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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekiffter sozius bzw beifahrer (schnell)


TomatoJoe
2005-07-20, 15:05:38
hi

wie sieths es aus, was passiert wenn man mit nem bekifften sozius(beifahrer hinten auf nem motorrad) angehalten wird? dürfen die polizisten den sozius überhaupt kontrollieren?


gruß

DrumDub
2005-07-20, 15:10:21
Noch problematischer ist es, wenn solche Untersuchungen bei Beifahrern durchgeführt werden. Beim Fahrer selbst liegt immerhin die Möglichkeit einer Straftat vor (Fahren eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss berauschender Mittel). Bei den Beifahrern ist zunächst einmal nur ggf. von Drogenkonsum auszugehen. Drogenkonsum als solcher ist nicht strafbar, auch wenn meistens (strafbarer) Drogenbesitz voranging.

Ohne Hinzutreten weiterer Umständen hielten wir die Durchführung einer Blutkontrolle bei Beifahrern für rechtswidrig. http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1509876426&ID=295

TomatoJoe
2005-07-20, 15:15:29
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1509876426&ID=295

Ohne Hinzutreten weiterer Umständen hielten wir die Durchführung einer Blutkontrolle bei Beifahrern für rechtswidrig.

dh? es ist verboten den beifahrer zu kontrollieren?

DonVitoCorleone
2005-07-20, 15:16:38
Aber beim Moped wäre ich da vorsichtig !
Ich glaub der Sozius darf auch nicht betrunken sein! Also Grenzen gibts bestimmt!

Super Grobi
2005-07-20, 15:18:03
Hi,
warum schreibst du nicht wodrum es genau geht? Was ist passiert?

Wo ist das prob? Sollen die doch den Beifahrer kontrolieren, und? Wenn er nicht gerade 2 kilo Hasch in der Tasche hat, passiert doch nix.

SG

Gast
2005-07-20, 15:18:16
http://www.jurathek.de/showdocument.php?session=1509876426&ID=295Darf die Polizei nicht einfach im Rahmen von Personenkontrollen jeden offensichtlich bekifften oder berauschten Bürger kontrollieren, egal ob er auf einem Motorrad sitzt oder an der Wand lehnt?

TomatoJoe
2005-07-20, 15:21:01
@super gobi eure aussagen bestimmen nur den heutigen tagesablauf

darph
2005-07-20, 15:22:11
Darf die Polizei nicht einfach im Rahmen von Personenkontrollen jeden offensichtlich bekifften oder berauschten Bürger kontrollieren, egal ob er auf einem Motorrad sitzt oder an der Wand lehnt?
Auf welcher Grundlage? Sich zu berauschen ist nicht verboten.

Super Grobi
2005-07-20, 15:23:07
Darf die Polizei nicht einfach im Rahmen von Personenkontrollen jeden offensichtlich bekifften oder berauschten Bürger kontrollieren, egal ob er auf einem Motorrad sitzt oder an der Wand lehnt?

Was ist den überhaupt mit "kontrolieren" gemeit? Den Personalausweis darf jeder Polizist ohne Grund verlangen! Ich denke wenn jemand sehr eindeutig die Biren zugeraucht hat, dürfen die diesen sogar durchsuchen.

SG

Super Grobi
2005-07-20, 15:25:14
@super gobi eure aussagen bestimmen nur den heutigen tagesablauf

Also willst du jemanden mit dem Feuerstuhl nach hause fahren der zugeknallt ist? Na dann mach es doch, es sein den er ist so dicht das er "dummheiten" machen würde oder sich nicht richtig festhalten kann.

SG

p.s.
oder bist du etwa dicht hihihihihih

Gast
2005-07-20, 15:26:58
Ohne Hinzutreten weiterer Umständen hielten wir die Durchführung einer Blutkontrolle bei Beifahrern für rechtswidrig.

dh? es ist verboten den beifahrer zu kontrollieren?Die Aussage "hielten wir" ist eine subjektive Meinung dieser Menschen und kein Verbot. Ein Richter kann das völlig anders sehen. "Ohne Hinzutreten weiterer Umstände" bedeutet, dass der Verkehr, das Motorad und sein Fahrer durch den bekifften Beifahrer zu keiner Zeit gefährdet war. Ob sich ein berauschter Beifahrer zu jeder Zeit in jeder Situation ebenso auf dem Motorrad halten kann wie ein nüchterner mit klaren Verstand, bezweifle ich jetzt mal einfach.

Monkey
2005-07-20, 15:27:01
Auf welcher Grundlage? Sich zu berauschen ist nicht verboten.


das stimmt, aber der erwerb ist verboten, der besitz ist verboten und der verkauf auch.
wenn er also stoned darum steht, kann es ja sein das er noch was mit sich führt. und vielleicht will er es ja auch verkaufen.

