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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Frage an die Juristen unter euch...


Inquisitor
2005-07-21, 21:00:48
Servus,

Ich bräuchte mal nen schnellen Tip bzgl. eines Vertrages bzw. dessen Kündigung.
Der Vertrag wurde am 03.03.2005 von beiden Parteien unterzeichnet und enthält folgende Klausel:

"Der Vertrag berginnt am 01.03.2005 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Es wird eine Kündigungssperrfrist von 6 Monaten vereinbart.
Danach kann mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung an."

Meine Frage lautet nun, zu welchm Datum kann ich frühestmöglich kündigen und bis zu welchem Datum muss diese Kündigung bei meinem Vertragspartner eingegangen sein??? Bitte dringend um Hilfe!!!
Das wäre echt super, wenn mich jemand von euch da aufklären könnte!!! :)

BIC
2005-07-21, 21:02:56
Du kannst zum 01.09.05 kündigen.

Inquisitor
2005-07-21, 21:05:02
Wie sicher? Im Vertrag steht ja zum Monatsende??? Zu welchem???
Ich hab versucht zum 31.08. zu Kündigen und der Vertragspartner will das nicht akzeptieren... Der September müsse gezahlt werden.

Gast
2005-07-21, 21:09:20
Wenn du dir nicht sicher bist, wann der Vertrag ausläuft, dann kannst du auch einfach reinschreiben, das du "zum nächst möglichen Zeitpunkt" kündigen willst...

Sowas schreibt man normalerweise immer dabei, falls das angegebene Datum nicht akzeptiert wird.

crusader4
2005-07-21, 21:20:03
Laut diesem Vertrag und meiner Meinung kannst du zum 31.08.2005 kündigen. Wenn du das noch diesen Monat (Juli) tust, ist die einmonatige Kündigungsfrist gewahrt.

Edit: Käse! Da die Mindestlaufzeit 6 Monate beträgt (also bis zum 01.09.2005) kannst du frühestens zum 30.09.2005 kündigen (und mußt das bis zum 31.08.2005 tun).

Grüße, Crusader

P.S.: Bin KEIN Jurist! Keine Gewähr!

Inquisitor
2005-07-21, 22:18:13
Edit: Käse! Da die Mindestlaufzeit 6 Monate beträgt (also bis zum 01.09.2005) kannst du frühestens zum 30.09.2005 kündigen (und mußt das bis zum 31.08.2005 tun).


hmm... klingst schon plausiebel, aber könnte man nicht auch argumentieren, dass wenn der Vertrag 6 Monate läuft, er dann bis zum 31.08. läuft? Ich meine, wenn etwas zum beispiel eine Woche lang läuft, läufts ja auch von Montag bis Sonntag zum Beispiel und nicht von Montag bis Montag... hmm... irgendwie verzwickt...

crusader4
2005-07-21, 22:29:40
hmm... klingst schon plausiebel, aber könnte man nicht auch argumentieren, dass wenn der Vertrag 6 Monate läuft, er dann bis zum 31.08. läuft? Ich meine, wenn etwas zum beispiel eine Woche lang läuft, läufts ja auch von Montag bis Sonntag zum Beispiel und nicht von Montag bis Montag... hmm... irgendwie verzwickt...Hmm, schwierig.

Noch ein anderer Gedankengang: Es heißt Kündigungssperre. Wenn man böse wäre, könnte man auch sagen, du darfst erst nach dem 01.09.2005 (01.03.2005+6 Monate) kündigen. Dann wäre erst zum 31.10.2005 das Ende des Vertrags möglich.

Aber an der Stelle muß ich echt passen.

Vielleicht solltest du es hier mal versuchen:
http://forum.jurathek.de/
http://www.jurathek.de/

Grüße, Crusader

Blackland
2005-07-21, 22:36:56
Nein, der Monat 3 zählt ja bereits mit ;)

3(1) + 5 = 8

D.h. es kann ab 01.09. zum 01.10. gekündigt werden.

