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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ebay, Neuware, Rechnung und Garantie


DanMan
2005-08-02, 15:55:57
Hat man als (privater) Verkäufer bei einer Onlineauktion überhaupt das Recht sich Gewährleistung, Garantie und Rückgaberecht zu entziehen, wenn es sich ausdrücklich um Neuware handelt?

Oder ums kurz zu machen: Seriös, oder nicht: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21899&item=6788980167&rd=1&ssPageName=WDVW

govou
2005-08-02, 16:06:58
Wegen der neuen EU-weiten Rechtslage zu Gewährleistung und Garantie bei Privatverkäufen, weise ich vorsorglich

und ausdrücklich darauf hin, dass es sich um einen Verkauf von Privat handelt, für den ich jegliche Gewährleistung oder ein Rückgaberecht ausschließen muss.

Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich damit einverstanden, auf Ihre gesetzlich zustehende Garantie / Gewährleistung und Ihr Rückgaberecht zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Bedingungen nicht einverstanden sind.
Diese Rechtslage existiert schlicht und einfach nicht.



Seriös? Bei den geringen Mengen kann man einen großangelegten Betrug eigentlich ausschließen.

DanMan
2005-08-02, 16:40:02
Seriös? Bei den geringen Mengen kann man einen großangelegten Betrug eigentlich ausschließen.
Wieso muss ein Betrug groß angelegt sein? Fakt ist, dass sich derjenige noch nie etwas ge-/verkauft hat, und jetzt auf einmal 4 teure, neue Corsair RAMs für je ab 1€ anbietet (1x schon verkauft gestern). Zuzüglich bereits im 1. Post genannter Zwielichtigkeiten. Wie soll man da die von Corsair gewährte lebenslange Garantie ausnutzen können?

Hucke
2005-08-02, 16:43:11
Wieso muss ein Betrug groß angelegt sein? Fakt ist, dass sich derjenige noch nie etwas ge-/verkauft hat, und jetzt auf einmal 4 teure, neue Corsair RAMs anbietet (1x schon verkauft gestern). Zuzüglich bereits im 1. Post genannter Zwielichtigkeiten. Wie soll man da die von Corsair gewährte lebenslange Garantie ausnutzen können?

Als Privatperson ist man keinesfalls verpflichtet Garantie zu gewähren. Das mit dem lustigen Text ist Mumpitz.

Und wenn Corsair die Garantie gewährt, dann wird die Garantie auch über Corsair abgewickelt. Das ist halt der Unterschied zwischen Händler und Herstellergarantie. Du brauchst normalerweise dafür auch keine Kaufbelege.
Dumm für Dich ist es nur gelaufen wenn der Speicher als OEM oder als gestohlene Ware auf den Markt gelangt ist. Dann greift die Händlergarantie in der Regel nicht (vor allem bei letzterem).

DanMan
2005-08-02, 17:18:02
Du brauchst normalerweise dafür auch keine Kaufbelege.
Bist du dir da ganz sicher? Das andere von dir Geschriebene war mir bekannt und dem stimme ich auch zu. Aber dass man keine Kaufbelege braucht kann ich mir nicht vorstellen. Da kann ja jeder kommen.

Xan0r
2005-08-02, 17:21:24
Bist du dir da ganz sicher? Das andere von dir Geschriebene war mir bekannt und dem stimme ich auch zu. Aber dass man keine Kaufbelege braucht kann ich mir nicht vorstellen. Da kann ja jeder kommen.

Du brauchst nur die Seriennummer, die für Gewöhnlich auf dem Sticker der aufm Ram/Headspreader klebt draufsteht.

Diesen Sticker darf man nicht entfernen, dann wars das mit der lebenslangen Garantie.


Xan0r

DanMan
2005-08-02, 18:17:29
Du brauchst nur die Seriennummer, die für Gewöhnlich auf dem Sticker der aufm Ram/Headspreader klebt draufsteht.

Diesen Sticker darf man nicht entfernen, dann wars das mit der lebenslangen Garantie.


Xan0r
Gut zu wissen! Danke. Aber ich werd den RAM wohl doch lieber im Handel kaufen.

Tomi
2005-08-02, 20:52:56
Hat man als (privater) Verkäufer bei einer Onlineauktion überhaupt das Recht sich Gewährleistung, Garantie und Rückgaberecht zu entziehen, wenn es sich ausdrücklich um Neuware handelt?

Oder ums kurz zu machen: Seriös, oder nicht: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=21899&item=6788980167&rd=1&ssPageName=WDVW
Es geht beim privaten Verkäufer nicht um die Art der Ware, sondern um seinen Status. Ist er "privat", kann (und sollte) er Gewährleistung ausschließen. Das bezieht sich natürlich nur auf die Zeit nach Aushändigung der Ware. Ist die Ware vor dem Verkauf in Ordnung, muss er aber "gewährleisten", dass sie das bis zur Aushändigung auch ist. Das kann er auch nicht ausschließen. Also TFT Bildschirm nach Bezahlung und noch vor Versand runterfallen lassen und "ups" sagen, mit dem Hinweis auf ausgeschlossene Gewährleistung, ist nicht.

Garantie und Rückgabe muss er nicht ausschließen, weil Garantie gibt allenfalls der Hersteller, nicht der private Verkäufer oder Händler. Rückgaberecht besteht unter privat nur bei arglistiger Täuschung und bei Händlern lt. FAG.