TomatoJoe
2005-07-20, 15:29:56
vielleicht würde ich bei einem kumpel hintendrauf mtifahren, beherschen kann ich mich schon. ich hätte halt angst vor ner anzeige oder so ( hab in letzter zeit genug stress mit den grünen gehabt)

DrumDub
2005-07-20, 15:31:13
Die Aussage "hielten wir" ist eine subjektive Meinung dieser Menschen und kein Verbot. Ein Richter kann das völlig anders sehen. "Ohne Hinzutreten weiterer Umstände" bedeutet, dass der Verkehr, das Motorad und sein Fahrer durch den bekifften Beifahrer zu keiner Zeit gefährdet war. Ob sich ein berauschter Beifahrer zu jeder Zeit in jeder Situation ebenso auf dem Motorrad halten kann wie ein nüchterner mit klaren Verstand, bezweifle ich jetzt mal einfach. jupp. würde ich auch so sehen.

TomatoJoe
2005-07-20, 15:33:43
okay dann lass ichs wohl

Gast
2005-07-20, 15:34:26
Auf welcher Grundlage? Sich zu berauschen ist nicht verboten.Nur eines von vielen Beispielen:

"Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen."

Quelle: § 12 Abs. 6 Niedersächsisches Gefahrenabwehrgesetz

Ähnliche Regelungen gibt es in praktisch allen Bundensländern und auch in Bundesgesetzen, z.B. dem Bundesgrenzschutzgesetz.

DrumDub
2005-07-20, 15:36:32
Den Personalausweis darf jeder Polizist ohne Grund verlangen! nein. es gibt keine ausweispflicht: http://www.ra-karlbrenner.de/personalausweis_daheim_reicht.htm

bzw. es gibt keine ausweispflicht ohne triftigen grund bzw. ein vergehen.

Gast
2005-07-20, 15:37:51
...der besitz ist verboten...Das ist ja der Widersinn an der Sache. Es ist nicht verboten, sich zu berauschen. Aber wie kann man sich berauschen, ohne das Rauschmittel vorher besessen zu haben? Also mache ich mich in jedem Fall strafbar.

DrumDub
2005-07-20, 15:40:43
Das ist ja der Widersinn an der Sache. Es ist nicht verboten, sich zu berauschen. Aber wie kann man sich berauschen, ohne das Rauschmittel vorher besessen zu haben? Also mache ich mich in jedem Fall strafbar. interessiert doch keinen... wenn du nichts bei dir hast.

Gast
2005-07-20, 15:40:53
nein. es gibt keine ausweispflicht: http://www.ra-karlbrenner.de/personalausweis_daheim_reicht.htmDas sind zwei verschieden Dinge. Selbstverständlich gibt es eine Ausweispflicht und selbstverständlich darf die Polizei den Ausweis kontrollieren (sogar ohne Anlass, siehe oben), aber es gibt kein Gesetz, den Ausweis ständig mitzuführen! Auf Verlangen muss man dann halt mit der Polizei nach Hause und den Ausweis dort vorzeigen.

Monkey
2005-07-20, 15:41:50
Das ist ja der Widersinn an der Sache. Es ist nicht verboten, sich zu berauschen. Aber wie kann man sich berauschen, ohne das Rauschmittel vorher besessen zu haben? Also mache ich mich in jedem Fall strafbar.

sagst einfach du bist vorhin an einer horde langhaariger typen vorbei gegangen und da wars voll am qualmen, hast mal in die runde geguckt aber nix gesehn. und danach war dir anders ;)

DrumDub
2005-07-20, 15:43:54
Das sind zwei verschieden Dinge. Selbstverständlich gibt es eine Ausweispflicht und selbstverständlich darf die Polizei den Ausweis kontrollieren (sogar ohne Anlass, siehe oben), aber es gibt kein Gesetz, den Ausweis ständig mitzuführen! Auf Verlangen muss man dann halt mit der Polizei nach Hause und den Ausweis dort vorzeigen. ja, aber auch bei dem gesetzestext, der oben gepostet wurde, steht ja "Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug...". ich denke nicht, dass das gegeben ist, wenn ein polozist aus lust und laune dich zu fuss auf dem gehsteig anhält und dich nach dem ausweis fragt.

Monkey
2005-07-20, 15:50:25
ja, aber auch bei dem gesetzestext, der oben gepostet wurde, steht ja "Die Polizei kann zur Vorsorge für die Verfolgung oder zur Verhütung von Straftaten von erheblicher Bedeutung mit internationalem Bezug...". ich denke nicht, dass das gegeben ist, wenn ein polozist aus lust und laune dich zu fuss auf dem gehsteig anhält und dich nach dem ausweis fragt.


das wird wohl auch nie passieren. es sei denn er hat nen grund dich zu fragen!
und das ist hier mitm moped wohl auch die sache.
wenn ihr angehalten werdet musst du als beifahrer deinen ausweis auch zeigen.
wenn du nicht wegen btm vorbestraft bist und die nicht so stoned bist das es mehr aus auffällig ist wird auch kein polizist auf die idee kommen bei dir ein drogen screening zu machen. trink dir anbei einfach 2 bier und wenn sie euch anhalten sollten sagst du einfach das du 2 bier betrunken hast ( natürlich is das schon minimum ne stunde her) und du total müde bist.

