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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ab wann bietet 1 & 1 endlich Fastpath an ?


MungoKang
2005-08-13, 14:55:48
Soweit ich mitbekommen habe wollten 1 % 1 im 3ten Quartal eine Fastpath-Option anbieten.Jedoch ist bis jetzt noch nichts derartiges passiert , liegt es an der Telekom, weil sie keine Lust hat Fastpath ihren "Resellern" wie 1&1 anzubieten?
Hat da jemand ne Ahnung was da los ist ?

mofhou
2005-08-13, 15:32:14
Soweit ich mitbekommen habe wollten 1 % 1 im 3ten Quartal eine Fastpath-Option anbieten.Jedoch ist bis jetzt noch nichts derartiges passiert , liegt es an der Telekom, weil sie keine Lust hat Fastpath ihren "Resellern" wie 1&1 anzubieten?
Hat da jemand ne Ahnung was da los ist ?
Du kannst Fastpath direkt bei der Telekom beantragen ;).

MungoKang
2005-08-13, 16:05:48
Ne hab ich schon da gabs prompt ne Absage.

Spasstiger
2005-08-13, 16:17:00
Du kannst Fastpath direkt bei der Telekom beantragen ;).

Geht nicht, da man mit seinem DSL-Anschluss zu 1&1 wechseln muss.

siegemaster
2005-08-13, 16:35:21
Geht nicht, da man mit seinem DSL-Anschluss zu 1&1 wechseln muss.
1&1 ist nur nen Provider, der auf Telekom-Leitungen aufbaut.
Fastpath hat also nix mit 1&1 zu tun.

Gast
2005-08-13, 16:37:35
1&1 ist nur nen Provider, der auf Telekom-Leitungen aufbaut.
Fastpath hat also nix mit 1&1 zu tun.

Wenn es sich um einen Resale-Anschluss handelt, dann schon.

Denn dann bezieht man den DSL Anschluss und Tarif von 1&1, nicht von der T-Com.
Dementsprechend kann man auch nur dort bestellen.

Gast
2005-08-13, 16:43:53
1&1 ist nur nen Provider, der auf Telekom-Leitungen aufbaut.
Fastpath hat also nix mit 1&1 zu tun.
falsch.

Gast
2005-08-13, 16:54:02
Einige Anbieter wie Congster oder Lycos setzen auf einen T-DSL Anschluß auf. Andere wie 1&1, Tiscali oder teilweise auch T-Online bieten ihre Tarife nur für den eigenen DSL-Anschluß an. Daran ändert auch nichts, daß die Leitungen im Boden die benutzt werden weiterhin der Telekom gehören - der DSL-Anschluß beim Kunden tut es nicht.
Und für solche sogenannten "Resale-Anschlüsse" gibt es bisher keinen Fastpath. Das dritte Quartal dauert ja auch noch eine Weile...

Spasstiger
2005-08-13, 16:59:53
1&1 ist nur nen Provider, der auf Telekom-Leitungen aufbaut.
Fastpath hat also nix mit 1&1 zu tun.

Vielleicht das nächste mal besser informieren, bevor du so etwas postest.

Gast
2005-08-13, 17:17:24
ich glaube er hat es schon nach dem ersten verstanden :>

MungoKang
2005-08-13, 21:34:34
Einige Anbieter wie Congster oder Lycos setzen auf einen T-DSL Anschluß auf. Andere wie 1&1, Tiscali oder teilweise auch T-Online bieten ihre Tarife nur für den eigenen DSL-Anschluß an. Daran ändert auch nichts, daß die Leitungen im Boden die benutzt werden weiterhin der Telekom gehören - der DSL-Anschluß beim Kunden tut es nicht.
Und für solche sogenannten "Resale-Anschlüsse" gibt es bisher keinen Fastpath. Das dritte Quartal dauert ja auch noch eine Weile...
Hmm naja mal warten :)

MASTER-S.T.Y.X.
2005-08-15, 09:05:47
fastpath hat viel mit 1und1 zu tun !
ich wollte ja auch bei 1und1 mein dsl holen, hat mir aber viel zu lange gedauert.
FP gibts da noch nicht ... angeblich sollte es anfang 2005 fertig sein sollen, rofl ...

