PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PSP verkauft - Jetzt gibt es wohl ein Problem


Heimatsuchender
2005-08-26, 00:41:17
Ich habe meine PSP in einem anderem Forum verkauft. Am Dienstag habe ich sie dem Käufer persönlich übergeben. Vorhin bekam ich eine PN vom Käufer. Er hat gegen 21.00 Uhr noch gespielt und als er sie gegen 23.00 Uhr einschalten wollte, tat sich nichts. Nicht mal die Lampe leuchtet beim Laden des Akkus. Jetzt meine Frage: Wie sieht es rechtlich aus? Muss ich die PSP zurücknehmen, wenn sie wirklich defekt ist (was ich aber nicht glaube)?
Bei mir funktionierte sie einwandfrei und ich weiß nicht, was er alles damit gemacht hat.

Hier der Verkaufsthread:
Verkaufe das Value Pack der jap. PSP. Menü ist auf deutsch (Version 1,5). Zubehör ist dabei.
Eine Rechnung ist leider nicht dabei . Bei Interesse bitte mit Preisvorstellung per PN melden (wir werden uns sicher einig).

tobifr

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jeden Garantie- und Gewährleistungsanspruch gegen mich aus.


Hier der Pushthread:
Noch da.

Zusätzlich gibt es noch:
Need for Speed Underground Rivals
1 Bessere Tasche
Leere UMD-Cases

Und bitte nur melden, wenn wirkliches Interesse besteht.

tobifr



Wäre nett, wenn mir einer was sagen kann.

tobife

Silent3sniper
2005-08-26, 00:46:15
Nein wieso sollte er da irgendwelche Garantie Ansprüche haben?!?

Ausser du bist ein Händler.




Wenn ein Fehler bestanden hätte, hätte er die PSP ja nicht angenommen -> kein Fehler -> angenommen -> Bei ihm kaputtgegangen -> Du hast damit 0.0 zu tun.

eXodia
2005-08-26, 00:47:34
hast du ihm irgendwelche Garantieansprüche gegeben? Wenn nicht, dann bist du imo im Recht.

GrUß

Super Grobi
2005-08-26, 00:48:22
Du Privat, gelle?
Käufer hat getestet und gekauft, gelle?
Du nix schuld, ENDE

Komiscn ist, das ich diese Prob schon mehrfach gelesen habe!!! Denke das die Jap und USA Betatester sind.

Aber du hast en funktionierendes Geräte übergeben, der rest ist NICHT dein Bier!

SG

Edit:
Nochmal ganz klar:
Du hast als Privat verkauft und das Gerät ist leider beim Käufer kaputt gegannen... das ist nicht mehr dein Prob!!!

Heimatsuchender
2005-08-26, 01:02:03
Er hat die PSP nicht bei der Übergabe getestet. Ich habe ihm am Dienstag die PSP + Zubehör übergeben und er mir das Geld. Der ganze Vorgang hat ca. drei Minuten gedauert. Und wie gesagt. Vor knapp zwei Stunden kam dann die PN. Gegen 21.00 Uhr noch gespielt, um 23.00 Uhr geht nichts mehr.

tobife

Hucke
2005-08-26, 01:05:11
Nicht Dein Problem wenn Du das Ding als Privatperson verkauft hast.

Wie sollst Du den technischen Zustand einschätzen wenn das Ding bei Dir noch funzt? Und wenn er selber damit gezockt hat, dann wars ja funktionstüchtig. Mehr kannst Du ihm nicht bieten und mehr bist Du auch nicht schuldig.

paulus000
2005-08-26, 01:14:35
Ich geb mal meinen Senf dazu:

Ich würd sie auch nicht selber testen oder sonstiges, sonst kann dir ja angehängt werden, dass du schuld bist, weil du sie ja als Letzter benutzt hast.

