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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versandproblem ... bzw. ebay Xbox unlocken!!!


XenoX
2005-08-21, 13:49:40
So habe eine Xbox-Festplatte über ebay verkauft und der Kunde beschwert sich, daß sie passwortgeschützt sei.

Jetzt will er sie zurückgeben, aber ich bin lediglich bereit den Auktionswert zurück zu zahlen.

Er verlangt jedoch das ich die Kosten für den Hin- und Rückversand sowie den Auktionsbetrag überweise und er danach die Festplatte zuschickt.

Wer ist gesetzlich im recht, muss der Verkäufer die Transportkosten übernehmen oder der Kunde?

Bzw. weiß jmd. wie man ne gelockte festplatte unlocked, bzw. das PW rausbekommt. :confused:

Shockmaster
2005-08-21, 14:02:47
im recht bist du solange der wert unter 40€ ist

XenoX
2005-08-21, 14:06:19
Der Wert der Platte ist gerade mal 11€uro, warum sollt ich dann über 11 €uro alleine für Versandkosten bezahlen :confused:

Kabeldrachen
2005-08-21, 14:06:32
Informier dich mal über ebay

die solten dir darüber auskunft geben können :confused: :confused:

XenoX
2005-08-21, 14:16:19
Hab mich gerade bei ebay informiert, kam jedoch nicht weiter.

Wusstet ihr aber das es einen Standard-Käuferschutz gibt der kostenlos ist und beispielsweise bei unzureichend verpackten und versicherten Paketen die kaputt gegangen bzw. gestohlen wurden greift.

Sie springt dann für die abgelehnte Versicherungsleistung ein.

Kabeldrachen
2005-08-21, 14:21:39
und was heist das im klartext

Bandit666
2005-08-21, 14:28:31
So habe eine Xbox-Festplatte über ebay verkauft und der Kunde beschwert sich, daß sie passwortgeschützt sei.

Jetzt will er sie zurückgeben, aber ich bin lediglich bereit den Auktionswert zurück zu zahlen.

Er verlangt jedoch das ich die Kosten für den Hin- und Rückversand sowie den Auktionsbetrag überweise und er danach die Festplatte zuschickt.

Wer ist gesetzlich im recht, muss der Verkäufer die Transportkosten übernehmen oder der Kunde?

Bzw. weiß jmd. wie man ne gelockte festplatte unlocked, bzw. das PW rausbekommt. :confused:

Tja.....HDD für Käufer unbrauchbar. Da wirst du wohl in den sauren Apfel beissen und das Teil annehmen müssen!
Hättest dich vorher mal informieren sollen ob man eine ausgebaute HDD so einfach in einer anderen X-Box nutzen kann. Kann man ja augenscheinlich nicht.

mfg

XenoX
2005-08-21, 14:36:56
Ich nehme die Festplatte ja gerne zurück, jedoch muss er die Versandkosten tragen.

Afaf
2005-08-21, 14:44:08
1. Handelst du privat oder gewerblich ?

Die 40€ betreffen dich nur als gewerblichen Händler > dort sind Rücksendungen über 40€ Warenwert oder bei falscher oder mangelhafter Ware für den Kunden kostenfrei.

Handelst du privat bist du nur haftbar wenn du einen Mangel vorsätzlich verschweigst, ansonsten bei Rücksendungen kannst du mit dem Käufer die Portokosten so aushandeln wie ihr das wollt bzw. euch einigen könnt.

Grundsätzlich
> bei Rücksendungen schickt der Käufer ZUERST dir die Ware damit du diese auf die beschriebenen Mängel prüfen kann und schickst ihm DANN den Warenwert + evtl. Versandkosten zürück.


Hab mich gerade bei ebay informiert, kam jedoch nicht weiter.

Wusstet ihr aber das es einen Standard-Käuferschutz gibt der kostenlos ist und beispielsweise bei unzureichend verpackten und versicherten Paketen die kaputt gegangen bzw. gestohlen wurden greift. Sie springt dann für die abgelehnte Versicherungsleistung ein.

Den EbayKäuferschutz gibt es schon lange er wird jedoch nicht von Ebay beworben. Der KSchutz hat aber nix mit dem Versand zu tun, es ist eine reine Absicherung für die Käufer vor den VERKÄUFERN > will heißen wenn der Verkäufer in böser Absicht nix oder falsch oder kaputt liefert kannst dich daran wenden, wird dort von Ebay geprüft.

