PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen zur Kündigung des Arbeitsvertrages


EureDudeheit
2005-08-16, 15:47:33
Also in meinem Vertrag steht die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des Kalendermonats. Jetzt habe ich heute meine Kündigung erhalten:

XXX, den 15.08.05

Sehr geehrter Herr XXX, hiermit muss ich ihnen mitteilen, dass wir ihren Vertrag fristgerecht zum 15.09.05 kündigen müssen.

Ist das so rechtens? Heißt zum Ende des Kalendermonats nicht, daß er zum 31.08 kündigen muß und ich noch bis zum 30.09. angestellt bin?

MISTEL X
2005-08-16, 15:52:22
Also in meinem Vertrag steht die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende des Kalendermonats. Jetzt habe ich heute meine Kündigung erhalten:

XXX, den 15.08.05

Sehr geehrter Herr XXX, hiermit muss ich ihnen mitteilen, dass wir ihren Vertrag fristgerecht zum 15.09.05 kündigen müssen.

Ist das so rechtens? Heißt zum Ende des Kalendermonats nicht, daß er zum 31.08 kündigen muß und ich noch bis zum 30.09. angestellt bin?


Ich würde sagen Du bist noch bis zum 30.09. im Angestelltenverhältniss.
Da haben die sich wohl geirrt.
Die können Dir schon zum 15 kündigen, der Vertrag läuft trotzdem bis zum letzten Arbeitstag des folgenden Monats. <== IN Deinem Fall.


Alles nur imho!

Tut mir Leid für Dich!

EureDudeheit
2005-08-16, 16:13:01
Also zum 15. des Monats oder zum Ende ist die gesetzliche Kündigungsfrist, aber im Arbeitsvertrag steht ja eindeutig zum Ende des Monats. Versuchen einen zu bescheißen wo es nur geht...

jxt666
2005-08-17, 10:57:02
Wenn Du Azubi bist zählt das so wie Du es bekommen hast! Nur so zur Info. In der Ausbildung heisst es 1 Monat ab Kündigungsdatum.

Wenn Du normal arbeitest hast Du noch Karenzzeit bis zum 30.09 ;) normalerweise sind da auch keine Sondervereinbarungen vertraglich möglich (mündlich schon, aber die bist Du ja nicht eingegangen)

Ronny_1
2005-08-17, 11:34:38
A. Gesetzliche Kündigungsfristen

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vier Wochen. Gekündigt werden kann zum Ende oder zum fünfzehnten eines Monats. Hat ein Betrieb weniger als zwanzig Arbeitnehmer, kann vereinbart werden, dass auch zu einem anderen Zeitpunkt gekündigt werden kann. Zugunsten des Arbeitnehmers verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn er länger als zwei Jahre bei einem Betrieb beschäftigt ist. Die Kündigung ist dann auch nur noch jeweils zum Monatsende zulässig. Arbeitet der Arbeitnehmer fünf Jahre bei einem Betrieb, beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate. Bei einer Beschäftigung von acht Jahren kann der Arbeitnehmer nur mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, bei einer zehnjährigen Beschäftigung mit einer Frist von vier Monaten gekündigt werden. Bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit beträgt die Kündigungsfrist fünf Monate und sechs Monate bei fünfzehnjähriger Beschäftigung. Die Höchstdauer einer Kündigungsfrist sind sieben Monaten bei zwanzig Jahren Betriebszugehörigkeit. Befindet sich ein Arbeitnehmer noch in der Probezeit, kann er mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden oder selbst kündigen. Befindet sich ein Arbeitnehmer im Erziehungsurlaub, kann er nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Erziehungsurlaubs gekündigt werden. Während einer Schwangerschaft und vier Monate nach einer Entbindung ist eine Kündigung unzulässig.

B. Vereinbarung von kürzeren Kündigungsfristen

Kürzere Kündigungsfristen als die gesetzlich vorgeschriebenen können im Arbeitsvertrag nicht vereinbart werden. In Tarifverträgen ist jedoch die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist zulässig.

Quelle (http://www.jobware.de/ra/js/ku/2.html)


MfG

rotkäppchen
2007-07-01, 23:04:11
ich greif mal dieses alte thema wieder auf *sorry*

so,... sobald ich einen neuen job habe, werde ich meinen jetzigen kündigen.

leider ist mein arbeitsvertrag unauffindbar. dort steht ja drinnen zu wann gekündigt werden dann.

kann ich denn dann auch im kündigungsschreiben, irgendwann aufsetzen, abgeben und dort reinschreiben, dass ich hiermit fristgerecht zum nächstmöglichen zeitraum kündige?
dann ist doch damit eigentlich abgeklärt, dass es dann eben in 4 wochen. bzw. wenn ich das mitte eines monats einreiche und ich nur zum ende eines monats kündigen kann, dass es dann zum ende des folgemonats gilt oder?
also wenn ich am 10.juli die kündigung verfasse, dass der vertrag noch bis 31.8. besteht.

und ich weiß, wenn ich keinen job finden sollte, ich kündige so oder so, dass ich 3 wochen (oder sinds monate?) kein geld bekommen werde vom AA.

unter den bedingungen, die ich nun habe, kann ich dort nicht arbeiten (von 38,5 auf 20 std nur nachmittags, alles hinterhältige leute dort, außer der azubi, und durch std reduzierung bekomme ich sogar mind 100 weniger als wenn ich mich kurzzeitig arbeitslos melde).

ich will dem staat nicht auf der tasche hängen,... aber so wie es dort nun läuft kann es halt nicht weiter gehen.

nur mir haben schon ganz viele gesagt, ich solle die sachen packen und dort verschwinden.
ich habe die ganze sache freitag erfahren und das we lag ich mehr oder weniger flach durch den stress der gekommen ist und morgen muss ich dort wieder hin. ;(

Marbleearth
2007-07-01, 23:39:56
also wenn du selbst kündigst bekommst du imo 3 Monate kein Geld vom Amt. Eventuell(!) aber wenn du den Vertrag "in beidseitigem Einvernehmen" auflösen lässt.

Das mit dem "nächstmöglichen Termin" kann ich mir eher nicht vorstellen. Ist schließlich kein Handyvertrag. Aber im Notfall musst du es wohl so machen.

Ich wünsch dir alles Gute!

Woodmaniac
2007-07-01, 23:51:09
Wenn dein Chef die Arbeitszeit von 38.5 Std auf 20 Std reduziert ist der Alte Arbeitsvertrag imho ungültig und bedarf einem geändertem Arbeitsvertrag :wink:

rotkäppchen
2007-07-02, 18:56:12
also auf der änderungskündigung steht halt drauf dass die arbeitszeit geändert wurde und dementsprechend das gehalt und das der rest aus dem alten vertrag so erhalten bleibt.