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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sorry, aber Höchststrafe im PoWi-Forum nicht anwendbar?


Kenny1702
2005-07-20, 22:47:36
Deswegen haben wir beschlossen, dass im Politik-Forum eine gleiche Art der Vorgehensweise eingeführt wird, die sich auch schon im Marktplatzforum bewährt hat. Das bedeutet, das hier unwillige Diskussionsteilnehmer auf folgende Art und Weise bestraft werden:

1. Vergehen: Die Person wird ermahnt, sein Verhalten zu bessern.
2. Vergehen: Die Person bekommt PoWi-Sperre für 3 Tage.
3. Vergehen: Die Person bekommt PoWi-Sperre für 1 Woche.
4. Vergehen: Die Person bekommt PoWi-Sperre für 1 Monat.
5. Vergehen: Die Person bekommt PoWi-Sperre für 6 Monate.

Wenn jemand 4 Wochen nach seinem Vergehen kein weiteres begeht, so rutscht er einen Schritt innerhalb der Staffelung zurück, ähnlich wie der Verfall eines Punktes im Strafpunktesystem des Forums.

Wenn nun jemand sein 4. Vergehen verübt, dann wird er für 1 Monat aus dem PoWi-Forum verbannt. In dieser Zeit (mind. 4Wochen) kann er doch nicht dort posten. Folglich stehen bei demjenigen nach Ablauf der Sperre 3 Vergehen zu Buche (man rutscht nach 4 Wochen ja eine Stufe abwärts). Bei erneutem Vergehen wiederholt sich das Spielchen.

Sorry für diesen Gedankengang, der hoffentlich nie eintritt:).

Blaze
2005-07-20, 23:46:07
Und was ist wenns doppelte Bestrafung wegen extremen Vergehen gibt? Hatten wir auch alles schon ;)

patermatrix
2005-07-21, 00:25:59
Es gibt doch auch dauerhafte PoWi-Bans, nicht? :confused:
*an nuevo denk*

Raff
2005-07-21, 01:25:06
Nein, der ist so gut wie abgesessen.

MfG,
Raff

No.3
2005-07-21, 12:29:35
Wenn nun jemand sein 4. Vergehen verübt, dann wird er für 1 Monat aus dem PoWi-Forum verbannt. In dieser Zeit (mind. 4Wochen) kann er doch nicht dort posten. Folglich stehen bei demjenigen nach Ablauf der Sperre 3 Vergehen zu Buche (man rutscht nach 4 Wochen ja eine Stufe abwärts). Bei erneutem Vergehen wiederholt sich das Spielchen.

Sorry für diesen Gedankengang, der hoffentlich nie eintritt:).

uhm?

ich hatte das so verstanden, dass nach Ablauf der Sperre und vier weiteren Woche zum ersten Mal zurückgestuft wird !? :confused:

Rainer

Mellops
2005-07-21, 12:41:20
Nö, es steht doch da "4 Wochen nach dem Vergehen", das ist eigentlich eindeutig.

Einfach Vergehen durch Sperre ersetzen (in der Regel), dann passt es wieder.

Madkiller
2005-07-21, 13:37:09
Nö, es steht doch da "4 Wochen nach dem Vergehen", das ist eigentlich eindeutig.

Einfach Vergehen durch Sperre ersetzen (in der Regel), dann passt es wieder.
Stimmt, sollte man dahingehend ändern. :)