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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was hat Microsoft für ein Problem??


Ash-Zayr
2005-07-29, 10:03:36
Hallo

Ich besitze eine Original MS Office 97 Professional CD mit CD-Key Label.

Ich verkaufe diese CD bei Ebay.

Die CD wird verkauft....alles scheint ok.

Heute bekomme ich ein komische Mail von Ebay, dass irgendein Ebay-MS-Ausschuss oder ähnlich meine Autkion abgebrochen hätte, weil ich Copyright verletzt hätte, bzw. die Rechte Dritter??

Wie bitte?? Ich meine, egal, die Auktion ist durch, der Kontakt steht und MS kann mich....aber ich will dennoch wissen, worin mein Verbrechen besteht??

Ash-Zayr

Haarmann
2005-07-29, 10:13:36
Ash-Zayr

Logik muss da nicht hinter sein... und rechtlich sehens wohl auch keine Sonne. Ich würde mal nachfragen.

Marc-
2005-07-29, 11:08:42
Hallo

Ich besitze eine Original MS Office 97 Professional CD mit CD-Key Label.

Ich verkaufe diese CD bei Ebay.

Die CD wird verkauft....alles scheint ok.

Heute bekomme ich ein komische Mail von Ebay, dass irgendein Ebay-MS-Ausschuss oder ähnlich meine Autkion abgebrochen hätte, weil ich Copyright verletzt hätte, bzw. die Rechte Dritter??

Wie bitte?? Ich meine, egal, die Auktion ist durch, der Kontakt steht und MS kann mich....aber ich will dennoch wissen, worin mein Verbrechen besteht??

Ash-Zayr

Vielleicht einfach weil die erfahrung lehrt, daß sich die verkäufer derartiger waren oft nicht an die nutzungsbedingungen (EULA) halten so wie sie es sollten?
D.h. vor dem kauf die software RESTLOS auf allen systemen löschen und auch die keys nicht mehr verwenden?
Und weil eben auch sehr viel NICHT originale Kopien der MS-Software mit generierten oder gestohlen keys und täuschend echter original verpackung verkauft werden?

Ich kann schon verstehen, das ebay als plattform sich da lieber auf die rechtlich sichere seite begibt und derlei auktionen gänzlich unterbindet. Ich würds an ihrer stelle auch machen

Zur rechtlichen Frage: es steht ebay natürlich frei jede auktion die über ihre plattform stattfindet mit oder ohne angaben von gründen abzubrechen, das steht so auch in den nutzungsbedingungen. Insofern musste das eben hinnehmen oder dir ne andere verkaufsplattform suchen.

Ash-Zayr
2005-07-29, 11:14:34
Hallo

Das ist lachhaft. Die Auktion wurde ohne weitere Überprüfung gelöscht! Das heisst, ich werde einfach ohne ersichtlichen Grund "vorsorglich" zum Verbrecher gestempelt! Wenn Ebay das unterbinden wollte, dann sollten sie die ganzen Software Kategorien einfach nicht mehr anbieten. Da werden tausende Office und Win-Versionen verkauft. Das alles ist paradox, und auf meinem Foto der Auktion war auch kein Key abzulesen, anhand dessen MS vielleicht die Art der Version hätte prüfen können.

Das alles ist typisch MS....

Ash-Zayr

Marc-
2005-07-29, 11:33:00
Hallo

Das ist lachhaft. Die Auktion wurde ohne weitere Überprüfung gelöscht! Das heisst, ich werde einfach ohne ersichtlichen Grund "vorsorglich" zum Verbrecher gestempelt! Wenn Ebay das unterbinden wollte, dann sollten sie die ganzen Software Kategorien einfach nicht mehr anbieten. Da werden tausende Office und Win-Versionen verkauft. Das alles ist paradox, und auf meinem Foto der Auktion war auch kein Key abzulesen, anhand dessen MS vielleicht die Art der Version hätte prüfen können.

Das alles ist typisch MS....

Ash-Zayr
Eigentlich nicht lachhaft.
1. Wieviel zeit und personalaufwand willst du für überprüfungen verlangen? Und wie WILLST du überhaupt überprüfen? eine tankstelle KÖNNTE auch mit entsprechendem aufwand 500 euro scheine überprüfen... tun sie aber net weil der aufwand net gerechtfertigt ist... obiges beispiel dito.
2. Wäre es gut wenn du mal den genauen wortlaut der email nennen wuerdest... da sind nämlich die nuancen wichtig wie was genau ausgedrückt wird. Ich glaube nämlich nicht das dir unterstellt wird, sondern das die MÖGLICHKEIT unterstellt wird.
3. Ist das sache von ebay und net von MS... oder hast du mail von MS bekommen?

