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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Reine Theorie...


Gast
2005-08-02, 02:02:41
Man stelle sich vor, Person "A" bedroht jemanden mit einer Knarre. Völlig grundlos, er will Person "B" einfach killen. Person "A" ist kurz unachtsam und Person "B" holt ebenfalls eine Knarre raus. Person "A" und Person "B" bedrohen sich jetzt also gegenseitig mit einer Waffe.

Nun kann Person "B" Person "A" erschießen und straffrei davonkommen, da die Tat unter Notwehr fällt. Was aber, wenn Person "A" ihn erschießt (wie es von Anfang an sein Ziel war)? Denn auch Person "B" hat mit einer Waffe auf Person "A" gezielt. Also wäre das doch ebenfalls Notwehr, oder nicht?

Sowas schwirrt mir duch den Kopf, wenn ich nicht pennen kann. X-(

Sorry for wasting precious traffic. X-D

Dauerunreg
2005-08-02, 02:12:14
Wer also zuerst abdrückt kommt in den genuss der notwer.
Klar, der andere braucht sie nimmer.
Sonst noch was?
Gute n8.

Edit: Abgesehen davon, muss sich der überbleibende vor dem gesetz verantworten wegen unerlaubten waffenbesitz.

RuteniuM
2005-08-02, 03:37:41
Man stelle sich vor, Person "A" bedroht jemanden mit einer Knarre. Völlig grundlos, er will Person "B" einfach killen. Person "A" ist kurz unachtsam und Person "B" holt ebenfalls eine Knarre raus. Person "A" und Person "B" bedrohen sich jetzt also gegenseitig mit einer Waffe.

Nun kann Person "B" Person "A" erschießen und straffrei davonkommen, da die Tat unter Notwehr fällt. Was aber, wenn Person "A" ihn erschießt (wie es von Anfang an sein Ziel war)? Denn auch Person "B" hat mit einer Waffe auf Person "A" gezielt. Also wäre das doch ebenfalls Notwehr, oder nicht?

Sowas schwirrt mir duch den Kopf, wenn ich nicht pennen kann. X-(

Sorry for wasting precious traffic. X-D
Kommt auf die Zeugen und was sie gesehen haben an... denn z.B. wenn Person "A" Person "B" abknallt und Zeugen das ganze Geschehen mitverfolgt haben, kommt er vor Gericht mit Notwehr warscheinlich nicht durch.

CaraCara
2005-08-02, 11:35:20
Hmmm sagmal bist du extra jetzt nochmal aus dem Bett aufgestanden weil du die nicht schlafen kannst solang du die AW auf die Frage nicht weißt?

(Ich mein ja nur, weil dein Beitrag um 2.00 Uhr geschrieben wurde...)

radi
2005-08-02, 11:37:00
Hmmm sagmal bist du extra jetzt nochmal aus dem Bett aufgestanden weil du die nicht schlafen kannst solang du die AW auf die Frage nicht weißt?

(Ich mein ja nur, weil dein Beitrag um 2.00 Uhr geschrieben wurde...)

Manche Sachen beschäftigen einen halt, da steht man gerne nochmal auf! ;)

Hucke
2005-08-02, 12:24:53
Kommt auf die Zeugen und was sie gesehen haben an... denn z.B. wenn Person "A" Person "B" abknallt und Zeugen das ganze Geschehen mitverfolgt haben, kommt er vor Gericht mit Notwehr warscheinlich nicht durch.

Jo. Die lästigen Zeugen. Wie sagte unser Wing Tsun Lehrer noch so schön, wenn ihr mal ne Schlägerei habt, dann immer laut um Hilfe schreien, auch wenn man den Gegenüber grad übelst vertrimmt. So siehts wenigstens nach Notwehr aus.

Im Endeffekt läufts wirklich nur drauf raus wie man die Sache darstellen kann. Und Dauerunreg hat schon recht mit dem zusätzlichen Problem des Waffenbesitzes. Das dürfte dann noch erschwehrend hinzukommen (wie vielleicht auch ein polizeiliches Führungszeugnis).

CaraCara
2005-08-02, 21:00:04
Manche Sachen beschäftigen einen halt, da steht man gerne nochmal auf! ;)

Warst du der Gast oder denkst du dir das jetzt nur so?

Ich finds ja nicht schlimm ich steh auch oft nochmal auf wenn mir irgendwas einfällt und ich ganz genau weiß, dass ich nicht schlafen kann solang ich keine aw hab.