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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Abgemahnt durch Kanzlei Waldorf


Robbenklopper
2005-08-15, 16:22:29
Hallo erstmal, wie in letzter Zeit wohl auch viele Andere, ist meine Onlinegaming Community, www.b0rg.de, durch die Kanzlei Waldorf im Auftrag diverser Major Labels abgemahnt worden. Hintergrund ist, daß wir in einer News vom Februar auf die Homepage von Slysoft verlinkt hatten. Der Streitwert wurde von der Kanzlei auf 75.000 Euro angesetzt, für eine Page mit ~ 50 PI pro Tag imho "etwas" hoch, die Anwaltkosten bemessen sich nach dem Streitwert und belaufen sich hier auf 3.740 Euro. :D

Nach einem Urteil des LG München vom 14.06. in der Sache Heise gegen Waldorf, ebenfalls wegen eines Surface Links auf Slysoft, verstösst bereits dieser Surface Link gegen das novellierte UrhG. Völlig idiotisch, aber es sind halt Bayern. Heise wird wohl auch das Hauptsacheverfahren nicht weiter betreiben, so daß dies erstmal geltendes Recht ist und bleibt.

Wir haben uns nach diversen Empfehlungen entschieden, uns durch Herrn RA Dr. Martin Bahr (www.dr-bahr.com) (oh Gott, ein Link!) vertreten zu lassen. Werde morgen erstmal mit Dr. Bahr telefonieren, er hat über das Thema "Rechtsbräuchliche Abmahnungen im Internet" promoviert, und ist wohl ziemlich gut in dem Gebiet. Denke wir kommen da auf jeden Fall raus, und werde hier weiter berichten.

Uncoole Sache jedenfalls.

IVI
2005-08-15, 16:36:40
halt uns auf dem laufenden! ich würd zu gern wissen, wie man diesen elenden abzockern an den kragen gehen kann.

RaumKraehe
2005-08-15, 16:40:52
Natürlich kannst du den Steit locker gewinnen. Nur das wird eine ganze Menge Geld verbrauchen. Ist die Frage ob du das kapital für einen solchen Rechtstreit hast. Aber ich wünsche dir viel Glück da ich diese Art des Geldverdienes einfach abartig finde. 3.700 Euro Anwaltsgebühr für einen Brief. Eigentlich müsste man den Anwalt wegen Realitätsverlustes verklagen.

*daumendrück*

nggalai
2005-08-15, 16:43:38
Auch *Daumendrück*. Als Schweizer kommen mir solche Praktiken sehr suspekt vor, und ich fürchte, dass wir das früher oder später wohl auch importieren werden ... von daher, halt uns bitte auf dem Laufenden und toi toi toi. :)

Robbenklopper
2005-08-15, 16:45:35
Naja, Dr. Bahr will erstmal 240 Euro für seine Bemühungen sehen, das ist im Rahmen. Tollerweise seh ich mich halt, als Verfasser der News, moralisch in der Pflicht das zu übernehmen, und hab seit kurzem 5 Millionen Kollegen (aka arbeitslos). Naja, in unserem Board läuft schon die Aktion "Bibi ist nicht so wie wir, Spendenkonto 114". :D

Ich werd auf jeden Fall weiter berichten, ich denke an der ganzen Sache gibt es einige Ungereimtheiten, auf die wir aufbauen können.

Stormtrooper
2005-08-15, 16:55:53
3.700 Euro Anwaltsgebühr für einen Brief. Eigentlich müsste man den Anwalt wegen Realitätsverlustes verklagen.



Das hat nix mit Realitätsverlust zu tun ...
Ein Anwalt muß sich an die Gebührenordnung halten.

Gast
2005-08-15, 16:57:17
im Auftrag diverser Major Labels abgemahnt worden.Naja von mir haben die keinen Cent bekommen zur Unterstützung ihrer Klagewellen. Wie man sieht ist die einzige Sprache die sie sprechen die des Geldes, also muß man auf dieser Ebene auch mit ihnen kommunizieren.

Gast
2005-08-15, 16:59:44
Ein Anwalt muß sich an die Gebührenordnung halten.Nein muß er nicht. Im übrigen ist das ein Standardschreiben das an viele Webseiten verschickt wird und solche Massenabmahnungen rechtfertigen keine Gebühren in vierstelliger Höhe pro Schreiben.

darph
2005-08-15, 17:12:04
Das hat nix mit Realitätsverlust zu tun ...
Ein Anwalt muß sich an die Gebührenordnung halten.
Und selbst wenn: Bei der Festlegung des Streitwertes, nachdem sich die Anwaltsgebühr ja wohl richtet, hat er dagegen völlig freie Hand. ;(

Natürlich kann der Abgemahnte es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung ankommen lassen, wo dann der Streitwert gerichtlich festgestellt wird. Das kann aber unter Umständen für den Beklagten durchaus noch teurer werden, wenn da noch Gerichtskosten dazu kommen; und darum zahlt der Abgemahnte lieber zähneknirschend die Gebühren für diesen mehr oder minder gerechtfertigten Phantasiestreitwert. So zumindest das Kalkül dieser Halsabschneider, scheint es mir...

drexsack
2005-08-15, 17:15:58
Bescheuerte Aktion, na dann viel Glück in der Sache und berichtet hier schön.