MooN
2005-08-15, 15:01:41
FP gibts da noch nicht ... angeblich sollte es anfang 2005 fertig sein sollen, rofl ...
Das hab ich auch mitbekommen. Im Januar hab ich bei denen angerufen und wurde auf Juli vertröstet.
Ich frage mich, wann die RegTP einschreitet und dem miesen Geschäftsgebaren der T-Com Einhalt gebietet. Schließlich kann werden die Reseller seit über einem Jahr hingehalten und (- Entschuldigung -) verarscht.
Sollte die T-Com eine VoIP Flat nicht vor einer Bereitstellung von Reseller-Fastpath anbieten, wird man nochmal einen großen Schwung Kunden verlieren, die man dann nicht mit Congster o.ä. abfangen kann.

WhiteVelvet
2005-08-15, 16:21:32
Die RegTP hatte ich schon vor Monaten deswegen angeschrieben. Die Antwort:


[...]
Verträge mit Telekommunikationsunternehmen unterfallen grundsätzlich denselben rechtlichen Regelungen wie Verträge mit Unternehmen aus anderen Wirtschaftsbereichen (beispielsweise den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).

Die Gestaltung der Leistungsangebote unterliegt danach grundsätzlich dem unternehmerischen Gestaltungsspielraum des Anbieters. Das betrifft insbesondere die Bereiche Produktgestaltung, Qualität und Service, einschließlich der Störungsbeseitigung. Der Anbieter veröffentlicht sein Leistungsangebot in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preislisten seines Unternehmens. Verträge mit den Telekommunikationsdiensteanbietern unterfallen also dem Privatrecht.

Nach Ihren Angaben scheitert das Angebot der 1&1 daran, dass die DT AG die Umsetzung behindere.
Die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze schließen untereinander sog. Zugangsvereinbarungen ab (hier 1&1 mit DTAG). Darin werden u.a.
organisatorische, technische und finanzielle Vereinbarungen getroffen. In diesen Vereinbarungen ist sicher auch geregelt, wie in dem von Ihnen beschriebenen Fall verfahren werden soll.

Gemäß den Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG, vom 22.06.2004) zur Zugangsregulierung haben Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gegenüber solchen Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht die Möglichkeit, meine Behörde in Zusammenschaltungs- bzw. Zugangsfragen zwecks Erlass entsprechender Anordnungen anzurufen. Wenn sich der Anbieter 1&1 gegenüber der DTAG benachteiligt fühlt, kann er die Beschlusskammern der RegTP anrufen.

Ich habe gegenüber den genannten Unternehmen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens in dem von Ihnen geschilderten Fall.
Hier handelt es sich um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen. Ihr Ansprechpartner für Ihr Anliegen wäre damit nur Ihr gewünschter Anbieter 1&1, der seinerseits als unmittelbar Betroffener ggf. gegen die DTAG tätig werden könnte, wenn er sich benachteiligt fühlt.

Eine allgemeine Fach- und Rechtsaufsicht über Telekommunikationsunternehmen hat der Gesetzgeber der Regulierungsbehörde nicht eingeräumt. Insofern steht es mir nicht zu, direkten Zugriff auf Kundenunterlagen bei den Unternehmen zu nehmen, und ich habe auch gegenüber diesen kein Weisungsrecht hinsichtlich des Vorgehens im Einzelfall. Hier handelt es sich um ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Unternehmen.

Die Regulierungsbehörde ist bei der Auskunftserteilung an das Rechtsberatungsgesetz (RBerG) gebunden. Es können daher nur Fragen beantwortet werden, die innerhalb des oben beschriebenen Zuständigkeitsbereiches, also dem Telekommunikationsrecht, liegen. Darüber hinaus ist eine konkrete Beratung hinsichtlich von Angelegenheiten, die ausschließlich nach privatrechtlichen Vorschriften zu beurteilen sind, nicht möglich.

Sollten Sie weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise des Unternehmens hegen, könnten Sie Ihr Anliegen, mit allen vertragsrelevanten Unterlagen (Vertrag, Vertragsänderungen u.ä.), an eine Rechtsberatung der Verbraucherzentralen oder einen Rechtsanwalt herantragen. Da in Ihrem Fall kein telekommunikationsrechtlicher Sachverhalt zur Klärung vorliegt, sondern rein vertragsrechtliche Aspekte zu bewerten sind, kann ich Ihnen leider keine weitere Hilfestellung geben.