Inquisitor
2005-07-21, 22:52:52
Jetzt bin ich vollends verwirrt, danke trotzdem :| :D

crusader4
2005-07-21, 22:57:16
Nein, der Monat 3 zählt ja bereits mit ;)

3(1) + 5 = 8

D.h. es kann ab 01.09. zum 01.10. gekündigt werden.Zum 01.10. kann doch aber nicht stimmen, wenn die Kündigung laut Vertrag zum Ende des Monats erfolgt UND gleichzeitig eine Kündigungsfrist von 1 Monat besteht.

Dann gilt meiner Meinung nach: Kündigung muß bis zum Ende von Monat x-1 eingereicht werden, wenn der Vertrag zum Ende von Monat x auslaufen soll.

Grüße, Crusader

Kurgan
2005-07-21, 23:41:10
ihr lest nicht so oft verträge, stimmts? ;)

"Der Vertrag berginnt am 01.03.2005 und läuft auf unbestimmte Zeit.

heisst: obwohl erst am 03.03. unterschrieben gilt der vertrag ab dem 01.03.05 und ist unbefristet.

Es wird eine Kündigungssperrfrist von 6 Monaten vereinbart.

wie richtig erkannt: 6 monate mindestlaufzeit (frühestes kündigungsdatum damit der 30.08.05), keine kündigung möglich

Danach kann mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden.

am 31.07.05 kannst du also zum 30.08.05 kündigen ...

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Für Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es auf den Eingang der Kündigungserklärung an."

... und zwar schriftlich, wobei der eingang der kündigung beim vertragspartner zählt und nicht der poststempel auf dem umschlag oder sonstwas. je nach vertrag empfiehlt sich entweder persönlich vorbeibringen und auf kopie den empfang bestätigen lassen (hab ich immer mit mitverträgen gemacht) oder aber einschreiben mit rückschein.
bei einem fitnessstudio-vertrag für 40€/monat ist das natürlich overkill, kündigung schreiben, in umschlag stecken und am 30.07. bei denen in den briefkasten werfen.

ihr verhakt euch offenbar bei der kündigungsperrfrsit. dies bewirkt aber nicht das man erst nach ablauf der 6 monate kündigen kann, sondern das eine kündigung nicht vor ablauf der 6 monate wirksam wird. er hätte schon am 05.03. kündigen können ... zum 30.08 ;)

Inquisitor
2005-07-21, 23:52:42
Wie sicher bist Du Dir denn da? Weisst das genau? Weil wie gesagt, beharrt mein Vertragspartner darauf, dass ich erst zum 30.09. kündigen könne und somit den September noch zahlen müsse. Das wäre wirklich super, wenn ich das sparen könnte...

Kurgan
2005-07-22, 00:08:45
Wie sicher bist Du Dir denn da? Weisst das genau? Weil wie gesagt, beharrt mein Vertragspartner darauf, dass ich erst zum 30.09. kündigen könne und somit den September noch zahlen müsse. Und hierbei geht es eher um knapp 300€ monatsbeitrag... Das wäre wirklich super, wenn ich das sparen könnte...
da bin ich ziemlich sicher .. 95% sag ich mal. ich frag morgen früh aber mal meine hausjuristin, da könnte ich die wahrscheinlich die restlichen 5% nachliefern.

das wort "kündigungssperrfrist" ist mir allerdings nicht geläufig, ich würde das schlicht als mindestlaufzeit interpretieren. .. mom, ich such mal ...
hm .. findet sich nur in zusammenhang mit mietwohnung die den eigentümer wechselt: http://www.mieterbund.de/verlag/br_privatisierung.html
wenn es um eine wohnung geht: mietrecht ist ne heikle sache, da solltest auf jedenfall mal 50€ in einen anwalt investieren.

verrat doch mal worum es geht. wenn es keine wohnung ist könnte der passus sogar unwirksam sein, da unüblich und für laien nicht verständlich.

edit: so wie das unter dem link steht (nicht nur da) würde ich den begriff so werten, das du wirklich in den ersten 6 monaten nicht kündigen darfst. der erste mögliche kündigungstag wäre damit aber der 01.09. und wegen der kündigungsfrist wäre dann die kündigung erst zum 30.10. wirksam ...

noch ein edit:
http://www.sparda-a.de/pdf/fernabsatz_spardadynamic.pdf
hier würde ich das eindeutig als mindestvertragslaufzeit interpretieren.

