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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ich wurde verarscht - von einem Handyshop!


Christian84
2005-08-17, 16:47:26
Hallo

Gestern sah ich auf einem online Handyshop das Sony Ericsson K750i, zu welchem ich aber noch einige Fragen hatte, bevor ich das Gerät kaufen wollte.

Also hab ich mich per eMail an die Verkäufer gewendet und folgendes geschrieben:


Guten Tag

Ich habe ein paar Fragen zum K750i: Ist es garantiert Brandingfrei, so dass nichts Orange oder Sunrise Vorkonfiguriert wurde? Aus welcher Kalenderwoche ist das Gerät? Knarzt das Gehäuse? Sind die 2 äusseren Displaytasten wackelig? Weil das sind Mängel, die über 50% aller K750i leider aufweisen. Wenn man Glück hat, erwischt man eines das knartzfrei ist und die 2 Displaytasten nicht beinahe rauskippen. Laut Sony Ericcson sollen aber die neueren Geräte ab August besser Verarbeitet sein. Ich hatte eben schon 3 solcher Handys die ich leider wieder einschicken musste. Wie siehts bei diesem Gerät aus?

Daraufhin bekam ich später die Antwort:


Herzlichen Dank für Ihr Interesse an unseren Produkten.

Gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angbeot.

Bei diesem Handy ist nichts von dem all der Fall. Es hat kein SIM-Lock und kein branding. Das Gehäuse ist auch sehr sehr robust es knarkt nichts und die Tasten haben auch keinerlei Mängel. (Es besitzt die allerneueste Software!) Das Handy ist aus der neuesten aktuellsten Serie.

Wir hoffen, dass unser Angebot Ihr Interesse gefunden hat.

Für weitere Fragen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Dann sendete ich nochmals eine Antwort darauf:

[/i]
Danke für Ihre Antwort. Dann bin ich ja beruhigt wenn alles i.O. ist. Ich würde das Gerät gerne sofort bestellen. Wäre es möglich dass Sie es heute mit A-Post verschicken, damit ich es morgen Mittwoch erhalte? Am liebsten wäre es mir per Rechnung. Vielleicht können Sie da eine Ausnahme machen? Ansonsten halt per Nachname, wäre aber froh wenn es morgen ausgeliefert wird.

http://www.privatmarkt.ch/index.php?TPL=2&x5000_Open=738

469 Sfr. für das Gerät plus wie viel Zuschlag für Nachname? (Falls per Rechnung nicht möglich ist)[/i]

Ich bekam dann lange keine Antwort. So hab ich zum Telefonhöhrer gegriffen und die Hotline Nummer angerufen...

Hatte dann den Herr am Hörer und weiste auf mein eMail hin, tatsächlich wurde es noch nicht beantwortet, sagte man mir. Die Antwort gab er mir dann am Telefon. Und zwar über die Alternativen des Versandes. Wir haben uns dann so vereinbart, dass ich das Geld per Express Versand (über Post) einzahle (so dass er es innerhalb von 30 min. auf seinem Konto hat) und er würde mir dann das Gerät per Express-Post verschicken, so dass ich es heute morgen erhalte...

Ich rannte dann also noch zur Post (war schon um 17 Uhr) und zahlte den Betrag ein.

Da Express Lieferungen um 8 Uhr morgens ausgeliefert werden, stand ich natürlich früher auf (hab noch Ferien diese Woche), ich wartete und wartete doch es kam kein Paket für mich.

So um halb 10 rief ich deshalb nochmals den Herrn an und wollte ihn fragen wo das Paket bleibt. Daraufhin er, "ich wollte sie eben gerade auch anrufen und mitteilen, dass das Paket er am Nachmittag ausgeliefert wird, da sie öffters Probleme mit der Express Post haben". Ausserdem sagte er mir noch, dass das Paket er heute morgen in Auftrag gegeben wurde.

Ich war zwar etwas verärgert, da ich extra früher aufgestanden bin, aber ich hoffte dann auf den Nachmittag.

