PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbandkasten für im Auto


Gast
2005-08-11, 14:22:04
Kann mir jemand sagen, wo ich so ein Teil herbekommen kann?
Hab schon bei Obi und Real im Autozubehör geguckt, aber Fehlanzeige.
Ich muß mich doch dafür nicht an meinen Autohersteller wenden, oder?

Danke im voraus.

AlexM
2005-08-11, 14:29:18
ATU, Händler, Baumarkt. Irgendwas davon werdet ihr wohl in der Nähe haben... vergiss das Warndreieck nicht(falls du noch keins hast)


....im Autozubehör geguckt, aber Fehlanzeige.


Dann schau das nächste mal richtig hin oder Frage die Verkäufer dort... :rolleyes:

Black-Scorpion
2005-08-11, 14:30:06
Die Frage ist aber nicht dein ernst?

Die Dinger gibt es an allen Tankstellen die einen Shop haben.

Magnum
2005-08-11, 14:30:54
An deinen Autohersteller musst du dich dafür nicht wenden!
Eigentlich warst du schon richtig. In Baumärkten findet man die schon desöfteren! Sicher bekommst du sie aber eher bei Autoteilehändlern. (ala. ATU) Und bei jedem (größeren) Autohaus müsste es die auch geben!

Gast
2005-08-11, 16:57:09
Ich würde dir ansonsten noch eine Warnweste und ein Atemgerät empfehlen,
dann sparst du dir die eklige Mund zu Mund Beatmung in einem Worst Case Fall,
wenn du mal jemandem helfen mußt.

Cyv
2005-08-11, 22:41:05
Ich würde dir ansonsten noch eine Warnweste und ein Atemgerät empfehlen,
dann sparst du dir die eklige Mund zu Mund Beatmung in einem Worst Case Fall,
wenn du mal jemandem helfen mußt.
eklig? bei manchen macht mans doch gern ;)
Gabs auch tw schon im aldi und sonstigen discountern, die dinger

RMC
2005-08-11, 23:36:55
Auf der Tankstelle kriegst du Warndreieck und Verbandskasten...

Gast
2005-08-11, 23:48:41
Hab schon bei Obi und Real im Autozubehör geguckt, aber Fehlanzeige.Nee, keine Fehlanzeige. Entweder Augen öffnen oder einen Mitarbeiter fragen, aber bei beiden Märkten sind KFZ-Verbandskästen im Sortiment.

alkorithmus
2005-08-12, 02:47:07
habe neulich im plus so ein hammer gsehen mit schneide für den gurt, alarm signal und taschenlampe :D

Gast
2005-08-12, 02:59:36
Wenn Du niemandem helfen kannst oder möchtest:
Vom Schrottplatz ab 1 EUR. Der genügt den gesetzlichen Anforderungen.

Gast
2005-08-12, 03:36:00
Vom Schrottplatz ab 1 EUR. Der genügt den gesetzlichen Anforderungen.Gesetzliche Anforderungen: StVZO §35h (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35h.php). Bei überschrittener Mindesthaltbarkeit ist der Inhalt nicht mehr steril, somit unbrauchbar und quasi "nicht vorhanden".
Ein geöffneter & benutzter Kasten (der z.B. bei einem Unfall gebraucht wurde, bei dem das Auto zerstört wurde & anschliessend auf den Schrott kam...) wird wohl auch nicht ausreichend sein...

Ein intakter Kasten, der das MHD noch nicht überschritten hat, wird wohl auch nicht beim Schrott für 1 Euro weggehen. Und wenn doch - warum soll man mit einem gesetzeskonformen Kasten dann nicht helfen können?

Gast
2005-08-12, 04:40:44
eklig? bei manchen macht mans doch gern ;)
Gabs auch tw schon im aldi und sonstigen discountern, die dinger

Aber nicht wenn sie Blut spuckt!

Gast
2005-08-12, 04:52:14
Gesetzliche Anforderungen: StVZO §35h (http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_35h.php). Bei überschrittener Mindesthaltbarkeit ist der Inhalt nicht mehr steril, somit unbrauchbar und quasi "nicht vorhanden".

Tut mir Leid, aber das ist Unsinn. In der StVZO steht absolut garnichts über das Alter. In den DINs ebensowenig.
Das Haltbarkeitsdatum ist eine reine Empfehlung des Herstellers, nicht mehr. Sofern das Teil komplett ist, ist er formell "OK". Ob brauchbar oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, jedoch auf keinem, wo das Vorhandensein in einem PKW gefordert wird.

