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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Hermes Versand -> Versicherungs Recht ?


Recos
2005-08-14, 09:37:11
Moin,
ich habe bei eBay eine elektronische Klingel verkauft, diese war als nagelneu und als 100% funktionstüchtig deklariert (habe diese zu Hause kurz ausprobiert).
Sie wurde bei eBay für ~80 Euro verkauft.

Ich habe die Klingel, dann nach Geldeingang sofort abgeschickt mit hermes Versand, als versichertes paket für 3,90 Euro (versichert bis 250 Euro).

Jetzt ist die Klingel am Freitag beim Empfänger angekommen und er sagt sie ist defekt. Da er angeblich Elektriker ist meint er sie sei definitiv defekt.

Jetzt zur meiner Frage:
Haftet der Hermes versand jetzt für die defekte Klingel?, da sie bei mir ging und beim Empfänger nicht mehr! Oder haftet hermes nur für zerstörte Verpackungen?

MfG Recos

Shockmaster
2005-08-14, 10:01:07
hermes haftet nur wenn auch die verpackung defekt ist, und in einen solchen fall soll mn das paket nicht annehmen

tombman
2005-08-14, 10:07:27
Das mit der Verpackung is der beste Schmäh der Versanddienste überhaupt. Wenn die Verpackung nur eine sichtbare Linie hat, die entsteht wenn ein Knick entsteht, dann fällt einem das 100% bei der Übergabe NICHT AUF, weil der Karton ja wieder zurückgebogen wurde. Was dann im innern alles kaputt ging kann man ja nicht wissen, denn aufmachen geht ja nicht. Und festhalten kann man die Boten auch nicht, während man es aufmacht, denn diese müssen immer gaanz schnell weiter.

Da kann man nur froh sein wenn man einen Händler hatte, der die Streitereien mit der Versandfirma übernimmt, weil sonst schauts traurig aus.

bleipumpe
2005-08-14, 10:28:50
Hi,
für mich riecht das etwas "komisch". Zudem der Empfänger auch noch Elektriker ist und das mit dem Defekt so genau sagen zu können glaubt. Da schrillen bei mir immer alle Alarmglocken.
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer Ti4200. Der Verkäufer hat sich bei mir gemeldet mit der Bemerkung, dass die GraKa defekt ist und er sie nicht zum Laufen bekommt. Und schließlich ist er ja Informatiker! Ich habe dann noch einige eMails mit Hilfestellungen geschickt. Nichts hat funktioniert. Dann meinte ich, dass er mir die Karte doch bitte zum Testen zurückschicken sollte. Aber bitte die Karte mit der SrNr. XXXXXXXXXXX Darauf hin war Ruhe. Ein Schelm, wer böses dabei denkt.

mfg b.

Recos
2005-08-14, 10:44:48
Hmmm, das ist doch wieder mal typisch Versandunternehmen!
Ich werde mich mal irgendwie bei Hermes informieren, wie es da aussieht und ob sie mir helfen können.

@ bleipumpe: Das der Empfänger ein Elektriker ist, hat mich auch zum staunen gebracht! Ich werde ihn mal gleich anschreiben und fragen ob der Karton in irgendeiner weise beschädigt war! Und werde auch gleich nachfragen, was denn defekt ist? Da er Elektriker ist müsste er es wissen!

PS: Danke erstmals für eure hilfe!

MfG Recos

barracuda
2005-08-14, 23:34:52
Meine Einschätzung: Der Typ hat erkannt dass er zu teuer gekauft hat und will nun das ganze Teil am Liebsten zurückschicken oder einen Teilbetrag zurückhaben. Ich habe vor Kurzem einen ganz ähnlichen Fall gehabt, da habe ich einen Edel-Plattenspieler für einen Freund versteigert und direkt nachdem er beim Empfänger ankam, hat der behauptet das Gerät sei defekt. In mehreren E-Mails machte er konfuse und teils widersprüchliche Angaben.

