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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mal wieder die amis ... *kopfschüttel*


radi
2005-08-18, 19:58:28
Das ist einen Blick wert! ... :D (http://www.giga.de/index.php?storyid=124197\l)

Über die AMI's wundere ich mich schon garnicht mehr ... auf so dumme Ausreden können auch nur die kommen ...

Schön, dass es ausnahmsweise mal nicht geklappt hat! :D

Falls es darüber schon nen Thread gibt -> close

drexsack
2005-08-18, 20:23:26
Wie bescheuert muss man eigentlich sein..

Cyv
2005-08-18, 20:39:21
Nur durchgeknallte. Wenn man zw realität und virtualität nimmer unterscheiden kann is man reif für die klapse!!!

radi
2005-08-18, 20:41:15
Amerika ist halt wohl das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ... jedenfalls sind manche Einwohner davon ziemlich überzeugt :D

MrMaster
2005-08-18, 21:08:06
Amerika ist halt wohl das Land der unbegrenzten Möglichkeiten ... jedenfalls sind manche Einwohner davon ziemlich überzeugt :D

affen werden präsident. man darf an bestimmten tagen keine längsgestreiften hosen tragen und in manchen bundesstaaten darf man sonntags seine frau nicht schlagen...

alles is möglich :biggrin:

helm
2005-08-18, 23:27:53
wenn ich ma amok lauf sag ich nachher auch nur, das 3dc, capm und ihr alle wart schuld :rolleyes: *wie auch immer ;D

Senior Sanchez
2005-08-19, 00:03:24
affen werden präsident. man darf an bestimmten tagen keine längsgestreiften hosen tragen und in manchen bundesstaaten darf man sonntags seine frau nicht schlagen...

alles is möglich :biggrin:

Ich glaube in Tennesse ist es Hunden Sonntags gesetzlich verboten, Katzen auf einen Strommast zu jagen.

(ist kein scherz!)

Oder irgendwo in den USA ist es auch verboten in den Regalen einer Backstube zu schlafen.

Oder Fische mitm Lasso zu fangen ist zum Teil auch verboten..


Ach man, es gibt soviele lustige Gesetze in den USA *g*

alkorithmus
2005-08-19, 00:15:17
Ich glaube in Tennesse ist es Hunden Sonntags gesetzlich verboten, Katzen auf einen Strommast zu jagen.

(ist kein scherz!)

Oder irgendwo in den USA ist es auch verboten in den Regalen einer Backstube zu schlafen.

Oder Fische mitm Lasso zu fangen ist zum Teil auch verboten..


Ach man, es gibt soviele lustige Gesetze in den USA *g*


In Deutschland genauso, nur habe ich jetzt keine Links zur Hand um meine Aussage zu unterstützen.
Glaube mir einfach. ;)

Senior Sanchez
2005-08-19, 00:17:48
In Deutschland genauso, nur habe ich jetzt keine Links zur Hand um meine Aussage zu unterstützen.
Glaube mir einfach. ;)

Echt? Zeig her, das will ich sehen :)

Ich meine, das BGB stammt ja noch aus Zeiten, wo es schon eher gesittet zuging und son quatsch net wirklich an der Tagesordnung war ;)

Wenn de mir jetzt natürlich mitm Sachsenspiegel oder so kommst, ist das kein Wunder *g*

alkorithmus
2005-08-19, 00:24:52
Echt? Zeig her, das will ich sehen :)

Ich meine, das BGB stammt ja noch aus Zeiten, wo es schon eher gesittet zuging und son quatsch net wirklich an der Tagesordnung war ;)

Wenn de mir jetzt natürlich mitm Sachsenspiegel oder so kommst, ist das kein Wunder *g*


Ich schrieb bereits das ich jetzt keine Quelle parat habe :usad:

aber glaube mir bitte..

Senior Sanchez
2005-08-19, 00:27:54
Ich schrieb bereits das ich jetzt keine Quelle parat habe :usad:

aber glaube mir bitte..

Das zeig her war mehr ne Aufforderung dass du jetzt schnell Google anwerfen und mir Links präsentieren solltest *g*

Aber mal sehen ob ich dir glaube....

Ich habe zwar nen paar Gesetze gefunden, aber soooo lustig waren die jetzt net, bzw. wurden schon längst abgeschafft.

alkorithmus
2005-08-19, 00:30:33
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)



§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

alkorithmus
2005-08-19, 00:31:45
;D ;D


Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).

