für genaue und um genaue Angaben geht es da kann er denn schon machen? "Ich glaube ich denke also es könnte vielleicht und überhaupt? Solln der Quark bringen?
Nichts auszusagen ist sein gutes Recht. Und sollte die Sache doch grösser werden ist jeder Verteidiger froh wenn der Client noch keine Aussagen getätigt hatt.

Spasstiger
2005-07-10, 23:38:03
Ich muss hier auch mal Rokko zustimmen, wenn man total besoffen ist und sich an nix mehr genau erinnert, sagt man auch besser nix dazu aus. Ist besser, wie sich zu verspekulieren und sich dabei noch selbst zu belasten.
Wenn man aussagt, werden die Polizisten sicherlich auch unangenehmere Fragen stellen, wie z.b., warum man den Kollegen nicht von der Tat abgehalten hat.

Marodeur
2005-07-11, 11:09:15
Ausserdem war er stark alkoholisiert. Was für genaue und um genaue Angaben geht es da kann er denn schon machen? "Ich glaube ich denke also es könnte vielleicht und überhaupt? Solln der Quark bringen?


Er war besoffen, ging mit dem andern zum Bahnhof, hat sich irgendwo hingesetzt und irgendwann stand der Polizist da... Wenn er sich an das erinnern kann und vom andern nix mitbekommen hat, warum das nicht einfach zu Protokoll geben?

Wenn er natürlich "glaubt" irgendwo im Hinterstübchen noch eine schemenhafte Erinnerung an gewisse Vorgänge zu haben und nix genaues weis sollt ers wohl vorerst eher lassen...

Das gute A
2005-07-11, 11:23:38
Ob er nun bei der Polizei eine Aussage macht oder nicht ist dem Richter völlig Wurst.
Und ob er nett und freundlich zur Polizei ist ...ist wirklich völlig unwichtig.
Wenn er aber vorher eine Aussage macht und unterschreibt wirds hinterher reichlich schwer da wieder was klarzustellen oder zu berichtigen.
Wenn er wirklich zu einer Verhandlung zitiert wird ...wird er dort sowieso nochmal zum genauen Tathergang befragt. Dann hatt er aber den notwendigen Abstand dazu.
Ausserdem war er stark alkoholisiert. Was für genaue und um genaue Angaben geht es da kann er denn schon machen? "Ich glaube ich denke also es könnte vielleicht und überhaupt? Solln der Quark bringen?
Nichts auszusagen ist sein gutes Recht. Und sollte die Sache doch grösser werden ist jeder Verteidiger froh wenn der Client noch keine Aussagen getätigt hatt.

Ack. So und nicht anders sollte man es in diesem Falle machen!

Gruß

stickedy
2005-07-11, 13:04:22
Jedenfalls stand irgendwann nen Mann in grün vor mir und bat mich mitzukommen. Bin dann an den Streifenwagen mitgekommen und meine Taschenentleert etc. und er hat mich mit Handschellen abgeführt und zur Wache gefahren. Da musste ich erstmal angekettet warten, bis meine Eltern kamen, aufgrund meines fehlenden Persos.
Bitte was? Was geht denn da ab... Das sind ja Zustände. Man könnte meinen ihr habt nen Mord begangen. Ich würd den verantwortlichen Polizisten erstmal ne Dienstaufsichtsbeschwerde draufknallen. Kann ja net sein sowas

Ansonsten:
Warum soll er denn nicht hingehen? Und mit was soll er sich denn selber belasten? So ein Quatsch!
Aussagen, wie es war - halt das er nichts gemacht hat, sondern einfach auf der Bank gesessen (oder gelegen war).
Wenn er keine Angaben macht, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Staatsanwalt aktiv wird - wenn er Angaben macht ist doch mit 99%iger Wahrscheinlichkeit die Sache erledigt, da ja sein Bekannter ja auch ausgesagt , dass er nicht beteiligt war... So, also warum das ganze unnötig aufpauschen lassen?

Revolvermann
2005-07-11, 13:58:46
Welche Verischerung zahlt denn Sachen, die man vorsätzlich zerstört? Und vor allem mit welcher Begründung?! :confused: :|

Meine hats gezahlt...
Ne es ist halt so , du kannst einfach sagen das du sehr besoffen warst,eine Bierflasche genommen hast , die wegschmeißen wolltest und dummerweise so ne blöde Scheibe kaputt gemacht hast.
Klar nen bissle mogeln muss man schon.Wenn man das nicht einfach sagen kann , sagt man einfach das man so viel getrunken , dass man nichts mehr gepeilt hat.Sagen das man das alles natürlich bereut und dafür gerade steht.