Gast
2005-07-20, 15:51:30
ich denke nicht, dass das gegeben ist, wenn ein polozist aus lust und laune dich zu fuss auf dem gehsteig anhält und dich nach dem ausweis fragt.Doch, ist es. Das entscheidende Wort aus dem Gesetzestext ist nämlich Vorsorge:

"Die Polizei kann zur Vorsorge ... jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen."

Wenn also ein Polizist der Meinung ist, dass er dich vorbeugend kontrollieren muss, dann kann er das selbstverständlich tun.

Monkey
2005-07-20, 15:56:24
Doch, ist es. Das entscheidende Wort aus dem Gesetzestext ist nämlich Vorsorge:

"Die Polizei kann zur Vorsorge ... jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen."

Wenn also ein Polizist der Meinung ist, dass er dich vorbeugend kontrollieren muss, dann kann er das selbstverständlich tun.


ack

aber dafür muss schon ein grund bestehen!!!
auffälliges verhalten, auffälliges aussehen ( vielleicht ähnlichkeit zu einer gesuchten person) usw
"nur so" wird dich kein polizist anhalten, auch wenn er es dürfte

Super Grobi
2005-07-20, 15:59:26
okay dann lass ichs wohl

Son Quark,
wenn dein "Fahrer" normal fährt und du die Taschen nicht voll mit Stoff hast, passiert doch garnichts. FALLS ne Kontrolle wäre würdeste dein Ausweis zeigen und fertig.

Will dich nicht dazu anregen einen zu rauchen, aber ich denke das du das ja sowieso machst, nur jetzt auf die Heimfahrt beim Kumpel verzichtest.

SG

DonVitoCorleone
2005-07-20, 16:00:40
Doch, ist es. Das entscheidende Wort aus dem Gesetzestext ist nämlich Vorsorge:

"Die Polizei kann zur Vorsorge ... jede im öffentlichen Verkehrsraum angetroffene Person kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen."

Wenn also ein Polizist der Meinung ist, dass er dich vorbeugend kontrollieren muss, dann kann er das selbstverständlich tun.


Naja, aber das ist ja dann eigentlich schon wieder Rasterfahndung.
Und diese wurde abgeschafft!
Nur in 'Grenznahen Gebieten' (Glaub so ~120 km) ist das noch erlaubt (und das trifft leider auf mich zu ;D )

Allerdings, kann's warscheinlich jeder Polizist als Verdacht darstellen und das ein Polizist mal so just 4 fun alle Leute auf der Straße kontrolliert bezweifle ich stark...


Zum bekifft mitfahren : Lass es lieber !

1. Könntest DU Stress kriegen
2. Könnte der Fahrer Stress kriegen

Auch wenn du im Auto total stoned mit purpurnen Augen sitzen kannst, muss das nicht auch für's Motorrad gelten !!!

Gast
2005-07-20, 16:07:55
...ein Polizist mal so just 4 fun alle Leute auf der Straße kontrolliert bezweifle ich stark...Doch. Diese Zeiten sind ein für alle Mal vorbei. Wer es genauer wissen will, dem empfehle ich das Buch "Anlassunabhängige Personenkontrollen - Zur Verfassungsmäßigkeit der entsprechenden Ermächtigungsgrundlagen in den Polizeigesetzen der Länder und im Bundesgrenzschutzgesetz" von Tilmann Peters (http://www.verlagdrkovac.de/3-8300-1339-6.htm).

ilPatrino
2005-07-20, 16:17:17
Naja, aber das ist ja dann eigentlich schon wieder Rasterfahndung.
Und diese wurde abgeschafft!

nö. es wurde zwar immer wieder darauf hingewiesen, daß rasterfahndung schwachsinn ist, aber in fact kann, darf und wird sie weiterhin verwendet.

Allerdings, kann's warscheinlich jeder Polizist als Verdacht darstellen und das ein Polizist mal so just 4 fun alle Leute auf der Straße kontrolliert bezweifle ich stark...

hier wurden abends schon öfter personenkontrollen gemacht. dabei wurden dann auch alle, die nicht nach rentner aussahen, kontrolliert. personalausweis, bei einigen auch die taschen nach drogen...

Zum bekifft mitfahren : Lass es lieber !

1. Könntest DU Stress kriegen
2. Könnte der Fahrer Stress kriegen

Auch wenn du im Auto total stoned mit purpurnen Augen sitzen kannst, muss das nicht auch für's Motorrad gelten !!!

jap, mitfahren auf nem zweirad ist schon so nicht so ganz problemlos, aber wenn derjenige hintermann dann auch noch auf drogen ist, wirds extrem gefährlich. so kann man weder seine reaktion noch sein gleichgewicht einschätzen. ich würde mich weigern, einen angetrunkenen oder mit drogen vollgepumpten auf meinem mopped mitzunehmen

Binaermensch
2005-07-20, 16:59:40
Auf welcher Grundlage? Sich zu berauschen ist nicht verboten.Suchtmittelmissbrauch afaik.