Amarok
2005-08-19, 00:33:24
Ich glaube in Tennesse ist es Hunden Sonntags gesetzlich verboten, Katzen auf einen Strommast zu jagen.

(ist kein scherz!)

Oder irgendwo in den USA ist es auch verboten in den Regalen einer Backstube zu schlafen.

Oder Fische mitm Lasso zu fangen ist zum Teil auch verboten..


Ach man, es gibt soviele lustige Gesetze in den USA *g*
Du verwechselst da ein paar grundlegende Dinge:

Ein Urteil, das ein Richter gesprochen hat, ist kein Gesetz. Nirgends wirst du also in einem Gesetzbuch lesen können, dass man Fische nicht mit dem Lasso fangen kann..

Solche Urteile magen kurios klingen, soetwas gibt es bei uns aber in der Art genauso.


ICh war oft genug in den USA und ich kann dir versichern, dass die Leute längsgestreifte Hosen tragen.....;)

UNd die Sache mit dem Hund gab es so ähnlich bei uns in der Nähe: Der Köter jagte immer mit einem Höllenlärm die Katzen der Umgebung, es kam zur Klage und der Besitzer wurde wegen Ruhestörung am Sonntag verurteilt. Jetzt muss er dafür sorgen, dass der Hund an diesem Tag eben im Haus bleibt....

Senior Sanchez
2005-08-19, 00:35:22
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)



§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterförmigen Porzellanbecken zur Aufnahme der Exkremente mit einem klappbaren, auf dem Sitzrand angebrachten Sitzstück.

§ 2 Anwendungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für die Darmentleerung in allen Aborten in Behörden, Dienststellen und öffentlichen Gebäuden des Landes Sachsen-Anhalt

§ 3 Sitzgebot
Die Toilette darf nur im Sitzen benutzt werden. Die stehende Benutzung ist nur an Urinalen erlaubt. Deren Benutzung ist in der Benutzungsordnung für Urinale (BoU) geregelt.

§ 4 Vorbereitungen
Vor dem Hinsetzen auf das Sitzstück sind die Beinkleider bis zu den Knien herunterzuschieben.

§ 5 Sitzposition
Der Benutzer setzt sich unter gleichzeitigem Anheben der Oberbekleidungsstücke so tief in die Hocke, bis das Gesäß in die Sitzaufnahme einrastet. Das Gewicht des Körpers ist gleichmässig, gleichseitig verteilt, der Oberkörper leicht nach vorn geneigt. Die Ellenbogen ruhen auf dem Muskelfleisch der Oberschenkel, der Blick ist frei geradeaus gerichtet.

§ 6 Darmentleerung
Unter ruhigem Ein- und Ausatmen drängt der Benutzer unter gleichmäßigem Anspannen der Bauchmuskulatur den ausscheidungsreifen Inhalt des Mastdarms bei gleichzeitigem Entspannen des Afterschließmuskels in den dafür vorgesehenen Durchbruch des Porzellanbeckens. Die Äußerung von gutturalen Stimmlauten, umgangssprachlich auch Ächzen oder Stöhnen bezeichnet, ist auf das absolut notwendige Maß zu beschränken.

§ 7 Sichtkontrolle
Nach beendeter Prozedur steht der Benutzer auf, macht eine Drehung um 180° nach links und nimmt eine Sichtkontrolle der Exkremente vor. Bei Auffälligkeiten ist eine Stuhlprobe sicherzustellen und an das nächstliegende Gesundheitsamt zu übersenden.

§ 8 Reinigung des Rektums
Der dafür vorgesehenen Einrichtung sind Reinigungsfähnchen (14x10cm, einlagig) in ausreichender Stückzahl, höchstens jedoch 5, zu entnehmen. Das Reinigungsfähnchen wird mit dem Daumen und Zeigefinger der rechten Hand erfasst und von hinten der Reinigungszone, das ist der Bereich zwischen den Gesäßbacken, zugeführt. Das Reinigungsfähnchen wird unmittelbar vor den äußeren Geschlechtsorganen fest an den Körper gedrückt und mit einer ziehenden Bewegung bis unmittelbar vor das Steißbein geführt. Dieser Vorgang wird solange wiederholt, bis mindestens ein Blatt sauber erscheint, sofern dazu nicht die Verwendung von mehr als 5 Reinigungsfähnchen erforderlich ist. Im Bedarfsfall sind die Reinigungsfähnchen beidseitig !!! zu benutzen. Die benutzten Reinigungsfähnchen dürfen nicht mitgenommen werden, sondern sind ebenfalls in das Prozellanbecken zu entsorgen.