Ash-Zayr
2005-07-29, 11:35:17
Hallo

wir wissen es zu schaetzen, dass Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Angebote bei uns durchzufuehren.

Zu unserem Bedauern muessen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass Ihr folgendes Angebot auf Anforderung der Microsoft GmbH, einer Teilnehmerin des eBay VeRI-Programms (Verifizierter Rechteinhaber Programm), aus unserer Datenbank entfernt wurde:


7170596132 MS Office 97 - Professional, original mit Key!!



Die Microsoft GmbH versichert, dass ein angebotenes Produkt oder in Ihrem Angebot enthaltenes Material ihre Urheber-, Markenrechte oder andere Rechte verletzt hat.

Alle Bieter wurden ueber den Abbruch des Angebots in Kenntnis gesetzt. Die angefallenen Gebuehren fuer das nachtraeglich geloeschte Angebot wurden Ihrem Konto gutgeschrieben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entfernung Ihrer Angebote auf einem Irrtum beruht, wenden Sie sich bitte direkt an den Teilnehmer am eBay VeRI-Programm.

Kontaktadresse: pidmuc@microsoft.com

Die Mich-Seite des Rechteinhabers, auf dessen Aufforderung hin wir Ihr Angebot beendet haben, finden Sie unter folgendem Link:

http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=copyrightde

Selbstverstaendlich steht Ihnen eBay fuer die Beantwortung von Fragen zur Verfuegung. Da jedoch der Rechteinhaber seine Produkte und die fuer sie geltenden Richtlinien am besten kennt, sollten Sie sich zuerst an ihn wenden.

Wir wissen auch, dass es Ihnen nicht bewusst gewesen sein mag, dass Sie durch Ihre Angebote die Rechte Dritter verletzt haben und Sie die Artikel mit den besten Absichten angeboten haben. Leider entbindet uns das nicht von der Pflicht, die Angebote zu entfernen, da eBay sonst eventuellen Haftungsanspruechen ausgesetzt waere.

Bitte beachten Sie, dass durch das Entfernen dieser Angebote die gegenseitige Bewertungsmoeglichkeit der Handelspartner entfaellt.

Unsere AGB und Grundsaetze finden Sie unter folgender Adresse:

http://pages.ebay.de/help/policies/index.html

Informationen ueber das eBay VeRI Programm und Gruende dafuer, warum Ihr Angebot auf Grund dieses Programmes beendet wurde, finden Sie unter:

http://pages.ebay.de/help/policies/questions/vero-ended-item.html

WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wiederholte Verstoesse gegen die eBay-AGB oder -Grundsaetze den Ausschluss vom Handel bei eBay zur Folge haben koennen.

Wir danken Ihnen im Voraus fuer Ihr Verstaendnis.

Mit freundlichen Gruessen

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay VeRI Team
eBay Inc

warper
2005-07-29, 11:42:31
Und warum fragst du nicht ebay?

Ikon
2005-07-29, 11:56:09
Das sind ja Methoden wie bei der GEMA/IFPI/RIAA/MPAA/Mafia.

Ich würde bei der angegebenen Microsoft-Adresse auf jeden Fall Ärger machen.
Diese Anmaßung ist schon bemerkenswert: Ein Kunde kauft - völlig legitim - die Original-Version eines Produktes und will sie zu einem späteren Zeitpunkt - ebenfalls völlig legitim - an einen anderen verkaufen -> und der Hersteller ist frech genug, ihm das untersagen zu wollen.

Eigentlich der typische Fall: Der Raubkopierer lacht und der ehrliche Käufer/Verkäufer wird vom Hersteller schikaniert.

Zur Auktion: Ich würde die Ware wieder einstellen, diesmal mit einem extra Hinweis am Ende, der auch für die geistlosen klarstellt, dass es sich um den legalen Verkauf eines Originals handelt.

Marc-
2005-07-29, 11:58:42
Hallo

wir wissen es zu schaetzen, dass Sie sich dazu entschieden haben, Ihre Angebote bei uns durchzufuehren.

Zu unserem Bedauern muessen wir Ihnen jedoch mitteilen, dass Ihr folgendes Angebot auf Anforderung der Microsoft GmbH, einer Teilnehmerin des eBay VeRI-Programms (Verifizierter Rechteinhaber Programm), aus unserer Datenbank entfernt wurde:


7170596132 MS Office 97 - Professional, original mit Key!!



Die Microsoft GmbH versichert, dass ein angebotenes Produkt oder in Ihrem Angebot enthaltenes Material ihre Urheber-, Markenrechte oder andere Rechte verletzt hat.