Der Verkäufer bekommt dannn was auf die Finger > ggf. bis zum Ausschluß vom Handel
Der Käufer muß seine RECHTE an Ebay abtreten und bekommt dafür 175€ erstattet (max. Schutz 200 - 25 Eigenanteil).

http://pages.ebay.de/help/tp/esppp-coverage-eligibility.html

Gast
2005-08-21, 14:53:34
Ich nehme die Festplatte ja gerne zurück, jedoch muss er die Versandkosten tragen.
Warum? Du hast etwas verschickt mit einem verdeckten Mangel. Das ist dein Problem - nicht seins. Ihm dürfen dadurch keine Kosten entstehen. Ich will dir da keine Absicht vorwerfen, aber eigentlich ist es doch deutlich: Du hast einen Fehler gemacht, indem du (offensichtlich) nicht auf den PW-Schutz hingewiesen hast. Warum sollten dem Käufer für deinen Fehler Kosten entstehen? Betrachte es als dumm gelaufen und verbuche das Geld unter Lehrgeld.

Stormtrooper
2005-08-21, 15:00:14
Tja ...
tja, so wie du den Fall schilderst, wirst du wohl die Versandkosten für Hin und Rücktransport übernehmen müssen ...
Da du wahrscheinlich nicht geschrieben hast, daß er die festplatte einfach benutzen kann und er dafür ein Passwort braucht ...
Somit ist deine Beschreibung nicht korrekt gewesen ( absichtlich oder unabsichtlich ist erstmal egal) und dadurch haftest du dafür und mußt das Produkt zurücknehmen.


PS: Die Grenze mit den 40 € bei gewerblichen Händlern gibts nicht mehr!!!!

Afaf
2005-08-21, 15:01:36
sry doppelpost

Gast
2005-08-21, 15:35:28
Warum? Du hast etwas verschickt mit einem verdeckten Mangel. Das ist dein Problem - nicht seins. Ihm dürfen dadurch keine Kosten entstehen. Ich will dir da keine Absicht vorwerfen, aber eigentlich ist es doch deutlich: Du hast einen Fehler gemacht, indem du (offensichtlich) nicht auf den PW-Schutz hingewiesenWie bitte kommen hier einige Vögel darauf, dass in der Auktion nicht auf die Tatsache hingewiesen wurde, dass die Platte aus eine X-Box ist bzw. passwortgeschützt ist?
Solange der Gast nicht den Auktionstext oder den Link zur Auktion postet, wissen wir das noch gar nicht und sollten davon ausgehen, dass der Gast sich nichts zu Schulden hat kommen lassen (unschuldig bis zum Beweis der Schuld).

Gast
2005-08-21, 15:44:39
Vorausgsetzt es gibt wirklich einen Mangel (ich hab von X-Box Festplaten keinen Plan):

§439 Absatz 2 BGB interpretiere ich so, daß du dem Käufer die Versandkosten erstatten mußt. Allerdings mußt du nicht in Vorleistung gehen, der Käufer soll also erstmal die Festplatte schicken, dann bekommt er das Geld.

Ich bin kein Jurist, könnte mir aber ansonsten höchstens noch vorstellen dem Käufer den Kaufpreis den er überwiesen hat zurück zu zahlen, und die Nachbesserung mit Hinweis darauf, daß die Kosten dafür den Wert des Produktes übersteigen, verweigern. Die kaputte Festplatte soll der Käufer dann wegschmeißen.
Das wäre zwar ein Verlustgeschäft für dich, da du einmalig Versandgebühren bezahlt hast und deine Festplatte verloren hast, aber immerhin köntest du dir die erneuten Versandkosten hin und zurück sparen. Ausrechnen was billiger kommt.

Crazy_Bon
2005-08-21, 15:48:01
Gib mal den Ebay-Link her, ivh möchte wissen was in deiner Beschreibung stand.

Eine gelockte Festplatte taugt für den Käufer nur als Briefbeschwerer.

XenoX
2005-08-21, 19:00:04
Auktionstext:

Es handelt sich hier um eine optisch und technisch vollfunktionsfähige original Festplatte aus der Xbox.
Die Festplatte ist 100% voll funktionsfähig und wird mit ihrem original Xbox-Einbaurahmen geliefert.

