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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was darf man sich als Fahranfänger in Probezeit alles leisten?


Kira
2005-08-13, 01:44:08
siehe Titel.

Wobei verliere ich den Lappen net auf der Stelle? :)

Oder umgekehrt, bei was verliere ich es?

Bitte sinnvolle Posts und kein: Wenn du jmd überfährst usw...

Bsp wäre z. B. wenn die rote Ampel überfahre, dann hab ich verloren... right?

Chris1337
2005-08-13, 01:45:22
Bsp wäre z. B. wenn die rote Ampel überfahre, dann hab ich verloren... right?
...und dich dabei ein Polizist sieht, dann ja!
Und wenn du dich im Straßenverkehr nicht ordnungsgemäß verhälst und unschuldige Menschen gefährdest bzw. verletzt. Dann ist der Lappen auch sofort weg.

deekey777
2005-08-13, 01:45:48
Sich an die Straßenverkerhrsregeln halten sollte reichen.
Und wenn du eine rote Ampel überfährst, ist es Sachbeschädigung.

alkorithmus
2005-08-13, 02:17:35
es gibt a verstöße und b verstöße..

bei einem a verstoß oder zwei b verstößen ist deine lappen weg.

rote ampel: a verstoß

Sich an die Straßenverkerhrsregeln halten sollte reichen.
Und wenn du eine rote Ampel überfährst, ist es Sachbeschädigung.


Witzbold :biggrin:

Chief o Hara
2005-08-13, 03:26:20
es gibt a verstöße und b verstöße..

bei einem a verstoß oder zwei b verstößen ist deine lappen weg.

rote ampel: a verstoß


Unsinn. Man muss dann zwar zu einer Nachschulung aber den Lappen darf man behalten. Abgesehen von dem einmonatigen Fahrverbot das verhängt wird falls es zur Gefährdung anderer kam.

Erst beim 3.(!) A-Verstoß muss man sich von seinem Lappen verabschieden.

Quelle:
http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html und Erfahrungen aus dem eigenen Freundeskreis.

alkorithmus
2005-08-13, 03:32:20
Dann habe ich wohl in dieser Theoriestunde geschlafen :rolleyes:

Chief o Hara
2005-08-13, 03:39:55
Dann habe ich wohl in dieser Theoriestunde geschlafen :rolleyes:

Ich glaube das tut zum Ende hin doch jeder oder? Bei vielen Fahranfängern hilft da aber freundlicherweise eine Nachschulung nach.

elektrischer Ziegenbock
2005-08-13, 03:46:42
Alle Strafen sind bei Fahranfängern GENAU DIESELBEN wie bei allen Anderen! Nur muss man eine Nachschulung machen, wenn man gegen eine Regel verstößt, die eine Strafe von mindestens 40€ und einem Punkt vorsieht (genau genommen bei Bußgeldern, Strafen unter 40€ werden als "Verwarnungsgeld" bezeichnet). Man muss aber seinen Lappen nie abgeben, sondern nur innerhalb eines Jahres die Nachschulung machen. Wenn man ein Fahrverbot bekommt, dann passiert das auch nur, wenn Leute die nicht mehr in der Probezeit sind auch eines bekommen würden.

Aber spare es dir lieber, denn sowas kann gut 300€ wenn nicht mehr kosten. Außerdem, wenn du rein theoretisch am letzten Tag deiner Probezeit einen Verstoß begehst, der einen Punkt zur Folge hat und mehr als 40€ kostet, musst du nicht nur die Nachschulung machen, sondern deine Probezeit würde sich noch um zwei weitere Jahre verlängern! Also geh es ruhig an, als Fahranfänger sollte man auch nicht gleich heizen wie ein Wilder ;)

Kira
2005-08-13, 12:55:33
ok alles klar danke @ all!

ich werde wahrscheinlich mein probejahr vürkürzen lassen =) auch wenn es mich 200 € kostet :)

also wenn mich keine polizei dabei sieht, dann hab ich kein ärger?

und man darf ja ne sekunde danach noch rüber fahren ne? also wenn rot ist, dass man ab da an ne sekunde hat... rot ist nicht gleich rot :)

alkorithmus
2005-08-13, 13:00:54
ok alles klar danke @ all!

ich werde wahrscheinlich mein probejahr vürkürzen lassen =) auch wenn es mich 200 € kostet :)

also wenn mich keine polizei dabei sieht, dann hab ich kein ärger?

und man darf ja ne sekunde danach noch rüber fahren ne? also wenn rot ist, dass man ab da an ne sekunde hat... rot ist nicht gleich rot :)


Es gibt eine Regel die man der Reaktionszeit verdanken darph..
aber wie genau das nun ist weiß ich net ;(

h00ligan
2005-08-13, 13:21:38
und man darf ja ne sekunde danach noch rüber fahren ne? also wenn rot ist, dass man ab da an ne sekunde hat... rot ist nicht gleich rot :)

Bei welcher Fahrschule warst du? :|

Man darf natürlich keine Kreuzung bei Rot überqueren - diese 1-Sek. Regel bezieht sich lediglich auf die Höhe der Strafe bei einem Rotlichverstoß, da es etwas anderes ist 0.2 Sek. oder 10 Sek. nach Rot zu fahren.

{655321}-Hades
2005-08-13, 13:24:51
Grundsätzlich verliert man den Lappen in der Probezeit bei jeder Aktion, die bei normalen Autofahrern einen Punkt verursacht. Deswegen nie über 20km/h zu schnell fahren. So haben wir das zumindest bei uns gelernt.

Chief o Hara
2005-08-13, 13:31:39
Grundsätzlich verliert man den Lappen in der Probezeit bei jeder Aktion, die bei normalen Autofahrern einen Punkt verursacht. Deswegen nie über 20km/h zu schnell fahren. So haben wir das zumindest bei uns gelernt.

