PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : "bis zu 7 Kopien waren und sind noch legal" (News 9.9.2005)


aths
2005-09-10, 17:04:48
"bis zu 7 Kopien waren und sind noch legal" – das liest man öfters. Aber ich habe noch nirgendwo aus einer echten Quelle gehört. Imo sind die 7 erlaubten Kopien eine urban legend.

Gast
2005-09-10, 17:11:46
"bis zu 7 Kopien waren und sind noch legal" – das liest man öfters. Aber ich habe noch nirgendwo aus einer echten Quelle gehört. Imo sind die 7 erlaubten Kopien eine urban legend.
solange man den Kopierschutz nicht umgeht.... ;)

PatkIllA
2005-09-10, 17:13:06
Im Gesetz steht es jedenfalls nicht. Da heisst es nur "persönlich verbundenen Personen"

Gast
2005-09-10, 17:25:19
Tatsächlich steht es nicht so im Gesetz, aber die Gerichte gehen von sieben aus. Das ist keine verbindliche Regel, sondern mehr sowas wie ein grober Richtwert bei der Beurteilung ob das jetzt noch in den Rahmen der Verbreitung im persönlichen Kreis fällt oder nicht.

Dürfte wohl in der einen oder anderen Urteilsbegründung erwähnt werden.

Man kann ja mal im Forum von recht.de nachfragen, wo das genau steht, da verkehren einige Juristen. ;)

Gast
2005-09-10, 17:27:06
Das steht tatsächlich in keinem Gesetz. Entweder ist es frei erfunden, oder ein Richter hat im Zusammenhang mit irgendeiner Verhandlung "persönliche verbundene Personen" auf sieben begrenzt, dh persönlich verbunden kann nicht die halbe Stadt sein. Unabhängig davon, hat diese Zahl aber keine juristische Relevanz, ein anderer Richter kann persönlich verbundene Personen auch anders eingrenzen.

CrazyHorse
2005-09-10, 18:05:35
Musst du mal bei Heise/C'T schauen. Soweit ich mich erinnere haben die immer von bis zu 7 privaten Kopien gesprochen. Allerdings weiß ich auch nicht wie die drauf gekommen sind. Vermutlich haben sie mal einen Spezialanwalt eine Expertise schreiben lassen und das danach übernommen.

Allerdings habe ich das mit den 7 Kopien schon länger nicht mehr gelesen.

Gast
2005-09-10, 18:16:34
CrazyHorse: Das haben sich nicht die von Heise ausgedacht.

§ 53 UrhG. Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch.
(1) Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen. Der zur Vervielfältigung befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen; doch gilt dies für die Übertragung von Werken auf Bild- oder Tonträger und die Vervielfältigung von Werken der bildenden Künste nur, wenn es unentgeltlich geschieht.

Einige Worte dieses Paragraphen benötigen der Erklärung. Das Wort “einzelne” ist sehr unbestimmt. Der BGH hat in einem Urteil bestimmt, daß nicht mehr als sieben Kopien pro Person angefertigt werden sollen. Allerdings war damals nur der Antrag auf sieben Stücke gestellt worden und deshalb konnte nicht anders entschieden werden. Wenn wieder einmal ein solcher Fall vor den BGH kommt, wird die Zahl wahrscheinlich auf drei vermindert werden. “Pro Person” ist dabei so zu verstehen, daß ich zum Beispiel sieben Kopien für mich und jeweils sieben Kopien für jeden anderen herstellen darf. In dem Moment, in dem mich jemand mit einer Kopie beauftragt, kopiere ich nicht für mich, sondern nur für ihn.
Entsprechendes Urteil müßte man halt mal nachlesen. Sollte mit ein wenig Recherche auch zu finden sein. :)

Gast
2005-09-10, 21:00:56
Was auf jeden Fall sicher ist: Das Umgehen eines Kopierschutzes ist auch nicht für private Zwecke erlaubt, sondern es bleibt lediglich "straffrei".

Ein Recht auf Privatkopie gibt es in diesem Sinne auch nicht mehr.

Zur Frage, wie der Umgang mit Privatkopien etwa von Musik-CDs gestaltet werden soll, meinte Zypries: "Klar ist bereits jetzt: Wir werden nicht zu einem Verbot der Privatkopie kommen." Gleichzeitig wies sie darauf hin, dass es kein ausdrückliches Recht auf Privatkopien gibt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/49362

Quantar
2005-09-11, 11:59:01
Wenn man davon ausgeht, dass bis zu 7 Kopien prinzipiell legal sind, ist es zumindest theoretisch so. In der Praxis sieht das allerdings anders aus, da der KS nicht mehr umgangen werden darf. Und wieviele CDs und DVDs gibt es denn noch ohne jeglichen KS?

Gast
2005-09-11, 15:22:36
Wenn man davon ausgeht, dass bis zu 7 Kopien prinzipiell legal sind, ist es zumindest theoretisch so. In der Praxis sieht das allerdings anders aus, da der KS nicht mehr umgangen werden darf. Und wieviele CDs und DVDs gibt es denn noch ohne jeglichen KS?
Also könnte ich bei einer CD mit KS an der Kasse verlangen, daß die Gema Gebühr aus dem Kaufpreis rausgerechnet und mir als Rabatt erlassen wird. Keine Privatkopie = Keine Gema! :)

PatkIllA
2005-09-11, 15:24:07
Beim Rohling kannst du die Gebühren zurückfordern, wenn du glaubhaft versicherst die nicht für Privatkopien zu verwenden

Peppo
2005-09-11, 18:26:00
Beim Rohling kannst du die Gebühren zurückfordern, wenn du glaubhaft versicherst die nicht für Privatkopien zu verwenden

Ich frage mich, wie das gehen soll... :uponder:

Edit:
Ich kaufe z.B.: eine 50er Spindel Platinum-Rohlinge.
Davon verwende ich ca. die hälfte für meine private Daten (Bilder, Videos...),
einige für CD-Kopien für meinen Auto, und die Restlichen für den Datensicherung... Strange...

PatkIllA
2005-09-11, 18:41:31
hmm
gilt wohl nur für Österreich nachdem ich jetzt ein wenig gegooglet habe.
Ich brauch eh kaum Rohlingen. Die 50er Spindel CD Rohlinge ist schon 3 Jahre alt und DVDs kann ich auch fast an einer Händ und Füßen abzählen, die ich dieses Jahr gebrannt habe.

Peppo
2005-09-11, 19:00:57
Ich wohne ja in Österreich... ;)
Naja, meine Digicam-Fotos und Videos tue ich regelmäßig auf CD-Rs sichern.
Da habe ich schon unzählige CD-Rs verbraucht...
Sonstige Sicherungen habe ich auch... (HDD und Daten) Ich müßte mal nachzählen wieviel ich da Verbraten habe...

Im Auto habe ich prinzipiell nur Sicherungskopien. Die Originalen sind mir viel zu schade dafür.
Aber, die sind hier sowieso rausgenommen, da Privatkopien.