Heimatsuchender
2005-08-26, 01:21:58
Naja, mal sehen, was passiert. Ich habe ihm ja geantwortet, dass ich nie Probleme hatte und habe ihm mal geraten, den Akku mal raus und wieder rein zu tun. Bei Handys klappt das ja auch so. Seitdem hat er sich nicht wieder gemeldet. :|
Ich habe eher das Gefühl, da hat sich jemand den Kauf nicht gründlich überlegt und versucht jetzt aus der Sache rauszukommen.

tobife

Super Grobi
2005-08-26, 01:28:29
@tobife

Sicher die eMail gut (wo er schreibt das das Teil funtzt und bla bla)

Es ist nicht deine Schuld, ende!!!

Wenn du ein Mobo verkaufst und der Käufer dieses verbaut und dann schreibt: Alles super, nur ist es mir nach 3 std. kaputt gegannen"

Nö, mach dir ken Kop
SG

p.s.
mein Reden seit 1880, warten wir schön brav auf die EU PSP. So wie bei der PS2, wird die EU PS2 besser sein.

Heimatsuchender
2005-08-26, 01:35:25
@tobife

Sicher die eMail gut (wo er schreibt das das Teil funtzt und bla bla)

Es ist nicht deine Schuld, ende!!!

Wenn du ein Mobo verkaufst und der Käufer dieses verbaut und dann schreibt: Alles super, nur ist es mir nach 3 std. kaputt gegannen"

Nö, mach dir ken Kop
SG

p.s.
mein Reden seit 1880, warten wir schön brav auf die EU PSP. So wie bei der PS2, wird die EU PS2 besser sein.


Ich mach mir auch keinen Kopf. Ich hätte aber schon längst geantwortet, ob der Tip geholfen hat oder nicht. Naja, ansonsten werde ich einfach abwarten.
Ab nächste Woche habe ich dann auch eine EU-PSP. Ich habe das Bundle bei Mediamarkt bestellt. Darum auch der Verkauf der jap. PSP. Die war wegen der Softwareversion 1,50 sehr begehrt.

tobife

Gast
2005-08-26, 03:18:34
Am Dienstag habe ich sie dem Käufer persönlich übergeben. Vorhin bekam ich eine PN vom Käufer. Er hat gegen 21.00 Uhr noch gespielt
Er hat die PSP nicht bei der Übergabe getestet. Ich habe ihm am Dienstag die PSP + Zubehör übergeben und er mir das Geld. Der ganze Vorgang hat ca. drei Minuten gedauert. Und wie gesagt. Vor knapp zwei Stunden kam dann die PN. Gegen 21.00 Uhr noch gespielt, um 23.00 Uhr geht nichts mehr.

tobife
Du hast nichts zu befürchten. Du hast als Privatverkäufer einzig und allein die Pflicht, offene & verdeckte Mängel anzugeben sowie das Kaufobjekt im beschriebenen Zustand zu übergeben.
Die PSP ging anscheinend, auch wenn nicht am Dienstag getestet wurde - denn laut Aussage des Käufers (!) ging sie bis vorhin. Was nach korrekter Übergabe passiert, ist nicht deine Sache. Herstellergarantie, das kann der Käufer ja versuchen.

Anders würde es aussehen, wenn dieses Problem auch bei dir öfters aufgetreten wäre und du diesen verdeckten Mangel verschwiegen hast...

Gast
2005-08-26, 04:58:29
In nem anderen Forum gibts mit sicherheit nen Heulthread..

Fänds auch ned schön 300 (?) Euro für nichts ausgegeben zu haben.

Wieso hast du keine Rechnung?

Soll ers halt sony ohne Rechnung einschicken

Heimatsuchender
2005-08-26, 09:49:41
Ich habe keine Rechnung, weil diese leider verloren ging. Darauf wurde im Verkaufsthread und per PN hingewiesen. Selbst wenn ich sie noch hätte. Es handelt sich um ein Importgerät aus Asien und da sieht es mit Garantie und Gewährleistung anders aus, als hier bei uns. Und Sony Europa wird auch nicht unbedingt den Service für Importgeräte übernehmen. Die haben ja sogar den Verkauf von Importgeräten teilweise verbieten lassen. Bis jetzt hat er sich auch nicht wieder gemeldet. :|
Er hat 200 Euro bezahlt.

tobife

Gast
2005-08-26, 10:02:13
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jeden Garantie- und Gewährleistungsanspruch gegen mich aus."