Alle Bieter wurden ueber den Abbruch des Angebots in Kenntnis gesetzt. Die angefallenen Gebuehren fuer das nachtraeglich geloeschte Angebot wurden Ihrem Konto gutgeschrieben.

Wenn Sie der Meinung sind, dass die Entfernung Ihrer Angebote auf einem Irrtum beruht, wenden Sie sich bitte direkt an den Teilnehmer am eBay VeRI-Programm.

Kontaktadresse: pidmuc@microsoft.com

Die Mich-Seite des Rechteinhabers, auf dessen Aufforderung hin wir Ihr Angebot beendet haben, finden Sie unter folgendem Link:

http://members.ebay.de/ws2/eBayISAPI.dll?ViewUserPage&userid=copyrightde

Selbstverstaendlich steht Ihnen eBay fuer die Beantwortung von Fragen zur Verfuegung. Da jedoch der Rechteinhaber seine Produkte und die fuer sie geltenden Richtlinien am besten kennt, sollten Sie sich zuerst an ihn wenden.

Wir wissen auch, dass es Ihnen nicht bewusst gewesen sein mag, dass Sie durch Ihre Angebote die Rechte Dritter verletzt haben und Sie die Artikel mit den besten Absichten angeboten haben. Leider entbindet uns das nicht von der Pflicht, die Angebote zu entfernen, da eBay sonst eventuellen Haftungsanspruechen ausgesetzt waere.

Bitte beachten Sie, dass durch das Entfernen dieser Angebote die gegenseitige Bewertungsmoeglichkeit der Handelspartner entfaellt.

Unsere AGB und Grundsaetze finden Sie unter folgender Adresse:

http://pages.ebay.de/help/policies/index.html

Informationen ueber das eBay VeRI Programm und Gruende dafuer, warum Ihr Angebot auf Grund dieses Programmes beendet wurde, finden Sie unter:

http://pages.ebay.de/help/policies/questions/vero-ended-item.html

WICHTIGER HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wiederholte Verstoesse gegen die eBay-AGB oder -Grundsaetze den Ausschluss vom Handel bei eBay zur Folge haben koennen.

Wir danken Ihnen im Voraus fuer Ihr Verstaendnis.

Mit freundlichen Gruessen

Kundenservice (eBay-Sicherheit)
eBay VeRI Team
eBay Inc

Gibt nun einige möglichkeiten was ms zu bemängeln hatte. Zum beispiel könnte es sein das es sich um eine OEM/Bundle version handelt die zusammen mit dem rechner verkauft wurde. Eine solche version ist laut den bedingungen von ms auch nur zusammen im bundle wieder zu verkaufen bzw abzugeben.

Ikon
2005-07-29, 12:05:45
Von der Mich-Seite des Microsoft-Spitzels:

"Microsoft und eBay verfolgen das gleiche Ziel: Der Schutz ihrer Kunden und die Verhinderung von Urheberrechtsverletzungen. Deshalb haben beide Unternehmen eine weitreichende Zusammenarbeit vereinbart. Neben der Aufklärung über Softwarepiraterie werden verschiedene Services zur Unterstützung der Käufer angeboten. Daneben gibt es einen aktiven Schutz für Käufer durch die Entfernung von offensichtlich illegalen Angeboten auf den eBay Marktplatzseiten. Viele der Käufer und Verkäufer bei eBay sind ehrlich und zuverlässig. Doch leider tummeln sich auch hier Anbieter, die die Anonymität des Internets ausnutzen, um gefälschte Ware, einzelne Produktbestandteile oder wertlose Kopien an den Mann zu bringen. Sie können sich aber selbst vor illegalen Angeboten und bösen Überraschungen schützen, indem Sie sich bereits vor dem Kauf gründlich informieren."


-> Der markierte Satz kann so extrem ausgelegt werden, dass sie fast jedes Angebot streichen lassen können.

Marc-
2005-07-29, 12:13:07
Das sind ja Methoden wie bei der GEMA/IFPI/RIAA/MPAA/Mafia.

Ich würde bei der angegebenen Microsoft-Adresse auf jeden Fall Ärger machen.
Diese Anmaßung ist schon bemerkenswert: Ein Kunden kauft - völlig legitim - die Original-Version eines Produktes und will sie zu einem späteren Zeitpunkt - ebenfalls völlig legitim - an einen anderen verkaufen -> und der Hersteller ist frech genug, ihm das untersagen zu wollen.

