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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ummelden nach 5 Monaten?


pajofego
2005-07-26, 20:56:17
Hallo Leute,

ich arbeite seit 5 Monaten in Stuttgart, bin aber noch in Frankfurt angemeldet. Jetzt habe ich von einem Kollegen gehört, dass man nach 1 Woche sich in der entsprechenden Stadt anmelden muss. Dummerweise habe ich das nicht gewußt, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, wenn ich jetzt zum Meldeamt in Stuttgart gehe und die sehen, dass ich eigentlich schon seit 5 Monaten hier lebe?

Danke,

Gruß

pajofego

nemesiz
2005-07-26, 21:02:48
schwachsinn....

allerdings weiss ich nicht mehr genau..nach 3 oder 6 monaten muss man.

diese zeit gilt als besuch

ilPatrino
2005-07-26, 21:12:36
Hallo Leute,

ich arbeite seit 5 Monaten in Stuttgart, bin aber noch in Frankfurt angemeldet. Jetzt habe ich von einem Kollegen gehört, dass man nach 1 Woche sich in der entsprechenden Stadt anmelden muss. Dummerweise habe ich das nicht gewußt, muss ich jetzt mit Konsequenzen rechnen, wenn ich jetzt zum Meldeamt in Stuttgart gehe und die sehen, dass ich eigentlich schon seit 5 Monaten hier lebe?

Danke,

Gruß

pajofego

woher wollen die das sehen? sag einfach - wenn du irgendwann mal zeit dafür hast - du bist grade eingezogen und gut.

Gast
2005-07-26, 21:46:33
Die wollen den Mietvertrag sehen und nach 5 Monaten musst Du ein ordnungsgelt zahlen, was je nach Bundesland unterschiedlichist, rechne mal mit 20 bis 100 €.

Gast
2005-07-26, 21:47:19
schwachsinn....

allerdings weiss ich nicht mehr genau..nach 3 oder 6 monaten muss man.

diese zeit gilt als besuch
Sobald Du einen Mietvertrag hast, ist das kein Besuch mehr und den Mietvertrag musst Du beim anmelden vorzeigen.

nemesiz
2005-07-26, 21:56:32
ahh überlesen

pajofego
2005-07-26, 22:46:34
Die wollen den Mietvertrag sehen und nach 5 Monaten musst Du ein ordnungsgelt zahlen, was je nach Bundesland unterschiedlichist, rechne mal mit 20 bis 100 €.

Toll! Wo erfahre ich das jetzt genau! Wäre schon wichtig evt. komme ich noch bis Montag unter 5 Monaten! :eek:

pt3
2005-07-26, 23:16:39
Ich hatte mich auch erst nach 6Monaten oder so umgemeldet. Wenn du denen das Datum vom Mietvertrag nicht gerade unter die Nase reibst, meckern die auch nicht. Du musst allerdings bei Einzugstermin den 20.07 oder so angeben. Kann dir ja keiner nachweisen, seit wann du da wohnst.
Sprich du hast zwar die Wohnung schon seit 5 Monaten, aber wohnst erst seit einer Woche dort.

ilPatrino
2005-07-27, 01:54:03
Die wollen den Mietvertrag sehen und nach 5 Monaten musst Du ein ordnungsgelt zahlen, was je nach Bundesland unterschiedlichist, rechne mal mit 20 bis 100 €.
:eek: die stadt will meinen mietvertrag sehen? denen würde ich was husten, das geht die gar nix an. ich gebe eine wohnung an, und das haben die gefälligst zu akzeptieren. lief zumindest bisher immer so.

wenns dazu irgendeine rechtsgrundlage gibt, würde ich die gerne mal näher in augenschein nehmen. um so eine stadt würde ich einen großen bogen machen...

is ja krass...

thomasius
2005-07-27, 07:54:22
also ich würde auch einfach mal hingehen, sagen: ich bin vor 1,5 wochen am WE hier hergezogen und fertig.

@mietvertrag, ich habe mich mittlerweile in meinem studentenleben so, 4 mal (5könnte auch sein) umgemeldet (u.a. mit 1 jahr verspätung) und die wollten nie einen mietvertrag sehen.

new_vision
2005-07-27, 08:14:43
Seit dem 1.7. ist man auch rechtlich nicht mehr verpflichtet einen Mietnachweis in Form eines Mietvertrages zu präsentieren. Vorher war das so, wenn es einige Behörden nicht gefordert haben dann hatten die Personen, denen das widerfahren ist, einfach Glück.