Ja und so hoffte ich dann bis 16 Uhr, konnte nicht rausgehen oder so, musste zuhause bleiben wegen der übergabe. Ich wartete und wartete, bis es dann Punkt 16 Uhr klingelte ... die Post war da. Ich nahm das Paket entgegen und öffnete es dann.

Kaum geöffnet kam der Schock. Das Gerät scheint in Gebrauch gewesen zu sein, die Zubehör sowie das Handy sind nicht verpackt wie es üblich ist, nichtmal eine Schutzdisplay Folie hatte es drauf. Dann ist es auch noch stark verstaubt unter dem Joystick.

Ich schaute dann auf der Rückseite des Gerätes auf das Produktionsdatum und musste mit entsetzen feststellen, dass es von 05W23 ist. Also eines der älteren Geräte von Juni/Juli. Man versicherte mir aber, dass es eines aus der neusten Lieferung sein wird....

Ich schaltete dann das Handy ein, um zu sehen ob es ein Branding hatte. Man sagte mir ja, dass es Brandingfrei ist ... irgendwie hatte ich schon das murmelige Gefühl, dass es trotzdem gebrandet ist, nach allem womit ich ja bereits geschockt wurde ... und siehe da, es ist gebrandet.

Das darf doch alles nicht war sein. Ich krieg die Krise echt.

Hab eben versucht den Verkäufer zu erreichen. Komischerweise nimmt aber niemand mehr ab. Der Verkäufer gab mir gestern auch noch seine Handy Nummer, weil er sagte dass er heute Nachmittag nicht im Geschäft sei ... hab dann auf sein Handy angerufen, es nahm aber niemand ab.

Hab dann paar mal versucht - ohne Erfolg.

Ja und jetzt schreibe ich seit einigen Minuten hier und möchte Euch bitten, was ich jetzt machen kann?

Ich will das Gerät natürlich sofort Retour schicken, da es überhaupt nicht dem entspricht wie wir abgemacht hatten.

Wie sieht es rechtlich aus? Was für Rechte hab ich?

Ich will das Geld wieder zurück!

Ehrlich gesagt kam mir das ganze schon sehr komisch vor und so ist es ja auch.

Was soll ich jetzt machen?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Besten Dank schonmal

Viele Grüsse,
Christian

Das gute A
2005-08-17, 17:05:01
Hallo,

typischer Fall - aber das ist echt schon dreist sowas.

Schick das Gerät zurück, laut FAG hast Du 14 Tage Rückgaberecht und das sollte also keine Probleme machen.

Aber da würde ich sicher nichts mehr kaufen.... kann ja wohl nicht wahr sein.

Gruß

Super Grobi
2005-08-17, 17:07:20
Hallo,

typischer Fall - aber das ist echt schon dreist sowas.

Schick das Gerät zurück, laut FAG hast Du 14 Tage Rückgaberecht und das sollte also keine Probleme machen.

Aber da würde ich sicher nichts mehr kaufen.... kann ja wohl nicht wahr sein.

Gruß

FAG auch in der Schweiz und Ö-land?

SG

Gast
2005-08-17, 17:08:04
...

Oh man, der erste Teil der Geschichte lies sich wie von einem Kiddie, das absolut ungeduldig ist. Gelduld kann man auch erlernen...

Der Rest der Geschichte ist nat. ärgerlich. Ich würde auf jeden Fall auf "Geld zurück" bestehen.

Christian84
2005-08-17, 17:14:16
Nein da kauf ich bestimmt nicht mehr ein. Der Online Shop von dennen heisst übrigens: www.hifidirect.ch

Aber was ist wenn die mir das Geld aus irgendwelchen Gründen nicht mehr zurückerstatten wollen?

Jetzt stand ich extra früher auf und dann kam nichts, dann musste ich fast den ganzen Tag warten und als es dann endlich kam, erhielt ich ein völlig falsches bzw. gebrandetes und wohl gebrauchtes Handy.

Das kann doch echt nicht sein!

Wie sieht das rechtlich gesehen in der Schweiz aus?

Danke!