Gast
2005-08-15, 17:23:30
Ach meine Lieblingsgegener von Früher,ich versteh das noch nicht so ganz wofür genau ist jetzt die Abmahnung?

Robbenklopper
2005-08-15, 17:54:12
Für einen Surface Link auf die Homepage von Slysoft, wir "leisten damit Hilfestellung zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen", da Slysoft ja Programme wie AnyDVD und CloneDVD auf deren Homepage zum Download anbietet. Wohlgemerkt, wir haben einen Surface Link gesetzt, keinen Deeplink direkt zum Downloadbereich oder den Dateien. :ugly:

Inwiefern hattest Du denn früher mit denen zu tun? Los, ich will Anekdoten! :D

RaumKraehe
2005-08-15, 17:54:24
Das hat nix mit Realitätsverlust zu tun ...
Ein Anwalt muß sich an die Gebührenordnung halten.

Ja da die Anwaltsgebühr errechnet sich ja auch aufgrund des Steitwertes. Und das der Streitwert bei einer Privaten Page lange nicht 75.000 Euro erreichen kann, ist das purer Realitätsverlust. Im übrigem werden die Streitwerte gerne besonders hoch gesetzt. Zum einen um den Abgemahnten erstmal einen Schock zu verpassen und das Abmahnungsgeld hoch zu treiben.

Diese ganze Abmahnerei ist so leicht verdientes Geld wie noch nie zuvor. Ich meine in der Realität hat der Anwalt nicht mal 1 min Arbeit damit gehabt. Das schreiben setzt die Sekräterin auf. ;)

Ich finde Abmahnungen in dieser Form gehören verboten.

noid
2005-08-15, 17:56:57
http://www.google.de/search?hl=de&q=slysoft&btnG=Google-Suche&meta=

machen die sich nicht strafbar?

haftet man dan für links die zu andern links über n-wege führen?

Robbenklopper
2005-08-15, 18:05:06
Soweit ich das Ganze verstehe, ist Google aufgrund § 9 TDG nicht verantwortlich für ihre Suchergebnisse, während wir diesen Link manuell ausgewählt haben.

Stormtrooper
2005-08-15, 18:08:31
Dann laß doch mal die MI einen Streitwert festlegen wenn die meinen mit der Software von der Firma können so und soviele Filme oder MusikCDs kopiert werden, ich glaub dann geht der Streitwert in den 7 stelligen Bereich.

Außerdem verdient ein Notar wesentlich mehr wenn du ein Haus kaufst.

EureDudeheit
2005-08-15, 18:12:08
Das hat nix mit Realitätsverlust zu tun ...
Ein Anwalt muß sich an die Gebührenordnung halten.


Im Prinzip richtig, aber da sich die Anwaltsgebühr nach dem Streitwert richtet, kann man die Gebühren so hoch ausfallen lassen wie man will. Einfach den STreitwert erhöhren und schon braucht man einen Monat nicht mehr zu arbeiten...

Gast
2005-08-15, 18:24:14
An dieser Stelle hilft nur eines: Sich sturr stellen.

Ich würde NIE irgendeine Unterlassungserklärung oder etwas anderes "unterschreiben".
Wenn die gegnerische Partei meint, man verstöße gegen irgendwelche Rechte (was bei einem Link wohl mehr als fraglich ist), dann sollen sie das gefälligst gerichtlich durchsetzen!

Das hat mehrere Vorteile: Zum einen kann es sein, das die gegnerische Partei nichts weiter unternimmt (kostet schließlich Zeit/Geld) und zum anderen, das der Richter so intelligent ist, das er deren Machenschaft erkennt und denen ein Ende setzt.
Bei einem Streitwert von >10.000 für einen Link wird jeder normale Richter sich schon seinen Teil denken.

Es kann durchaus sein, das man diesen Fall gewinnt, denn die bisherigen Entscheidungen sind noch lange nicht endgültig gewesen.

Es mag sein, das am Ende etwas Geld draufgeht (Rechtschutzversicherung wäre hilfreich), aber das sollte man riskieren, um diesen Leuten eine Lektion zu erteilen.
Notfalls wird halt ein Spendenkonto eingerichtet. ;)

Spasstiger
2005-08-15, 18:32:51
Dann laß doch mal die MI einen Streitwert festlegen wenn die meinen mit der Software von der Firma können so und soviele Filme oder MusikCDs kopiert werden, ich glaub dann geht der Streitwert in den 7 stelligen Bereich.

Außerdem verdient ein Notar wesentlich mehr wenn du ein Haus kaufst.