Eigentlich der typische Fall: Der Raubkopierer lacht und der ehrliche Käufer/Verkäufer wird vom Hersteller schikaniert.

Zur Auktion: Ich würde die Ware wieder einstellen, diesmal mit einem extra Hinweis am Ende, der auch für die geistlosen klarstellt, dass es sich um den legalgen Verkauf eines Originals handelt.

Moment mal. Erstmal ist es die frage ob der kunde "kauft" in dem sinne wenn es sich beispielsweise um eine OEM/Bundle version handelt. Denn diese erwirbt er zu absoluten sonderkonditionen die in aller regel deutlich unter denen eines einzelkaufes liegen. D.H. er muss sehr wohl akzeptieren welche (unter umständen in diesem falle beschnittenen) nutzungsbedingungen er akzeptiert. In solchen fällen kann man sehr wohl den weiterverkauf untersagen. Du erwirbst zwar die (zum teil sogar nur vorbehaltlichen)nutzungsrechte an der software, nicht aber das eigentliche eigentum bzw das recht der weiterveräusserung. (siehe auch Unterschied zwischen Besitz und Eigentum). Ähnliche Vereinbarungen und Einschränkungen gelten übrigens auch für STEAM gebundene software. Dies ist durchaus zulässig. Es ist eine form der sach- und personen bezogenen Lizenz wie sie in vielen berreichen üblich ist (beispielsweise schüler und studentenlizenzen usw).

Es ist das gute recht jedes herstellers sein produkt mit von ihm definierten auflagen zu verkaufen (sofern diese nicht gegen geltendes recht verstossen, wobei dann auch jeweils die frage des gerichtstandes interessant ist)
In dem falle von OEM software ist es lediglich ein ANGEBOT von MS das der kunde, das er entweder durch NUTZUNG annehmen kann oder durch Ablehnung (das heisst rückgabe) ablehnen kann.

Saro
2005-07-29, 12:22:01
Zum Thema OEM man kann aber bei diversen Händlern nur die OEM Version kaufen z.B. WinXP Home Edition gelabelt als Dell oder SMART für 80€

z.B.
http://www.csv-direct.de/scripts/banner2.php4?SEARCHSTRING=A3312996

und hier nochmehr:

http://www.geizhals.at/deutschland/a16217.html

das würde ja dann bedeuten das diese Händler alle illegale Versionen verkaufen würden!?

Black-Scorpion
2005-07-29, 12:27:38
Der Hersteller erwirbt diese Version zu Sonderkonditionen, nicht der Kunde.
Ob die EULA überhaupt rechtswirksam ist bezweifel ich mal ganz stark, da ich als Kunde das Recht habe diese in D vor dem Kauf einzusehen.
Das Recht wird mir verwehrt da ich die erst nach dem Kauf und bei der Installation sehe.
Dazu kommt das Problem das dir kein Laden geöffnete Software zurücknimmt.


Die Einschränkung diese Versionen nicht verkaufe zu dürfen gillt für mich als Privatperson nicht.
Das wäre das selbe wenn ein Autohersteller einem Händler einen Sonderpreis macht, ich das Auto kaufe und der Hersteller ankommt wenn ich es verkaufen will und mir das verbieten will.

Black-Scorpion
2005-07-29, 12:32:39
Zum Thema OEM man kann aber bei diversen Händlern nur die OEM Version kaufen z.B. WinXP Home Edition gelabelt als Dell oder SMART für 80€

z.B.
http://www.csv-direct.de/scripts/banner2.php4?SEARCHSTRING=A3312996

und hier nochmehr:

http://www.geizhals.at/deutschland/a16217.html

das würde ja dann bedeuten das diese Händler alle illegale Versionen verkaufen würden!?
Recovery Versionen dürfen auch nicht einzeln verkauft werden.
Nur werden bei deinen Links afaik SB Versionen angeboten und das ist legal.
Wenn CSV so blöd ist und den Unterschied zwischen SB und Recovery Version nicht kennt, ist das deren Problem.

Marc-
2005-07-29, 12:37:05
Zum Thema OEM man kann aber bei diversen Händlern nur die OEM Version kaufen z.B. WinXP Home Edition gelabelt als Dell oder SMART für 80€

z.B.
http://www.csv-direct.de/scripts/banner2.php4?SEARCHSTRING=A3312996

und hier nochmehr:

http://www.geizhals.at/deutschland/a16217.html

das würde ja dann bedeuten das diese Händler alle illegale Versionen verkaufen würden!?

