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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : WoW Verkauf


Storm
2005-09-02, 23:55:39
Hi,

mal eine Frage was Verkauf angeht. Ich hab hier 2x Wow liegen (bzw. wir) und die accounts sollen nun gekündigt werden. Die Spiele würd ich dann natürlich verkaufen da Wow nicht mehr gespielt wird. Wie sieht das aus mit den Chars? Darf ich die mitgeben oder muss ich die vorher löschen? Wäre ja Schade da auf einem Acc ein 60er Schurke (epic mount, epic dolch etc) und ein 58er Hexer steht und auf dem anderen eine 60er Druide und 58er Pristerin;)

Für die Chars oder Items möchte ich kein Geld aber da ein Kumpel Interesse hätte, würde er auch gern die Chars haben. Bewege ich mich da im legalen Rahmen des ganzen?

Letztendlich verkauf ich ja nur das Spiel und die Konto Daten können ja auf sein Namen geändert werden etc?

Danke schonmal.

huha
2005-09-03, 00:01:48
Da dir Blizzard sowieso vorschreiben will, daß du das Spiel nicht verkaufen darfst, kannst du ihm eigentlich auch gleich deinen Account mit allem überlassen.

-huha

Pfote
2005-09-03, 01:16:00
....
Für die Chars oder Items möchte ich kein Geld aber da ein Kumpel Interesse hätte, würde er auch gern die Chars haben. Bewege ich mich da im legalen Rahmen des ganzen?....

Ja, selbstverständlich. Es gibt in Deutschland kein Gesetz, das dir diese Weitergabe untersagen würde.
Anders sieht es dann aber im privatrechtlichen Bereich aus. Die Nutzungsvereinbarung (der du zwanglsäufig zugestimmt haben wirst) sagt eindeutig aus, das eine Übertragung deines Accounts auf 3te nicht zulässig ist. Dabei spielt es keine Rolle ob du den nun verschenkst oder verkaufst.

Letztendlich verkauf ich ja nur das Spiel und die Konto Daten können ja auf sein Namen geändert werden etc? Der Verkauf des Spiels ist nach Deutschem Recht in jedem Fall dein gutes Recht. ;)
Mit der Accountweitergabe sieht es da ganz anders aus. Prinzipiell ist es bei einm Dienstleistungsvertrag immer zulässig ihn per Vereinbarung personengebunden zu machen. Da du dieser Vereinbarung zugestimmt hast, hast du erstmal schlechte Karten. Wenn Blizz es so möchte sind sie jederzeit dazu berechtigt, den Account zu kündigen, da du mit der Weitergabe gegen die Vertragsbestimmungen verstoßen hast......

In der Praxis wird jedoch das Interesse einen zahlenden Kunden (deinen Freund) zu behalten vermutlich überwiegen - die weitergabe wird wohl problemlos funktionieren.

Danke schonmal.

Gast
2005-09-03, 01:16:38
Da dir Blizzard sowieso vorschreiben will, daß du das Spiel nicht verkaufen darfst, kannst du ihm eigentlich auch gleich deinen Account mit allem überlassen.

-huha
... nur schade das der verkauf von accounts verboten ist...

Ich habe eine gebrauchte Version von World of Warcraft erworben, wenn ich jedoch einen Account erstellen möchte, teilt mir das System mit, daß dieser Key bereits vergeben ist, was nun?

Mit diesen bereits verwendeten Keys kann bedauerlicherweise kein zweiter Account erstellt werden. Jeder ist einzigartig, neue Accounts können daher nur mit ungenutzen Keys erstellt werden. Versucht daher bitte Euer Geld von dem Verkäufer wiederzubekommen.

Der Verkäufer des Spiels wurde bei der Erstellung des Accounts von uns deutlich darauf hingewiesen, dass eine Weitergabe dieser Accounts gegen unsere Nutzungsbedingungen verstösst.

Tatwaffe
2005-09-03, 08:53:47
@gast
was ein blödsinn man kann sich genausogut mit den logindaten die der alte user erstellt hat anmelden.

was man hier kauft darf man auch weiterverkaufen, und da könnt ihr "blizzard" in eure AGB´s reinschreiben was ihr wollt, rechtens wird das damit noch lange nicht.

und mal im ernst nach jedem patch X nutzungsbestimmungen zuzustimmen ist ja wohl ziemlich gestört, hallo?, das ist ein computerspiel und keine baugenehmigung.

Gast
2005-09-03, 09:32:49
Dann lieben einer Haufen 60er die ihren Char bei Ebay gekauft haben?
Blizz kann nunmal nicht feststellen ob der neue Besitzer ein guter Kumpel oder eine "Ebay Bekanntschaft" ist. Ich finde das schon richtig so, das der Verkauf von Accounts verboten ist.

Storm
2005-09-03, 21:08:32
Dann lieben einer Haufen 60er die ihren Char bei Ebay gekauft haben?
Blizz kann nunmal nicht feststellen ob der neue Besitzer ein guter Kumpel oder eine "Ebay Bekanntschaft" ist. Ich finde das schon richtig so, das der Verkauf von Accounts verboten ist.
Dank euch für die Antworten, ich werd erstmal Blizzard befragen:). Bin mal gespannt was die mir so erzählen werden. Ich kanns mir allerdings schon denken.

LovesuckZ
2005-09-04, 01:00:34
Blizz kann nunmal nicht feststellen ob der neue Besitzer ein guter Kumpel oder eine "Ebay Bekanntschaft" ist. Ich finde das schon richtig so, das der Verkauf von Accounts verboten ist.

Leider sind Nutzungsbedinungen, welche nach dem Kauf zu stande kommen, in Deutschland ungueltig.

Radeon-Man
2005-09-07, 11:53:27
da man bei ebay genug 60iger kaufen kann, nehm ich mla an das da niemand dahinterkommen wird.wie auch?

Auf alle Fälle erkennt man solche Spieler die mit nem lev60 Char einfach nicht umgehen können.Das nervt total.Zu blöd zum selber leveln und dann damit einen auf fetten Warrior machen.

dogmeat
2005-09-10, 17:26:05
Also Blizzard könnte es eigentlich egal sein ob ein Acc jede Woche seinen Benutzer wechselt. Solange der Acc auch regelmäßig bezahlt wird sollte es denen egal sein. Aber einige werden jetzt wohl damit argumentieren, dass alle einen eigenen Acc parallel zu den anderen laufen haben sollen damit auch Blizz ihr so dringend benötigtes Geld verdienen.