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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Arbeitslosengeld 1


ErIch0815
2005-07-24, 21:34:25
Hallo,

ich wurde von der Lehrfirma befristet für drei Monate übernommen. Was passiert, wenn der Vertrag nicht verlängert oder in ein festes Beschäftigungsverhältnis gewandelt wird?

Welche Gehaltshöhe ist dann die Bemessungsgrundlage für ALG 1?
Das von der Ausbildung oder des befristeten Beschäftigungsverhältnis?

THX

wetterwax
2005-07-24, 21:57:31
Normalerweise der Durchschnitt der letzten 12 Monate.

sun-man
2005-07-24, 22:15:34
Normalerweise der Durchschnitt der letzten 12 Monate.

So wenig? Als ich mal auf dem Amt saß, da ich fast Arbeitslos geworden war, wollten die das Einkommen der letzten 7 Jahre haben :D

wetterwax
2005-07-24, 22:47:12
Die wollen wissen, was du in den letzten 7 Jahren gemacht hast.
Der Durchschnitt des Einkommens der letzten 12 Monate dient aber zur Berechnungsgrundlage.
Man kann beantragen, dass es auf 24 Monate erweitert wird, wenn das Sinn macht, weil man zum Schluss weniger verdient hat.

Heimatsuchender
2005-07-24, 23:49:17
@Threadstarter:

Für die Berechnung wird das Einkommen der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Aber ein Tip: Wenn du erst mal nur drei Monate befristet übernommen worden bist, melde dich jetzt schon vorsoglich arbeitslos ab dem vierten Monat. Sonst werden die komisch auf dem Amt.

tobife

ErIch0815
2005-07-25, 19:58:47
danke für die Tipps.

Ok, damit haben wir die Bemessungsgrundlagen, wenn ich es richtig behalten habe, beträgt das ALG 1 sechzig % diese letzten 12Monatigen Durchschnittsgehalts oder?