Kurzübersicht:

Marke: Seagate
Modell: ST310014ACE
Kapazität: 10 Gb
U/pm 5400 min
Schnittstelle: Ultra ATA/100 (Standart Anschluss für Computer)

Da es sich bei den Festplatten der Xboxen um Standart-Formfaktoren handelt lassen sich diese auch problemlos in den PC einbauen.
Zudem wurde die Festplatte mit dem Hitachi-Fitness Test auf evtl. Mängel überprüft, wobei die Festplatte als 100% fehlerfrei erkannt wurde.
Die Festplatte wird versichert und sicher verpackt (anti-statisch) in einem Großkarton versandt.

Bei evtl. Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Viel Spaß beim Bieten

Bitte beachten Sie auch meine anderen Auktionen
*KLICK*

_________________________________________________________________
Wichtig:
Das neue EU-Recht sieht eine einjährige Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren vor. Die Konsequenzen aus dieser Bestimmung stehen indessen oftmals in keiner vernünftigen Relation zum erzielten Kaufpreis. Der Artikel wird von Privat verkauft, dies bedeutet - mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung bei Gebrauchtwaren zu verzichten. Bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind. Das Gerät lief bisher einwandfrei und es sind mir keine Mängel bekannt.

Ich glaube das es sich um einen Betrüger oder ähnliches handelt, da er nach seiner Meinung keinen Festplattenzugriff hat, wobei ich den Hitachi-Test etc. sowie Plattenzugriff soweit ich mich erinnere hatte.

Habe ihm jetzt angeboten den Auktionbetrag+Versand zu übernehmen, wobei er für den Rückversand selbstverantwortlich ist.
Der gute Mann beharrt jedoch auf eine vorzeitige Rücküberweisung des Gesamtbetrages zusätzlich Rückversand.

Wer wäre bei einem Rechtstreit im recht?
Wenn ich die gesamten derzeitigen Kosten übernehme und er nur den Rückversand zahlen muss?

bleipumpe
2005-08-21, 19:07:19
Also ich sehe das so:
eine gesicherte Festplatte ist schon ein Mängel und leider für den Käufer nicht voll funktionsfähig. Aber beides ist laut deinem Auktionstest nicht der Fall. Mal abgesehen davon, dass der Wert wahrscheinlich einen Rechtsstreit nicht lohnt, würde ich von meinem Rechtsempfinden auf Seiten des Käufers stehen. Ich würde auch nicht einsehen, für deine Unaufmerksamkeit hinhalten zu müssen.
ImEndeffekt ist aber deine Entscheidung.

mfg b.

XenoX
2005-08-21, 19:11:08
Jedoch das Seltsame ist, daß er behauptet garkeinen Plattenzugriff zu haben. Das kann nicht sein, da ich DOS sowie Windowszugriff hatte und eigentlich die Platte vorher formatieren wollte, jedoch es gelassen habe da ich dachte jmd. könne das OS noch verwenden.

Wie gesagt ich bin auch bereit die Versandkosten zu tragen, jedoch nur für den Hinversand.

Was hat mich zu interessieren, wie die Platte zurückkommt :confused: Das wird doch überall so gehandhabt, bin schließlich privatmann und kein Online-shop, wobei selbst dort unter einem betrag von 40€uro die Kosten für den Rückversand der Kunde trägt

Gast
2005-08-21, 19:12:30
Wie bitte kommen hier einige Vögel darauf, dass in der Auktion nicht auf die Tatsache hingewiesen wurde, dass die Platte aus eine X-Box ist bzw. passwortgeschützt ist?
Hm. Gesetzt den Fall es stand da drin.

- Verkäufer: Ich verkaufe das, aber vorsicht: Paßwortgeschützt und ich kenne das PW nicht.
- Käufer: OMFG, TEH SUXX, Da is'n Kennwort drauf, ich will das nich, nimm zurück!!!11111einseinszigeins.

Da in diesem Fall ganz klar "Wer lesen kann hat einen unfairen Vorteil" gelten würde - gäbe es dann hier einen Thread, wo dies ausdiskutiert werden müßte?

Crazy_Bon
2005-08-21, 19:15:42
Ich frage mich, wie du Zugriff auf die Festplatte hattest, obwohl sie gelockt ist.

Masterp
2005-08-21, 19:15:45
Komisch ist das schon denn du hast ja in den Auktionstext geschrieben, dass du nen Fitnesstest gemacht hast und wenn die Platte gelockt ist, sollte der Test ja auch net gehen. Ausserdem wundert es mich dass der Knaller vom Kauf zurücktreten will. Warum sendet er dir die nicht zum Entlocken mal zu ???

XenoX
2005-08-21, 19:16:19
Hm. Gesetzt den Fall es stand da drin.