Dazu habe ich doch oben schon etwas geschrieben. Das ist falsch! Kannst du alles in dem Link nachlesen. elektrischer Ziegenbock hat das auch korrekt geschildert.
Ein Freund von mir hat schon 7 Punkte(4 Pkt wegen rasen + 3 Pkt wegen einen roten Ampel) in der Probezeit erreicht und besitzt seinen Lappen noch.

{655321}-Hades
2005-08-13, 13:35:02
Dazu habe ich doch oben schon etwas geschrieben. Das ist falsch! Kannst du alles in dem Link nachlesen. elektrischer Ziegenbock hat das auch korrekt geschildert.
Ein Freund von mir hat schon 7 Punkte(4 Pkt wegen rasen + 3 Pkt wegen einen roten Ampel) in der Probezeit erreicht und besitzt seinen Lappen noch.
Während einer Nachschulung verliert man den Lappen nicht? Wusste ich noch nicht. Naja, das zusätzliche Geld würde ich trotzdem nicht rausschmeißen wollen.

AlSvartr
2005-08-13, 13:46:20
ok alles klar danke @ all!

ich werde wahrscheinlich mein probejahr vürkürzen lassen =) auch wenn es mich 200 € kostet :)

also wenn mich keine polizei dabei sieht, dann hab ich kein ärger?

und man darf ja ne sekunde danach noch rüber fahren ne? also wenn rot ist, dass man ab da an ne sekunde hat... rot ist nicht gleich rot :)
Entschuldige mal, aber hast du irgendwie definitiv vor, gegen Regeln zu verstoßen? Hoert sich fuer mich so an ;)

drexsack
2005-08-13, 13:47:42
ok alles klar danke @ all!

ich werde wahrscheinlich mein probejahr vürkürzen lassen =) auch wenn es mich 200 € kostet :)



Wie geht das denn bitte?

Chief o Hara
2005-08-13, 13:47:49
Während einer Nachschulung verliert man den Lappen nicht? Wusste ich noch nicht. Naja, das zusätzliche Geld würde ich trotzdem nicht rausschmeißen wollen.


Nein ganz sicher nicht. Der 2. entsprechende Verstoß hat sogar gar keine zusätzlichen Folgen. Erst der 3. kostet dich den Führerschein. Wurde alles schon gesagt.

thiron
2005-08-13, 15:26:25
Verstoesse bei denen nur Verwarnungsgeld erhoben wird -> keinen Einfluss auf deinen Fuehrerschein. Bis 35eur.

Alles ab 40eur ist Bußgeld und kann dich schnell den Fuehrerschein kosten wenn du in der Probezeit bist und zu oft auffaellig wirst. Eine rote Ampel ueberfahren ist uebrigens grob fahrlaessig und wird dir im Zusammenhang mit der Gefaehrung anderer Verkehrsteilnehmer schnell zum Verhaengniss. Nachschulung, MPU, Lappen weg, 200eur Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg. ;)


Nein ganz sicher nicht. Der 2. entsprechende Verstoß hat sogar gar keine zusätzlichen Folgen. Erst der 3. kostet dich den Führerschein. Wurde alles schon gesagt.

Es kommt darauf an wie schwer der Verstoss war. Ein Kind im Auto ohne das es angeschnallt ist wird dir zwar auch einen Punkt bescheren aber nicht einen Fuehrerschein Entzug. Wahrscheinlich nicht mal einen Nachschulung.

Chief o Hara
2005-08-13, 16:04:14
Eine rote Ampel ueberfahren ist uebrigens grob fahrlaessig und wird dir im Zusammenhang mit der Gefaehrung anderer Verkehrsteilnehmer schnell zum Verhaengniss. Nachschulung, MPU, Lappen weg, 200eur Bußgeld und 4 Punkte in Flensburg. ;)

Aber nur falls die Ampel schon länger als 1s rot war und auch dann gibts nur 1 Monat Fahrverbot und keinen dauerhaften Führerscheinentzug und erst recht keine MPU. Würde mich mal interessieren woher du das hast.

innerhalb 1 Sekunde nach dem Umspringen über rote Ampel gefahren, kein grüner Pfeil) 50,- EUR; 3 Punkte
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot

bei schon länger als eine Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichens 125,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 200,- EUR; 4 Punkte; 1 Monat Fahrverbot


Meine Quelle steht oben.


Es kommt darauf an wie schwer der Verstoss war. Ein Kind im Auto ohne das es angeschnallt ist wird dir zwar auch einen Punkt bescheren aber nicht einen Fuehrerschein Entzug. Wahrscheinlich nicht mal einen Nachschulung.

Falls das überhaupt einen Punkt gibt dürfte das wohl eher ein B- als ein A-Verstoß sein. Zählt ein nichtangeschnalltes Kind etwa anders als ein nichtangeschnallter Fahrer?

thiron
2005-08-13, 16:16:41
Aber nur falls die Ampel schon länger als 1s rot war und auch dann gibts nur 1 Monat Fahrverbot und keinen dauerhaften Führerscheinentzug und erst recht keine MPU. Würde mich mal interessieren woher du das hast.

Falls das überhaupt einen Punkt gibt dürfte das wohl eher ein B- als ein A-Verstoß sein. Zählt ein nichtangeschnalltes Kind etwa anders als ein nichtangeschnallter Fahrer?

Ich habe ja nicht gesagt das die Fahrerlaubnis dauerhaft eingezogen wird. Und eine MPU ist bei einem Fahranfaenger sehr wahrscheinlich bei solch einem Verstoss.