Sein Problem, vorallem da sie bei ihm kurze Zeit lief, wie er selber schreibt.

joe kongo
2005-08-26, 12:07:02
Kannst eigentlich nur froh sein das sie erst bei ihm eingegangen ist.
thats live

(del)
2005-08-26, 15:17:18
Und Sony Europa wird auch nicht unbedingt den Service für Importgeräte übernehmen.
Sehr richtig. SCEE hat vor kurzem verlauten lassen, dass sie keine Garantie/Gewährleistung für importierte PSP's leisten.

Gast
2005-08-26, 15:48:50
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jeden Garantie- und Gewährleistungsanspruch gegen mich aus."Was die Leute in die Auktion reinschreiben, hat selten Folgen - die angeblichen EU-Gesetze, die immer wieder erwähnt werden, gibts gar nicht.

Das Gesetz zählt und von der Seite droht hier nix.

Gast
2005-08-26, 17:14:49
Was die Leute in die Auktion reinschreiben, hat selten Folgen - die angeblichen EU-Gesetze, die immer wieder erwähnt werden, gibts gar nicht.

Das Gesetz zählt und von der Seite droht hier nix.

ich zitiere kein gesetz, lediglich einen klausel aus seinem vertrag. "gekauft wie gesehn" hat der verkäufer akzepiert, da braucht es kein gesetz - oder ist das seit neuestem illegal?

Radeonator
2005-08-26, 20:10:32
Keine Angst junger Padawan! Dir wird nichts geschehen, zumal er das Gerät evtl selbst beschädigt hat.

Heimatsuchender
2005-08-27, 00:03:29
Er hat sich gemeldet. Die PSP geht wieder. Nachdem er das Gerät von mir erhalten hat, hat er erst mal nichts gemacht. Gestern hat er das erste mal damit gespielt. Scheinbar war der Akku komplett leer. :|
Er hat den Akku über Nacht rausgenommen und heute vormittag dann den Akku geladen.

tobife

Super Grobi
2005-08-27, 00:05:29
Er hat sich gemeldet. Die PSP geht wieder. Nachdem er das Gerät von mir erhalten hat, hat er erst mal nichts gemacht. Gestern hat er das erste mal damit gespielt. Scheinbar war der Akku komplett leer. :|
Er hat den Akku über Nacht rausgenommen und heute vormittag dann den Akku geladen.

tobife

Gibts nicht oder? Da kann man nicht draufkommen das der Akku leer ist? Man kann nicht mal eben das NT anschliessen und gucken ob es dann geht? :uking:

Hammer!
SG

Heimatsuchender
2005-08-27, 00:10:35
Gibts nicht oder? Da kann man nicht draufkommen das der Akku leer ist? Man kann nicht mal eben das NT anschliessen und gucken ob es dann geht? :uking:

Hammer!
SG


Ich hatte dieses Phänomem noch nicht. Es kann allerdings sein, dass der Akku nicht sofort reagiert hat, als das Ladekabel angeschlossen wurde. Das habe ich schon bei Handys erlebt, wenn der Akku komplett leer war. Man erlebt immer wieder was neues. :|

tobife

ERROR
2005-08-27, 00:53:12
Sachen/Leute gibts, die gibts garnicht :| :rolleyes: ;D

MasterMaxx
2005-08-27, 03:31:55
Ich hatte dieses Phänomem noch nicht. Es kann allerdings sein, dass der Akku nicht sofort reagiert hat, als das Ladekabel angeschlossen wurde. Das habe ich schon bei Handys erlebt, wenn der Akku komplett leer war. Man erlebt immer wieder was neues. :|

tobife
jo des kenn ich von meinen hhandy auch

Gast
2005-08-27, 12:00:06
ich zitiere kein gesetz, lediglich einen klausel aus seinem vertrag.Es war & ist schon immer so, dass ein Vertrag (egal ob privat oder geschäftlich) sich niemals über Gesetze hinwegsetzen kann. Ein Gewerblicher darf z.B. im Kaufvertrag nicht die gesetzliche Gewährleistung auf 1 Monat kürzen.