Inquisitor
2005-07-22, 00:21:28
ohje ohje... das ist ja wirklich verwirrend... Ich schreib dir jetzt mal ne pn kurgan...

Inquisitor
2005-07-22, 10:11:19
Das hört sich ja schomal gut an :)
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=20453

thanks to crusader4

Kurgan
2005-07-22, 11:11:47
Das hört sich ja schomal gut an :)
http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=20453

thanks to crusader4
in der tat, entspricht in etwa dem was mir meine freundin gerade telefonisch mitgeteilt hat. man könnte auch sagen "kündigungssperrfrist" ist juristenlatein für "mindestvertragslaufzeit". der erste mögliche termin zu dem eine kündigung wirksam werden kann ist der tag an dem diese frist abläuft, in deinem fall also der 31.08.05 (natürlich unter einhaltung der kündigungsfrist).

Inquisitor
2005-07-22, 11:38:45
Super vielen Dank!!! Dann geht heute das Einschreiben raus!!! owned!!! (das erste mal, dass ich dieses fürchterliche kiddywort benutze) ;D

Gast
2005-07-22, 11:43:35
...der erste mögliche termin zu dem eine kündigung wirksam werden kann ist der tag an dem diese frist abläuft, in deinem fall also der 31.08.05...Müsste das nicht
...der erste mögliche termin zu dem eine kündigung wirksam werden kann ist der tag nach dem diese frist abläuft, in deinem fall also der 01.09.05...
heissen?

Es wird eine Kündigungssperrfrist von 6 Monaten vereinbart. Danach kann mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden.

Inquisitor
2005-07-22, 11:52:25
Jetzt verunsicher mich nicht schon wieder!!! :frown: Der Anwalt im Juraforum hat auch gesagt, der letzte Tag an dem die Frist abläuft ist möglicher Kündigungstermin :| ;(

Kurgan
2005-07-22, 12:07:48
Müsste das nicht
...der erste mögliche termin zu dem eine kündigung wirksam werden kann ist der tag nach dem diese frist abläuft, in deinem fall also der 01.09.05...
heissen?

Es wird eine Kündigungssperrfrist von 6 Monaten vereinbart. Danach kann mit einer Kündigungsfrist von einem Kalendermonat zum Monatsende gekündigt werden.
jain ;)
gekündigt werden kann jederzeit, wirksam ist diese jedoch nur unter der vorraussetzung, das
1. die kündigungsfrist eingehalten wird
2. der zeitpunkt nicht innerhalb der mindestlaufzeit liegt.

wenn er zum 31.08. kündigt und das schreiben vor dem 31.07. ankommt sind imho beide punkte erfüllt. ein kündigung zum 31.08. bedeutet halt das um 23:39:59 die mindestlaufzeit UND der vertrag an sich gleichzeitig enden.

Blackland
2005-07-22, 15:05:44
jain ;)
gekündigt werden kann jederzeit, wirksam ist diese jedoch nur unter der vorraussetzung, das
1. die kündigungsfrist eingehalten wird
2. der zeitpunkt nicht innerhalb der mindestlaufzeit liegt.

wenn er zum 31.08. kündigt und das schreiben vor dem 31.07. ankommt sind imho beide punkte erfüllt. ein kündigung zum 31.08. bedeutet halt das um 23:39:59 die mindestlaufzeit UND der vertrag an sich gleichzeitig enden.
Die Tatsache stimmt natürlich, die Zeit ist falsch. Da er nach der Sperrfrist, also ab 01.09.2005 0:00 Uhr nicht mehr gebunden ist, ist der Monat 9 der erste freie Monat.