Ich wuerde mal gerne wissen was du unter A und B Verstoss verstehst. Es gibt Verstoesse bei denen nur ein Verwarnungsgeld erhoben wird und solche bei einen ein Bußgeld faellig wird. Verwarngelder sind zu erheben bei Geringfuegigen Verstoessen und Bußgelder bei schweren Verstoessen. Alles ab 40eur ist ein schwerer Verstoss.

Dazu zaehlt auch ein Kind ungesichert zu befoerdern. Und natuerlich zaehlt ein Kind anders als ein Erwachsener. Ein Erwachsener weiß im Normalfall das er sich anschnallen muss und ist fuer sich selbst verantwortlich. Bei einem Kind ist Fahrzeugfuehrer dafuer verantwortlich das es gesichert ist.

Chief o Hara
2005-08-13, 16:31:51
Ich habe ja nicht gesagt das die Fahrerlaubnis dauerhaft eingezogen wird. Und eine MPU ist bei einem Fahranfaenger sehr wahrscheinlich bei solch einem Verstoss.

Nein eher nicht. Es sei denn natürlich es handelt sich um einen wahren Extremfall oder das andere Faktoren noch eine Rolle spielen(Handy, Alkohol usw)

Ich wuerde mal gerne wissen was du unter A und B Verstoss verstehst.[/quote]

Was ich darunter verstehe ist belanglos. Das ist eine vom Gesetzesgeber vorgeschriebene Einteilung. Ich verweise nochmal auf meinen Link auch wenn den anscheinend jeder überliest.

Es gibt Verstoesse bei denen nur ein Verwarnungsgeld erhoben wird und solche bei einen ein Bußgeld faellig wird. Verwarngelder sind zu erheben bei Geringfuegigen Verstoessen und Bußgelder bei schweren Verstoessen. Alles ab 40eur ist ein schwerer Verstoss.
Dazu zaehlt auch ein Kind ungesichert zu befoerdern. Und natuerlich zaehlt ein Kind anders als ein Erwachsener. Ein Erwachsener weiß im Normalfall das er sich anschnallen muss und ist fuer sich selbst verantwortlich. Bei einem Kind ist Fahrzeugfuehrer dafuer verantwortlich das es gesichert ist.

Das was ich oben bzgl. Linknutzung geschrieben habe, trifft wohl auch für mich zu

Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30,- EUR

Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert
bei einem Kind 40,- EUR, 1 Punkt
bei mehreren Kindern 50,- EUR, 1 Punkt

Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt
bei einem Kind 30,- EUR
bei mehreren Kindern 35,- EUR



Dürfte aber ein B-Verstoss sein, wenn man sich mal anschaut was sich da noch so in dieser Kategorie tummelt.

rotkäppchen
2005-08-14, 19:15:48
siehe Titel.

Wobei verliere ich den Lappen net auf der Stelle? :)

Oder umgekehrt, bei was verliere ich es?

Bitte sinnvolle Posts und kein: Wenn du jmd überfährst usw...

Bsp wäre z. B. wenn die rote Ampel überfahre, dann hab ich verloren... right?


wenn du in der probezeit mit 20 kmh (und aufwärts) zu schnell geblitzt wurdest,... tolleranz noch nicht abgezogen,... dann biste den lappen los und bekommst noch punkte...
außerhalb der probezeit das gleiche nur mit 30 kmh zu schnell,... nur die punkte bekommt man dann auch schon glaube ich bei 20 kmh drüber.... ;(

wenn du bei der roten ampel von der polizei erwischt wirst,... quasi das vor einer streife machst, dann bist du dran,. aber ob du den schein dann los bist weiß ich nicht,...

Kira
2005-08-14, 20:42:26
danke für euren zahlreichen antworten!

ich wollte nur net so verkrampft vorangehen und mich aufklären lassen :) danke.

und nein ich plane net mit absicht gegen was zu verstoßten lol ei ei...

@ drexsack:

es gibt da nen kurs... ich glaub von der adac oder so... wo man die probezeit verkürzen lassen kann, man muss nur so paar sachen machen... slalom usw... dürfte kein problem sein :) kostet ca. 220 €

elektrischer Ziegenbock
2005-08-14, 21:43:37
wenn du in der probezeit mit 20 kmh (und aufwärts) zu schnell geblitzt wurdest,... tolleranz noch nicht abgezogen,... dann biste den lappen los und bekommst noch punkte...NEIN! Nachschulung heißt NICHT, dass man den Führerschein abgeben muss!

außerhalb der probezeit das gleiche nur mit 30 kmh zu schnell,... nur die punkte bekommt man dann auch schon glaube ich bei 20 kmh drüber.... ;( Ja, aber das hat mit der Probezeit nix zu tun und das Fahrverbot bekommt man außerorts auch nicht ;)

wenn du bei der roten ampel von der polizei erwischt wirst,... quasi das vor einer streife machst, dann bist du dran,. aber ob du den schein dann los bist weiß ich nicht,...Kommt drauf an, ob man knapp nach dem Sprung auf Rot drüber war oder mind. eine Sekunde danach. Dies hat aber widerum garnix mit der Probezeit zu tun ;)

alpha-centauri
2005-08-14, 22:09:00
siehe Titel.

Wobei verliere ich den Lappen net auf der Stelle? :)

Oder umgekehrt, bei was verliere ich es?

Bitte sinnvolle Posts und kein: Wenn du jmd überfährst usw...