Super Grobi
2005-08-17, 17:18:37
Schweiz hin oder her! Du hast was bekommen, das du nicht bestellt hast! Beware die eMails mal schön auf! Druck dir diese am besten mal aus. Versuch da jemanden ans Rohr zu bekommen und sag was Sachen ist! Du willst etweder das bestellte Handy mit allen zugesagten Eigenschaften oder umgehent das Geld zurück.

SG

astanoth
2005-08-17, 17:22:57
Tut mir leid, aber warum kauft man bei einem solchen Shop?
Der wirkt doch unseriös ohne Ende.
Ein Verkäufer, der dir eine Handynummer gibt? Spätestens da hätte ich gesagt "Ok danke, aber ich kaufe woanders."
Solche Geschichten passieren nur aufgrund der blauäugigkeit von Kunden; ich hoffe du bekommst dein Geld wieder und lernst daraus.

Christian84
2005-08-17, 17:27:26
Das Problem ist, dass der grösste Teil am Telefon vereinbart wurde. Schriftlich habe ich nur die von oben genannten eMails.

Was ich noch vergass zu erwähnen: Der Verkäufer hat mir gestern am Telefon mitgeteilt, dass er die neuste Software draufgespielt habe, damit ich dass nicht mehr machen müsse, ausserdem sagte er darauf hin noch, dass er sogar noch einen Anruf mit dem Handy getätigt hat (um zu testen angeblich). Kam mir schon ganz komisch vor. Er sagte daraufhin, ob ich ihn jetzt hängen würde (oder so ähnlich) weil er das Handy so getestet habe. Ich bin halt etwas Scheu und so, und obwohl es mir nicht recht war, meinte ich, dass es nichts mache.

Naja, ich hoffe ich erreiche ihn mal und kann mein Geld zurück fordern.

Nur bin ich halt nicht so toll beim reden, deshalb bitte ich hier um Hilfe wie es denn rechtlich aussieht, bzw. was ich ihm sagen kann/darf usw.


@astanoth: Stimmt, ich bin da einfach zu unerfahren. Für mich klang alles so Perfekt und die Leute bzw. der Verkäufer den ich am Aparat hatte, war total Nett.

Ich hab daraus wirklich was gelernt. Ich hoffe aber denoch, dass ich mein Geld zurückbekomme. Sind schliesslich ca. 500 Sfr. (inkl. Versand)!

Flipper
2005-08-17, 18:18:49
naja wenn er sagt er spielt die neuste Software drauf, dann darfst du dich nicht wundern wenn das Teil geöffnet kommt. (soviel zu diesem Punkt, mit sim-lock siehts natürlich anders aus)

Christian84
2005-08-17, 18:27:18
Trotzdem hätte man die Displayschutzfolie nicht entfernen dürfen. Ausserdem reicht der Grund, dass es unter dem Joystick stark verstaubt ist, schon, um das Geld zurück zuverlangen.

Oder eben der Grund, dass es ein Produktionsdatum von 05W20 hat (heisst, dass es ein älteres Gerät ist). Die neusten haben bereits 05W31/32

Frechheit dass die sich jetzt nicht mehr melden. Auf der Webseite steht, die haben von Mo-Fr bis 20 Uhr geöffnet.

Sein Handy hat er wohl bewusst ausgeschalten.

Man sowas aber auch.

Und wenn ich zum Rechtsanwalt rennen muss, mein Geld will ich zurück!

Gast
2005-08-17, 18:40:00
Trotzdem hätte man die Displayschutzfolie nicht entfernen dürfen. Ausserdem reicht der Grund, dass es unter dem Joystick stark verstaubt ist, schon, um das Geld zurück zuverlangen.

Oder eben der Grund, dass es ein Produktionsdatum von 05W20 hat (heisst, dass es ein älteres Gerät ist). Die neusten haben bereits 05W31/32

Frechheit dass die sich jetzt nicht mehr melden. Auf der Webseite steht, die haben von Mo-Fr bis 20 Uhr geöffnet.

Sein Handy hat er wohl bewusst ausgeschalten.

Man sowas aber auch.