In der Tat ist es jedoch so, das du laut Meldegesetz verpflichtet bist, eine dauerhafte Änderung deines Erstwohnsitzes innerhalb einer Woche nach Umzug zu melden.

Aber - Geh einfach hin, sag du bist am WE 23./24.7. eingezogen und gut ist. Wegen der paar Tage dreht dir niemand ´nen Strick drauß.

Achja, und freu dich schonmal auf GEZ Besuch in den nächsten vier Wochen. ;)


nv

Stormtrooper
2005-07-27, 08:20:29
Die Frist beträgt 3 Monate.
Dies kann dir normal jeder Soldat bestätigen, der länger als 3 Monate auf Lehrgang ist.

new_vision
2005-07-27, 08:27:46
Die Frist beträgt 3 Monate.
Dies kann dir normal jeder Soldat bestätigen, der länger als 3 Monate auf Lehrgang ist.

Du verlegst bei einem Lehrgang deinen permanenten Wohnsitz ja nicht. Du bist ja noch irgendwo zu hause gemeldet!

Sobald du deinen Erstwohnsitz verlegst mußt du dich innerhalb einer Woche ummelden lt. Gesetzgeber. Zur Illustration:

http://www.datenschutz.hessen.de/Gesetzestexte/_virdat/HMG.htm#%A7%2013


nv

Schroeder
2005-07-27, 08:44:53
Selbst wenn du den Mietvertrag vorzeigen musst (was ich im Februar diesen Jahres übrigens nicht musste), sollte das Datum noch gar nichts sagen. Du kannst die Wohnung ja erst ewig lang renoviert haben. Oder du hast sie schon "damals" gemietet weil sie sehr begehrt war und sie dir aber so gut gefallen hat. Da gibts doch nun mehrere mögliche Gründe.

Will67
2005-07-27, 11:43:18
Und selbst wenn alle Ausreden nichts mehr reissen. Ich durfte für meine 4 Jahre "unangemeldetes Wohnen" am Studienort mal 30 Mark an die Stadt Frankfurt zahlen.

Ordnungswidrigkeit, alles halb so wild. (Allerdings war da noch Kanther Innenminister, man finanzierte noch illegal Parteien und nicht den Terrorismus. Gute alte, einfache Zeit.)

RaumKraehe
2005-07-27, 18:18:25
Die wollen den Mietvertrag sehen und nach 5 Monaten musst Du ein ordnungsgelt zahlen, was je nach Bundesland unterschiedlichist, rechne mal mit 20 bis 100 €.

Nein. Das Teil sich auf in eine Verwarnung oder Geld wegen einer Ordnungswiedrigkeit. Die Verwarnung kostet dann 20 und muss dirket vor Ort bezahlt werden. Wenn man die Verwarnung ablehnt dann wird es zu einem Ordnungsgeld kommen und daß kann, glaub ich, bis zu einer Höhe von 200,- € gehen. :)

pajofego
2005-07-27, 22:18:03
Seit dem 1.7. ist man auch rechtlich nicht mehr verpflichtet einen Mietnachweis in Form eines Mietvertrages zu präsentieren. Vorher war das so, wenn es einige Behörden nicht gefordert haben dann hatten die Personen, denen das widerfahren ist, einfach Glück.

In der Tat ist es jedoch so, das du laut Meldegesetz verpflichtet bist, eine dauerhafte Änderung deines Erstwohnsitzes innerhalb einer Woche nach Umzug zu melden.

Aber - Geh einfach hin, sag du bist am WE 23./24.7. eingezogen und gut ist. Wegen der paar Tage dreht dir niemand ´nen Strick drauß.

Achja, und freu dich schonmal auf GEZ Besuch in den nächsten vier Wochen. ;)


nv


Genau eben aus diesem Grund habe ich auch nicht Lust mich umzumelden. Kann man nicht in dieser Sache Widerspruch einlegen? D.h. habe ich nicht das Recht denen die weitergabe meiner Adresse an die GEZ zu verweigern?

Weiß jemand noch eine gute Ausrede dafür, dass ich hier nur als 2. Wohnsitz angemeldet haben möchte

Danke!

Gruß

pajofego

Gast
2005-07-27, 22:20:57
Weiß jemand noch eine gute Ausrede dafür, dass ich hier nur als 2. Wohnsitz angemeldet haben möchteUnd was hat das mit der GEZ zu tun? Diese Gebühren musst du auch am Nebenwohnsitz zahlen.

pajofego
2005-07-27, 22:26:06
Und was hat das mit der GEZ zu tun? Diese Gebühren musst du auch am Nebenwohnsitz zahlen.

