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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherung: Keine Mehrwertsteuer wg. nicht erbrachter Leistung?


Kinehs
2005-09-06, 20:29:34
Hallo zusammen!

Evtl. könnt ihr mir für folgende Frage auch ein geeigneteres Forum empfehlen:

Es wurde etwas beschädigt, Kostenvoranschlag sagen wir mal 1160 Euro (also 1000 Euro ohne Mehrwertsteuer). Versicherung zahlt nur 1000 Euro wegen nicht erbrachter Leistung und die 160 Euro erst, wenn man eine Rechnung vorlegt.
Also sprich wenn die Reperatur gemacht wurde. Ist das nun normal? Früher kann ich mich nicht erinnern, einer (Haftpflicht-)Versicherung beweisen zu müssen, dass das entprechende Teil auch ersetz/gekauft wurde?!

Tschö

Kenny1702
2005-09-06, 21:13:25
Das Verhalten der Versicherung ist konform mit den Gesetzen in Deutschland.

Stormtrooper
2005-09-06, 21:25:42
Das Verhalten der Versicherung ist konform mit den Gesetzen in Deutschland.

Nicht nur in Deutschland sondern EU weit ...

Die steht als geschädigter die Mehrwertsteuer ja auch nicht zu ...
Der Sachschaden an deinen Auto beträgt einfach nur 1.000 € auch wenn die Werkstatt 1.160 verlangen würde ... die Werkstatt bekommt auch nut 1.000 die anderen 160 werden an den Staat abgeführt.

Mumins
2005-09-07, 03:47:37
Seit der Schuldrechtsreform ist das so, wer fiktiv abrechnet bekommt keine Mwst. Warum? Sie ist ja auch nicht angefallen!

littlejam
2005-09-07, 09:05:26
Sei froh, wenn die noch die 1000 zahlen. Normalerweise sind auch Sachen wie Transportkosten von Teilen oder Lackverbringung nicht drin bzw. erst bei vorlegen der Rechnung.

Gruß

Blackland
2005-09-07, 11:24:26
Die Antworten sind richtig. Mehrwehrtsteuer wird erst dann ausgezahlt, wenn diese auch gezahlt wurde.

Analog auch bei Abrechnung über Gutachten bei Totalschaden Fahrzeug. Hier bekommt man den Entschädigungswert NETTO, erst bei Vorlage des Kaufbelegs eines NEUEN Autos (nur da fällt ja die MwSt. auch an), bekommt man die Mehrwertsteuer AUS DEM GUTACHTEN nachgezahlt.