Und wenn ich zum Rechtsanwalt rennen muss, mein Geld will ich zurück!


wieso, du hast deine ware bekommen. außerdem kannste genauso gut mit einem alten nokia oder siemens rumtelefonieren. zu mehr sind die neumodischen kinderspielzeuge eh nicht zu gebrauchen. als mp3 player ist die klangqualität zu schlecht, als spielekonsole das display zu klein und die eingabe zu umständlich, als fotoapparat ist die bildqualität zu miserabel. kurzum: spielzeug.

Gast
2005-08-17, 22:45:20
Auch in der Schweiz gilt das Rückgaberecht. Am besten würde ich falls möglich da vorbeigehen. Persönlich dahinzugehen macht mehr Druck.

M@tes
2005-08-17, 23:05:10
Habs mal im Schweizer OR nachgeschlagen, weils mich selbst interessiert hat:
Würde fast meinen, der will dich hinhalten, bis die Rückgabefrist abgelaufen ist und du die Ware nicht mehr zurückgeben kannst. Schicks sofort zurück!
Art. 28
II. Absichtliche Täuschung
1 Ist ein Vertragschliessender durch absichtliche Täuschung seitens des andern zu dem Vertragsabschlusse verleitet worden, so ist der Vertrag für ihn auch dann nicht verbindlich, wenn der erregte Irrtum kein wesentlicher war.
2 Die von einem Dritten verübte absichtliche Täuschung hindert die Verbindlichkeit für den Getäuschten nur, wenn der andere zur Zeit des Vertragsabschlusses die Täuschung gekannt hat oder hätte kennen sollen.

Art. 40e12
V. Widerruf
1. Form und Frist
1 Der Kunde muss dem Anbieter den Widerruf schriftlich erklären.
2 Die Widerrufsfrist beträgt sieben Tage und beginnt, sobald der Kunde:
a. den Vertrag beantragt oder angenommen hat; und
b. von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat.
3 Der Beweis des Zeitpunkts, in dem der Kunde von den Angaben nach Artikel 40d Kenntnis erhalten hat, obliegt dem Anbieter.
4 Die Frist ist eingehalten, wenn die Widerrufserklärung am siebenten Tag der Post übergeben wird.

Art. 40f13
2. Folgen
1 Hat der Kunde widerrufen, so müssen die Parteien bereits empfangene Leistungen zurückerstatten.
2 Hat der Kunde eine Sache bereits gebraucht, so schuldet er dem Anbieter einen angemessenen Mietzins.
3 Hat der Anbieter eine Dienstleistung erbracht, so muss ihm der Kunde Auslagen und Verwendungen nach den Bestimmungen über den Auftrag (Art. 402) ersetzen.
4 Der Kunde schuldet dem Anbieter keine weitere Entschädigung.

Art. 195
3. Ansprüche des Käufers
a. Bei vollständiger Entwehrung
1 Ist die Entwehrung eine vollständige, so ist der Kaufvertrag als aufgehoben zu betrachten und der Käufer zu fordern berechtigt:
1. Rückerstattung des bezahlten Preises samt Zinsen unter Abrechnung der von ihm gewonnenen oder versäumten Früchte und sonstigen Nutzungen;
2. Ersatz der für die Sache gemachten Verwendungen, soweit er nicht von dem berechtigten Dritten erhältlich ist;
3. Ersatz aller durch den Prozess veranlassten gerichtlichen und aussergerichtlichen Kosten, mit Ausnahme derjenigen, die durch Streitverkündung vermieden worden wären;
4. Ersatz des sonstigen durch die Entwehrung unmittelbar verursachten Schadens.
2 Der Verkäufer ist verpflichtet, auch den weitern Schaden zu ersetzen, sofern er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle.

Art. 201
4. Mängelrüge
a. Im Allgemeinen
1 Der Käufer soll, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgange tunlich ist, die Beschaffenheit der empfangenen Sache prüfen und, falls sich Mängel ergeben, für die der Verkäufer Gewähr zu leisten hat, diesem sofort Anzeige machen.
2 Versäumt dieses der Käufer, so gilt die gekaufte Sache als genehmigt, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren.
3 Ergeben sich später solche Mängel, so muss die Anzeige sofort nach der Entdeckung erfolgen, widrigenfalls die Sache auch rücksichtlich dieser Mängel als genehmigt gilt.