Bsp wäre z. B. wenn die rote Ampel überfahre, dann hab ich verloren... right?

genau. rote ampel: go. 4 jahre probezeit. seminar, 3 punkte, usw.. macht mit allem drum und dran, 500 Euro weg.
stop schild: go.
35 km-h zu viel: go.

grob: alles ueber 40 Euro oder 1 punkt in flensburg.

lass dir ein tip von mir geben: fahr 2 jahre nach vorschrift.

ich bin gerast wie sau. bin mit knapp 40 km-h zu viel geblitzt worden. das uebliche halt, 3 punkte, fahrverbot. rechnung it seminar und bussgeld von ca 500 euro.

dann bin ich die folgendne 3 jahre genau das gefahren, was aufm schild stand und in den 3 jahren bei 30 tkm/jahr fahrleistung, grad einmal mit 10 km/h zuviel gelasert worden.

aber wenn dus dr auf ankommen lassen willst: nie mehr als 10 kmh zu viel, ob innen oder ausserorts.

als beispiel: nachdem 500 euro weg waren, hab ich sogar am stopschild ANgehalten. wer macht sowas wirklich.

alpha-centauri
2005-08-14, 22:13:45
ok alles klar danke @ all!

ich werde wahrscheinlich mein probejahr vürkürzen lassen =) auch wenn es mich 200 € kostet :)

also wenn mich keine polizei dabei sieht, dann hab ich kein ärger?

und man darf ja ne sekunde danach noch rüber fahren ne? also wenn rot ist, dass man ab da an ne sekunde hat... rot ist nicht gleich rot :)

wo kein richter, da kein klaeger. aber davon abgesehen: lass es einfach nicht drauf ankommen und gewoehns dir nicht an.

sowieso: ich frag mich wirklich, wie leute bewusst ueber ne rote ampel fahren.

jetzt nicht aus versehen nicht gesehen. oder noch bei gelb drueber wollen.

stop schild nicht anhalten kann ich ja noch einsehen.
stopschilder hab ich auch manchmal in der fahrschule ueberfahren, da ich sonst haett muessen im hang anfahren :)

alpha-centauri
2005-08-14, 22:14:48
Entschuldige mal, aber hast du irgendwie definitiv vor, gegen Regeln zu verstoßen? Hoert sich fuer mich so an ;)

wir sind in deutschland, mensch. das kam doch sogar mal in ner zeitung, dass besonders in deutschland bewusst sich nicht an StVO gehalten wird.

besonders im bereich geschwindigkeit.

Spasstiger
2005-08-14, 22:36:17
besonders im bereich geschwindigkeit.

Teilweise lässt es sich da auch gar nicht umgehen, wenn man kein Verkehrshindernis sein möchte. Mit 60 durch eine 50er Zone ist eigentlich normal. Bin vorgestern wegen sowas auch geblitzt worden, damn, 15 Euro zum Fenster raus geworfen.

LovesuckZ
2005-08-14, 22:47:03
Teilweise lässt es sich da auch gar nicht umgehen, wenn man kein Verkehrshindernis sein möchte. Mit 60 durch eine 50er Zone ist eigentlich normal.

Fahr mit 50 weiter. Sollte er immernoch draengeln, kontinuierlich langsamer werden.
Hört sich abenteuerlich an, hat aber bei mir des öfteren geholfen. Du glaubst garnicht, wie "höflich" die Draengler fahren, wenn man von 40 KM/h wieder auf 50km/h beschleunigt.

alpha-centauri
2005-08-14, 23:17:32
Fahr mit 50 weiter. Sollte er immernoch draengeln, kontinuierlich langsamer werden.
Hört sich abenteuerlich an, hat aber bei mir des öfteren geholfen. Du glaubst garnicht, wie "höflich" die Draengler fahren, wenn man von 40 KM/h wieder auf 50km/h beschleunigt.

wuerd ich auch sagen. wenn du statt 50 mit 60 faehrst, erlaubst du nur die dummheit deines hintermanns dich beieinflussen zu lassen.

intelligenter ist es dann, wirklich genau die geschwindigkeit zu fahren.

ich fahre bei 50er immer mit 60, weil ic hdann schoen bei 2000U im 4. gang tourenlassen kann.

Chief o Hara
2005-08-15, 00:17:29
wenn du in der probezeit mit 20 kmh (und aufwärts) zu schnell geblitzt wurdest,... tolleranz noch nicht abgezogen,... dann biste den lappen los und bekommst noch punkte...


Kannst du nicht lesen? Das wurde doch jetzt schon ein dutzendmal von verschiedenen Leuten geschrieben, dass das so nicht stimmt. Wie oft muss das denn noch belegt werden?
Wo habt ihr denn alle diesen Unsinn her?

AlfredENeumann
2005-08-15, 08:01:44
1. Wer einen Führerschein auf Probe hat und bei einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dessen Probezeit verlängert sich von zwei auf vier Jahre. Die Verwaltungsbehörde wird bei diesen Auffälligkeiten ein Aufbauseminar anordnen, welches in einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden muß. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150,00 € bis 400,00 €, der Durchnittspreis liegt bei ungefähr 200,00 €. Waren bei dem Verstoß Alkohol oder Drogen im Spiel, so wird ein besonderes Aufbauseminar angeordnet. Dieses Aufbauseminar wird von Diplom-Psychologen durchgeführt, die eine amtliche Anerkennung als Seminarleiter besitzen müssen .
Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine Nachschulung dauert 9 h, die normalerweise in 4 Blöcken zu je 135 min abgehalten werden. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Die Teilnahmebescheinigung muss bei der Verwaltungsbehörde vorgelegt werden.

2. Wer als Fahranfänger Punkt 1 bereits hinter sich hat und bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, der erhält eine schriftliche Verwarnung mit den Hinweis, dass er innerhalb von zwei Monaten freiwillig an einer verkehrspsychologischen Beratung teilnehmen kann. Damit erhält der Fahranfänger eine weitere Chance, an sich zu arbeiten und weitere Vorfälle zukünftig zu vermeiden. Durch die Teilnahme an der verkehrspsychologischen Beratung werden ihm 2 Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister erlassen.