§ 9 Reinigung des Aborts
Nach Benutzung des Aborts ist zwingend die Spülung zu betätigen. Eine Delegierung dieser Tätigkeit an andere ist ausdrücklich verboten. Nach dem Spülvorgang verbleibende Exkrementanhaftungen sind mit der dafür vorgesehenen Reinigungsbürste manuell zu entfernen.

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft


Dass das gefaked ist, sollte bei der Wortwahl zum Teil klar sein.
Außerdem ist es AAAAAAAAAAALLLLLLLLLLLLLLLLLTTTTTTTTTT.
Und da ich aus Sachsen-Anhalt stamme und hier noch nie jemand wegen Missachtunger dieser "Gesetze" verknackt wurde, bestätigt sich die aussage *g*


Nach deutschem Recht wird ein Bienenschwarm herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder die Verfolgung aufgibt. Verfolgt ein Eigentümer seinen Bienenschwarm, so darf er bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. (§961 f. BGB).


Mag lustig klingen, findet aber durchaus Anwendung ;) Stammt wahrscheinlich noch aus Kaisers Zeiten, aber soweit ich weiß, gilt das heute noch.


Das hier ist noch was:
Laut Feiertagsschutzverordnung - FSchVO, 1. sind öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten Strafe: §2: € 20.-

Aber so lustig wars jetzt irgendwie nicht.
Da find ich dieses Ami-Gesetz besser:
In North Dakota wurde einst ein versuchter Selbstmord als Mordversuch angesehen und wurde mit der Todesstrafe bestraft.

Senior Sanchez
2005-08-19, 00:36:43
Du verwechselst da ein paar grundlegende Dinge:

Ein Urteil, das ein Richter gesprochen hat, ist kein Gesetz. Nirgends wirst du also in einem Gesetzbuch lesen können, dass man Fische nicht mit dem Lasso fangen kann..

Solche Urteile magen kurios klingen, soetwas gibt es bei uns aber in der Art genauso.


ICh war oft genug in den USA und ich kann dir versichern, dass die Leute längsgestreifte Hosen tragen.....;)

UNd die Sache mit dem Hund gab es so ähnlich bei uns in der Nähe: Der Köter jagte immer mit einem Höllenlärm die Katzen der Umgebung, es kam zur Klage und der Besitzer wurde wegen Ruhestörung am Sonntag verurteilt. Jetzt muss er dafür sorgen, dass der Hund an diesem Tag eben im Haus bleibt....


So genau weiß ich da auch nciht Bescheid, aber ich habe immer gelesen, dass es Gesetze waren. Kann aber natürlich auch daran liegen, dass da jemand nicht auf die Feinheiten geachtet hat.

IVI
2005-08-19, 01:47:23
da hat sich natürlich der fehlerteufel eingeschlichen
"Mit den Worten "Das Leben ist ein Video-Spiel, jeder muss irgendwann sterben" rechtfertigte der Angeklagte die Morde und plädierte auf Unzurechnungsfähigkeit."
muss natürlich heißen:
"Mit den Worten "Das Leben ist ein 3D-Shooter, jeder muss irgendwann sterben" rechtfertigte der Angeklagte die Morde und plädierte auf USAheit. "

;D

Gast
2005-08-19, 04:02:07
Mag lustig klingen, findet aber durchaus Anwendung ;) Stammt wahrscheinlich noch aus Kaisers Zeiten, aber soweit ich weiß, gilt das heute noch.


Und? Wo ist das Problem?

Das Bienenschärme bei den Flügen der neuen Königinen diesen Folgen und diese sich einen neuen Nistplatz suchen ist doch normal.
Der Imker hat dann die Aufgabe und das Recht, seine Bienen wieder einzufangen, auch dann, wenn er das Grundstück des Nachbars betreten muß.