Art. 203
5. Absichtliche Täuschung
Bei absichtlicher Täuschung des Käufers durch den Verkäufer findet eine Beschränkung der Gewährleistung wegen versäumter Anzeige nicht statt.

Ach ja:
Hier nachzulesen:
http://www.gesetze.ch

Gast
2005-08-18, 12:51:24
Und schick es Eingeschrieben zurück, so das du was in der Hand hast!!
Vielleicht noch ein kurzes Schreiben dazu, dass das Handy nicht deinen Vorstellungen entsprach und es deutliche Gebrauchsspuren aufweist.

btw. Ein Shop der den Handy Bereich mit "Natel" bezeichnet macht sich strafbar. Es handelt sich nämlich um einen geschützten Markennamen der Swisscom.

Gruss
Dominik

AlfredENeumann
2005-08-18, 12:57:35
Mein Senf:
Wer in so einer "Pommesbude" Einkauft, ist selber schuld.
Wenn jemand eine homepage im Netz hat, schaut man sich die an.
Man hätte gesehen das es kein HANDYSHOP ansioch ist, sondern ein RAMSCHLADEN. Von daher sollte man schon vorsichtig sein und lieber 10€ mehr bezahlen.

Zum anderen KW23 ist garnicht so alt wie man glaubt.
Es dauert schließlich bis die Geräte von Japan nach Europa geschifft sind und dort weiterverteilt sind. Es ist ja auch nicht so das alle Geräte direkt nach de rProduktion auf die Reise gehen. Es geht immer den Umweg übers Zwischenlager, und da können sie auch noch ein paar Tage liegen.

Christian84
2005-08-18, 14:07:33
Ich glaubs einfach nicht, hab per eMail ne Antwort bekommen. Ich erlaube mir, sie hier reinzustellen:


Besten dank für Ihre schnellen Informationen.

Das ist sehr ärgerlich !!!

Weil wir hatten den Auftrag weitergeleitet an Hr. *** wo eine andere Firma besitz.

Weil er hat uns versichert, dass er an Lager hat u.s.w Hat uns auch Ihre Fragen beantwortet !!!

Und jetzt so was. Klar werde ich auch Rücksprache nehmen mit Hr. ***, weil solche Sachen dürfen nicht passieren !!!! weil ist doch auch unser (Firmen Namen im Geschäft) wir wollen und machen nur seriöse Geschäfte seit einigen Jahren ! Und darum ist uns auch sehr Wichtig, dass unsere Kunden zufrieden sind mit unseren Produkten so wie Dienstleistungen.

Hoffen auf Ihr Verständnis.

Werden dieser Sache sofort nachgehen.


Seither versuche ich diese Leute ständig zu erreichen, nimmt aber niemand ab. Da ist doch echt was faul. Was meint ihr?

Die sollen mir doch endlich das Geld zurückerstatten und ich schicke das Gerät per Einschreiben zurück.

Christian84
2005-08-18, 14:44:13
So, nachdem ich weiter versuchte mit meiner Festnetznummer dort anzurufen und keinen Erfolg hatte, dachte ich mir, ich rufe mal vom Handy (Unbekannt) an und siehe da, der Herr nimmt ab.

Ich sagte dann, ah, ich erreiche Sie ja doch ... Darauf hin er: "Ja Sie erreichen mich immer, wenn Sie nur genügend oft anrufen" ...

lol

Dann sagte er mir noch, dass er mir am morgen ein SMS geschrieben hätte und da stand, er würde es noch abklären und sich nach dem Mittag melden.

Ich sagte dann, dass ich kein SMS empfangen hätte ... usw.

Nach einingen mühsomen Wortwechseln sagte er mir dann, er klärt es jetzt noch ab ob Sie mir das Geld zurückerstatten oder ob Sie das Handy austauschen und melde sich heute bis 16 Uhr wieder bei mir.