3. Wer als Fahranfänger bereits eine schriftliche Verwarnung nach Punkt 2 erhalten hat und nach Ablauf der gesetzten Frist von 2 Monaten aus Punkt 2 bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstößen in der Probezeit erwischt wird, dem wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens 3 Monate nach Abgabe des alten Führerscheins erteilt werden.

Als A-Verstöße gelten:
Unfallflucht
Nötigung
Vorfahrtverletzung mit Gefährung eines Anderen
Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschreiten (PKW,Motorrad)
Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
Zu dichtes Auffahren
"Geisterfahren" auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Rotlichtmißachtung
Fahren unter Alkoholeinfluß
Überholen im Überholverbot

B-Verstöße sind :
Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Gefährung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen
Gefährung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel
Kennzeichenmißbrauch
Ungenügends Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährung anderer
Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überziehen
Mit abgefahrenen Reifen fahren
Gefährung oder Behinderung von Schulkindern an einem haltenden Schulbus

alpha-centauri
2005-08-15, 10:05:38
beispiel meiner nachschulung:

da keiner bock hatte, auch nur irgendwas in der theorie zu machen, sassen wir jede sitzung, die ganze zeit nur doof im raum, spielten mit dem handy, warteten bis die zeit rum ist und guckten in die luft.

klasse. 350 euro fuer nix.

die nachschulung war mit dem gleichen fahrlehrer, bei dem ich damals die theretischen unterrichtsstunden fuer den fuehrrerschein hatte.
dieser mann duerfte in seinem leben schon mehrfach die distanz zum mond gefahren sein. konnte dir storries aus seinem leben, fuers leben mit dem fuehrrerschein erzaehlen. jede stunde interessant.

und dann sitzt du da rum, n ichtssagend, schweigend und wartest bist di dzeit um ist.
das war wirklich frustrierend. haette das geld auch versaufen koennen, das waere intelligenter gewesen.

aber so is tes dann auch. besteht anwesenheitspflicht. sonst nix.

AlexM
2005-08-15, 10:11:44
ich bin gerast wie sau. bin mit knapp 40 km-h zu viel geblitzt worden. das uebliche halt, 3 punkte, fahrverbot. rechnung it seminar und bussgeld von ca 500 euro.




klasse. 350 euro fuer nix.

...

und dann sitzt du da rum, n ichtssagend, schweigend und wartest bist di dzeit um ist.
das war wirklich frustrierend. haette das geld auch versaufen koennen, das waere intelligenter gewesen.

aber so is tes dann auch. besteht anwesenheitspflicht. sonst nix.

Wärst halt net zu schenll gefahren... Da hab ich kein Mitleid :|

alpha-centauri
2005-08-15, 10:18:32
Wärst halt net zu schenll gefahren... Da hab ich kein Mitleid :|

ich auch nicht. ich aerger mich auch heut noch drueber. bin ja auch die folgenden 3 jahre angemessen gefahren.
auch wenns echt nervig war, der lahmarsch in der schlange zu sein.

LolekDeluxe
2005-08-15, 10:22:21
jetzt nicht aus versehen nicht gesehen


Leute die eine rote Ampel übersehen haben im Auto nichts verloren. :down:
Das ist schlimmer als wenn du mit Absicht drüber fährst.


wenn du bei der roten ampel von der polizei erwischt wirst,... quasi das vor einer streife machst, dann bist du dran.

Stimmt nicht, ist mir nähmlich mal passiert. Kein Foto keine Punkte mußte nur den Anwalt bezahlen. ;D

rotkäppchen
2005-08-15, 13:10:52
NEIN! Nachschulung heißt NICHT, dass man den Führerschein abgeben muss!

ich habe nichts von nachschulung geschrieben! :confused:
es ist nun mal so,... ich hatte mich zu anfang meiner führerscheinzeit informiert,.... (vor 2 jahren)
probezeit: 20 kmh zu schnell = lappen los und punkte (punkte glaube ich zumindest, sicher bin ich mir da nicht mehr)
außer probezeit: 30 kmh zu schnell = lappen los und punkte
20 kmh zu schnell = punkte

den schein bekommt man nach 1 monat oder so (je nachdem was vorgefallen ist) eben wieder,... eine nachschulung muss man erst nach nen paar verstößen machen....



Stimmt nicht, ist mir nähmlich mal passiert. Kein Foto keine Punkte mußte nur den Anwalt bezahlen. ;D

Hm,... ich weiß nur das die polizei das nicht gerne sieht,,.... ich werde es aber nicht ausprobieren.... ;D geld für den anwalt hätte ich nämlich auch nicht. ;D

rotkäppchen
2005-08-15, 13:13:21
Kannst du nicht lesen? Das wurde doch jetzt schon ein dutzendmal von verschiedenen Leuten geschrieben, dass das so nicht stimmt. Wie oft muss das denn noch belegt werden?
Wo habt ihr denn alle diesen Unsinn her?

fahrschule, polizei, freunde, verwandte (polizisten),....

Chief o Hara
2005-08-15, 13:51:57
ich habe nichts von nachschulung geschrieben! :confused:
es ist nun mal so,... ich hatte mich zu anfang meiner führerscheinzeit informiert,.... (vor 2 jahren)
probezeit: 20 kmh zu schnell = lappen los und punkte (punkte glaube ich zumindest, sicher bin ich mir da nicht mehr)
außer probezeit: 30 kmh zu schnell = lappen los und punkte
20 kmh zu schnell = punkte

Völlig falsch! Du hast dich offentsichtlich nicht richtig informiert oder du erinnerst dich nicht mehr richtig, aber deine Angaben sind nichtmal im Ansatz richtig. Hier nochmal die korrekte Version

innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !)
bis 10 km/h 15,- EUR
11-15 km/h 25,- EUR
16-20 km/h 35,- EUR
21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

außerhalb geschlossener Ortschaften (z.B. Landstraße, Autobahn, auch in Baustellen)
bis 10 km/h 10,- EUR
11-15 km/h 20,- EUR
16-20 km/h 30,- EUR
21-25 km/h 40,- EUR, 1 Punkt
26-30 km/h 50,- EUR, 3 Punkte
31-40 km/h 75,- EUR, 3 Punkte
41-50 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
51-60 km/h 150,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
61-70 km/h 275,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h 375,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot



den schein bekommt man nach 1 monat oder so (je nachdem was vorgefallen ist) eben wieder,... eine nachschulung muss man erst nach nen paar verstößen machen....