"gekauft wie gesehn" hat der verkäufer akzepiert, da braucht es kein gesetz - oder ist das seit neuestem illegal?Ein verschwiegener verdeckter Mangel war schon immer illegal - da nützt ein "gekauft wie gesehen" im Vertrag gar nichts. Da hat sich nix dran geändert...

Thowe
2005-08-27, 14:12:28
Was die Leute in die Auktion reinschreiben, hat selten Folgen - die angeblichen EU-Gesetze, die immer wieder erwähnt werden, gibts gar nicht.

Das Gesetz zählt und von der Seite droht hier nix.


Das gibt es sehr wohl. Es wurde eine europaweite Einigung zum Thema Gewährleistung etabliert, um den Handel innerhalb der EG zu vereinfachen. Seit dem gilt eben auch in Deutschland, das auf Neugeräte von Händlern 2 Jahre Gewährleistung gegeben werden muss. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer den Beweis erbringen, dass das Gerät beim Zeitpunkt der Übergabe fehlerfrei war. Nach dieser Frist muss der Käufer den Beweis erbringen, das bereits ein Defekt vorlag.

Auch bei gebrauchten Geräten gilt 2 Jahre Gewährleistung und zwar sowohl von gewerblichen Personen als auch von privaten Personen. Es gibt hier aber eine Ausnahmeregelung: Geschäftskunden können die Gewährleistung auf 1 Jahr kürzen, Privatpersonen können diese komplett ausschliessen.

Energizer
2005-08-28, 17:22:55
Du hast ja geschrieben: "Da es sich um einen Privatverkauf handelt, schließe ich jeden Garantie- und Gewährleistungsanspruch gegen mich aus."
Deshalb hat er keinerlei ansprüche auf Garantie.

Heimatsuchender
2005-09-01, 23:50:52
Der Käufer meiner jap. PSP hat sich gemeldet. Er hat dasselbe Problem wie mein Freund. Die PSP hat Firmware 1.50 und sein Spiel schreit nach 1.52. Jetzt kommt das beste: Er möchte die PSP zurückgeben, da deutsche Spiele ja nicht laufen. :mad:
Ich habe ihm gerade geschrieben, dass er mal ein Firmwareupdate durchführen soll. Manche Leute machen es sich sehr einfach. Aber:
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Soll ich ihm weiter Tips geben und helfen? Oder soll ich ihm schreiben: Die PSP gehört seit vergangener Woche dir. Was jetzt noch geht und was nicht und was du tust ist dein Problem.

tobife

Thowe
2005-09-02, 07:57:27
2 Möglichkeiten:

1. Er behält sie und macht damit was er will. Sage ihn aber, was er noch so machen kann.

2. Er gibt sie zurück, du verkaufst sie wieder und erstattest ihn danach den Betrag, der der erneute Verkauf einbringt.


Verpflichtet bist du persönlich zu nichts, nebenbei wird meines Wissens die deutsche PSP auch mit alter Firmware ausgeliefert. Die neue soll auf der Demo UMD sein.

Ansonsten: http://www.pspupdates.com/2005/08/wab-version-changer-v02-for-psp.html

Mellops
2005-09-02, 08:24:36
Ich würde die PSP nicht zurücknehmen und ihm auch nicht weiter helfen, da er dich belogen hat.

Wär er gleich mit damit angekommen, dass er den Fehler gemacht hat, sich nicht zu informieren und dass mit der aktuellen Firmware der Japan PSP ein Spiel nicht läuft, wäre das anders gewesen.

Gast
2005-09-02, 08:47:18
Was die Leute in die Auktion reinschreiben, hat selten Folgen - die angeblichen EU-Gesetze, die immer wieder erwähnt werden, gibts gar nicht.

Das Gesetz zählt und von der Seite droht hier nix.
Das stimmt - so - nicht.

Richtig ist: Es gibt keine EU Gesetze.

Falsch ist aber die Annahme, es gäbe deshalb keine Möglichkeit einen Haftundsausschluß zu statuieren.

(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,


1.
wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst


2.
wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.



Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konnte.

(2) Ein Sachmangel ist auch dann gegeben, wenn die vereinbarte Montage durch den Verkäufer oder dessen Erfüllungsgehilfen unsachgemäß durchgeführt worden ist. Ein Sachmangel liegt bei einer zur Montage bestimmten Sache ferner vor, wenn die Montageanleitung mangelhaft ist, es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden.

