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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Softair-Experten gesucht*g*


aCiD
2005-08-27, 12:32:16
Moin!
Also, da mich irgendwie ne Softair reizt, hab ich da so ein paar Fragen.
So ne simple Federdruck-Softair ist mir zu langweilig, also soll es was mit Gas sein, die elektrischen sind ja imo nicht so der Knüller.

Von daher dachte ich da irgendwie an sowas hier (http://www.airsoft24.de/cgi/websale6.cgi?Ctx=%7bver%2f6%2fver%7d%7bst%2f3eb%2fst%7d%7bcmd%2f0%2fcmd%7d%7bm%2 fwebsale%2fm%7d%7bs%2fkotte%2dzeller%2dshop%2fs%7d%7bl%2f02%2dAA%2fl%7d%7bctx%2f ffc8e579%2fctx%7d%7bmi%2f001669%2fmi%7d%7bpi%2fIN4182%2e%2e%2e%2e%2fpi%7d%7bpo%2 f1%2fpo%7d%7bfc%2fx%2ffc%7d%7bmd5%2f34a991f311e7dcb0b93d9bb9039856af%2fmd5%7d).
Nun mal ne Frage, wie wird das Gas dabei nachgefüllt? Wie bei nem normalen Gasfeuerzeug??? Ist ja irgendwie unpraktisch wenn man dauernd Gas nachfüllen muss und nicht einfach ne Gaskartusche wechseln kann, oder?

Und dann die nächste Frage, Sowas hier (http://www.airsoft24.de/cgi/websale6.cgi?Ctx=%7bver%2f6%2fver%7d%7bst%2f3eb%2fst%7d%7bcmd%2f0%2fcmd%7d%7bm%2 fwebsale%2fm%7d%7bs%2fkotte%2dzeller%2dshop%2fs%7d%7bl%2f02%2dAA%2fl%7d%7bctx%2f ffc8e579%2fctx%7d%7bmi%2f001667%2fmi%7d%7bpi%2fIN4710%2e%2e%2e%2e%2fpi%7d%7bpo%2 f1%2fpo%7d%7bfc%2fx%2ffc%7d%7bmd5%2feb156152a7062fa64e04f2449131c242%2fmd5%7d) ist ja sicherlich sehr viel besser, aber kennt jemand noch nen billigeren Softair-Shop? Sollte auf jeden Fall kein Trommelmagazin haben...

Greetz
aCiD

EureDudeheit
2005-08-27, 12:37:58
Ob du nun eine neue Kartusche reinsteckst oder den integrierten Gastank mit Gas befüllst ist sicherlich Hose wie Jacke...

aCiD
2005-08-27, 12:42:11
Ob du nun eine neue Kartusche reinsteckst oder den integrierten Gastank mit Gas befüllst ist sicherlich Hose wie Jacke...

Ja, aber effektiv lässt sich ne Kartusche schneller wechseln, außerdem ist es praktischer imo, weil da nix daneben gehen kann^^

Greetz
aCiD

drexsack
2005-08-27, 12:45:31
Ja, aber effektiv lässt sich ne Kartusche schneller wechseln, außerdem ist es praktischer imo, weil da nix daneben gehen kann^^

Greetz
aCiD


So schnell ist der Wechsel nun auch nicht und du musst ne Menge Kartuschen am Start haben, eine reicht so für 50 Schuss *klick* (http://www.airsoft24.de/cgi/websale6.cgi?Ctx=%7bver%2f6%2fver%7d%7bst%2f3ea%2fst%7d%7bcmd%2f0%2fcmd%7d%7bm%2 fwebsale%2fm%7d%7bs%2fkotte%2dzeller%2dshop%2fs%7d%7bl%2f02%2dAA%2fl%7d%7bctx%2f ffc8e579%2fctx%7d%7bmi%2f001821%2fmi%7d%7bfc%2fx%2ffc%7d%7bmd5%2f03841544c68cbfa 199f51a101ac1aaf0%2fmd5%7d). Insofern ist ne Gasflasche sicherlich nich verkehrt und allzu viel kann da auch nicht daneben gehen, dass wie beim Autotanken.

hadez16
2005-08-27, 14:08:35
hier in meinem schrank liegt eine Glock 17 mit Gas-Blow-Back system...d.h. Gaskartusche im Magazin und über kleine Gasflaschen war die nachzufüllen

der Horror...würd ich mir niewieder kaufen!

Einfach nur stressig und dumm

ich meine, is zwar Halbautomatisch aber der Gasverbrauch beim Schuss is einfach zu groß...lohnt echt nicht!

---
2005-08-27, 14:28:07
.

hadez16
2005-08-27, 14:41:13
Da begibst du dich aber auf ganz dünnes Eis...