Auch falsch. Die Nachschulung macht man nach dem ersten A-oder nach 2 B-Verstößen. Schon dutzendmal im Freundes-und Bekanntenkreis erlebt.



fahrschule, polizei, freunde, verwandte (polizisten),....

Ich habe das live mit bei einem meiner besten Freunde miterlebt.

1. A-Verstoß:
50km\h zu schnell ---> 4Pkt + Bußgeld + Nachschulung + 1 Monat Fahrverbot aber den Lappen durfte er behalten

2. A Verstoß
Bei rot innerhalb von 1s über die Ampel ---> 3 Pkt. + Bußgeld sonst nix

Alles wie oben beschrieben. Entweder hast du deinen Quellen nicht richtig zugehört oder haben die haben trotz ihres Berufs keine Ahnung. Was ich behaupte, kannst du alles im Gesetzestext nachlesen.

Hör doch bitte auf anderen Leute mit diesem Halbwissen irgendwelche Flausen in den Kopf zu setzen.

Spasstiger
2005-08-15, 18:45:54
Fahr mit 50 weiter. Sollte er immernoch draengeln, kontinuierlich langsamer werden.
Hört sich abenteuerlich an, hat aber bei mir des öfteren geholfen. Du glaubst garnicht, wie "höflich" die Draengler fahren, wenn man von 40 KM/h wieder auf 50km/h beschleunigt.

Naja, ich will da gar nicht 50 fahren, weil das vom Drehzahlbereich her ungünstig ist im fünften Gang (will Benzin sparen, also fünfter Gang). An der Stelle fahre ich immer aus Gewohnheit mit 60-70 (Ortsausgang, dahinter lange, gerade Straße, wo 60 erlaubt ist, bin kurz vor dem Ortsausgang mit 65 km/h laut Tacho geblitzt worden, Ortsschild nur auf der Gegenfahrbahn angebracht).

rotkäppchen
2005-08-16, 13:04:14
Völlig falsch! Du hast dich offentsichtlich nicht richtig informiert oder du erinnerst dich nicht mehr richtig, aber deine Angaben sind nichtmal im Ansatz richtig. Hier nochmal die korrekte Version





Auch falsch. Die Nachschulung macht man nach dem ersten A-oder nach 2 B-Verstößen. Schon dutzendmal im Freundes-und Bekanntenkreis erlebt.





Ich habe das live mit bei einem meiner besten Freunde miterlebt.

1. A-Verstoß:
50km\h zu schnell ---> 4Pkt + Bußgeld + Nachschulung + 1 Monat Fahrverbot aber den Lappen durfte er behalten

2. A Verstoß
Bei rot innerhalb von 1s über die Ampel ---> 3 Pkt. + Bußgeld sonst nix

Alles wie oben beschrieben. Entweder hast du deinen Quellen nicht richtig zugehört oder haben die haben trotz ihres Berufs keine Ahnung. Was ich behaupte, kannst du alles im Gesetzestext nachlesen.

Hör doch bitte auf anderen Leute mit diesem Halbwissen irgendwelche Flausen in den Kopf zu setzen.


vielleicht kommts auch auf die laune der polizei an und darauf wie oft man schon ein vergehen hatte,...
ich habe mir noch nichts zu schulden kommen lassen,... also keine streife hat mich nachts angehalten und kontrolliert,...
nur zwei mal wurd nen nettes foto geschossen einmal probezeit und einmal jetzt vor paar tagen,... naja,... die können mir da als sogenannter fahranfänger nichts anlassten,... weil das auto nicht mir gehört,... die wissen quasi nicht wer ich bin.... ;D

ist mir auch egal,... ich fahre eigentlich nach vorschrift außer ich habe es eilig,.. .dann wird man in der ortschaft auch mal geblitzt.... ;D

Chief o Hara
2005-08-16, 15:34:43
vielleicht kommts auch auf die laune der polizei an und darauf wie oft man schon ein vergehen hatte,...


Du hast eine interessante Vorstellung von Bußgeldern. Das hat nix mit der Laune der Polizei oder sonstigem zutun. Das sind festgeschriebene Bußgelder und die Häufigkeit wird durch die Punktevergabe schon ausreichend berücksichtigt. Der betreffende Hilfspolizist hat auf die Strafe keinen Einfluss, weshalb du dir auch keine Sorgen um dessen Laune machen musst.

Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn man schon ein Auto im Straßenverkehr bewegt, sollte man meiner Meinung nach zumindest ein paar grundlegende Dinge über Verkehrsrecht wissen. Das hätte man dir eigentlich schon in der Fahrschule beibringen sollen.

rotkäppchen
2005-08-16, 16:45:08
ich weiß nur das was mir gesagt wurde,.... habe polizisten in der familie und mein schein ist noch nicht lange her..

aber da ich außerhalb der ortschaft eh nie mehr als 10 kmh schneller als erlaubt fahre ist mir das auch egal,...
geblitzt worden bin ich ja schon,... beide male 15 euro,....
shice drauf....

wenn jmd meint mich überholen zu müssen der dann in der nächsten kurve wegen überhöhter geschwindigkeit rausgewunken wurde, fahre ich grinsend an ihm vorbei....
hat der dann selbst schuld...

und solange ich bei einem vergehen nicht schuld habe ist mir das eh alles pillepalle....
ich weiß von mir eh das ich nie zu viel zu schnell fahren werde....
man kommt eh nicht schneller am ziel an....
basta ;D

meine meinung

LovesuckZ
2005-08-16, 17:23:11
die können mir da als sogenannter fahranfänger nichts anlassten,... weil das auto nicht mir gehört,... die wissen quasi nicht wer ich bin.... ;D


Das ist für die kein Problem:
Dann kommt ein Fahrtenschreiber ins Auto und dürfst dann jede Fahrt schön eintragen.

Chief o Hara
2005-08-16, 20:00:57
ich weiß nur das was mir gesagt wurde,.... habe polizisten in der familie und mein schein ist noch nicht lange her..


Hoffentlich fahren diese Polizisten aber keine Streife. Könnte peinlich enden. Finde es bedenklich, dass es Polizisten gibt die davon offentsichtlich nicht she viel verstehen. Hoffe mal du nimmst das nicht persönlich.

und solange ich bei einem vergehen nicht schuld habe ist mir das eh alles pillepalle....

Bei Unfällen wird das schneller kompliziert als du glaubst. Das spreche leider aus eigener Erfahrung.

ich weiß von mir eh das ich nie zu viel zu schnell fahren werde....
man kommt eh nicht schneller am ziel an....
basta ;D


Da hast du sicherlich recht. Schade das mein Gasfuß nicht immer so vernünftig ist. Bin aber nur sehr selten mehr als 20km/h zu schnell.

Das ist für die kein Problem:
Dann kommt ein Fahrtenschreiber ins Auto und dürfst dann jede Fahrt schön eintragen.

Stimmt. Dürfte in den meisten Fällen wohl übler als die eigentlich Strafe sein. Musste als Zivi für die Busse Fahrtenbücher führen. Einfach nur lästig, wenn man jede Fahrt zum Bäcker mit allen Angaben notieren muss.

drexsack
2005-08-16, 20:01:53
,...
nur zwei mal wurd nen nettes foto geschossen einmal probezeit und einmal jetzt vor paar tagen,... naja,... die können mir da als sogenannter fahranfänger nichts anlassten,... weil das auto nicht mir gehört,... die wissen quasi nicht wer ich bin.... ;D


Bei schwereren Verstößen [Bußgeld/Punkte] vergleichen sie auch mal das Blitzfoto und ein Bild des Eigentümers des Wagens [Perso etc]. Sollten berechtigte Zweifel aufkommen gibts Besuch und ne Anzeige wegen Betrug.

alkorithmus
2005-08-22, 22:17:29
Ich wurde heute auf einer Bundesstraße geblitzt.
Statt 60, bin ich 70 gefahren..
Jetzt habe ich mir die Tabelle von Chief angesehen und registriert das ich 10 Euro zahlen muss.

ist das soweit richtig?

Chief o Hara
2005-08-22, 22:41:54
Ich wurde heute auf einer Bundesstraße geblitzt.
Statt 60, bin ich 70 gefahren..
Jetzt habe ich mir die Tabelle von Chief angesehen und registriert das ich 10 Euro zahlen muss.

ist das soweit richtig?

Bisher konnte ich bei den Angaben dieser Seite noch keine Fehler finden, also würde ich sagen ja.
Bei meinem Auto würden 10km/h zu schnell auf dem Tacho den Blitzer gar nicht auslösen.

rotkäppchen
2005-08-23, 13:00:11
Ich wurde heute auf einer Bundesstraße geblitzt.
Statt 60, bin ich 70 gefahren..
Jetzt habe ich mir die Tabelle von Chief angesehen und registriert das ich 10 Euro zahlen muss.

ist das soweit richtig?

hm,... 10 euro? wo wohnst, du da will ich auch hin,... ich muss 15 bezahlen,... und bin auch 10 zu schnell gefahren,... bzw, sogar unter 10... (mit abgezogener tolleranz)...

Chief o Hara
2005-08-23, 16:07:44
hm,... 10 euro? wo wohnst, du da will ich auch hin,... ich muss 15 bezahlen,... und bin auch 10 zu schnell gefahren,... bzw, sogar unter 10... (mit abgezogener tolleranz)...


Könnte es daran liegen, dass es bei dir innerorts und bei ihm außerorts geblitzt hat?

Der Sandmann
2005-08-23, 16:17:03
Soblad es einen Punkt in Flensburg gibt ist der Lappen, in der Probezeit, weg.

Was viele auch nicht wissen ist das Vergehen addiert werden können.

1* 15KM/h zuviel (Ausserorts) ist nur Geldstrafe. Aber das ganze 3 * im Jahr und es gibt einen Punkt und damit Schein weg, wenn man noch Probezeit hat.

h00ligan
2005-08-23, 16:33:37
Soblad es einen Punkt in Flensburg gibt ist der Lappen, in der Probezeit, weg.

Was viele auch nicht wissen ist das Vergehen addiert werden können.

1* 15KM/h zuviel (Ausserorts) ist nur Geldstrafe. Aber das ganze 3 * im Jahr und es gibt einen Punkt und damit Schein weg, wenn man noch Probezeit hat.

Errr ... tut mir leid, aber an deinem Posting stimmt rein gar nichts. Weder ist mit einem Punkt automatisch der Lappen weg, noch werden Vergehen addiert. Bei Punkten in der Probezeit wird "lediglich" automatisch eine Probezeitverlängerung + Nachschulung fällig, Fahrverbote fallen wie bei normalen Autofahrern an. Erst wenn ein Führerscheinneuling, der bereits bei einer Nachschulung war, wieder mit einem A oder 2 B-Verstößen auffällig wird, werden härtere Strafen fällig.