Es wäre ja noch schlimmer, wenn der Imker sich jedesmal eine Genehmigung vom Richter einholen müßte, nur um das Grundstück zu betreten.
Bis der Richter da nach dem ganzen Schriftverkehr ja sagt, ist schon längst Winter.


Was lernen wir daraus?
Erst denken, dann posten.



Das hier ist noch was:
Laut Feiertagsschutzverordnung - FSchVO, 1. sind öffentlich bemerkbare Arbeiten an Sonn- und Feiertagen verboten Strafe: §2: € 20.-

Und? Die Verordnung sagt ausdrücklich, daß Sonntags z.B. nicht mit der Bohrmaschine gebohrt werden darf.
Auch dieses Gesetz ist völlig in Ordnung.




Aber so lustig wars jetzt irgendwie nicht.

Es war gar nicht lustig.
Aber wenigstens konnte ich über deinen eigenartigen Humor schmunzeln.

Nedo
2005-08-19, 04:17:48
Ich kann nicht verstehen wie man in Videospielen die Realität reflektiert sehen kann... schrecklich :(

KaeptnOvi
2005-08-19, 08:41:52
irgendwie finde ich es lustig, dass hier gleich über die USA als ganzes hergezogen wird, wenn ein beknackter was verbockt. das Gericht hat doch seine argumentation abgewiesen, also wo ist das Problem? Bescheuerte Leute die auf solche Ideen kommen könnten, gibts auch in Deutschland oder der Schweiz genügend.
Oder erinnert sich niemand mehr an Erfurt? Damals haben doch viele Medien ähnlich argumentiert?

radi
2005-08-19, 09:25:30
Benutzungsordnung für Toiletten in Sachsen-Anhalt

Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 4.Jahrgang, Magdeburg, den 01.April 1993, Nr. 15 (BoA)



§ 1 Definition
Der Abort, umgangssprachlich auch Toilette genannt, besteht aus einem trichterför[...]

§ 10 Verlassen des Aborts
Vor dem Verlassen der Entleerungskabine sind die Beinkleider wieder in die Ausgangsposition zu bringen. Bei Auftreten unangenehmer Gerüche ist das Öffnen einer Lüftungsklappe angezeigt. Eine abschliessende Reinigung der Handinnenflächen wird anheimgestellt.

§ 11 Inkrafttreten
Diese Benutzungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft

Auch wenns nen Fake ist, ich finds super lustig! :D

ScottManDeath
2005-08-19, 09:30:51
Auch wenns nen Fake ist, ich finds super lustig! :D

Guckt mal auf das Datum der Veröffentlichung ;)

radi
2005-08-19, 09:38:31
irgendwie finde ich es lustig, dass hier gleich über die USA als ganzes hergezogen wird, wenn ein beknackter was verbockt. das Gericht hat doch seine argumentation abgewiesen, also wo ist das Problem? Bescheuerte Leute die auf solche Ideen kommen könnten, gibts auch in Deutschland oder der Schweiz genügend.
Oder erinnert sich niemand mehr an Erfurt? Damals haben doch viele Medien ähnlich argumentiert?

Ich hab mich am Anfang extra auf einige/manche beschränkt und hab angegeben, dass es nicht funktioniert hat, um nicht zu stark zu verallgemeinern, sondern mich auf diesen fall zu konzentrieren! :)

Aber ich finde es ist ein Unterschied, ob man für eine (schwere) Straftat, die man selbst begangen hat, als Grund bzw. Ausrede ein Videospiel angibt, um da wieder rauszukommen, oder Videospiele generell auf die Schnelle grob durch den Kakao zu ziehen, ohne wirklich Hintergrund zu haben, um eine gute Story zu haben! Der eine meint es ernst und die anderen (die Presse) eigentlich nicht, aber sie nutzen es für Schlagzeilen!

KaeptnOvi
2005-08-19, 09:53:50
IDer eine meint es ernst und die anderen (die Presse) eigentlich nicht, aber sie nutzen es für Schlagzeilen!

wer sagt, dass er das tatsächlich ernst meinte? vielleicht hat ihm auch sein anwalt dazu geraten, um ein reduziertes Strafmass wegen Unzurechnungsfähigkeit zu kriegen....

radi
2005-08-19, 10:12:34
wer sagt, dass er das tatsächlich ernst meinte? vielleicht hat ihm auch sein anwalt dazu geraten, um ein reduziertes Strafmass wegen Unzurechnungsfähigkeit zu kriegen....

