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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Maklerprovision bei Wohnungskauf


atlantic
2005-07-20, 21:41:11
Ich hab mal ne etwas schwierigere Frage bzgl. Provision bei Wohnungskauf. Ich hab letztens in der Zeitung gelesen, das ein Makler, der gleichzeitig Hausverwalter einer Wohnanlage ist, keine Provision aus der Verkaufsvermittlung einer Wohnung dieser ihm unterstehenden Anlage verlangen darf. Ich klick mir hier schon den ganzen Nachmittag einen zurecht, finde aber kein "frisches" Urteil diesbezüglich. Weiß vielleicht jemand von euch da was genaueres? Zu der zu klärenden Situation: Oma hat vor 2 Jahren ne kleine Wohnung erst angemietet, und dann nach nem halben Jahr gekauft. Und der Wohnungsverwalter hat damals seine Provision eingefordert. Da ich jetzt in der Zeitung davon gelesen habe, das das unter Umständen nicht rechtens war, Oma aber keine Rechtsschutzversicherung hat, würde ich das gern im Vorfeld abklären, bevor ich für ne Beratung beim Rechtsanwalt einen Haufen Geld lasse.

Na ja, ist nicht gerade nen Thema für ein HW Forum, aber vielleicht ist ja einer von euch besser im Suchen als ich :redface:

hier noch ein Zitat, das ich gefunden habe:

...Maklerprovision: Streitfall Wohnungseigentumsverwalter
Höchstens zwei Monatsmieten Provision plus Mehrwertsteuer darf ein Makler für die erfolgreiche Wohnungsvermittlung verlangen. So bestimmt es das Wohnungsvermittlungsgesetz.

Allerdings enthält das Gesetz Ausnahmen: So darf zum Beispiel der Makler oder der Wohnungsvermittler dann keine Provision verlangen, wenn er gleichzeitig Mieter, Vermieter bzw. Eigentümer der Wohnung ist oder aber Verwalter der Vermieterwohnung.

In der Rechtsprechung umstritten ist die Frage, ob für die Vermittlung einer Eigentumswohnung der Verwalter der Wohnanlage Anspruch auf Provision hat oder nicht. Einige Gerichte bejahen den Provisionsanspruch, solange der Verwalter der Eigentumswohnanlage nicht auch noch zusätzlich für den einzelnen Wohnungseigentümer dessen Wohnung verwaltet, die er dann vermittelt (LG Osnabrück 12 S 232/97; LG Köln 26 S 291/95; LG Stade 2 S 8/96).

Immer häufiger urteilen die Gerichte aber anders und machen keinen Unterschied mehr zwischen dem Verwalter der gemeinschaftlichen Eigentumsanlage und dem Verwalter einer einzelnen Wohnung.

Danach hat der Verwalter der Wohnungseigentumsanlage grundsätzlich keinen Anspruch auf Provision, wenn er eine Wohnung in dieser Anlage vermittelt (LG Ravensburg 1 S 51/97; LG Bautzen 1 S 25/98; LG Lüneburg 1 S 200/96; LG München I 31 S 24382/94 und LG Bonn 8 S 122/95).

Nach Ansicht des Deutschen Mieterbundes ist dies auch richtig. Nach dem gesetzlichen Leitbild ist der Makler der unabhängige Vermittler von Verträgen. Da aber auch der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage die Interessen der Vermieter und Wohnungseigentümer wahrnimmt, fehlt ihm die neutrale Stellung, die ein Makler haben muß.
Geld zurück, wenn Makler gleichzeitig Verwalter ist
...

aus Mietrechtforum (http://www.mietrecht-forum.com/vtopic,482,previous.html)

scheint sich hier aber nur auf die Vermietung zu beziehen, nicht auf den Kauf. Dafür suche ich jetzt noch entsprechende Hinweise.