- Verkäufer: Ich verkaufe das, aber vorsicht: Paßwortgeschützt und ich kenne das PW nicht.
- Käufer: OMFG, TEH SUXX, Da is'n Kennwort drauf, ich will das nich, nimm zurück!!!11111einseinszigeins.

Da in diesem Fall ganz klar "Wer lesen kann hat einen unfairen Vorteil" gelten würde - gäbe es dann hier einen Thread, wo dies ausdiskutiert werden müßte?

Auktionstext steht ein Tick weiter oben. ;)

XenoX
2005-08-21, 19:18:19
Ich frage mich, wie du Zugriff auf die Festplatte hattest, obwohl sie gelockt ist.

Das wundert mich ja auch.......er sagt das er nicht mal im Bios weiterkommt, bzw. dort schon abgeblockt wird, daß der PC nicht weiterbootet.

Bzw. ist es auch suspekt, daß er unbedingt sein Geld vor dem Rückversand haben möchte.

Wer ist jetzt gesetzlich für den Rückversand verantwortlich, die restlichen Kosten übernehme ich, aber der Rückversand ist doch nicht mein Problem, oder?

Crazy_Bon
2005-08-21, 19:25:00
Ich sage mal, die Schuld liegt bei beiden. XenoX hatte verschwiegen, dass die Festplatte noch gelockt ist, aber den Anschein in der Beschreibung gemacht, daß sie nicht wäre.

Der Käufer hätte nachfragen müssen, ob sie noch gelockt sei. Er hatte sich aber nur blind auf den Auktionstext verlassen. Aber wer hakt aber auch beim Einkauf im Supermarkt beim Kassierer nach, ob die Trauben wirklich kernfrei sind und der Joghurt wirklich dem aufgedruckten Fettanteil entspricht. :) Man verlässt sich einfach drauf.

Stormtrooper
2005-08-21, 19:25:31
Das wundert mich ja auch.......er sagt das er nicht mal im Bios weiterkommt, bzw. dort schon abgeblockt wird, daß der PC nicht weiterbootet.

Bzw. ist es auch suspekt, daß er unbedingt sein Geld vor dem Rückversand haben möchte.

Wer ist jetzt gesetzlich für den Rückversand verantwortlich, die restlichen Kosten übernehme ich, aber der Rückversand ist doch nicht mein Problem, oder?

Sollte er wirklich keinen Zugriff bekommen weil die Platte PW geschützt ist, mußt du DEFINITIV bezahlen ... Du hast ja extra geschrieben die Platte ist voll funktionstüchtig und er kann sie in den PC einbauen ...
Also würde in dem Fall klar bei dir der schwarze Peter sein, weil dein Auktionstext falsch ist.

UND NOCHMAL VERGESST DAS ENDLICH MIT DEN 40 EURO
DIESE REGEL GIBT ES NICHT MEHR!!!!

Masterp
2005-08-21, 19:30:25
@Crazy_Bon:Kannst das aber so nichtsagen denn der Auktionstext ist rechtlich maßgebend für einen Kaufvertrag und wenn ich lese, dass er die Platte mit seinen Fitnesstest getestet hat, dann leite ich daraus dass die Platte nicht mehr geloggt ist.

Crazy_Bon
2005-08-21, 19:41:36
Ich hätte die Platte nicht ohne zu fragen gekauft, da aus dem Text nicht 100%ig hervorgeht, ob die Festplatte wirklich ungelockt ist, es wird nur der Anschein erweckt. Die Auktionsbeschreibung ist für die Katz, schön umblümt aber inhaltslos, damit kann man jeden Dreck verkaufen. Genauso wie die TV-Werbung von Actimel, eine Verarsche in der suggeriert wird, daß man mit dem Gesöff abnehmen kann. Der ungefähre Wortlaut in der Werbung lautet so: "Ich glaube mein Bauch ist flacher geworden."

Masterp
2005-08-21, 20:12:51
Ansichtssache. Fakt ist: Der Käufer hat nunmal keine weiteren Angaben und muss sich nunmal darauf verlassen, was im Auktionstext steht. Ausserdem: Der Käufer hätte ja auch vorher nochmal genau nachfragen können. Hat er aber nicht, pech.

Stormtrooper
2005-08-21, 20:17:20
So ein Unsinn ... warum soll der Käufer den nachfragen?
Ich persönlich hätte nicht mal gewußt das die HDDs gesperrt sind und somit ist es Aufgabe des Verkäufers sein Produkt so genau wie möglich zu beschreiben.