50 Pagehits am Tag, davon beachten vielleicht 1/5 den Link, also 10 Leute täglich (wenn man annimmt, dass jeder Pagehit auf der Newsseite durch eine andere Person erfolgt). Die News bleibt vielleicht für 2 Wochen noch gut einsichtbar, allerdings wird wohl jeden Tag eine Person weniger klicken.
Sind dann 10+9+8+...+1=55 Personen, die über diesen Weg die Homepage von Slysoft erreicht haben. Davon wird nun vielleicht die Hälfte ein Programm runterladen, das einen Kopierschutz aushebelt, also 28 Personen. Von diesen Personen wird nun jeder vielleicht insgesamt 10 Kopien von kopiergeschützten Datenträgern mit einem durchschnittlichen Wert von 30 Euro anfertigen (DVDs, Spiele). Dann läge der Streitwert bei 8400 Euro. Erscheint auch schon etwas übertrieben, ist aber noch eine ganze Größenordnung unter dem veranschlagten Streitwert.

Gast
2005-08-15, 18:37:32
Inwiefern hattest Du denn früher mit denen zu tun? Los, ich will Anekdoten! :D

Nicht mit denen, mit den b0rg die durch den Flughafen latschen und schreien "Wir sind die b0rg". Früher auf den Tiscali Servern von Gamesurf mit CrackNigga und dein Nick kommt mir auch sehr bekannt vor.

Zum Thema : NIE die Unterlassungserklärung unterschreiben außer der Richter setzt das an um den Rechtsstreit zu klären. Auf jeden Fall es zum Rechtsstreit kommen lassen, du wirst nur deine Kosten deines Rechtsanwalts zahlen müssen.

Und jetzt schon mal anfangen und 35 Euro im Quartal für eine Rechtschutzversicherung zu zahlen, für die Zukunft halt.

Kein Richter der Welt wird dich wegen objektiver Berichterstattung mit eingeschlossener verlinkung zum Zahlen einer Geldstrafe verdonnern.

Für dich ist das erstmal eine zeitliche und nervliche Belastung, aber der Kläger wird auf seinen Kosten sitzen bleiben, mehren sich die Kosten für BMG und Sony für Ihre Rechtsabteilung entziehen Sie Ihre Mandate und die Abmahnungen nehmen ab.

Es kommt nur zu Abmahnwellen weil die Leute so die Hosen voll haben das Sie den Schwanz einziehen und Unterschreiben und vor allem Zahlen !

Ich drück euch die Daumen das wird schon.

Black-Scorpion
2005-08-15, 20:22:23
Es mag sein, das am Ende etwas Geld draufgeht (Rechtschutzversicherung wäre hilfreich), aber das sollte man riskieren, um diesen Leuten eine Lektion zu erteilen.
Notfalls wird halt ein Spendenkonto eingerichtet. ;)
Wieso wäre eine Rechtsschutzversicherung hilfreich?
Die bringt in dem Falle garnichts, da sie nicht zahlt.
Denn gerade das sind Dinge die ausgeschlossen sind.

---
Andere allgemeine Risikoausschlüsse sind unter anderem:

* Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich und rechtswidrig verursacht hat (außer Ordnungswidrigkeiten) wie z. B. Beleidigung, Betrug oder Diebstahl
* Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-, sowie im Baugesetz geregelten Angelegenheiten
* Insolvenzverfahren
* Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum
* Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht
* Streitigkeiten aus Spiel- und Wettverträgen
* Vergleichsverfahren
* Rechtsstreitigkeiten mitversicherter Personen untereinander
* Rechtsstreitigkeiten in ursächlichen Zusammenhang mit Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben
* Streitigkeiten im ursächlichen Zusammenhang mit dem Baurisiko
---
Quelle: http://www.123recht.net/article.asp?a=2573&f=service_kosten,~geb%FChren,~versicherungen_duerechtsschutzversallgemein&p=8

Gast
2005-08-15, 20:36:20
Wieso wäre eine Rechtsschutzversicherung hilfreich?

* Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum

Weil ein Link mit all diesen ausschlüssen nichts zu tun hat. ;)

Ich wüsste nicht, welche Patent, Urheber oder Markenrechte verletzt wird, wenn man einen Link auf eine Herstellerseite setzt.

Hier klagt schließlich nicht der Besitzer der Software-Homepage, sondern ein außenstehender...

Gast
2005-08-15, 20:41:54
... der überhaupt keine Rechte an Homepage, Software usw. besitzt.

Das Link setzen ist außerdem nicht verboten, genauso wenig wie das aufrufen solcher Webseiten.

Problematisch wird es erst dann, wenn man die Software bewirbt oder Anleitungen zum umgehen eines KP bereitstellt.

Da liegen aber Welten zwische "Heise" (=Kommerziell) und einer "privaten (kleinen) Homepage/Community".

Black-Scorpion
2005-08-15, 20:50:23
Weil ein Link mit all diesen ausschlüssen nichts zu tun hat. ;)

Ich wüsste nicht, welche Patent, Urheber oder Markenrechte verletzt wird, wenn man einen Link auf eine Herstellerseite setzt.

