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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : eine kleine handelsrecht frage...bzgl ebay


Gunaldo
2005-09-07, 13:40:34
ich bin gewillt bei einem wholesaler ware zu erstehen.
soweit ist alles geklärt, performa rechnung liegt vor und der nächste schritt wäre die bezahlung meinerseits, gefolgt vom erhalt der waren.

nur ein punkt weckt fragen.

auszug aus dem angebot:
"The goods are authentic and free to sell in EU.Please ask for other countries."

zusatz auf der performa rechnung:
"Sie haben keine Berechtigung, die Ware über eBay zu vertreiben."

lassen sich diese beiden aussagen vereinbaren?
wenn ich die ware erstehe, ist sie ja mein eigentum. darf ich dann nicht damit machen was ich möchte resp. verkaufen wo ich möchte?
in wie fern ist soetwas rechtlich möglich?
was wären folgen bei abweichendem verhalten meinerseits?


ps: ich möchte hier keine (mögliche) straftat begehen oder leute schädigen.
ich möchte mich lediglich über die situation an sich erkundigen.

danke für eure kompetente hilfe :)

Berni
2005-09-07, 13:52:51
Ich denke es geht darum, dass du die Ware nicht gewerbsmäßig auf ebay verkaufen darfst und nicht, dass du sie nicht privat weiterverkaufen kannst.
Abgesehen davon halte ich so eine Einschränkung auch für höchst zweifelhaft; allerdings bin ich kein Jurist und wenns dann auch noch über Landesgrenzen hinweg geht, wirds ja noch komplizierter (gilt hier dann evtl. das Recht des Landes des Verkäufers?)...
Eine Straftat kannst du jedenfalls nicht begehen, da das wenn dann nur ein zivilrechtlicher Verstoß wäre.

Gunaldo
2005-09-07, 14:00:06
okay, danke schonmal für deine einschätzung. sie deckt sich in etwa mit meinen annahmen.

sitz des händlers ist trotz englisch formulierten angeboten in deutschland.