Ich meinte, ich plendiere ganz klar auf Geld zurück, da ich das nicht nochmal durchmachen möchte. Und sagte dann auch gleich, wo eigentlich das Problem sei, ich meine ich habe ein Rückgaberecht. Daraufhin meinte er, dass Sie auch eine Chance brauchen ... um das Gerät umzutauschen ...

Für mich klingt das ganze so, als möchten Sie es unbedingt umtauschen und ich werde wohl damit rechnen müssen, wenn er mich bis 16 Uhr wieder anruft.

Was kann ich dann sagen, dass ich nur das Geld zurück will?

Also echt, ich werde doch nicht erneut das Gerät umtauschen und warten bis ich ein neues von dennen bekomme und wer weiss, vielleicht stimmt dann wieder was nicht. Die sind doch total unseriös.

Die wissen wohl, das ich nicht so gut im Reden bin, weil die haben ständig eine schlaue Ausrede auf Lager.


Was mach ich, wenn er später sagt, Sie überweisen mir das Geld nicht, sondern das Handy wird umgetauscht?? Was dann? Die ganze prozedur nochmal?

Symptom
2005-08-18, 15:04:07
Besten dank für Ihre schnellen Informationen.

Das ist sehr ärgerlich !!!

Weil wir hatten den Auftrag weitergeleitet an Hr. *** wo eine andere Firma besitz.

Weil er hat uns versichert, dass er an Lager hat u.s.w Hat uns auch Ihre Fragen beantwortet !!!

Und jetzt so was. Klar werde ich auch Rücksprache nehmen mit Hr. ***, weil solche Sachen dürfen nicht passieren !!!! weil ist doch auch unser (Firmen Namen im Geschäft) wir wollen und machen nur seriöse Geschäfte seit einigen Jahren ! Und darum ist uns auch sehr Wichtig, dass unsere Kunden zufrieden sind mit unseren Produkten so wie Dienstleistungen.

Hoffen auf Ihr Verständnis.

Werden dieser Sache sofort nachgehen.

Und in so einem Deutsch schreiben die eine geschäfliche eMail... :confused:
Da wirst Du wohl froh sein können, wenn die in der Lage sind, den Beleg für die Rücküberweisung fehlerfrei auszufüllen.
Unglaublich..... :|

Loomes
2005-08-18, 15:15:43
Lass dich auf nix ein...alleine wenn ich die letzte gepostete E-Mail von dir lese stellen sich mir alle Nakenhaare auf.
Wenn er dich nochmal anrufen sollte sag Ihm klip und klar das du kein Austausch Gerät möchtest und von deinem Rückgaberecht gebrauch machst und das Handy spätestens morgen per Einschreiben an Ihn abgeschickt wird.

Peng fertig aus. Und das nächste mal wenn du was in einem Shop bestellst den du nicht kennst solltest du dich ein zwei Tage länger in Geduld lernen und die Sache per Nachnahme/Rechnung bestellen.

M@tes
2005-08-18, 15:25:11
Wann hast du die Bestellung aufgegeben? Würde ihm "androhen", das du ihm das Ding 6Tage nach Bestellung zurückschicksen wirst. Per Einschreiben! Wenn ichs richtig verstanden habe, hast du 7Tage Zeit zum zurückschicken?!?! Lieber ein Tag zu früh, als zu spät. Und das er für weitere Unkosten aufkommen wird.
Das ist dein Recht! Kannst ihn mit Paragraphen im ObligationenRecht (OR) zubomben, um einwenig eindruck zu machen und zu zeigen, das du weisst, was du da tust. Sonst wird der dich kleinklopfen.

Wichtig sind vorallem Artikel:
Art. 28
und
Art. 40e12
(Die ersten Zitate von meinem vorherigen Post)

GAMaus
2005-08-18, 15:40:01
Wenn Du ein Rechtschutzversicherung hast -> Ab zum Anwalt.
Der schreibt dann einen Brief in richtigem deutsch.
Bei den meissten Kleinkriminellen dieser Art reicht das schon.