Selbst die Federdruckmodelle mit <0,5 J fallen unter das Waffengesetz (weshalb das montieren von Lasern und co verboten ist)...Modifizierst du sie erlischt die Erlaubnis, welche sie zu einer "Freien Waffe" macht. D.h. sie ist rechtlich gesehen eine nichtFreie Waffe zu welcher du keine Besitzerlaubnis hast...illegaler Waffenbesitz...so sieht das dann rechtlich aus...macht sich nicht gut im Führungszeugnis...

mal den teufel doch net an die wand

ein wenig spaß muss sein, auch wenn man dafür paar gesetze brechen muss

Gohan
2005-08-27, 16:01:44
mal den teufel doch net an die wand


Junge, wir könnten dich jeder Zeit der Polizei melden, also pass auf was du sagst ;)

DaReal
2005-08-27, 18:51:53
Ich war früher auch mal großer freund von softair waffen und hatte auch einige. Wenn du dir eine mit so einem gegendrallsystem im lauf holst, dass die kugel also so eine art leichten auftrieb bekommt beim abschuß, reicht nach meiner ansicht eine nur mit luft volkommen aus. gas wäre mir zu lästig. gewehre schießen sogar auf ca 30m noch immer sehr sehr genau(im bereich von 10-15cm) und 30m sind schon ziemlich viel. vlt wohnst ja in der nähe von dänemark da gibts einfach die besten. Gewehre Pistolen Schrotflinten was das herz begehrt einfach in spielzeugläden, wenn auch ab 18.

Urion
2005-08-27, 19:33:33
So ne Spielzeugknarre is doch voll kindisch. Was willst damit?
Mit 14 fand ich das auch geil. Is doch langweilig so n Ding.
Naja ansonsten unter 7.5 Joule und F im Fünfeck beachten.
Spar das Geld für was Sinnvolles
Ansonsten ->
Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt;

2. vorübergehend von einem Berechtigten zur gewerbsmäßigen Beförderung, zur gewerbsmäßigen Lagerung oder zur gewerbsmäßigen Ausführung von Verschönerungen oder ähnlicher Arbeiten an der Waffe erwirbt;

3. von einem oder für einen Berechtigten erwirbt, wenn und solange er

a) auf Grund eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses,

b) als Beauftragter oder Mitglied einer jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung, einer anderen sportlichen Vereinigung zur Abgabe von Startschüssen oder einer zur Brauchtumspflege Waffen tragenden Vereinigung,

c) als Charterer von seegehenden Schiffen zur Abgabe von Seenotsignalen den Besitz über die Waffe nur nach den Weisungen des Berechtigten ausüben darf;

4. von einem anderen,

a) dem er die Waffe vorübergehend überlassen hat, ohne dass es hierfür der Eintragung in die Erlaubnisurkunde bedurfte, oder

b) nach dem Abhandenkommen wieder erwirbt;

5. auf einer Schießstätte (§ 27) lediglich vorübergehend zum Schießen auf dieser Schießstätte erwirbt;

6. auf einer Reise in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 32 berechtigt mitnimmt.

(2) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese

1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt;

2. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 5 zum sofortigen Verbrauch lediglich auf dieser Schießstätte (§ 27) erwirbt;

3. auf einer Reise in den oder durch den Geltungsbereich des Gesetzes nach § 32 berechtigt mitnimmt.

(3) Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf nicht, wer

1. diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;

2. diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zu einem anderen Ort befördert, sofern der Transport der Waffe zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit erfolgt;

3. eine Langwaffe nicht schussbereit den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen auf festgelegten Wegstrecken führt;

4. eine Signalwaffe beim Bergsteigen, als verantwortlicher Führer eines Wasserfahrzeugs auf diesem Fahrzeug oder bei Not- und Rettungsübungen führt;

5. eine Schreckschuss- oder eine Signalwaffe zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen bei Sportveranstaltungen führt, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig

1. durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum

a) mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,

b) mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

2. durch Personen, die den Regeln entsprechend als Teilnehmer an genehmigten Sportwettkämpfen nach Absatz 3 Nr. 3 mit einer Langwaffe an Schießständen schießen,

3. mit Schusswaffen, aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann,

a) durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen,

b) zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben,

4. mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen,

5. mit Schreckschuss- oder mit Signalwaffen zur Abgabe von Start- oder Beendigungszeichen im Auftrag der Veranstalter bei Sportveranstaltungen, wenn optische oder akustische Signalgebung erforderlich ist.

(5) Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Ausnahmen von den Erlaubnispflichten zulassen, wenn besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen.

aCiD
2005-08-27, 20:08:37
@Urion: Mit dem Waffengesetz kenn ich mich schon aus, musste mich da beruflich mit beschäftigen, das ist nicht das Problem...Vom Sinn her weiß ich auch selbst das die Dinger relativ sinnfrei sind, von daher überleg ich mir das sowieso schon...In Italien und Prag gabs auch geile Softairs, auf Klassenfahrt in Italien wars schon lustig, hat nur einen Tag gedauert bis einer nen Schuss direkt im Auge sitzen hatte...lol

Greetz
aCiD

Urion
2005-08-27, 20:40:39
Klar damals in Italien hat ich auch ne MP5 :D
Aber ansonsten, nach 2 Stunden liegt das Dingen eh in der Ecke.
Nimm lieber das Geld und verballer das aufm Schiesstand, da haste wenigstens
was echts inner Hand.

r00t
2005-08-27, 21:44:34
kumpel von mir hatte mal softair als hobby mittlerweile ist er bei paintball bzw. auch luftgewehr etc.. angekommen..aber so ne colt M4A1 war schon nettes spielzeug^^

aCiD
2005-08-28, 00:33:36
Klar damals in Italien hat ich auch ne MP5 :D
Aber ansonsten, nach 2 Stunden liegt das Dingen eh in der Ecke.
Nimm lieber das Geld und verballer das aufm Schiesstand, da haste wenigstens
was echts inner Hand.