Nach mehreren E-Mails und einem Telefonat erklärte sich mein Freund bereit, einen Teilbetrag zurückzuzahlen um die Angelegenheit beizulegen. 2 Wochen später beschwerte er sich, das Geld sei nicht angekommen, und drohte mit rechtlichen Schritten. Ich habe darauf nicht geantwortet und seit 6 Wochen nichts mehr von dem Spinner gehört.

Mein Freund hat seinerseits einen befreundeten Anwalt darauf angesprochen, der hat ihm gesagt er sei "schön blöd" dass er sich auf den Deal eingelassen hat.

Die Quintessenz ist die: Der Plattenspieler wurde als gebraucht und von privat unter Ausschluss von Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft. Der Versand erfolgte mit Hermes-Versand, und das Paket wurde anstandslos angenommen, somit lag auch kein Transportschaden vor. Der Typ kann demnach nichts wollen.

Christoph_R
2005-08-15, 00:36:51
...ab S (3,90€) ists bis 500€ versichert, mal so nebenbei ;)

Gast
2005-08-15, 02:03:57
Die Quintessenz ist die: Der Plattenspieler wurde als gebraucht und von privat unter Ausschluss von Gewährleistung, Garantie und Rücknahme verkauft.Trotzdem ist man verpflichtet, auf offensichtliche oder verdeckte Mängel hinzuweisen. Der Gegenstand hat ausserdem dem Auktionstext zu entsprechen, d.h. in diesem Fall wohl "funktionstüchtig" - bei Verstößen dagegen kann man sich gegen die Rücknahme sträuben, wie man will: Bringt nix. Da kann man sich auch nicht mit dubiosen Hinweisen auf neue, nichtexistente EU-Gesetze retten.

barracuda
2005-08-15, 02:20:34
Das Gerät funktionierte einwandfrei, auf eine kleine mechanische Beschädigung habe ich hingewiesen. Außerdem waren nicht weniger als 7 Fotos in der Angebotsbeschreibung.

Der Käufer hat sich in seinen Mails in Widersprüche verwickelt, und versucht Kleinigkeiten hochzuspielen. Für mich ist dieser Fall erledigt, soll er doch zum Anwalt gehen, machen kann der nichts.

onkel2003
2005-08-15, 06:06:46
in den moment wo du es weg schickst geht das risiko aufd en käufer über.
kannst du beweisen das es ok war, beim versand haste mit der ganzen sache nichts mehr an hut.
kannste es nicht beweisen, haste schlechte karten.

und das Versandunternehmen nicht so schnell zahlen ist auch klar, weil sonst jeder zweite kommen würde und sagt hey alles kaputt.
hat er ein eventuelles packet angenommen was in arsch war ist er selber schuld.

und davon abgesehn kann ich ein packet auch so fallen lassen ohne das es grosse beschädigungen hat.


in gnazen würde ich sagen, hast du das teil getestet und bist dir sicher es war ok, dann würde ich auch nichts zurück zahlen.

und wenn doch erst mal das teil schicken lassen.

Recos
2005-08-15, 13:42:55
[...]

in gnazen würde ich sagen, hast du das teil getestet und bist dir sicher es war ok, dann würde ich auch nichts zurück zahlen.

und wenn doch erst mal das teil schicken lassen.

Jupp,
so habe wir uns auch geeinigt.
Der Käufer schickt mir die angeblich defekte Ware zurück, ich teste diese und danach werde ich meine Fazit ziehen.

PS: Einen Zeugen habe ich das die Ware bei mir 100%ig funktioniert hat. Es war ein Bekannter. Als er vorbei schaute, habe ich die Ware gerade ausprobiert und der könnte bezeugen, das sie in Ordnug wäre!

Aber mal gucken was aus der Sache passiert! Ich scheib mal das Ergebnis hier rein, falls es einige Interessiert.

MfG Recos