(3) Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

[quote="einem Kommentar (http://www.internetrecht-rostock.de/gewaehrleistung.htm)"]Etwas anders sieht die Rechtslage bei privaten Verkäufern aus, die die oben genannten Formulierung zum Gewährleistungsausschluß verwendet haben. Grundsätzlich ist bei privaten Verkäufen ein Verkauf unter Ausschluß der Gewährleistung möglich. Dies gilt jedoch gemäß § 444 BGB dann nicht, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.

Der Verkäufer kann die Gewährleistung somit nur dann ausschließen, wenn er den Käufer über Mängel an der Sache vollständig aufgeklärt hat. Hierbei kann grundsätzlich jeder Sach- oder Rechtsmangel betroffen sein und die Haftung entsprechend ausgeschlossen werden. Erforderlich ist jedoch eine konkrete und bestimmte Angabe des Mangels. Dem Verschweigen eines Mangels steht das Vorspiegeln einer bestimmter Beschaffenheit oder einer nicht gegebenen Freiheit von Mängeln gleich. Wenn also aus einer Produktbeschreibung zu entnehmen ist, dass der Gegenstand eigentlich funktionsfähig ist, darf der Käufer davon ausgehen, dass er ihm auch als funktionierend verkauft und übergeben wird.[/url]

Die Frage ist also: Gab es irgendwelche Mängel, von denen du wußtest, die du aber nicht erwähnt hast, weil du es nicht erwähnen wolltest oder schlicht vergessen hast? -> Deine Verwantwortung.

Da er das Gerät ja offenbar tagelang verwenden konnte, ohne das was passiert ist, kann man wohl davon ausgehen, daß es sich hierbei um einen Mangel handelt, der entweder erst bei ihm aufgetreten ist (was sein Problem wäre), oder aber um einen verdeckten Mangel, der vorher schon bestand, der aber jetzt erst sichtbar wurde. In letzterem Falle wäre es deine Pflicht gewesen, auf den Mangel hinzuweisen - das tatest du nicht - also wäre es in deiner Verantwortung.

Da hier aber meines Wissens nach die normale Gewährleistung nicht gilt, wird nicht pauschal davon ausgegangen daß der Fehler schon vorlag (die bekannten ersten 6 Monate) und er müßte dir das nachweisen. Kann er das - deine Verantwortung. Kann er das nicht, dann ist es erst bei ihm kaputt gegangen: Sein Pech.

Mellops
2005-09-02, 09:03:30
In letzterem Falle wäre es deine Pflicht gewesen, auf den Mangel hinzuweisen - das tatest du nicht - also wäre es in deiner Verantwortung.
Die Produkteigenschaft, die das:
Er hat dasselbe Problem wie mein Freund. Die PSP hat Firmware 1.50 und sein Spiel schreit nach 1.52.
hervorruft, wurde vor dem Verkauf genannt:
Verkaufe das Value Pack der jap. PSP. Menü ist auf deutsch (Version 1,5).
Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass nur japanische Spiele, die max. Softwareversion 1.5 fordern, laufen.

rotkäppchen
2005-09-02, 15:56:46
bie zb ebay ist es doch auch so,... dass wenn da steht (muss ja drinn stehen soweit ich weiß),.... "privatkauf, keine garantie"
dann ist es des käufers pech, wenn da was später nicht mehr geht,. und es dazu nix rechnung garantie schein gibt, dann ist sowieso mistig.... für den käufer...

Heimatsuchender
2005-09-03, 14:45:54
So, seit Donnerstag habe ich nichts mehr von ihm gehört. Scheinbar hat ein Firmwareupdate geholfen. Es hat zumindest bei meinem Freund geholfen. Er hat seine jap. PSP auf Firmware 2.0 geupdated und keine Probleme mehr. Auch in anderen Foren scheinen die Leute keine Probleme mit der jap. PSP und deutschen Spielen zu haben.

tobife

Energizer
2005-09-04, 14:50:44
Das ist ja nocheinmal gut ausgegangen ;)