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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Was ist ein Unfall???


jxt666
2005-08-26, 08:20:33
Hi,

ich will mein Auto verkaufen und im Vertrag steht ja ob das Wagen einen Unfall hatte oder nicht. ;) Soweit ja klar.

Wenn ich mit der Stoßstange hängenbleib an ner Wand oder so is das kein Unfall - auch klar.

Jetz is mir letztes Jahr aber eine in die rechte hintere Tür gefahren, so dass eine kleine Beule drin war, die ausgebeult wurde und lakiert. Ist das ein Unfall oder nicht? Also muss ich das angeben oder nicht?

Mein Arbeitskollege meint es zähle beim Verkauf nur als Unfall wenn ein Fahrzeugteil ausgewechselt wurde - das wäre ja dann nicht so.

Nagilum
2005-08-26, 09:15:38
Soweit ich weiss, gibt es für den Begriff "Unfallfrei" keine juristisch eindeutigen Kriterien.

Man darf aber annehmen, dass ein Bagattelschaden nicht als aufklärungspflichtiger, erheblicher Unfallschaden anzusehen ist. Ob dein Unfall noch als Bagattelschaden durchgeht, musst du wohl selbst beurteilen; z.B. anhand der Reperaturkosten.

Wenn du dir aber unsicher bist, dann setzt einen zusätzlichen Vermerk in den Kaufvertrag.

Gast
2005-08-26, 09:27:57
das mit der tür ist ein unfall.

wenn du im kaufvertrag festhälst, dass der schaden fachgerecht behoben worden ist, dann bist du sicher. ansonsten kann man dir aus sowas einen strick drehen.

Madman123456
2005-08-26, 09:41:51
[x] Unfall. Ganz einfache Sache. Der der dir reingefahren ist hat das bestimmt nicht gemacht weil er denkt das du die Tür dann hübscher findest. Leg aber die Reperatur Rechnung bei, dann passt das schon.

jxt666
2005-08-26, 10:00:46
Die Reperatur kostete mit ausbeulen (Delle von 5 auf 5 cm), und den Lakierarbeiten nebst einer Seitenleiste aus Gummi genau 700 Euro. Naja, ich werde es wohl reinschreiben müssen.

Gast
2005-08-26, 10:04:25
Dürfte besser sein. Profis sehen recht schnell ob etwas neu lackiert worden ist und wenn er dann nicht ankommen soll und Geld wiederhaben will spiel lieber gleich mit offenen Karten.

jxt666
2005-08-26, 10:35:18
Jup, denke ich auch ;) Is besser, immerhin hab ich auch keine Kohle zu verschenken wenn der mir im Nachhinein blöd kommt.

BoosterHeizer @ chef PC
2005-08-26, 10:41:21
laut ADAC:


Eine Panne liegt bei einem Brems-, Betriebs- oder Bruchschaden vor.

Ein Unfall liegt vor, wenn ein Ereignis unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug eingewirkt hat

Gast
2005-08-26, 15:47:27
Im Allgemeinen sind Lappalien wie ersetzte Kotflügel, neue Scheinwerfer etc. eher unwichtig und nicht unbedingt als Unfallschaden zu bezeichnen.

Aber alles, was den Rahmen des Fahrzeuges betrifft (verzogen & dann gerichtet), ist immer ein Unfallschaden und als solches anzugeben - da gibts dann kein Überlegen mehr...

sun-man
2005-08-26, 16:14:18
Händler haben mir bei versuchten Käufen von Gebrauchtwagen IMMER ausgebesserte Türe, Kotflügel etc. pp. angegeben.. Ich würde deswegen schon denken das diese mit zu Unfallschäden zählen.

OLG Karlsruhe
2001-03-27
3A U 2/01
Rechtsbereich/Normen: §§ 123; 459; 463 BGB
Einstellung in die Datenbank: 2003-06-06
Bearbeitet von: Adriane Bednarek
Bagatellschäden beim Autokauf

Kleine Kratzer, Beulen oder Schrammen sind kein Unfallschaden.

Deshalb müssen sie beim Verkauf eines sechs Jahre alten Autos nicht angegeben werden. Das gilt selbst dann, wenn die Reparatur der Schäden die Summe von 500 € übersteigt.


LG München I
2003-10-02
32 O 11282/03
Einstellung in die Datenbank: 2004-03-17
Bearbeitet von: Katharina Irmen
"Das Kfz ist unfallfrei"- unter Privaten keine Garantie der Unfallfreiheit

Beim Gebrauchtwagenkauf vom Privatmann stellt die Erklärung "das Kfz ist unfallfrei" keine Garantie der Unfallfreiheit dar.

So bezieht sich diese Erklärung nicht auf dem Verkäufer nicht bekannte Unfallschäden aus der Zeit des Vorbesitzers sowie auf Bagatellschäden, da der private Verkäufer normalerweise nicht in der Lage ist, die Unfallfreiheit des Gebrauchtwagens zu

Magnum
2005-08-26, 22:38:21
Mir wurde mal gesagt, dass es erst ein Unfall ist, wenn Teile ausgetauscht werden! Aber trotzdem würde ich den Schaden zusätzich angeben, da ist man einfach auf der sicheren Seite!

Mumins
2005-08-26, 22:42:11
Im Allgemeinen sind Lappalien wie ersetzte Kotflügel, neue Scheinwerfer etc. eher unwichtig und nicht unbedingt als Unfallschaden zu bezeichnen.

Aber alles, was den Rahmen des Fahrzeuges betrifft (verzogen & dann gerichtet), ist immer ein Unfallschaden und als solches anzugeben - da gibts dann kein Überlegen mehr...

Ja, oder Sachen wie Spur verzogen, Achse verzogen durch Randsteinkontakt. Wenn eine Delle ausgebessert wurde ist das ein Bagatellschaden. Kann man ja angeben, wenns gut nachlackiert ist, dann ist das auch nicht Wertmindernd.