Masterp
2005-08-21, 20:21:40
Was heisst Unsinn ? Fragen werden vor Gebotsabgabe gestellt. Also wenn der Käufer sich nicht ausreichend informiert, dann reichen ihm die Infos die im Angebot stehen und dann gibts in Nachhinein nichts zu beanstanden denn er hätte ja seine Fragen vor Gebot stellen können.

Ich hätte generell Rücknahme und alle Regressansprüche ausgeschlossen. Dann gäbe es jetzt auch keinen Stress.

Crazy_Bon
2005-08-21, 20:40:44
Dem Verkäufer sollte klar sein, eine gelockte Festplatte zu verkaufen taugt nur als Briefbeschwerer. Da er sie als voll funktionstüchtig beschreibt, schien die Festplatte ungelockt zu sein, nur geht das nicht eindeutig aus dem Beschreibung hervor.

Der Käufer hätte besser nachgefragt, der Verkäufer sollte hingegen nicht wundern, wenn die Festplatte wieder zurück kommt.

Gast
2005-08-21, 21:30:06
Wer ist jetzt gesetzlich für den Rückversand verantwortlich, die restlichen Kosten übernehme ich, aber der Rückversand ist doch nicht mein Problem, oder?Das schrieb ich bereits weiter oben. Aber nochmal:

Gesetzt den Fall die Festplatte ist tatsächlich gesperrt und läßt sich nur in einer X-Box entsperren (ich hab keinen Plan von der X-Box) liegt ein Sachmangel vor, der schon bei Übergabe der Ware vorhanden war. Bei einem Mangel sind dem Käufer *alle* Kosten durch den Verkäufer zu ersetzen (§439 BGB), das umfaßt in jedem Fall die Reparaturkosten selbst sowie sämtliche Versandkosten.
Falls kein Mangel vorliegt muß der Verkäufer *nichts* bezahlen.

-> Deshalb muß der Verkäufer zuerst herausfinden ob tatsächlich ein Mangel vorliegt: Der Käufer sendet dem Verkäufer dazu die Ware auf dem normalen Postweg zu und zwar auf Kosten des Käufers. Der Verkäufer muß weder die Versandkosten vorstrecken noch hat der Käufer ein Recht auf unfreien Versand (da nicht billigste Versandmöglichkeit). Wenn der Verkäufer die Ware zurück hat kann er sie auf den angegeben Mangel prüfen.

a) Es liegt kein Mangel vor: Der Käufer trägt die Kosten für das unnötige Hin- und Hersenden. Der Verkäufer verlangt vom Käufer, daß dieser die Versandkosten für die Rücksendung auf das Konto des Verkäufers überweist. Danach schickt er die Ware zurück.

b) Es liegt ein Mangel vor: Der Verkäufer muß den Mangel beseitigen. Schafft er das (durch Reparatur oder Ersetzen durch ein Zweitgerät) schickt er dem Käufer die Ware zurück und überweist ihm zusätzlich die Kosten für das Hersenden.
Kann oder will der Verkäufer den Mangel nicht beseitigen, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten (und erst dann!). Der Verkäufer ersetzt dem Käufer dann alle Kosten und behält die kaputte Ware.


Für dich konkret bedeutet das: Du mußt die Versandkosten übernehmen falls die Festplatte gesperrt ist undvom Käufer nicht entsperrt werden kann. Aber: Du mußt nicht in Vorleistung gehen und dem Käufer die Versandkosten im Voraus überweisen und der Käufer hat auch kein Recht gegen deinen Willen vom Vertrag zurückzutreten. Den Kaufpreis von 11 EUR mußt du also erst dann zurückzahlen wenn du es nicht schaffst die Festplatte zu entsperren.

Masterp
2005-08-21, 22:05:41
...tja, und ob die Pladde nun wirklich gelockt war oder nicht, dass weiss hier nur der Verkäufer.

bleipumpe
2005-08-21, 22:24:22
Was heisst Unsinn ? Fragen werden vor Gebotsabgabe gestellt. Also wenn der Käufer sich nicht ausreichend informiert, dann reichen ihm die Infos die im Angebot stehen und dann gibts in Nachhinein nichts zu beanstanden denn er hätte ja seine Fragen vor Gebot stellen können.

Ich hätte generell Rücknahme und alle Regressansprüche ausgeschlossen. Dann gäbe es jetzt auch keinen Stress.