Gast
2005-08-12, 05:26:20
Tut mir Leid, aber das ist Unsinn. Natürlich ist es kein Unsinn.

In der StVZO steht absolut garnichts über das Alter. In den DINs ebensowenig.Das Alter wird nicht direkt erwähnt (sondern nur in der DIN-Norm andere DIN-Normen, die teilweise wieder auf andere DIN-Normen verweisen und irgendwo irgendwann tatsächlich so lustige Dinge "erforderliche Klebekraft" oder "maximale Keimzahl" erwähnen) aber...

Das Haltbarkeitsdatum ist eine reine Empfehlung des Herstellers, nicht mehr. Sofern das Teil komplett ist, ist er formell "OK". Ob brauchbar oder nicht, steht auf einem anderen Blatt, jedoch auf keinem, wo das Vorhandensein in einem PKW gefordert wird.... da das Haltbarkeitsdatum des Herstellers keine "Empfehlung" ist, sondern ernstzunehmen ist (nach Ablauf des MHD geht der Gesetzgeber mit gutem Recht davon aus, dass die Sachen nicht mehr steril sind -> "Unter-DIN-Norm" nicht mehr erfüllt -> deshalb DIN 13164 nicht mehr erfüllt -> gearscht), hast du nach Ablauf des MHD kein entsprechendes Verbandsmaterial zur Verfügung - zwar dabei, aber nicht nutzbar.
Deshalb kann dich auch jeder Polizist oder Tüv-Prüfer für einen abgelaufenen = nicht brauchbaren = nicht verfügbaren = nicht "vorhandenen" Verbandskasten ans Bein pissen - siehe auch den passenden Paragraphen im Bussgeldkatalog (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_68.php)...


Die oft gehörte These, dass ja weder in StVZO noch in der DIN 13164 dass MHD erwähnt wird, stimmt zwar - aber durch die Folge "Ablauf MHD -> nicht mehr steril laut Hersteller -> Nichterfüllung der einzelnen DIN-Normen (in denen ja auch nichts über ein MHD, sondern nur etwas über z.B. die Keimzahl steht) greift das Bussgeld trotzdem. Richtig so.


Ich find das ziemlich logisch, nicht schwer zu begreifen und halte es ausserdem für selbstverständlich, einen vernünftigen Verbandskasten dabei zu haben.


Nein, die einzelnen DIN-Normen besorge ich dir nicht, denn:
DIN 13164..............28,80 Euro
DIN 13019..............28,80 Euro
DIN 13151..............28,80 Euro
DIN 13152..............28,80 Euro
DIN 61631..............28,80 Euro
DIN 61634..............28,80 Euro
DIN 13168..............24,20 Euro
DIN 58279..............28,80 Euro
DIN EN 455 Teil 1....33,70 Euro
DIN EN 455 Teil 2....38,80 Euro
DIN EN 455 Teil 3....63,00 Euro

Gesamtkosten 361,30 Euro zzgl. Versandkosten

Geh in eine Bibliothek.

Gast
2005-08-12, 06:14:42
nach Ablauf des MHD geht der Gesetzgeber mit gutem Recht davon aus, dass die Sachen nicht mehr steril sind -> "Unter-DIN-Norm" nicht mehr erfüllt
Das tut er aus gutem Grund eben nicht, da Sterilität bei der Erstversorgung am Unfallort absolut keine Rolle spielt. Was auch immer sich an Keimen etc. am Verbandsmaterial angesammelt hat ist logisch und auch rechtlich unbedeutend.

Deshalb kann dich auch jeder Polizist oder Tüv-Prüfer für einen abgelaufenen = nicht brauchbaren = nicht verfügbaren = nicht "vorhandenen" Verbandskasten ans Bein pissen - siehe auch den passenden Paragraphen im Bussgeldkatalog (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_68.php)...
Das kann und tut "er" er nicht, und das wird "er" auch nicht. Frag bei der nächsten Hauptuntersuchung mal nach, das könnte helfen.