2.Möglichkeit nichts sagen, außer Sachen, die die Polizei explizit fragt.
Aber ich hätte da nen schlechtes Gewissen.Und so schlimm war die Sache ja nicht.Da sind die Polizisten schon nicht so streng.

Revolvermann
2005-07-11, 14:08:34
Ob er nun bei der Polizei eine Aussage macht oder nicht ist dem Richter völlig Wurst.
Und ob er nett und freundlich zur Polizei ist ...ist wirklich völlig unwichtig.
Wenn er aber vorher eine Aussage macht und unterschreibt wirds hinterher reichlich schwer da wieder was klarzustellen oder zu berichtigen.


Das macht sehr wohl nen Unterschied ob man ne Aussage macht oder nicht.
Und wenn man nett ist und nicht völlig eingeschnappt und schon im vorhinein nen Hass auf Polizisten zeigt ist das auch besser.
Und wenn man ne Aussage macht (normalerweiße) ne Woche nach der Tat kann man sich ne Geschichte zusammenbasteln,so dass man sie selber schon glaubt.Muss halt mit allen die dabei waren abgesprochen werden.Da kann man dann mit gutem Gewissen die Aussage unterschreiben.man darf sich halt nicht versprechen. ^^

Crazy_Bon
2005-07-11, 14:12:05
Wie soll sich der Polizist gegenüber einer betrunkenen Person verhalten, die sich nicht ausweisen kann und nichts sagen möchte?

rokko
2005-07-11, 14:25:51
Das macht sehr wohl nen Unterschied ob man ne Aussage macht oder nicht.
Und wenn man nett ist und nicht völlig eingeschnappt und schon im vorhinein nen Hass auf Polizisten zeigt ist das auch besser.
Und wenn man ne Aussage macht (normalerweiße) ne Woche nach der Tat kann man sich ne Geschichte zusammenbasteln,so dass man sie selber schon glaubt.Muss halt mit allen die dabei waren abgesprochen werden.Da kann man dann mit gutem Gewissen die Aussage unterschreiben.man darf sich halt nicht versprechen. ^^

Das ist ja wirklich sehr hilfreich. Da kannste dir die Aussage doch gleich ganz sparen.

Revolvermann
2005-07-11, 14:44:34
Das ist ja wirklich sehr hilfreich. Da kannste dir die Aussage doch gleich ganz sparen.

Nein wieso? die Aussage ist gleichzeitig auch der grund für die Versicherung, warum sie zahlen soll.

rokko
2005-07-11, 16:36:30
Nein wieso? die Aussage ist gleichzeitig auch der grund für die Versicherung, warum sie zahlen soll.

ok also nochmal für dich:
Und wenn man ne Aussage macht (normalerweiße) ne Woche nach der Tat kann man sich ne Geschichte zusammenbasteln,so dass man sie selber schon glaubt

Danach musst du mir den Sinn solcher Aussagen mal klar machen. Wenn du dir vorher irgendwas ausdenkst und dir dann zurecht bastelst? Sowas ist strafbar.
Seine Aussage darf er aber guten Gewissens verweigern. Das ist rechtens und straffrei.

stickedy
2005-07-11, 16:45:20
Wie soll sich der Polizist gegenüber einer betrunkenen Person verhalten, die sich nicht ausweisen kann und nichts sagen möchte?
Meinst du mich? Er hat doch was gesagt... :confused:

Desweitern besteht in Deutschland keine Ausweispflicht! Das Anlegen von Handschellen und das Anketten auf der Wache steht in keinem Verhältnis zur vemuteten Straftat, die Behandlung verstößt damit eklatant gegen die Würde des Menschen und damit gegen das Grundgesetz.

rokko
2005-07-11, 16:48:13
Doch es gibt eine Ausweispflicht. Man muss sich ausweisen können.
Allerdings muss man nicht immer seinen Ausweis dabei haben. Ist ein feiner Unterschied. :wink:

stickedy
2005-07-11, 17:03:51
Nein, du musst dich nicht ständig ausweisen können, sondern du musst deinen Personalausweis auf Verlangen einer Behörde vorlegen. DAS ist ein gewaltiger Unterschied...
Wenn man keinen Personalausweis bei sich hat und sich deswegen zwangläufig nicht sofort ausweisen kann, dann ist die Mitnahme zur Polizeiwache prinzipiell angebracht, allerdings ist Person nicht als Schwerverbrecher zu behandeln, da er keinerlei Rechtsverstösse begangen hat. Und das Anketten ist sicherlich nicht angemessen