Da gebe es jetzt auch Stress: in der AGB (http://pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html) findet sich nämlich dies:

§ 8 Allgemeine Grundsätze
4. Der Anbieter muss die eBay-Grundsätze zum Einstellen von Artikeln beachten. Er hat sein Angebot in die entsprechende Kategorie einzustellen und muss sein Angebot mit Worten und Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei muss er alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angeben.[...]
Wenn eine Platte gelockt ist und ich das nicht angebe, verstosse ich gegen §8 Absatz 4. Schließlich muss die Ware vollständig und mit allen Eigenschaften beschrieben sein.

mfg b.

Stormtrooper
2005-08-21, 22:26:00
Ich hätte generell Rücknahme und alle Regressansprüche ausgeschlossen. Dann gäbe es jetzt auch keinen Stress.

Sorry, daß ist der absolute Spruch der von Leuten kommt die keine Ahnung haben.
Genauso der Spruch dies ist eine Privatauktion keine Garantie etc ...

Ein Privatverkäufer braucht auch ohne diesen Spruch keine Gewährleistung, Garantie und Rücknahme leisten auch wenn der Spruch fehlt...
Er haftet nur insoweit seine Artikelbeschreibung falsch oder unvollständig ist und davon kann er sich nicht freisprechen.

Unfug
2005-08-21, 22:33:06
Also ich weiss gar nicht warum da diskutiert wird.
Ware nicht einwandfrei, also zahlst Du.
Wie würde man denn selbst reagieren, wenn einem das passiert?

Gast
2005-08-22, 00:18:06
also...
erstens) der Käufer hätte fragen können. Wenn man sich spezielle Artikel die nicht dem Standart entsprechen (XBox Platten kann man so nicht offiziell kaufen) ersteigert sollte man sich damit auskennen - wenn man zu blöd ist sich zu informieren - selbst schuld!
zweitens) welches OS hast du auf die Platte installiert? Ist noch das originale MS-OS drauf oder Evox o.ä.?

MfG
snowmaker

Crazy_Bon
2005-08-22, 04:58:05
Wenn der Verkäufer sagt, daß die Platte funktioniert, dann sollte sie auch funktionieren. Bei einem Autokauf schmeisst der Autoverkäufer auch nicht vorher die Schlüssel weg, die gibt er natürlich mit ab.

Shockmaster
2005-08-22, 08:37:23
sag ihm doch mal er soll sein bios resetten ^^
wenn der rechner nichtmal bootet wird er wohl ein bios pw haben
normalerweise kommt man ins win auch mit der gelockten hdd
man kann sie nur nicht formatieren und drauf zugreifen (die ganzen tests z.B. fitness test gehen trotzdem)

Darkchylde24
2005-08-22, 08:48:30
*hust

lol...

Ich fürchte fast ihr habt alle soweit keine xBox oder? JEDE xBox Festplatte ist gelocked.. omg. Dieser Spinner, hat nicht das geringste recht was zu beanstanden.

Wenn du eine FP in der XBOX mit Games etc. bespielen willst wenn du einen ModChip drin hast, zeigt er dir immer an "Festplatte" gelocked, dafür ist meißt auch das entsprechende Tool auf CD oder xBox beim ModChip dabei!!! Da geht man auf einen Menüpunkt "unlocken" und fertig ist das.. nix mit PW etc. ;D

Alles was der Käufer meint wird wohl dieser umstand sein. Wie gesagt selbst wenn die Platte nichtmal in Windoof gehen sollte, IST JEDE xBOX Platte GELOCKED in der Werkseinstellung, originaler hätte er sie nicht kaufen können. ^^

Masterp
2005-08-22, 08:49:56
@Stormtrooper: Informiere dich mal selbst bei einen Rechtsanwalt. Hatte bezüglich einer ungenauen Artikelbeschreibung selbst schonmal stress gehabt. Neben einer ordentlichen und einwandfreien Artikelbeschreibung muss bzw. sollte man seine Gewährleistung/Garantieansprüche eindeutig ausschliessen. Ansonsten bist du auch als Privatperson dran und musst für entsprechende Schäden oder dergleichen mindestens einen Jahr haften. Und jetzt sag mir nicht dass mein Anwalt mir scheisse erzählt hat.

Gast
2005-08-22, 17:19:23
@Darkchylde24
ähhh.....stimmt nicht alles so:
Man braucht nicht zwingend einen MOD-Chip um das Passwort rauszunehmen.
Wenn z.B. EvoX auf der Platte über X-Disk installiert wurde gibts die Möglichkeit die Platte über ein Mini-Linux mit einem Masterpasswort zu entfernen...