Illegal ist nicht ganz richtig.
Es sind ja original versionen. nur mit eingeschränkter lizenz.
AFAIK Können grossdistris wie dell oder auch siemens etc unter rücksprache mit ms als tranchen abgeben sofern sie diese nicht mehr benötigen.
OEM Versionen sind jedenfalls soweit mir bekannt ist an den verkauf von hardware im gleichen zug verbunden. Allerdings kann diese hardware auch eine maus sein. Entscheident ist aber das sie an hardware gebunden sind. In der regel wird dies aber kaum kontrolliert... bei auktionen allerdings kann ich sehr einfach und schnell sehen ob gegen diese regel verstossen wird.

Saro
2005-07-29, 12:40:53
Recovery Versionen dürfen auch nicht einzeln verkauft werden.
Nur werden bei deinen Links afaik SB Versionen angeboten und das ist legal.
Wenn CSV so blöd ist und den Unterschied zwischen SB und Recovery Version nicht kennt, ist das deren Problem.

Ich kenne den Unterschied ebenfalls nicht *schäm* Auf meiner Dell OEM steht auch Für die Wiederherstellung lässt sich aber Problemlos auch auf anderen Rechnern installieren.

Naja jedenfalls hoffe ich das es solche SB Versionen auch von Windows Vista geben wird ich möchte nämlich ehrlich gesagt keine 230€ für ein Betriebssystem wie es WinXP Home Retail kostet ausgeben.

Marc-
2005-07-29, 12:48:26
Der Hersteller erwirbt diese Version zu Sonderkonditionen, nicht der Kunde.
Ob die EULA überhaupt rechtswirksam ist bezweifel ich mal ganz stark, da ich als Kunde das Recht habe diese in D vor dem Kauf einzusehen.
Das Recht wird mir verwehrt da ich die erst nach dem Kauf und bei der Installation sehe.
Dazu kommt das Problem das dir kein Laden geöffnete Software zurücknimmt..
EULA= End user licence agreement... also definitiv relevant für DICH und nicht für den Gross-/zwischenhändler.
Der verkäufer wird als MS-Partner einfach behaupten (ob richtig oder nicht) das die eulas im ladenlokal auslagen oder aber irgendwo auf der seite verlinkt waren (ist das gleiche theater wie mit agbs)
Der Laden MUSS diese geöffnete version sogar zurücknehmen respektive ms tut das direkt, vorrausgesetzt du kannst glaubhaft nachweisen, dass du die instalation beim einsehen der EULAs abgebrochen hast und die software nicht genutzt hast (was in der praxis schwer sein duerfte). Was zumindest schon mal bedeutet das du die software extrem zeitnah zurückgeben muesstest.
Die andere frage ist, wie ein schadenersatz aussehen sollte, da die position software selten als wertposition aufgeführt ist bei oem versionen und somit eigentlich einer gratisbeigabe entspricht (de fakto ist sie es zwar nicht, aber sie ist wertmässig schwer bis garnicht zu beziffern). In der praxis wuerde es also so aussehen das du die software einfach nur zurueckgeben könntest ohne einen ausgleich. Genau deshalb möchte ms ja auch nicht das derlei software u.U. zu annaehrend üblichen preisen verkauft wird ... was verständlich ist.




Die Einschränkung diese Versionen nicht verkaufe zu dürfen gillt für mich als Privatperson nicht.
Das wäre das selbe wenn ein Autohersteller einem Händler einen Sonderpreis macht, ich das Auto kaufe und der Hersteller ankommt wenn ich es verkaufen will und mir das verbieten will.

Natürlich gilt sie als privatperson auch für dich. siehe EULA. Solcherlei ausschlussklauseln für wieder/weiterverkauf sind üblich und rechtlich absolut zulässig (stichwort vertragsfreiheit). Siehe auch nutzungsbedingungen für steamsoftware. Die behalten sich sogar vór die die nutzungsrechte jederzeit wieder zu entziehen.