Hier klagt schließlich nicht der Besitzer der Software-Homepage, sondern ein außenstehender...
Dann frage ich mich um was es in der Abmahnung geht.
Um einen Link auf eine Seite wo man Software runterladen kann die nach neuem Urheberrecht in D verboten ist.
Und was du glaubst oder nicht hat damit nicht viel zu tun.

Gast
2005-08-15, 21:03:34
Dann frage ich mich um was es in der Abmahnung geht.

Um einen Link auf eine Seite wo man Software runterladen kann die nach neuem Urheberrecht in D verboten ist.

Die Urheheberrechte liegen logischerweise beim Urheber (!), der tritt aber hier nicht auf.

Es ist eine klare Linie zu ziehen zwischen "Urheberrecht" (nutzen der Software! DAS ist illegal) und setzen eines Links ("Link" zur Software - DAS ist NICHT illegal).

Der Befall bezieht sich auf das setzen eines Links, denn durch das alleinige setzen eines Links, wird noch keine Urheberrechtsverletzung begangen. Die tritt erst dann ein, wenn User die Software herunterladen und nutzen.

ABER: Das kann nicht dem Homepagebetreiber angelastet werden, weil er nicht kontrollieren kann, was der User damit anstellt.

Robbenklopper
2005-08-15, 21:03:54
Exakt darum geht es, angeblich haben wir mit Setzung des Links "Hilfestellung geleistet zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen", und das Umgehen wirksamer Kopierschutzmassnahmen ist nach dem 2003 novellierten Urheberrechtsgesetz verboten. Daher hat uns die Anwaltskanzlei - im Auftrag diverser Major Labels aka Inhaber von Urheberrechten auf diverse Musikstücke - abgemahnt, diesen Link zu entfernen. Die 3.740 Tacken sind die Kosten der Anwaltskanzlei.

Vergleiche hierzu auch das Urteil des LG München gegen den Verlag Heinz Heise vom 14.06.05, in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen den Verlag hat das LG München in der Berufung entschieden, daß die Musikindustrie hier im Recht ist, und hat es dem Verlag bei Androhung von Ordnungsgeld (ich glaube bis zu 100.000 Euro) verboten, einen Link eben auf die Homepage von Slysoft zu setzen. Siehe dazu auch diese Meldung (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/62225&words=Slysoft%20SlySoft) in den Heise News.

Wie gesagt, morgen wird erstmal mit unserem Anwalt telefoniert, mal schauen, was der dazu sagt.

Gast
2005-08-15, 21:06:45
Exakt darum geht es, angeblich haben wir mit Setzung des Links "Hilfestellung geleistet zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen", und das Umgehen wirksamer Kopierschutzmassnahmen ist nach dem 2003 novellierten Urheberrechtsgesetz verboten. Daher hat uns die Anwaltskanzlei - im Auftrag diverser Major Labels aka Inhaber von Urheberrechten auf diverse Musikstücke - abgemahnt, diesen Link zu entfernen. Die 3.740 Tacken sind die Kosten der Anwaltskanzlei.

Vergleiche hierzu auch das Urteil des LG München gegen den Verlag Heinz Heise vom 14.06.05, in der Sache der einstweiligen Verfügung gegen den Verlag hat das LG München in der Berufung entschieden, daß die Musikindustrie hier im Recht ist, und hat es dem Verlag bei Androhung von Ordnungsgeld (ich glaube bis zu 100.000 Euro) verboten, einen Link eben auf die Homepage von Slysoft zu setzen. Siehe dazu auch diese Meldung (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/62225&words=Slysoft%20SlySoft) in den Heise News.

Wie gesagt, morgen wird erstmal mit unserem Anwalt telefoniert, mal schauen, was der dazu sagt.

Euer Fall ist mit dem von heise aber nicht direkt vergleichbar.
Denn heise ist kommerziell und dem Verlag wurde zusätzlich vorgeworfen, sie hätte eine "Anleitung" bereitgestellt.

Bei euch war es aber nur ein Link und eine kleine (nichtkommerzielle?) Seite?

Robbenklopper
2005-08-15, 21:10:46
Lies Dir die News auf Heise mal durch. Das OLG München hat festgestellt, daß es in dem bewussten Artikel keine Anleitung erkennen konnte, daß aber das Setzen des Links auf bewusste Seite die Grenzen der Pressefreiheit überschreite, und das Entfernen des Links angeordnet, bei Zuwiderhandlung belegt mit Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft. Berichten also ja, Verlinken Nein. Du siehst das Problem?

Gast
2005-08-15, 21:11:28
Im Artikel von heise steht eigentlich schon alles:

Unter Berufung auf Paragraf 95a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) gingen acht Unternehmen aus der Musikindustrie daraufhin juristisch gegen den Heise Zeitschriften Verlag vor. Die Vorschrift verbietet unter anderem Herstellung, Einfuhr, Verbreitung, Verkauf, Vermietung und Bewerbung von "Vorrichtungen zur Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen".