Hab selber ne XBox und das so gemacht (Softmod).

@Crazy_Bon
Du kaufst dir aber auch keine 28" Felgen und beschwerst dich, dass diese nicht auf einem Smart passen... der Vergleich passt eher als deiner ;)

Gast
2005-08-22, 19:21:40
*hust

lol...

Ich fürchte fast ihr habt alle soweit keine xBox oder? JEDE xBox Festplatte ist gelocked.. omg. Dieser Spinner, hat nicht das geringste recht was zu beanstanden.

Wenn du eine FP in der XBOX mit Games etc. bespielen willst wenn du einen ModChip drin hast, zeigt er dir immer an "Festplatte" gelocked, dafür ist meißt auch das entsprechende Tool auf CD oder xBox beim ModChip dabei!!! Da geht man auf einen Menüpunkt "unlocken" und fertig ist das.. nix mit PW etc. ;D

Alles was der Käufer meint wird wohl dieser umstand sein. Wie gesagt selbst wenn die Platte nichtmal in Windoof gehen sollte, IST JEDE xBOX Platte GELOCKED in der Werkseinstellung, originaler hätte er sie nicht kaufen können. ^^Ist aber relativ egal, ob der Käufer das wusste oder nicht wusste: In der Auktion (bitte lesen) wurde erwähnt, dass die Platte auch problemlos in den PC einzubauen ist. Tada....

Crazy_Bon
2005-08-22, 20:23:50
@Darkchylde24:
Es wird nicht erwähnt, daß die Festplatte noch in der Werkseinstellung ist. Immerhin hat XenoX ein Tool drüber laufen lassen, die Frage ist, nur wie?

@Gast:
Hast du das mit einer fremden und gelockten Festplatte getan?

Shockmaster
2005-08-22, 20:30:28
Ist aber relativ egal, ob der Käufer das wusste oder nicht wusste: In der Auktion (bitte lesen) wurde erwähnt, dass die Platte auch problemlos in den PC einzubauen ist. Tada....
jede xbox pladde ist im pc EINZUBAUEN ob sie funzt oder nicht ist was anderes

Unfug
2005-08-22, 20:32:22
BGB § 357
2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Crazy_Bon
2005-08-22, 20:50:58
jede xbox pladde ist im pc EINZUBAUEN ob sie funzt oder nicht ist was anderes
Ich kann mir auch ein Laufrad samt Hamster in den PC bauen, irgendwo wird man das Ding schon verankern können. Ob es was taugt, ist eine andere Geschichte.

Gast
2005-08-22, 23:19:55
Ich habs mit meiner eigenen und einer fremden Platte gemacht. ISt aber auch egal. Wenn XDisk auf der Platte installiert wurde ist ein Masterpasswort gesetzt.
Dann braucht man nur die HDD am Primary Master klemmen, alle anderen HDDs abkelmmen und ein spezielles Minilinux von CD booten...
MfG
snowmaker (der sich noch nen Account anlegen muss ;))

Crazy_Bon
2005-08-22, 23:46:26
Um das Masterpasswort zu setzen, muss die vorher die Platte entlockt sein. :) War die fremde Platte noch gelockt (nicht per XDisk oder anderen Tools, sondern in Werkseinstellung)?

Gast
2005-08-23, 00:00:12
BGB § 357
2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht nach § 312d Abs. 1 Satz 1 besteht, dürfen dem Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.StGB § 328
(2) Ebenso wird bestraft, wer

1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,
2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,
3. eine nukleare Explosion verursacht oder
4. einen anderen zu einer in Nummer 3 bezeichneten Handlung verleitet oder eine solche Handlung fördert.




Und bevor einer "Löschen" schreit: Das hat genausoviel mit dem Thema zu tun wie §357 BGB, nämlich nada.

Gast
2005-08-23, 00:09:12
Ich fürchte fast ihr habt alle soweit keine xBox oder? JEDE xBox Festplatte ist gelocked.. omg. Dieser Spinner, hat nicht das geringste recht was zu beanstanden.Aus der Beschreibung des Produktes: "Da es sich bei den Festplatten der Xboxen um Standart-Formfaktoren handelt lassen sich diese auch problemlos in den PC einbauen."
Von der seltsamen Standard-Schreibweise mal abgesehen: Mit "einbauen" ist offensichtlich nicht gemeint, daß die Festplatte in einem PC-Gehäuse gelagert werden kann, sondern daß sie in einem PC benutzt werden kann.
Die Ware entspricht nicht ihrer Beschreibung und ist mangelbehaftet.