Chief o Hara
2005-08-23, 16:42:19
Soblad es einen Punkt in Flensburg gibt ist der Lappen, in der Probezeit, weg.

Was viele auch nicht wissen ist das Vergehen addiert werden können.

1* 15KM/h zuviel (Ausserorts) ist nur Geldstrafe. Aber das ganze 3 * im Jahr und es gibt einen Punkt und damit Schein weg, wenn man noch Probezeit hat.


Es wurde doch schon so oft richtig gepostet, also warum schreibst du jetzt nochmal so einen Unsinn? Du hast ganz offentsichtlich nicht die leiseste Ahnung von was du sprichst. Lies mal was ich oben geschrieben habe und wie ich als Quellen genannt habe.

Der Lappen ist eben nicht weg und die Verwarnungsgelder werden nicht addiert! Ich kenne Leute die schon über 10(!)mal mit 10-20 Km/h zu schnell geblitzt wurden und das auch in der Probezeit und die haben immernoch ihren Lappen.
Manche Menschen sind anscheinden echt merkbefreit. Kannst du dich nicht wenigstens anständig informieren, bevor du seriösen Quellen widersprichst?

Chief o Hara
2005-08-23, 16:46:28
Erst wenn ein Führerscheinneuling, der bereits bei einer Nachschulung war, wieder mit einem A oder 2 B-Verstößen auffällig wird, werden härtere Strafen fällig.

Stimmt auch nicht ganz. Der 2."Probezeitverstoß"(=1 A-oder 2 B-Verstoß(e)) hat keine besonderen Folgen, abgesehen von der normalen Strafe. Erst der 3. kostet einen den Schein.

h00ligan
2005-08-23, 17:25:48
Stimmt auch nicht ganz. Der 2."Probezeitverstoß"(=1 A-oder 2 B-Verstoß(e)) hat keine besonderen Folgen, abgesehen von der normalen Strafe. Erst der 3. kostet einen den Schein.

Sicher? Auf radarfalle.de steht dazu folgendes :

# Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit:
Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis.

# Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.

Chief o Hara
2005-08-23, 17:52:09
Naja das ist ja im Prinzip, dass was ich gesagt habe.
Nachdem 2.Verstoß gibts ja die Möglichkeit an einer Verkehrsberatung, aber den Schein darf man in jedem Fall behalten.
Nur hier wird der Text etwas wirr:

# Entzug der Fahrerlaubnis:
Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen.

Das mit den 2 Monaten will mir aber nicht einleuchten. Beim 3. A-Verstoß innerhalb der Probezeit verliert man so oder so seinen Lappen ob innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung oder 2 Jahre.
Bei Verlust des Führerscheins kommt außerdem noch eine 3monatige Sperre hinzu, so wie die Gefahr einer MPU.

h00ligan
2005-08-23, 17:55:59
Das mit den 2 Monaten will mir aber nicht einleuchten. Beim 3. A-Verstoß innerhalb der Probezeit verliert man so oder so seinen Lappen ob innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung oder 2 Jahre.

Es geht ja darum, das man schon beim zweiten A-Verstoß den Führerschein los ist, wenn man nicht zur Nachschulung bzw. Beratung erscheint - nicht erst beim Dritten.

Chief o Hara
2005-08-23, 20:20:43
Es geht ja darum, das man schon beim zweiten A-Verstoß den Führerschein los ist, wenn man nicht zur Nachschulung bzw. Beratung erscheint - nicht erst beim Dritten.


Du verwechselst da etwas. Das was du beim 2.mal bekommst ist keine Nachschulung, sondern eine verkehrspsychologische Beratung, die außerdem auch noch freiwillig ist. Ein guter Freund von mir hat die Einladung auch in den Wind geschossen und besitzt seine Lappen immernoch.
Im Text wird da auch zwischen Nachschulung und Beratung unterschieden. Hättest du auch den Abschnitt mit Bezug auf den 1.Verstoß mitzitiert, wäre es vielleicht etwas deutlicher geworden, dass sich der letzte Abschnitt bzgl. Entzug der Fahrerlaubnis nicht nur auf die weiteren Verstöße, sondern auch auf den ersten bezieht.

-error-
2005-08-23, 20:25:48
Ich bin auch in der Probezeit und bereits 3 mal über Rot gefahren, aber immer max 1sec! Ich hasse das wenn ich auf eine Ampel zufahre, die lange grün ist :frown:

h00ligan
2005-08-23, 20:48:59
Hättest du auch den Abschnitt mit Bezug auf den 1.Verstoß mitzitiert, wäre es vielleicht etwas deutlicher geworden, dass sich der letzte Abschnitt bzgl. Entzug der Fahrerlaubnis nicht nur auf die weiteren Verstöße, sondern auch auf den ersten bezieht.

Ich hab's mir jetzt noch dreimal durchgelesen und dann verstanden, wie es gemeint war - so wie du es sagtest, du hast natürlich Recht ;)

@Desire : Ja, die bösen Ampeln. Entweder solltest du dich nicht erwischen lassen, oder etwas 'ruhiger' fahren. Die bösen Ampeln springen ja nicht urplötzlich auf Rot, nur weil du auf sie zukommst ;)

rotkäppchen
2005-08-24, 13:24:50
Die bösen Ampeln springen ja nicht urplötzlich auf Rot, nur weil du auf sie zukommst ;)

hm,... bei mir meistens schon,... die sehen meinen roten flitzer und denken "oh schöne farbe, habe ich auch" *pling* aber auch nur die ampel außerhalb einer ortschaft, wo man mit 70 kmh fährt....