Naja er hats wenigstens versucht es ernsthaft rüberzubringen, sonst wäre es wohl noch unglaubwürdiger gewesen als es ohnehin schon war, hat eben nich geklappt!

Senior Sanchez
2005-08-19, 10:52:47
Und? Wo ist das Problem?

Das Bienenschärme bei den Flügen der neuen Königinen diesen Folgen und diese sich einen neuen Nistplatz suchen ist doch normal.
Der Imker hat dann die Aufgabe und das Recht, seine Bienen wieder einzufangen, auch dann, wenn er das Grundstück des Nachbars betreten muß.

Es wäre ja noch schlimmer, wenn der Imker sich jedesmal eine Genehmigung vom Richter einholen müßte, nur um das Grundstück zu betreten.
Bis der Richter da nach dem ganzen Schriftverkehr ja sagt, ist schon längst Winter.


Was lernen wir daraus?
Erst denken, dann posten.

Und wenn der liebe Herr Gast mal _genau_ gelesen hätte und auch nachgedacht, dann hätte er festgestellt, dass er im Grunde genau das nachgeplappert hat, was ich aussagte und stellt gleichzeitig meine Aussage als falsch dar. Ist klar, ne? :|

Es ging um lustige und blödsinnige Gesetze. Und das mit den Bienen klingt auf den ersten Blick lustig und irgendwo schwachsinnig, aber wie ich geschrieben habe, stimmt es halt, findet Anwendung und hat somit seine Daseins-Berechtigung.

Was lernen wir daraus? Ach richtig, du weißt es ja schon.....

EureDudeheit
2005-08-19, 13:21:52
Echt? Zeig her, das will ich sehen :)

Ich meine, das BGB stammt ja noch aus Zeiten, wo es schon eher gesittet zuging und son quatsch net wirklich an der Tagesordnung war ;)

Wenn de mir jetzt natürlich mitm Sachsenspiegel oder so kommst, ist das kein Wunder *g*


Das BGB trat am 1.1 1900 in Kraft.

Uni
2005-08-19, 16:43:52
irgendwie finde ich es lustig, dass hier gleich über die USA als ganzes hergezogen wird, wenn ein beknackter was verbockt. das Gericht hat doch seine argumentation abgewiesen, also wo ist das Problem? Bescheuerte Leute die auf solche Ideen kommen könnten, gibts auch in Deutschland oder der Schweiz genügend.
Oder erinnert sich niemand mehr an Erfurt? Damals haben doch viele Medien ähnlich argumentiert?

mag sein, aber bei uns passiert sowas alle paar jahre einmal. bei den amiaffen jede woche. wenn man in einem land lebt in dem man mcdonalds verklagen kann weil der kaffe zu heiss is, und dann auch noch recht bekommt, is solcher "rechtswahnsinn" fast schon normal.
im allgemeinen scheinen mir die amis das denken allzugern anderen zu überlassen.

Gast
2005-08-19, 16:52:12
Wie bescheuert muss man eigentlich sein..

ich weiß auch nicht aber hey es gibt auch leute die nennen sich drexsack

KaeptnOvi
2005-08-19, 16:56:57
mag sein, aber bei uns passiert sowas alle paar jahre einmal. bei den amiaffen jede woche. wenn man in einem land lebt in dem man mcdonalds verklagen kann weil der kaffe zu heiss is, und dann auch noch recht bekommt, is solcher "rechtswahnsinn" fast schon normal.
im allgemeinen scheinen mir die amis das denken allzugern anderen zu überlassen.

stimmt schon, aber das liegt nicht daran, dass die amis dümmer sind als wir, sondern weil deren Rechssystem (spezielle die "punitive damages") anders ist als das unsere, und solche Schadensersatzansprüche wie bei McD bei uns gar nicht möglich gewesen wären. Gelegenheit macht Diebe, eben.

Zudem wird bei uns im duzend über solche dämlichen "lawsuits" berichtet, aber dass der allergrösste teil davon vom gericht sofort abgewiesen werden, wird dann natürlich nicht mehr nachgereicht, ist ja nicht interessant. Hauptsache man kann sich wiedermal über die dämlichen Amis auslassen.