Masterp
2005-08-23, 08:51:41
Sag mal, haste den Käufer mal gefragt warum er nur auf die Rückgabe plädiert ? Ich meine, du könntest ihn ja helfen und ihn schreiben, wie die Platte zu entlocken geht...

Hucke
2005-08-23, 09:30:27
Aus der Beschreibung des Produktes: "Da es sich bei den Festplatten der Xboxen um Standart-Formfaktoren handelt lassen sich diese auch problemlos in den PC einbauen."
Von der seltsamen Standard-Schreibweise mal abgesehen: Mit "einbauen" ist offensichtlich nicht gemeint, daß die Festplatte in einem PC-Gehäuse gelagert werden kann, sondern daß sie in einem PC benutzt werden kann.
Die Ware entspricht nicht ihrer Beschreibung und ist mangelbehaftet.

Die Platten können doch im PC benutzt werden. Einfach LowLevel formatieren und gut ist. Oder hat M$ mittlerweile nen Hardware Kopierschutz eingebaut?

Gast
2005-08-23, 09:34:09
gelocked heißt, dass es einen PW Code gibt,d en nur die dazugehörige XBox kennen kann, da sie ihn geschrieben hat. Wie auch immer, ich würde garnix machen, der Käufer hätte sich vorher erkundigen sollen. Du musst nichts zurücknehmen und auch kein Geld überweisen

Gast
2005-08-23, 09:41:34
Aus der Beschreibung des Produktes: "Da es sich bei den Festplatten der Xboxen um Standart-Formfaktoren handelt lassen sich diese auch problemlos in den PC einbauen."
Von der seltsamen Standard-Schreibweise mal abgesehen: Mit "einbauen" ist offensichtlich nicht gemeint, daß die Festplatte in einem PC-Gehäuse gelagert werden kann, sondern daß sie in einem PC benutzt werden kann.
Die Ware entspricht nicht ihrer Beschreibung und ist mangelbehaftet.

Kannst Du:
1. Gedanken lesen
2. verstehen was da steht

Kein schwein interessiert was gemeint ist. Man KANN diese Platte in einen PC einbauen, wie das Hamsterrad oben, ob man diese auch benutzen kann steht dort nicht und das hineindenken das dies dort steht hilft dabei nicht gerade.
Somit ist die ware weder mangelbehaftet noch falsch.

So, interessant dürfte sein warum er erst das Geld und dann die Waren herausgeben will. Keine Chance. Ware zurück, checken und dann erst das Geld. Ist vermutlich ein 12 jähriger Pimpf der dann wieder komtm mit "*heul, dann gehe ich zum Anwalt und übergebe das alles". Scheiß drauf, Du hast ihm ja nun mehrfach angeboten die Ware zu überprüfen und eine Lösung für das "Problem" ebenso. Platte zurück, checken und dann die Kohle. Nicht umgekehrt oder sonstwie. Schreib Ihm gleich das du auf eine schlechte Bewertung im Ebay entsprechend reagierst da Du mehrfach Lösungsvorschläge angeboten hast die völlig legitim sind. Er hat nicht den Hauch einer Chance da auch nur ansatzweise Erfolg zu haben.

Masterp
2005-08-23, 09:46:21
Naja, durch solche Spatzen versaut man sich leider seine gute Bewertung bei Ebay.

sun-man
2005-08-23, 09:54:33
Hi,

mein Tip: IMMER die Seriennummer aufschreiben, am besten schon in die Auktion. Ich hab da Klamotten erlebt.
GraKa verkauft, angeblich defekt, zurück damit. Packe die aus und da ist da ein anderer Lüfter drauf und so. Ich frag Ihn was das solle. Meint der "Die haben Sie mir so geschickt, Geld ist noch nicht da wo bleibt das".
Tja, da habe ich mal genaz gemütlich die seriennummer auf der Rechnung mit der auf der Karte abgeglichen und habe ein Foto bzw die Aufnahme von einpacken der Karte auf Band gehabt.
Plötzlich war es die Schwester die alles verpackt habe und er könne doch garnichts dafür, ich solle Ihm doch bitte die Karte auf seine Rechnung zurückschicken - unversichert damit es nicht so teuer wird.

Naja.....