Crazy_Bon
2005-07-11, 17:04:40
Es besteht eine Ausweispflicht in Deutschland.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/__1.html

Oder in einem weniger bürokratischen Sprache:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis

Immerhin bestand noch Fluchtgefahr, da man nicht die Identität der Person ermitteln konnte, daher musste er mitkommen. Klar ist das mit den Handschellen hart, vielleicht auch eine generelle Erfahrung der Polizisten von Alkoholisierten (immerhin waren sie zu zweit), die möglicherweise im Suff handgreiflich wurden.

stickedy
2005-07-11, 17:16:25
Es besteht eine Ausweispflicht in Deutschland.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/persauswg/__1.html

Oder in einem weniger bürokratischen Sprache:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ausweis

Immerhin bestand noch Fluchtgefahr, da man nicht die Identität der Person ermitteln konnte, daher musste er mitkommen. Klar ist das mit den Handschellen hart, vielleicht auch eine generelle Erfahrung der Polizisten von Alkoholisierten (immerhin waren sie zu zweit), die möglicherweise im Suff handgreiflich wurden.

(...)sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
Man muss sich aber nicht sofort ausweisen können. Wie gesagt, die Mitnahme zur Wache ist da angemessen, um die Personalien destzustellen. Allerdings ist es kein Rechtsverstoss wenn man keinen Ausweis mit dabei hat. Die Person ist deswegen ganz normal zu behandeln. Und der evtl. Einwurf einer Scheibe rechtfertigt ebenfalls keine Handschellen.

Mag sein, dass das eine generelle Erfahrung ist, aber da er (zumindest nach seinen Schilderungen) keinerlei Schwierigkeiten gemacht hat, ist die Behandlung nicht "nur" hart, sondern einfach absolut unpassend und unangebracht. Wir leben hier immerhin noch nicht in einem Polizeistaat...

Ridcully
2005-07-11, 20:11:08
und vor gericht macht sich sowas immer sehr gut. richter finden es nähmlich gar nicht lustig wenn polizisten ein urteil vorwegnehemen und besoffene aus erzieherischen gründen unbeteiligten einen "denkzettel" verpassen.

Also wenn du keine Aussage machst die einem zeugen wiederspricht sollte eigentlich gar nichts passieren. und wenn es zur einer verhandlung kommt endet das höchstens in einem anschiß an polizei und staatsanwalt.

Wobei ich weiterhin sicher bin das kein Staatsanwalt bei einer nicht vorhanden straftat ohne zeugen eine gerichtsverhandlung anstrebt. er müßt das ja auch irgentwie dem richter verklickern ohne sich völlig lächerlich zu machen.

edit: ganz üble rechtsschreibung!

Oliver_G
2005-07-18, 17:15:00
So, hab dann mal ausgesagt. Der Andere hat die Aussage verweigert -> nur über Anwalt. Der Mann in grün hat mir sogar eine Fangfrage gestellt :p
Naja, jedenfalls habe ich dann noch erfahren, dass der Herr Idiot noch weitere Sachen kaputt gemacht hat und dabei auch gesehen wurde.

Der Polizist, der mich vernahm, meinte dann am Ende der Vernehmung bei der Verabschiedung noch, dass er hofft mich nicht mehr sehen zu brauchen...
Denk die Sache ist gegessen.

To be continued...

WTC
2005-07-18, 21:29:27
So, hab dann mal ausgesagt. Der Andere hat die Aussage verweigert -> nur über Anwalt. Der Mann in grün hat mir sogar eine Fangfrage gestellt :p
Naja, jedenfalls habe ich dann noch erfahren, dass der Herr Idiot noch weitere Sachen kaputt gemacht hat und dabei auch gesehen wurde.

Der Polizist, der mich vernahm, meinte dann am Ende der Vernehmung bei der Verabschiedung noch, dass er hofft mich nicht mehr sehen zu brauchen...
Denk die Sache ist gegessen.

To be continued...

was denn für ne fangfrage?