Herstellung -> Nein.
Einfuhr -> auch nicht.
Verbreitung -> wohl kaum.
Verkauf -> Nein.
Vermietung -> Never.
"Bewerbung" -> genau das wurde heise zum Verhängniss. Sie hatte eine (angebliche) Anleitung bereigestellt, wie die Software zu bedienen ist.
Da heise zudem sehr viele Besucher hat und ausschließlich kommerziell handelt, wurde es ihnen untersagt.

Bei einer Homepage mit 50 Besuchern pro Tag kann von einer Bewerbung eines Produkts nicht wirklich die Rede sein.

Die Chancen stehen gut, den Fall zu gewinnen. Es hängt davon ab, wie der Richter den Fall beurteilt.
Der wird sich sicherlich an dem heise-Urteil orientieren, aber auch berücksichtigen, das es dort deutliche Unterschiede gibt.

Robbenklopper
2005-08-15, 21:20:59
Da hast Du wieder das Problem, wenn wir die Unterlassungserklärung nicht abgeben, wird die Kanzlei Waldorf vor Gericht gehen, und der Standort einer eventuellen Verhandlung wäre dann das LG München. Nach deren Urteil im Fall Heise hab ich wenig Zweifel, wie das ausgehen würde.

Die andere Alternative wäre wohl eine negative Feststellungsklage, d.h. gleich vor Gericht klären lassen, ob der Link legal ist oder nicht, hier könnten wir den Gerichtsstandort festlegen. Das beinhaltet aber wieder ein nicht unerhebliches finanzielles Risiko. Und wie oben schon festgestellt, das übernimmt keine Rechtsschutz (die ich eh nicht habe), dazu bin ich im Moment arbeitslos, und schon die 240 Euro für unseren Anwalt reissen ein dickes Loch in mein Budget.

Ganz ehrlich, ich hätte mehr als nur Lust drauf, das Ganze höchstinstanzlich klären zu lassen, das Ganze tangiert mehr als nur unsere pimmelige Homepage. Hier geht es um Redefreiheit, um Pressefreiheit, um Freedom Of Links, und um Abzocke von ******** in Roben. Aber die Risiken, die das alles mit sich bringt...das macht mir Angst.

Gast
2005-08-15, 21:23:53
Dieser Fall ist zwar nicht direkt vergleichbar, aber durchaus relevant:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/12013
http://www.heise.de/newsticker/meldung/11995
http://www.heise.de/newsticker/meldung/9474

Dort ging es auch nur um einen einfachen Link. Glücklicherweise haben die Gerichte richtig gehandelt.

Mit genügend Ausdauer erreicht man auf jeden Fall mehr, als wenn man sofort aufgibt...

-> Öffentlichmachen dieser Abmahnungen (am besten auf der Homepage darauf hinweisen), hilft zusätzlich.

Durch Medienpräsenz wächst der Druck auf die Kläger, schließlich haben die ein "Image" zu verlieren...

PatkIllA
2005-08-15, 21:24:04
http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/60271&words=Abmahnung
vielleicht hilft dir das ja die Kosten zu drücken.

Gast
2005-08-15, 21:26:02
Im Artikel wird auch ein recht interessanter Link genannt:

http://www.freedomforlinks.de/

Vielleicht mal dort hinschreiben?

PatkIllA
2005-08-15, 21:27:00
Durch Medienpräsenz wächst der Druck auf die Kläger, schließlich haben die ein "Image" zu verlieren...Muss schon etwas her sein dass das galt.

Gast
2005-08-15, 21:29:05
Muss schon etwas her sein dass das galt.

War mir klar, das dieser Spruch kommt. ;)

Aber es stimmt immer noch. Medienpräsenz treibt den Verantwortlichen den Schweiß auf die Stirn, vorallem wenn es mal nicht so läuft, wie sie es gerne hätten.
Wenn sie ein, zweimal nicht damit durchkommen, dann werden sie in Zukunft vorsichtiger sein oder es gänzlich unterlassen...

(del)
2005-08-15, 21:38:25
Gibt es nicht die Möglichkeit sich selbst vor Gericht zu verteidigen?

Ist zwar riskant aber wenn es hilft die Kosten einzudämmen... ?

Gast
2005-08-15, 21:38:45
Wenn sie ein, zweimal nicht damit durchkommen, dann werden sie in Zukunft vorsichtiger sein oder es gänzlich unterlassen...Nein dann werden die Gesetze dahingehend abgeändert, daß sie beim nächsten Mal damit durchkommen.

Gast
2005-08-15, 21:39:36
Ganz ehrlich, ich hätte mehr als nur Lust drauf, das Ganze höchstinstanzlich klären zu lassen, das Ganze tangiert mehr als nur unsere pimmelige Homepage. Hier geht es um Redefreiheit, um Pressefreiheit, um Freedom Of Links, und um Abzocke von ******** in Roben. Aber die Risiken, die das alles mit sich bringt...das macht mir Angst.

Das klingt vielleicht einfacher, als es in Wirklichkeit ist...