Nee, da bin ich bei meinen Eltern angemeldet und da zahlt mein Vater schon GEZ

alpha-centauri
2005-07-27, 22:44:24
nach 3 tagen solltest du dich ummelden.

auto hast du 3 monate zeit, sonst kann bei ner kfz kontrolle die polizei fordern, das auto umzumelden.

es gibt das geruecht, dass es dann "teuer" werden koennte.

problematisch ist bei der sache eher die kfz versicherung: wenn du zb. ein halbes jahr lang in ner guenstigeren region bist, kann die nach nachforderung/nachzahlug veflangen.

NORDIC
2005-07-27, 23:22:46
Mietvertrag musste ich noch nie vorzeigen... einfach sagen das man zur Untermiete wohnt das lässt man sich unterschreiben und gut is! ;)

ilPatrino
2005-07-28, 00:04:42
nach 3 tagen solltest du dich ummelden.

auto hast du 3 monate zeit, sonst kann bei ner kfz kontrolle die polizei fordern, das auto umzumelden.

es gibt das geruecht, dass es dann "teuer" werden koennte.

problematisch ist bei der sache eher die kfz versicherung: wenn du zb. ein halbes jahr lang in ner guenstigeren region bist, kann die nach nachforderung/nachzahlug veflangen.

solange die beiden, also adresse im kfz-schein und adresse im ausweis, übereinstimmen gibts gar kein problem, egal ob du dort noch wohnst oder nicht. und solange du deine kfz-steuer ordnungsgemäß bezahlst, fragt auch keiner nach. wenn nicht, kannst du immer noch behaupten, dein auto am nebenwohnsitz angemeldet zu haben - nachprüfen wird das normalerweise keiner...

Gast
2005-07-28, 00:32:48
Genau eben aus diesem Grund habe ich auch nicht Lust mich umzumelden. Kann man nicht in dieser Sache Widerspruch einlegen? D.h. habe ich nicht das Recht denen die weitergabe meiner Adresse an die GEZ zu verweigern?Du kannst eine begründete Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG gegen das Meldegesetz des betreffenden Bundeslandes einlegen, und darin erklären wieso die Weitergabe der Daten gegen die Verfassung verstößt. Bis dahin bleibt das Meldegesetz in Kraft, das die Meldebehörden verpflichtet Einwohnerdaten an die GEZ weiterzugeben.
Alternativ könntest du auch eine Partei wählen, die die Vorschrift aus dem Meldegesetz rausstreicht.
Weiß jemand noch eine gute Ausrede dafür, dass ich hier nur als 2. Wohnsitz angemeldet haben möchteDu hast grundsätzlich einen Erst- und beliebig viele Zeitwohnsitze. Erstwohnsitz ist in der Regel der Wohnsitz, an dem du dich am meisten aufhälst. Da nur die Kommune wo du deinen Erstwohnsitz hast Geld vom Bund für dich bekommt, drängen die Sachbearbeiter in der neuen Stadt natürlich darauf, daß du deinen Erstwohnsitz anmeldest. Eine schlüssige Begründung, wieso du dich an mehr Tagen im Jahr am alten Wohnsitz und nicht im neuen Ort aufhälst, reicht aber für die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes.

GEZ-Gebühren werden übrigens pro Wohnsitz und nicht pro Person fällig! Für jeden Wohnsitz an dem mindestens ein Radio oder Fernseh betrieben wird werden einzeln Gebühren fällig.

alpha-centauri
2005-07-28, 18:39:45
[QUOTE=ilPatrino]solange die beiden, also adresse im kfz-schein und adresse im ausweis, übereinstimmen gibts gar kein problem, egal ob du dort noch wohnst oder nicht.

stimmt. denn den unterschied sehen sie bei ner kfz kontrolle nicht.

ich hab meinen perso aber nach 2 tagen schon umgemeldet. mein auto erst so nach.. gruebel? nem halben jahr? da kam naemlich ne aenderung und zum jahreswechsel wurde mein neuer wohnort guenstiger, als der alte.
vorher wars umgekehrt.

und solange du deine kfz-steuer ordnungsgemäß bezahlst,

das kann ein problem werden, wenn da die adressen nicht uebereinstimmen, sich kontodaten durch nen orts und bankwechsel aendern und sie dich nicht anschreiben koennen.

deswegen sowieso: wechselt der hauptwohnsitz, einfach alles komplett aendern:

adresse, perso, post,bank,kfz,versciherung, usw...