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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : World of Warcraft und das liebe Geld


Pinoccio
2005-07-18, 17:29:13
So, zumndest so ähnlich, der Titel einer Diskussion (http://www.lawblog.de/index.php/archives/2005/07/18/world-of-warcraft-und-die-kosten/#more-2915) im lawblog (lawblog.de) über Kündigungsfristen des auch hier so beliebten MMORPG.
Folge: Mit Abschluss des Abo-Vertrags wäre den Spielern ein Widerrufsrecht einzuräumen gewesen, worauf - zumindest nach unserer Kenntnis - nicht hingewiesen wurde. Ohne Hinweis erlöscht aber selbst mit Inanspruchnahme der Dienstleistung (hier also das Abo) das Widerrufsrecht nicht, sodass es ggf. auch nach Wochen oder Monaten und auch nach der automatischen Verlängerung noch ausgeübt werden könnte.

mfg Sebastian

gruntzmaker
2005-07-22, 12:05:10
Du sprichst hier ein sogennanntres Haustürgeschäft, bzw im Falle von WoW einen elektronischen Fernabsatzvertrag an ( § 312 d, §312 e), im Gesetz heisst es in § 355 II 1 dass eine Widerrufsfrist dann abläuft, wenn der Verbraucher über seine Rechte zum Widderruf aufgeklärt wurde. Meistens errfolgt dass in den Abschnitten, nach der Installation (also die wo man Annehmen kann oder Ablehnen ). Mal darauf achten, denn dann würde die Frist ab dem Zeitpunkt ablaufen, in dem man auf Annehmen geklickt hat, daraufhin erhält man noch für volle zwei Wochen die Möglichkeit zum WIdderuf, welchen man gegenüber Vivendi erklären müsste.

Die Rechtsfolge beihnaltet einen Rücktritt nach §§ 346 ff. , man erhält das gezahlte Geld zurück und muss das Spiel wieder zurückgeben.

Ich hoffe ich konnte ien wenig helfen, überhaupt danke für ein bisschen P-Rechtswiederholung, Fretag nächste Woche muss ich ja ran in die Klausur ;).