Aber: Wenn du es darauf ankommen lässt, dann kommst du womöglich sogar um diese Gebühren drum herum.
Kein Richter dieser Welt wird einem Privatmann eine Geldstrafe in 5 stelliger Höhe wegen das setzen eines Links aufbrummen.

Das gleiche Spiel habe ich bereits mit Inkassounternehmen hinter mir...
die haben jedes mal einfach so 20 € draufgeschlagen, für gar nichts... aber bezahlt habe ich keinen Cent davon. Nichtmal den eigentlichen Beitrag um den es ging!

Ganz im Gegenteil, sie drohten zwar mehrmals (!) im Brief damit vor Gericht zu gehen, aber getan hat sich bis heute nichts. ;-)

Effektiv wäre es, den Richter davon zu überzeugen, das die Gegenseite "falsch" gehandelt hat.
Dafür braucht man Argumente, die jeder eindeutig versteht.

Wenn ich mich recht erinnere, war es sogar so, das man zuerst informiert werden muss, bevor überhaupt Geld abkassiert werden kann. Das wäre eine Trumpfkarte.

Zum anderen kann ein Betreiber einer Homepage nicht für das Fehlverhalten von Usern verantwortlich gemacht werden.
Die Software ist nicht in allen Ländern illegal (für die Zukunft: Im Ausland hosten, am besten mit so wenig Adressdaten wie möglich ;-)
Der User kann die Software auch ohne Link, durch eine entsprechende Suchmaschine finden (-> gutes Argument, wie es gedeutet wird, hängt vom Richter ab. Wurde auch im heise-fall verwendet).

Gast
2005-08-15, 21:52:08
Für den jetzigen Moment kann ich nur raten, den Link zu entfernen (der Name kann stehen bleiben), ABER NICHTS zu unterschreiben.
Des einen Unterschrift, ist des anderen Tod. ;)

Wenn sie Geld haben wollen, dann sollen sie das vor Gericht einfordern.

Dann kann dir jedenfalls nicht angelastet werden, nicht reagiert zu haben, was von den meisten Richtern hoch angerechnet wird.

Der wird dann schon merkern, das die nur auf Geld aus sind. Das wäre dann nichts weiter als eine Lapaille.

Außerdem kann darauf gepocht werden, das die anfallenden Kosten total überzogen sind.
Denn diese Kosten dürfen nicht die übersteigen, welche für handelsübliche Materialien und die Arbeitszeit anfallen.
Für 5 sekunden Arbeit und einen Brief sind das nie und nimmer >200 €..

MarcWessels
2005-08-15, 22:21:04
Exakt darum geht es, angeblich haben wir mit Setzung des Links "Hilfestellung geleistet zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen", und das Umgehen wirksamer Kopierschutzmassnahmen ist nach dem 2003 novellierten Urheberrechtsgesetz verboten.Na, so besonders wirksam scheinen die Kopierschutzmaßnahmen ja nicht zu sein. :biggrin:

/me
2005-08-15, 22:37:52
Für einen Surface Link auf die Homepage von Slysoft, wir "leisten damit Hilfestellung zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen", da Slysoft ja Programme wie AnyDVD und CloneDVD auf deren Homepage zum Download anbietet. Wohlgemerkt, wir haben einen Surface Link gesetzt, keinen Deeplink direkt zum Downloadbereich oder den Dateien. :ugly:

Inwiefern hattest Du denn früher mit denen zu tun? Los, ich will Anekdoten! :D

Na ja, ganz allgemein ist das einfach nur krank. Es kann doch gar keine Möglichkeit zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen geben, sonst wären diese ja gar nicht wirksam. Und ich hab es noch nie erlebt, dass ein Kopierschutz für Musik-CDs irgendeine Wirkung hatte. CD reingelegt, in MP3s konvertiert und nachher festgestellt: Oh, da war ja ein Kopierschutz drauf. Aber da ich ja sowieso auf Musik von CDs verzichte, kanns mir egal sein.

Aber die Abmahnung ist einfach nur eine Frechheit und regt mich gerade "etwas" auf. Es kann doch nicht sein, dass die Musikindustie jetzt durch Abmahnungen ihr Geld verdient, da die Leute keine Un-CDs und DRM-Downloads wollen. :|

Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden!

darph
2005-08-15, 23:33:16
Es kann doch gar keine Möglichkeit zur Umgehung wirksamer Kopierschutzmassnahmen geben, sonst wären diese ja gar nicht wirksam.In diesem Kontext ist wirksam nicht als "unknackbar" definiert.

Wenn das Türschloß eingerastet ist, ist die Tür erstmal wirksam zu. Auch wenn du nur die Klinke runter drücken mußt, um die Tür zu öffnen. Der springende Punkt ist, daß du in diesem Fall die Tür öffnen mußt und nicht einfach durchgehen kannst. Du mußt die Tür öffnen wollen. Also war die Tür erstmal zu.

