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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : T-Online und Widerrufsrecht!


Gast
2005-09-06, 12:05:16
Ich hab vorgestern bei T-Online einen Tarifwechsel gemacht.
Die Hinweise zum Widerufssrecht hab ich ehrlich gesagt nur überflogen, da die meist ja 14 Tage sind...
Der Hammer kam, als ich mir vorhin das Widerufsrecht genauer betrachtete, da ich doch vorhab ganz von T-Online wegzugehen...


Zitat:
Besondere Hinweise
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn die T-Online AG mit der Ausführung der Leistung mit der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst veranlaßt hat (z.B. durch Download etc.).

Da mein neuer Tarif ja schon aktiv ist und ich schon was gedownloadet hab, bin ich nun der Ar... , oder?
Kommt man da wieder raus? Ich mein, T-Online hat durch mich ja keinen Schaden, da es sich bei den beiden Tarifen um offene Flats handelt...
Wäre ja echt fies, wenn ich nun 1 Jahr dort bleiben müsste...

Gast
2005-09-06, 12:07:13
In dem Moment, in dem du dich das erste Mal einwählst mit dem Tarif, bist du an die gebunden, ja.

Berni
2005-09-06, 12:35:03
Ich glaube dieses "Download" bezieht sich aber jetzt eigentlich nicht auf die Einwahl sondern auf den Download von z.B. Musik oder Videos über T-OnlineVision oder so.
Erklär mal bitte genauer von welchem Tarif auf welchen du gewechselt bist und warum dudies gemacht hast. Normalerweise wechselt man ja _telefonisch_ (online geht das nicht) auf den ByCall-Tarif wenn man von T-Online weg will...

Gast
2005-09-06, 12:44:01
Ich glaube dieses "Download" bezieht sich aber jetzt eigentlich nicht auf die Einwahl sondern auf den Download von z.B. Musik oder Videos über T-OnlineVision oder so.
Erklär mal bitte genauer von welchem Tarif auf welchen du gewechselt bist und warum dudies gemacht hast. Normalerweise wechselt man ja _telefonisch_ (online geht das nicht) auf den ByCall-Tarif wenn man von T-Online weg will...
Doch online wechseln geht auch.
Hab von flat max auf flat classic gewechselt - sind, wie ich oben schon sagte beides offene Flats - also keinerlei Schaden für die.

Tomi
2005-09-06, 12:48:12
Geile Klausel gell? So hebeln diverse Anbieter das FAG aus. Macht die Telekom genau so, ob DSL Beauftragung oder Upgrade. Man kriegt Post mit dem Schaltungstermin. Der liegt innerhalb von 14 Tagen und damit hat man kein Widerrufsrecht mehr. Lustich. Gerichtsfest scheint mir das aber nicht zu sein, da die Telekom im Falle des einschaltens eines Anwalts durchaus nachgibt (mal im TV einen Fall gesehen), was wohl aufzeigt, auf welch brüchigem Eis diese Regelung steht.

Die schieben dem Kunden einfach die Schuld in die Schuhe. Der war ja damit einverstanden, dass man vor Ablauf der 14 Tage-Frist mit dem Auftrag beginnt und damit eine Art Eingeständnis abgibt, nicht widerrufen zu wollen.

Zumindest vor dem ersten einloggen hättest Du problemlos den Termin widerrufen können.

Die Anbieter wollen wohl verhindern, dass man für 14 Tage ne kostenlose Flat nutzt, 100 GB zieht, widerruft und dann wieder auf 2 GB Volumen wechselt :D. Schön und gut, aber trotzdem ist die Klausel m.E. nicht sauber.

Mark
2005-09-06, 12:53:04
also ich bin auf von maxi auf classic gewechselt, und eigentlich macht mir das ganze nix aus, da ich eh bei der telekom bleiben werde

unschön isses trotzdem, aber stören tuts mich net wirklich

Berni
2005-09-06, 12:58:21
Doch online wechseln geht auch.
Hab von flat max auf flat classic gewechselt - sind, wie ich oben schon sagte beides offene Flats - also keinerlei Schaden für die.
Ich meinte ja auch, dass der ByCall-Tarif nur telefonisch verfügbar ist.
Bei der Flat ist die Vertragslaufzeit 12 Monate, also weiß ich nicht was du mit "offene Flat" meinst. Ich würde auf jeden Fall schnellstens telefonisch UND schriftlich wiederrufen wenn du wirklich weg willst.

Gast
2005-09-06, 13:06:08
Ich meinte ja auch, dass der ByCall-Tarif nur telefonisch verfügbar ist.
Bei der Flat ist die Vertragslaufzeit 12 Monate, also weiß ich nicht was du mit "offene Flat" meinst. Ich würde auf jeden Fall schnellstens telefonisch UND schriftlich wiederrufen wenn du wirklich weg willst.
"Offen" = keine Limits - Flats eben!

Bei Congster zb kann man I-Net einmalig einen Tag lang nutzen, allerdings kann man dann nicht mehr widerrufen - man muss dann kündigen!

Ich hab mal ein freundliches Mail an den Kundencenter geschickt - bei deren Mail-Formular kann man sogar "Tarifwechsel zurückziehen" anwählen.
Bin mal gespannt, was rauskommt...