Marc-
2005-07-29, 12:49:17
Der Hersteller erwirbt diese Version zu Sonderkonditionen, nicht der Kunde.
Ob die EULA überhaupt rechtswirksam ist bezweifel ich mal ganz stark, da ich als Kunde das Recht habe diese in D vor dem Kauf einzusehen.
Das Recht wird mir verwehrt da ich die erst nach dem Kauf und bei der Installation sehe.
Dazu kommt das Problem das dir kein Laden geöffnete Software zurücknimmt..
EULA= End user licence agreement... also definitiv relevant für DICH und nicht für den Gross-/zwischenhändler.
Der verkäufer wird als MS-Partner einfach behaupten (ob richtig oder nicht) das die eulas im ladenlokal auslagen oder aber irgendwo auf der seite verlinkt waren (ist das gleiche theater wie mit agbs)
Der Laden MUSS diese geöffnete version sogar zurücknehmen respektive ms tut das direkt, vorrausgesetzt du kannst glaubhaft nachweisen, dass du die instalation beim einsehen der EULAs abgebrochen hast und die software nicht genutzt hast (was in der praxis schwer sein duerfte). Was zumindest schon mal bedeutet das du die software extrem zeitnah zurückgeben muesstest.
Die andere frage ist, wie ein schadenersatz aussehen sollte, da die position software selten als wertposition aufgeführt ist bei oem versionen und somit eigentlich einer gratisbeigabe entspricht (de fakto ist sie es zwar nicht, aber sie ist wertmässig schwer bis garnicht zu beziffern). In der praxis wuerde es also so aussehen das du die software einfach nur zurueckgeben könntest ohne einen ausgleich. Genau deshalb möchte ms ja auch nicht das derlei software u.U. zu annaehrend üblichen preisen verkauft wird ... was verständlich ist.




Die Einschränkung diese Versionen nicht verkaufe zu dürfen gillt für mich als Privatperson nicht.
Das wäre das selbe wenn ein Autohersteller einem Händler einen Sonderpreis macht, ich das Auto kaufe und der Hersteller ankommt wenn ich es verkaufen will und mir das verbieten will.

Natürlich gilt sie als privatperson auch für dich. siehe EULA. Solcherlei ausschlussklauseln für wieder/weiterverkauf sind üblich und rechtlich absolut zulässig (stichwort vertragsfreiheit). Siehe auch nutzungsbedingungen für steamsoftware. Die behalten sich sogar vór die die nutzungsrechte jederzeit wieder zu entziehen.

Nochmals... du erwirbst keinerlei eigentum sondern lediglich NUTZUNGSrechte

Black-Scorpion
2005-07-29, 13:07:57
Steam ist ganz schlechter Vergleich.
Für Steam gillt das deutsche Gestz nicht, da es von Valve direkt aus den USA betrieben und vermarktet wird.
Steam |= z.B. HL²
Das sind 2 verschiedene Sachen.

Valve wird schon wissen warum sie das nicht von Europa aus anbieten und vermarten. ;)

Marc-
2005-07-29, 13:14:27
Steam ist ganz schlechter Vergleich.
Für Steam gillt das deutsche Gestz nicht, da es von Valve direkt aus den USA betrieben und vermarktet wird.
Steam |= z.B. HL²
Das sind 2 verschiedene Sachen.

Valve wird schon wissen warum sie das nicht von Europa aus anbieten und vermarten. ;)

Deshalb sprach ich auch das problem des gerichtsstands an.
Zumindest ist wohl MS in redmont derjenige der die software lizenzen herrausgibt und nicht MS deutschland über die sie vertrieben werden.
Nebenbei... Wie möchtest du denn HL2 oder css nutzen ohne steam? wie neu installieren ohne hacks? Wie soll sich jemand ders von dir kauft einen neuen account erstellen? Insofern magst du theoretisch mit dem einwand rechthaben. Praktisch aber nicht.

Ash-Zayr
2005-07-29, 13:18:08
Was habe ich hier ausgelöst....;)

Also, mal der Hintergrund des ursprünglichen Falles:
Ich arbeite in einer großen Firma, ca. 350PC im Hause. Da ich kürzlich in ein anderes Büro gezogen bin, habe ich in den tiefsten Tiefen meines Schreibtisches beim Ausräumen diese 8 Jahre alte Original Office 97 Prof. CD gefunden, mit gelabeltem CD-Key.
Nun, ich fragte meinen chef, ob unsere DV Abteilung die CD wohl zurückhaben wollte, aber er sagte mir, dass ich sie wegwerfen oder behalten könnte. Seit Jahren werden schon Office 2000 bzw. Office XP auf die Rechner aufgespielt.

Gut, ich steckte sie ein, ich verkaufte sie. Jedoch ohne das Ebay oder MS aus meiner Auktion hätten sehen können, ob es nun eine Vollversion, Reseller, OEM und was weiss ich was es da alles gibt, ist, wurde die Auktion beendet! Im Vorraus! Oder meint ihr, dass man es am Foto hätte sehen können? Es zeigt nur die aufgeklappte CD-Hülle, in der die Office-CD samt Hologramm zu sehen ist; Cover-Innenseite ebenfalls gut ersichtlich alles original und offiziell?