Daß es auch Laufwerke und/oder Betriebssysteme gibt, die darauf nicht ansprechen, ist dabei erstmal völlig irrelevant. Der Schutz funktioniert potentiell. Das reicht offenbar.

/me
2005-08-15, 23:37:13
Na, so besonders wirksam scheinen die Kopierschutzmaßnahmen ja nicht zu sein. :biggrin:

Deshalb müssen ja auch die Mittel zum Umgehen verboten werden... :|

Robbenklopper
2005-08-16, 00:00:17
Stimmt genau so wie Darph es geschrieben hat. Man muss eine Anstrengung unternehmen (hier die entsprechenden Programme installieren) um ein kopiergeschütztes Medium zu kopieren, damit sind sie wirksam, und die Umgehung steht unter Strafe nach § 95 UrhG.

Wisst ihr, wenn man selbst davon betroffen ist, dann merkt man auf einmal wie unsinnig doch so viele Sachen sind. Ich lese immer die c't, hab das alles mitbekommen mit der Novellierung des Urheberrechts...aber eben als "Betrifft mich nicht" abgetan. Und auf einmal betriffts mich dann doch. Jetzt hab ich also erstmal ne Rechnung von 3.740 Euro am Bein, weil irgendwelche Lobbyisten der Musikindustrie die Politik nach ihrer Musik tanzen lassen. Auch eine kostenpflichtige erste Abmahnung gibt es nur in Deutschland, sonst nirgendwo in der Welt. Und selbst wenn ich dem Antragsgegner gerichtlich nachweisen kann, daß seine Abmahnung rechtsmißbräuchlich (aka Abzocke) ist, bleibe ich auf meinen Anwaltskosten sitzen und kann ihn nicht in Regress nehmen.

Was ich ernsthaft hoffe, ist daß mit diesem Thread vielleicht einigen mal bewusster geworden ist, was überhaupt abgeht. Das Internet, unser gottverdammtes Medium wird immer mehr reguliert und durchstrukturiert, und das auf eine Art und Weise, die ich für meinen Teil überhaupt nicht gutheissen kann. Wenn man das so weiterführt, gibt es wahrscheinlich in 10 Jahren nur noch .com Domains, Foren sind verboten, weil man dort potenzielle Gesetzesbrecher kennenlernen könnte, Hardwareseiten sowieso, da dort OC-Tips gegeben werden, und OC verstösst ja inzwischen gegen den DCMA II, der nach dem Scheitern von TCPA erlassen wurde, Wikipedia ist verboten, da dort Meinungen zum Ausdruck gebracht werden könnten, die der Musikindustrie nicht gefallen...usw.

Manchmal...da kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. Ich melde mich morgen wieder nach dem Gespräch mit Dr. Bahr.

Oozaru
2005-08-16, 02:14:11
Das Google sich solchen Verfahren entziehen kann, wurde ja bereits in diesem Thread angesprochen. Es wurde damit argumentiert, daß Google nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, was in die Suchmaske eingegeben wird.
Was aber, wenn man auf einer privaten Seite (etwa, wie in diesem Fall www.b0rg.de) einen Link zu dem Google-Suchergebnis von Slysoft setzt? http://forum-3dcenter.org/vbulletin/images/3dc/smilies/ugly/uglygruebel.gif

Gast
2005-08-16, 02:32:16
Das Google sich solchen Verfahren entziehen kann, wurde ja bereits in diesem Thread angesprochen. Es wurde damit argumentiert, daß Google nicht dafür verantwortlich gemacht werden kann, was in die Suchmaske eingegeben wird.Abwarten, kommt noch.
Der einzige Grund wieso es noch keine gesetzliche Reglementierung von Suchmaschinen gibt ist daß sie sich in einem bestimmten Rahmen "freiwillig" selbst zensieren. Es gibt ja heute schon Websuchmaschinen auf P2P-Basis und die werden in Zukunft sicherlich an Bedeutung gewinnen. In ein paar Jahren wird sich kein Link zu Slysoft mehr bei Google finden lassen, da bin ich mir sicher. Was die MAFIA ja letztlich versucht ist eine Gedankenkontrolle, dh das Wissen daß es beispielsweise AnyDVD gibt aus den Köpfen zu verbannen.

skoRn
2005-08-16, 02:37:21
Ausserdem kann sich Google rechtlich wehren im Gegensatz zu den kleinen.

anddill
2005-08-21, 23:42:29
Stimmt genau so wie .....viel Text....

Manchmal...da kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. Ich melde mich morgen wieder nach dem Gespräch mit Dr. Bahr.

Und, was ist nun rausgekommen?

Robbenklopper
2005-08-22, 00:01:30
Aah, fast vergessen. :)

Nach nem Gespräch mit Dr. Bahr sieht das Ganze so aus, daß der Domaininhaber zwar erster Ansprechpartner für sowas ist, aber er kann ja die inhaltliche Verantwortung delegieren. Das hat er auch, nämlich an mich. Find ich soweit sehr ok, ich hab den Link gesetzt, also bin ich auch in der Pflicht, das auf meine Kappe zu nehmen, würde mir gar nicht gefallen, wenn andere für mich die Prügel kassieren.

