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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auf inkasso reagieren und inkassogebühr zahlen?


Bandit666
2005-07-13, 19:36:15
Hi

Stimmt es das man auf einen Inkassobrief reagieren muss und (wenn man zahlen will) auch die Inkassogebühr zahlen MUSS?

Mein Lawyer sagt---->Zahlen aber niemals die Inkassogebühr!!

Auf was stützt sich seine Aussage?


mfg

Das gute A
2005-07-13, 19:39:49
Vielleicht hilft Dir das:

Rechtsprechung zur Zahlung von Inkassogebühren

In folgenden Fällen haben die Gerichte entschieden, welche Inkassogebühren nicht zu zahlen sind:

Haben Sie mit dem Inkassobüro eine Ratenzahlung vereinbart, darf hierfür keine „Vergleichsgebühr“ abgerechnet werden.(LG Berlin Juristisches Büro 1988/545)

In den folgenden weiteren Fällen kann eine Zahlung in Betracht kommen:

Pro Mahngebühr darf ein Inkassounternehmen nur die ungefähren Portokosten berechnen. (OLG HammRR NJW 1992/444 und OLG Stuttgart RR NJW 1988 / 1082). Dies gilt allerdings nur, wenn es sich z.B. um Forderungen aus Warenlieferungen handelt.

Bei Forderungen aus Krediten dürfen neben Verzugszinsen keine Mahngebühren geltend gemacht werden. (BGH NJW 1988/1971)

Butter
2005-07-13, 19:44:11
Ich arbeit beruflich auch mit Inkassounternehmen zusammen, wenn der Kunde alles zahlt, ist es okay. Wenn er die Inkassogebühren nicht zahlt klagen wir.
Denn so ein Inkassounternehmen arbeitet auch nicht umsomst und der Kunde hatte ja genügend Zeit zu bezahlen.

Bandit666
2005-07-13, 19:53:09
Das ist richtig......aber mein Anwalt sagte das man keine Inkassogebühr zahlen muss, da man selbst ja das auftretende Inkassounternehmen nicht beauftragt hat.
Wie sieht es mit Zahlung im Verzug bei Dienstleistungen aus?


mfg

Mumins
2005-07-13, 19:56:06
Meistens muss man nicht zahlen!
Es kommt aber immer auf den speziellen Fall an. Zahlungen immer direkt an den Ursprungsgläubiger tätigen. Meistens vergessen die Inkassobüros eine Vollmacht vorzulegen §174 BGB. Die meisten Gebühren, der Inkassobüros sind im Zweifel nich haltbar. Z.B. 25€ Schreibauslagen für 1 Brief.
Der Gläubiger hat zudem den Schaden so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht § 254 BGB). Wurde z.B. schon ein Anwalt eingeschaltet, danach ein Inkassobüro, kann er nur einmal die Gebühren verlangen.
Hier mal ein Link:
http://193.23.168.59/Diplomarbeiten/FB6/Diplom/t3_4-7.htm#_edn7

Gast
2005-07-13, 19:59:17
Bei vielen Forderungen werden zu hohe Gebühren berechnet oder sogar nicht rechtmässige!

Ich habe das selber schon mehrmals erlebt, da wurden einfach 20-30 € draufgeschlagen, bloß wofür?

Den normalen Beitrag zahlen, wird fast immer ausreichen.
Kein Inkassounternehmen wird wegen ein paar Euro vor Gericht ziehen... und selbst wenn, es lohnt sich für die nicht, weil die Richter sicher darauf aufmerksam machen werden, das die Gebühren zu hoch sind.

Zudem arbeiten Inkassounternehmen oftmals mit Einschüchterungsversuchen, wie z.B. im Fall Midray (es werden JETZT noch Beiträge eingefordert, die im Jahr 1999 entstanden sind), was natürlicher völliger blödsinn ist, da sie längst verjährt sind.

Trotzdem steht in jeden dieser Briefe drin, das sie beim nächsten mal klagen werden... wer glaubt das denn noch?
Selbst nach 5 Briefen ist nichts passiert. ;)