Und wie ist das? Hier werden oft Rechner ausgemustert, auf deren Gehäuse ein Hologramm-Label mit dem Win CD KEy ist...also eine gültige Lizenz? Abzupfen und verkaufen?

Ash-Zayr

Gast
2005-07-29, 14:55:04
D.h. vor dem kauf die software RESTLOS auf allen systemen löschen und auch die keys nicht mehr verwenden?
Und weil eben auch sehr viel NICHT originale Kopien der MS-Software mit generierten oder gestohlen keys und täuschend echter original verpackung verkauft werden?
Ich kann schon verstehen, das ebay als plattform sich da lieber auf die rechtlich sichere seite begibt und derlei auktionen gänzlich unterbindetWeder für den ersten noch zweiten Punkt gibt es einen Beweis, dh auf der "rechtlich sicheren Seite" befindet sich ebay hier keineswegs. Vielmehr ist die Löschung des Agebots Willkür.
Konsequent wenn auch genauso falsch wäre aber in der Tat solche Angebote vollständig zu unterbinden, die Rubrik "Software" also zu löschen.

Zur rechtlichen Frage: es steht ebay natürlich frei jede auktion die über ihre plattform stattfindet mit oder ohne angaben von gründen abzubrechen, das steht so auch in den nutzungsbedingungen. Auch für ebay gilt der Grundsatz von Treu und Glauben sowie alle anderen Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Ein Ausschluß einer Person von einer öffentlich zugänglichen Plattform basierend auf Willkür hat juristisch keinen Bestand.

Insofern musste das eben hinnehmen oder dir ne andere verkaufsplattform suchen.
Dem kann ich mich nur anschließen. ebay kann sich nur in dem Rahmen bewegen, der ihnen von den Nutzern zugestanden wird.

Denn diese erwirbt er zu absoluten sonderkonditionen die in aller regel deutlich unter denen eines einzelkaufes liegen. D.H. er muss sehr wohl akzeptieren welche (unter umständen in diesem falle beschnittenen) nutzungsbedingungen er akzeptiert. In solchen fällen kann man sehr wohl den weiterverkauf untersagen.
Nein kann man nicht und ich finde es erstaunlich mit welcher Bestimmtheit Falschaussagen verbreitet werden.
Das Urheberrecht hat einen Erschöpfungsgrundsatz (UrhG §17 Absatz 2), dh mit dem Erstverkauf einer Programmkopie einer Standardsoftware innerhalb der Europäischen Union erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Urhebers. Der Weiterverkauf von Büchern, Musik, Filmen, Software, die mit Zustimmung des Urhebers in Umlauf gebracht wurden, darf also nicht untersagt werden.

Rechtlich problematisch ist hingegen das Vorgehen des Urhebers den Erschöpfungsgrundsatz durch Löschen von Verkaufsangeboten bei ebay, durch Manipulieren der Software (so daß diese nur auf einem bestimmten Rechner funktionier), durch Festkleben der Lizenz am Gehäuse, usw zu unterwandern. Abseits des Gesetzes bewegt sich hier nicht der Konsument, sondern der Urheber.
Das Abschöpfen der Konsumentenrente durch Verkauf des gleichen Produktes zu unterschiedlichen Preisen ist zwar nicht verboten (zB als Programm zusammen mit einem Rechner 50 EUR, im Laden 200 EUR oder Klimagerät im Winter 500 EUR, im Sommer 600 EUR), stellt aber auf der anderen Seite auch kein schützenswertes Recht dar. Wenn der Konsument es schafft das Abschöpfen der Konsumententrente zu umgehen darf er auch nicht daran gehindert werden.


Du erwirbst zwar die (zum teil sogar nur vorbehaltlichen)nutzungsrechte an der software, nicht aber das eigentliche eigentum bzw das recht der weiterveräusserung. (siehe auch Unterschied zwischen Besitz und Eigentum).
Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist interessant, aber hier nicht zutreffend. Der Konsument ist Besitzer und Eigentümer der erworbenen Kopie der Software. Und er ist weder Besitzer noch Eigentümer der Software selbst.

Marc-
2005-07-29, 15:44:54
Weder für den ersten noch zweiten Punkt gibt es einen Beweis, dh auf der "rechtlich sicheren Seite" befindet sich ebay hier keineswegs. Vielmehr ist die Löschung des Agebots Willkür.
Konsequent wenn auch genauso falsch wäre aber in der Tat solche Angebote vollständig zu unterbinden, die Rubrik "Software" also zu löschen.