Also haben wir Beide eine Unterlassungserklärung abgegeben, mit Erklärung dazu, daß ich verantwortlich bin. Ausserdem haben wir die Kostennote gestrichen, heisst, wir wollen deren "Gebühren" von 3.740 Euren nicht zahlen. Dazu Hinweis, daß ich im Moment arbeitslos bin und meine finanziellen Reserven nahe Null sind (naja, eher im negativen Bereich :D), und wenn sie wollen, können sie gerne versuchen, ihre Kosten einzutreiben, dann müssen sie sich halt nur hinten anstellen. :D Wenn sie das wirklich wollen, können sie das gerne tun, ich glaub das wertvollste was ich besitze, ist meine Sammlung an Pfandflaschen. ;) Aber Dr. Bahr meinte, daß die schon ab und an dann auch verzichten. Hab bis jetzt noch keine Antwort von denen, mal schauen was von denen jetzt wieder kommt.

Chris1337
2005-08-22, 03:07:49
Habe zwar nicht ganz sowas, aber wäre auch eine Abzocke... :D

Klick mich... (http://images.christian-kiwitt-online.de/DAD.jpg) :D

xenomat
2005-08-22, 09:26:40
Bah... ich hab noch nichts gegessen, könnt aber trotzdem grad schon anfangen zu kotzen. *aufreg*

Ich hoffe du kommst da gut durch!

Hucke
2005-08-22, 10:24:22
Was ich ernsthaft hoffe, ist daß mit diesem Thread vielleicht einigen mal bewusster geworden ist, was überhaupt abgeht. Das Internet, unser gottverdammtes Medium wird immer mehr reguliert und durchstrukturiert, und das auf eine Art und Weise, die ich für meinen Teil überhaupt nicht gutheissen kann. Wenn man das so weiterführt, gibt es wahrscheinlich in 10 Jahren nur noch .com Domains, Foren sind verboten, weil man dort potenzielle Gesetzesbrecher kennenlernen könnte, Hardwareseiten sowieso, da dort OC-Tips gegeben werden, und OC verstösst ja inzwischen gegen den DCMA II, der nach dem Scheitern von TCPA erlassen wurde, Wikipedia ist verboten, da dort Meinungen zum Ausdruck gebracht werden könnten, die der Musikindustrie nicht gefallen...usw.

Manchmal...da kann man gar nicht so viel fressen, wie man kotzen möchte. Ich melde mich morgen wieder nach dem Gespräch mit Dr. Bahr.

Tja, erst sind da die Freaks, die Welt ist noch in Ordnung. Das Internet macht Spaß. Dann kommen alle möglichen Leute nach, leider auch Geschäftermacher, Abzocker und Anwälte. Und schon gehts steil bergab.

Ich drück Dir auch die Daumen. So Abmahnungen müssen einfach aufhören. Wenn jemand versucht Gewinn draus zu schlagen (also durch das setzen eines Links auf illegale Inhalte), dann könnte ich es noch nachvollziehen, aber für nen Brief vom Anwalt tausende Euro zu zahlen, das ist nur noch krank.

Pinoccio
2005-08-22, 14:00:42
Zum Thema : NIE die Unterlassungserklärung unterschreiben außer der Richter setzt das an um den Rechtsstreit zu klären. Auf jeden Fall es zum Rechtsstreit kommen lassen, du wirst nur deine Kosten deines Rechtsanwalts zahlen müssen.

Und jetzt schon mal anfangen und 35 Euro im Quartal für eine Rechtschutzversicherung zu zahlen, für die Zukunft halt.

Kein Richter der Welt wird dich wegen objektiver Berichterstattung mit eingeschlossener verlinkung zum Zahlen einer Geldstrafe verdonnern.1.) auf keinen Fall die Abmahnung ignorieren! ein Link (http://www.internet-magazin.de/praxis/cm/page/page.php?table=pg&id=1037), weitere spuckt google. Am Beispiel heise (http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/62225&words=Slysoft%20SlySoft) wird nämlich eins deutlich: Die Abmahnung wird vor einem Gericht vermutlich Bestand haben!
2.) Die meisten (bzw. alle mir bekannten) schleißen solche Sachen in ihren Vertragsbedingungen aus! (Entweder generell Internet oder nur Abmahnungen oder beides).
3.) Sieh heise-link oben, Es gibt Richter die die Verlinkung in der Tat als abmahnungswürdige Tat ansehen.

Ansonsten gilt: keine Rechtsberatung hier im Forum einholen osndern, so wie du das schon gemacht hast, einen Anwalt aufsuchen. Kostet auch Geld, aber
mit Sicherheit weniger als alles falsch ztu machen.

Viel Erfolg!

mfg Sebastian

Gast
2005-09-01, 16:32:17
Es besteht noch Hoffnung, denn Heise kämpft weiter:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/63428
Heise legt Verfassungsbeschwerde gegen Link-Verbot ein