Die oft gehörte These, dass ja weder in StVZO noch in der DIN 13164 dass MHD erwähnt wird, stimmt zwar - aber durch die Folge "Ablauf MHD -> nicht mehr steril laut Hersteller -> Nichterfüllung der einzelnen DIN-Normen (in denen ja auch nichts über ein MHD, sondern nur etwas über z.B. die Keimzahl steht) greift das Bussgeld trotzdem. Richtig so.
Nein. Die genannte maßgebliche DIN (es gibt nebenbei keine DIN-Normen, wäre auch unsinnig) bezieht sich explizit nicht auf andere Normen, die ein Haltbarkeitsdatum beinhalten. Schau Dir DIN 13019, 13151, 13152 und den Rest dessen, was vorhanden sein muß an...

Lebe damit: Das Alter ist egal, nur auf den Inhalt kommt es an.
Der Schluß, daß etwas als unbrauchbar, und damit, was völlig abwegig ist, als nicht vorhanden betrachtet wird, ist völlig absurd, und findet nicht statt.

Ich find das ziemlich logisch, nicht schwer zu begreifen und halte es ausserdem für selbstverständlich, einen vernünftigen Verbandskasten dabei zu haben.

Blah... Ich kann und werde ohnehin keine Ersthilfe betreiben, deshalb ist mir egal, welches dem Gesetzestext zwar genügende, aber auf ewig ungenutzte und nach etlichen Jahren vermutlich vergammelte "Material" unter meiner Hutablage existiert. Das interessiert keinen TÜV-Prüfer und auch keinen Polizisten bei der alljährlichen Kontrolle.

Gast
2005-08-12, 06:44:06
Das tut er aus gutem Grund eben nicht, da Sterilität bei der Erstversorgung am Unfallort absolut keine Rolle spielt.Seltsam nur, dass die Medizin das anders sieht. Warum betonen Ärzte wohl immer wieder, dass selbst bei simplen offenen Knochenbrüchen eine möglichst sterile Erstversorgung notwendig ist, um möglichst problemlos & schnell abzuheilen? Aber da du ja anscheinend bessere Informationen als die Ärzte hast, bist du sicher bereit, sie uns mitzuteilen, damit wir deine Schlussfolgerung "Sterilität = bah" teilen können...



Was auch immer sich an Keimen etc. am Verbandsmaterial angesammelt hat ist logisch und auch rechtlich unbedeutend.Logisch mal gar nicht und rechtlich nur bis zum ersten Fall. Bei falscher Erstversorgung bist du als Helfer aus dem Schneider, aber ob ein abgelaufener Verbandskasten denn als "unvermeidbar" und "nicht die Schuld des Ersthelfers" angerechnet wird? Wohl nicht, denn das kann jeder vermeiden.



Das kann und tut "er" er nicht, und das wird "er" auch nicht. Frag bei der nächsten Hauptuntersuchung mal nach, das könnte helfen.Wer "er"? Tüv-Beamte dürfen eigentlich die Plakette bei fehlendem oder abgelaufenen Verbandskasten nicht verweigern (das ist ein "geringer Mangel), trotzdem gibt es deutschlandweit genügend Fälle, wo das passiert ist und die Leute sich zu recht darüber aufregen. Wenn er nicht darauf achtet, hast du Glück. Was mein "persönlicher" Tüv-Prüfer bei einem fehlenden oder ungültigem (zu alt -> nicht mehr steril -> ungültig) Verbandskasten macht, weiss ich nicht - bei der letzten Tüv-Prüfung hat er natürlich nachgeschaut, aber nichts zu beanstanden gehabt.
Frag bei der nächsten Hauptuntersuchung mal nach, das könnte helfen.

Und das bei einer Polizeikontrolle tatsächlich Bussgelder wg. Verstoss gegen §35 verteilt werden, ist dir auch noch nicht zu Ohren gekommen?

Nur weil du noch nicht in der Situation warst, kannst du das schlecht zum allgemeingültigen Credo machen.



Nein. Die genannte maßgebliche DIN (es gibt nebenbei keine DIN-Normen, wäre auch unsinnig) bezieht sich explizit nicht auf andere Normen, die ein Haltbarkeitsdatum beinhalten. Schau Dir DIN 13019, 13151, 13152 und den Rest dessen, was vorhanden sein muß an...Es gibt DIN-Normen. Falls du behaupten möchtest, dass DIN ja die Abkürzung für "Deutsche Industrie-Norm" ist und eine DIN-Norm deshalb doppelt gemoppelt ist: Mal wieder eine Fehlinformation deinerseits. Seit 1975 steht DIN für "Deutsches Institut für Normung e. V.". Eine DIN-Norm ist also eine Norm dieses Institutes.