Auch für ebay gilt der Grundsatz von Treu und Glauben sowie alle anderen Einschränkungen der Vertragsfreiheit. Ein Ausschluß einer Person von einer öffentlich zugänglichen Plattform basierend auf Willkür hat juristisch keinen Bestand.


Dem kann ich mich nur anschließen. ebay kann sich nur in dem Rahmen bewegen, der ihnen von den Nutzern zugestanden wird.


Nein kann man nicht und ich finde es erstaunlich mit welcher Bestimmtheit Falschaussagen verbreitet werden.
Das Urheberrecht hat einen Erschöpfungsgrundsatz (UrhG §17 Absatz 2), dh mit dem Erstverkauf einer Programmkopie einer Standardsoftware innerhalb der Europäischen Union erschöpft sich das Verbreitungsrecht des Urhebers. Der Weiterverkauf von Büchern, Musik, Filmen, Software, die mit Zustimmung des Urhebers in Umlauf gebracht wurden, darf also nicht untersagt werden.

Rechtlich problematisch ist hingegen das Vorgehen des Urhebers den Erschöpfungsgrundsatz durch Löschen von Verkaufsangeboten bei ebay, durch Manipulieren der Software (so daß diese nur auf einem bestimmten Rechner funktionier), durch Festkleben der Lizenz am Gehäuse, usw zu unterwandern. Abseits des Gesetzes bewegt sich hier nicht der Konsument, sondern der Urheber.
Das Abschöpfen der Konsumentenrente durch Verkauf des gleichen Produktes zu unterschiedlichen Preisen ist zwar nicht verboten (zB als Programm zusammen mit einem Rechner 50 EUR, im Laden 200 EUR oder Klimagerät im Winter 500 EUR, im Sommer 600 EUR), stellt aber auf der anderen Seite auch kein schützenswertes Recht dar. Wenn der Konsument es schafft das Abschöpfen der Konsumententrente zu umgehen darf er auch nicht daran gehindert werden.



Der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum ist interessant, aber hier nicht zutreffend. Der Konsument ist Besitzer und Eigentümer der erworbenen Kopie der Software. Und er ist weder Besitzer noch Eigentümer der Software selbst.

1. Ebay hat "hausrecht" auf seiner eigenen auktionsplattform, und kann jede auktion canceln sobald sie "gefahr in verzug" sehen. Du hast kein RECHT auf eine auktion über ebay in einem solchen falle.
2. Du erwirbst rechtlich gesehen keine softwarekopie (anders als bei tonträgern bei musik) sondern eine lizenz die dich zum NUTZEN der software berechtigt. Es macht dich zum BESITZER einer lizenz, und zum eigentümer einer (ohne die lizenz absolut wertlosen) softwarekopie die mehr oder weniger als service beigelegt wird. Du wirst nie und zu keinem zeitpunkt EIGENTÜMER der lizenz. Und deshalb bist du auch nur mit einwilligung oder duldung des EIGENTÜMERS zur weitergabe oder weiterverkauf berechtigt. Die datenträgerkopie dessen eigentümer du bist ist OHNE lizenz wertlos bzw nicht abzugeben. Das ist der springende punkt

Ash-Zayr
2005-07-29, 16:12:16
Das ist ja so, als würde ich einen Golf (Software) kaufen, VW aber sagen würde, der Zündschlüssel (Lizenz) würde auf ewig ihnen gehören, so daß ich mein Auto niemals werde verkaufen können? Herje....wenn man nicht mal originale Software weiterverkaufen kann, dann wundern die sich, wenn Interessenten, die dann entsprechend keine Angebote mehr finden, zum Esel greifen.....!

Und vorhin tauchte hier auf, dass z.B. Windows bei einem PC Kauf ja im Grunde ultra-billig bekommen würde, das Einzelvollprodukt ja aber mit über Euro 100,- zu buche schlägt.......hallo? Genau umgekehrt: das Vollprodukt wird künstlich masslos teuer und wucher gemacht, während man Windows zum eigentlich Wert, den es nur kosten sollte, in Verbindung mit Hardware bekommt! Nicht der PC-Bundle Käufer profitiert von einem Vorteil, sondern der Einzel-Vollprodukt Käufer ist leider zum Kauf sehr zum Nachteil gezwungen, gezwungen den Wucher zu unterstützen. Die CD, die ich angebotten habe, hatte mal einen Wert von ich meine Locker Dem 1000,-.....das ist doch lächerlich....so viel darf KEINE Software kosten...
Ash-Zayr