Er kann Kündigen wann er will, die Wirksamkeit ist natürlich Kündigungsdatum + 1 Monat (im letzten Monat der Sperrfrist). Da eine Kündigungssperrfrist vereinbart wurde, kann der erste mögliche Kündigungstermin nur das erste Monatsende NACH der Sperrfrist sein = 30.09.2005. Die Monate 3-8 sind exakt die 6 Monate, an die er vertraglich gebunden ist. Monat 9 ist nicht mehr gesperrt, somit zum Monatsende kündbar. Das heißt, die Kündigung muss SPÄTESTENS am 29.08.2005 beim Vertragspartner sein.

So jetzt passt es aber hoffentlich ;)

Kurgan
2005-07-22, 15:08:22
Die Tatsache stimmt natürlich, die Zeit ist falsch. Da er nach der Sperrfrist, also ab 01.09.2005 0:00 Uhr nicht mehr gebunden ist, ist der Monat 9 der erste freie Monat.

Er kann Kündigen wann er will, die Wirksamkeit ist natürlich Kündigungsdatum + 1 Monat (im letzten Monat der Sperrfrist). Da eine Kündigungssperrfrist vereinbart wurde, kann der erste mögliche Kündigungstermin nur das erste Monatsende NACH der Sperrfrist sein = 30.09.2005. Die Monate 3-8 sind exakt die 6 Monate, an die er vertraglich gebunden ist. Monat 9 ist nicht mehr gesperrt, somit zum Monatsende kündbar. Das heißt, die Kündigung muss SPÄTESTENS am 29.08.2005 beim Vertragspartner sein.

So jetzt passt es aber hoffentlich ;)

was spricht denn dagegen, das das ende der sperrzeit mit dem ende des vertrages zusammentrifft?

Gast
2005-07-22, 15:34:26
man könnte auch sagen "kündigungssperrfrist" ist juristenlatein für "mindestvertragslaufzeit".Das glaube ich eben nicht!

Zumindest im Mietrecht bedeutet Kündigungssperrfrist, dass man erst nach dieser Frist die Kündigung aussprechen darf. Mindestvertragslaufzeit heisst aber, dass der Vertrag mindestens eine bestimmte Zeit zu laufen hat, den man aber zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen kann.

Inquisitor
2005-07-22, 18:16:26
*wuaäähhhhhhhh* :crazy: :ucrazy3: :ucatch: :ulol5: :uhammer2: ;( ;( ;(

Kann mir jemand sagen, was nun definitiv der Fall ist??? Da wird man ja blöd im Kopf... Ist das so uneindeutig??? *heul*

crusader4
2005-07-22, 19:12:31
*wuaäähhhhhhhh* :crazy: :ucrazy3: :ucatch: :ulol5: :uhammer2: ;( ;( ;(

Kann mir jemand sagen, was nun definitiv der Fall ist??? Da wird man ja blöd im Kopf... Ist das so uneindeutig??? *heul*Nun, das ist Juristerei. Wenn es jeder verstehen würde, könnte man mit sowas ja kein Geld verdienen. :udevil:

Sry4Spam!

Kurgan
2005-07-22, 19:16:14
*wuaäähhhhhhhh* :crazy: :ucrazy3: :ucatch: :ulol5: :uhammer2: ;( ;( ;(

Kann mir jemand sagen, was nun definitiv der Fall ist??? Da wird man ja blöd im Kopf... Ist das so uneindeutig??? *heul*
also der termin den dir dein vertragspartner genannt hat (kündigen zum 30.09. möglich) ist der einzige den ich inzwischen kategorisch ausschliessen würde.
entweder ist ein kündigen WÄHREND der sperrfrist zu einem späteren termin nicht möglich (dann währe der frühestmögliche termin um den schrieb abzuschicken der 01.09. mit kündigung zum ende 10/05) oder aber eben zum 31.08. kündigen zum ende der sperrzeit.

wenn meine freundin zu hause ist werd ich nochmal richtig quetschen ....