Und natürlich bezieht sich die DIN (oder besser DIN-Norm) auf andere Normen: In der DIN 13164 (http://www.dlrg.de/Angebot/Erste-Hilfe/din13164.htm) ist festgelegt, nach welchen Normen der Inhalt eines Verbandskastens für KFZ beschaffen sein muss.

Dass auch in den "Unter-Normen" kein Haltbarkeitsdatum benannt wird, habe ich bereits mehrfach geschrieben. Lies doch mal meine Posts.

Aber für die ganz Begriffsstutzigen erkläre ich es nochmal: In den Normen wird sowas Lustiges wie "maximale Keimzahl" angesprochen, also Sterilität verlangt. Die Fabrikanten der Verbandskästen gewähren natürlich keine Sterilitätsgarantie bis zum jüngsten Gericht, sondern nur bis zum MHD. Danach gelten Materialien nicht mehr als steril -> "Unter-Normen" sind nicht mehr erfüllt, die verlangen Sterilität -> DIN 13164 ist nicht mehr erfüllt, denn die verlangt Materialen nach den Unternormen -> Verstoss gegen §35, denn der verlangt Verbandskasten nach DIN 13164.
Eine sehr logische Schlussfolgerung, die du jetzt (nach wiederholtem Posten) verstanden haben solltest.



Lebe damit: Das Alter ist egal, nur auf den Inhalt kommt es an.
Der Schluß, daß etwas als unbrauchbar, und damit, was völlig abwegig ist, als nicht vorhanden betrachtet wird, ist völlig absurd, und findet nicht statt.Argumente siehe oben, das MHD ist indirekt sehr wichtig, da sonst §35 nicht erfüllt. Und ob §35 nicht erfüllt wird, weil du gar keinen Kasten hast oder weil du einen falschen hast oder einen unvollständigen oder einen defekten = unsterilen Kasten, macht keinen Unterschied.
Naja, vielleicht lässt sich ja ein Polizist bei der Kontrolle eher überreden, wenn du noch deinen alten abgelaufenen Kasten hast als gar keinen...



Blah... Ich kann und werde ohnehin keine Ersthilfe betreiben, deshalb ist mir egal, welches dem Gesetzestext zwar genügende, aber auf ewig ungenutzte und nach etlichen Jahren vermutlich vergammelte "Material" unter meiner Hutablage existiert. Das interessiert keinen TÜV-Prüfer und auch keinen Polizisten bei der alljährlichen Kontrolle.Na, hoffentlich kriegt man dich mal richtig dran wegen unterlassener Hilfeleistung, denn einfach Ersthilfe verweigern darf man zum Glück in D nicht.
Dass du im Straßengraben verblutest, weil jemand anders keine Ersthilfe betreiben kann & will, ist zwar unwahrscheinlich - wäre aber eine lehrreiche Lektion für dich...

Und wie oben beschrieben: Natürlich interessieren sich deutsche Tüv-Prüfer & Polizisten für so lustige Sachen wie StVO und StVZO. Auch, wenn du das nicht wahrhaben willst...

rotkäppchen
2005-08-14, 19:21:18
Kann mir jemand sagen, wo ich so ein Teil herbekommen kann?
Hab schon bei Obi und Real im Autozubehör geguckt, aber Fehlanzeige.
Ich muß mich doch dafür nicht an meinen Autohersteller wenden, oder?

Danke im voraus.


die bekommst du sogar, zumindest hier bei uns, im doscounter (hier ist es jawoll gewesen) um die ecke,... aber das sind dann schon wirklich die neuen und getüvt und geprüft und auf den neuesten stand....

ich habe meinen damals beim fordhändler bekommen, als ich mein auto bekommen habe,... und auch das warndreieck,... aber das dreieck war kostenlos weil es so ein vorführding aus der fahrschule war,... aber noch voll top.... solange der erstehilfekasten nicht schon gebraucht war. ;D


edit: warnweste kostet auch nur paar euronen,... und wird bald auch bei uns pflicht..... und sowas nimmt wirklich keinen platz weg,....
aber kauf dir noch für nen euro so ne notfalldecke,... (die die auch die sanis haben).... wenn du nen unfall hast (als ersthelfer) dann hast du meistens mehr als einen verletzten und die verbandskästen haben heute (müssen sie haben ist vorschrift) eine solche decke..... die ist zusammengefalltet etwas größer als ne zigarettenpackung,... abe flacher....