Im Moment muss ich nicht auf den Schießstand, im Moment kann ich dauernd MG3, G36 und P8 ballern...^^

Greetz
aCiD

Vågal
2005-08-28, 10:16:27
Hmmm, ob Airsoft nun ein "sinnvolles" Hobby ist, oder nicht, sei mal dahingestellt... Sind nicht alle Hobbys mehr oder weniger "sinnfrei" ?

Für mich ist das Airsoft-Spielen quasi ein Egoshooter, und genau so spielen wir's im Club auch. Und genauso "sinnvoll" ist es auch. Hier in der Schweiz ist es auch legal und fällt nicht unters Waffengesetz. Wir spielen auf Privatgrund und sind ein eingetragener Verein!

Aber BTT:
Zu den Gaswaffen sei folgendes gesagt.
Du schaffst pro Füllung etwa 1 Magazin, also je nach Waffe so ca. 50 Schuss.
Danach muss der interne Tank wieder gefüllt werden, was ca. 3 Sekunden dauert. Die Tanks sind aber im Magazin, man hat also meistens einfach mehrere geladene und betankte Magazine einstecken.
Ich spiele allerdings mit AEG's, also Airsoftwaffen mit eingebautem elektrischem Kompressor für die Druckluft. (Automatic Electric Gun)
Von der Leistung her gibt's quasi keinen Unterschied, egal ob Gas (GBB,NBB) oder AEG. Beide kommen so auf ca. 280-400 FPS (Feet per Second), das macht bei 0,25g schweren Kugeln etwa 0,8 bis 1,6 Joule. Sind alles nur ganz grobe Richtwerte, damit Du mal ne Idee bekommst.

Und nochwas zu den Augentreffern.
Wir haben ganz klare Regeln, wer bei uns ohne Schutz zum Spiel antritt, kann gleich wieder heimgehen! Ist hier schweizweit auch allgemeine Vorschrift.
Das heisst : Beschussfeste (Schiess-)Brille. Ohrenschutz und Gesichtsschutz sind freiwillig, aber zu empfehlen. Das Verletzungsrisiko durch eine Airsoftkugel ist weit geringer als durch eine Paintballkugel.
Bei beiden ist die Geschwindigkeit etwa gleich, allerdings wiegt eine Paintballkugel etwa 3,5g und eine Airsoftkugel etwa 0,25g.

LordVein

Stormtrooper
2005-08-28, 10:59:58
Hmmm, ob Airsoft nun ein "sinnvolles" Hobby ist, oder nicht, sei mal dahingestellt... Sind nicht alle Hobbys mehr oder weniger "sinnfrei" ?


So ein Unsinn .. just for Info ..
Freiwillige Feuerwehr ist auch ein Hobby und ganz sicher nicht sinnfrei. :mad:

Vågal
2005-08-28, 11:23:39
So ein Unsinn .. just for Info ..
Freiwillige Feuerwehr ist auch ein Hobby und ganz sicher nicht sinnfrei. :mad:

Hmm, hätte besser "(fast) jedes Hobby..." geschrieben. Stimmt schon...
Aber es diente eigentlich auch nur zur Verdeutlichung.

Computerspiele sind ja als Hobby an und für sich sinnfrei.
Das gilt ja (wie gesagt) mehr oder weniger für alle spielerischen Hobbys.
Manche fördern vielleicht noch die körperliche Fitness oder die geistigen Fähigkeiten. Aber einen "Sinn" haben sie wohl kaum, in der Bedeutung von etwas Nützliches zu (er-)schaffen.

Feuerwehr, THW, Zivilschutz etc.. sind hingegen durchaus sinnvolle Hobbys.

Nochwas anderes:
Da ich gerade weiter oben einen Kommentar gelesen habe : "Geh' besser arbeiten...".
Für Hobbys (egal welches!) investiert man nunmal Zeit und Geld. Ob man nun neue Hardware kauft um am PC spielen zu können, ob man sich Gewandung für's Live-Rollenspiel näht oder eben auch, ob man sich eine Airsoft-Gun kauft.
Auch wenn o.g. Kommentar nicht mir galt : Ich selbst gehe übrigens 5-6 Tage die Woche arbeiten und habe so etwa ne 55-Stunden-Woche (Chemie, Pharmazie, Montage). Und ich habe diverse Hobbies, neben Computerspielen und Fantasy-Liverollenspiel eben auch Airsoft.

LordVein

P.S.
Ob man das eine oder andere Hobby moralisch vertreten kann/will, ist eine rein persönliche Entscheidung und kann nicht pauschal beantwortet werden.