PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EBAYKAUF-Wer ist im Recht?


XenoX
2005-09-12, 14:31:07
Habe ein Problem mit einem Ebay-Kunden, wie gehabt hatte ich eine Festplatte über Ebay verkauft(privat). Diese Festplatte hat dem Kunden jetzt nicht zugesagt, keine Ahnung warum, jetzt möchte er das ich zuerst das Geld ihm zurücksende und er dann erst die Ware losschickt.

Ich habe es mehrfach abgelehnt, Geld zurück zu erstatten bevor nicht die Ware geprüft wurde.

Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten, wer ist jetzt bei einer Wandlung (privatkauf) im Recht? :confused:

/dev/NULL
2005-09-12, 14:47:47
Wenn Du in der Auktion geschrieben hast: Verkauf von privat, ... lass ihn reden.. FWAG gilt nur bei gewerblichen Anbietern.

Mumins
2005-09-12, 14:51:02
Wenn du nicht willst, dann musst du gar nix tauschen. Du kommst ihm ja schon entgegen wenn du das Teil zurücknimmst.

Gunaldo
2005-09-12, 14:55:11
der zusatz verkauf von privat ist mMn nichtmal notwendig.

du als privatperson hast keinerlei pflichten was eine rücknahme angeht.

XenoX
2005-09-12, 14:58:15
Nein, ich möchte es auch tauschen. Bloß besteht der Heini darauf, daß ich erst Geld überweise und er mir das dann zuschickt. Irgendwie total albern. :confused:

Gunaldo
2005-09-12, 15:01:07
naja, sorum lief der deal beim ersteigern doch auch, oder? :)

elektrischer Ziegenbock
2005-09-12, 15:01:32
Solange an der Platte nix kaputt ist, kann der Typ dich mal, da du die Ware nur zurücknehmen musst, wenn sie bei Erhalt kaputt war, oder nicht der Artikelbeschreibung entspricht!

Ich vermute mal, dass es sich um einen DAU handelt, der die Platte beim Einbauen irgendwie kaputtgemacht hat (wie auch immer man das hinkriegen soll ;)). Und zwar aus dem Grund, dass er unbedingt die Kohle haben will, bevor er das Gerät losschickt. Weil wenn die Platte defekt wäre, würdest du ja logischerweise kein Geld mehr rausrücken und das will er vermeiden! Alles Spekulation natürlich ;)

Abraxaς
2005-09-12, 16:07:34
Du bist so zuvorkommend und bietest den Rücktausch an und er mosert rum?

Dem würd ich garnichts zurücktauschen,soll er doch mit seinem Anwalt drohen bis er grün und blau wird,hat eh keine Chance.

tombman
2005-09-12, 16:21:52
der noob soll woanders nerven, da würd ich gar nix zurücktauschen, egal ob kaputt oder nicht...

DDM_Reaper20
2005-09-13, 11:35:24
Habe ein Problem mit einem Ebay-Kunden, wie gehabt hatte ich eine Festplatte über Ebay verkauft(privat). Diese Festplatte hat dem Kunden jetzt nicht zugesagt, keine Ahnung warum, jetzt möchte er das ich zuerst das Geld ihm zurücksende und er dann erst die Ware losschickt.

Ich habe es mehrfach abgelehnt, Geld zurück zu erstatten bevor nicht die Ware geprüft wurde.

Jetzt droht er mit rechtlichen Schritten, wer ist jetzt bei einer Wandlung (privatkauf) im Recht? :confused:

Laß' das bloß bleiben. Es war ein Verkauf von privat an privat! Du hast Deinen Teil der Abmachung erfüllt, und es ist lächerlich, wenn er erst sein Geld zurückhaben möchte und Dich dem Risiko aussetzt, auf Deine Ware zu warten (die er vielleicht sogar kaputtgemacht hat). Jedenfalls klingt das Verhalten Deines Käufers überaus verdächtig.

Ich schließe mich dem Tenor an: Laß' ihn 'rumwüten. Mit 'nem Anwalt erreicht er nix (außer Kosten für sich selber).

Lotus
2005-09-13, 13:00:30
Lass Ihn doch heulen ;) und fertig is.
Ich war leider auch schon mal zu gutmütig und habe nachträglich wegen Bemängelung einen Preisnachlass gewährt.
Und was war der dank, trotzdem eine Negative Bewertung von dem A***. :mad:

Bringt alles nix.

Manche drohen sogar wegen 20 € mit Gericht lol :D ;D

Madman123456
2005-09-13, 13:05:58
Der wird deine Kohle einsacken und hat dann deine Festplatte für umsonst. Blöd wenn du drauf eingehst.

Sony
2005-09-13, 13:28:09
Grundsätzlich hat der Käufer keinen Anspruch darauf das Geld vor der Rücksendung zu erhalten. Es ist ja ganz simpel: Er wünscht etwas und muß deshalb erstmal in Vorleistung gehen.
Dass er dies anders sieht, zeigt seine unrealistischen Vorstellungen und Ängste.

Um den Fall aber genauer beurteilen zu können, brauche ich mehr Infos:
Welche Bewertungszahl hast Du als Verkäufer?
Was für eine Platte wurde verkauft und zu welchem Preis?
Gab es bei der Kaufabwicklung Unstimmigkeiten, die ihn unsicher machen konnten?
Warum sagt ihm die Platte eigentlich nicht zu?

XenoX
2005-09-13, 17:03:45
Es handelt sich um eine Xbox-Festplatte die seiner Meinung nach PW-geschützt sein soll, der Kaufpreis inkl. Porto beträgt 18,30€uro. Ich bin seit ungefähr einem Monat bereit, daß Gerät nach Prüfung zurückzunehmen und das Geld zurück zu erstatten.

Wobei ich den Rückversand nicht übernehmen würde.

tombman
2005-09-13, 18:16:55
hmm, sind xbox hdds nicht locked? Weiß jetzt nicht ob man die unlocken kann....

edit: google
http://konsolenprofis.de/downloads/download.php?id=688

Sony
2005-09-13, 19:44:32
Es handelt sich um eine Xbox-Festplatte die seiner Meinung nach PW-geschützt sein soll, der Kaufpreis inkl. Porto beträgt 18,30€uro. Ich bin seit ungefähr einem Monat bereit, daß Gerät nach Prüfung zurückzunehmen und das Geld zurück zu erstatten.

Wobei ich den Rückversand nicht übernehmen würde.
Da der versicherte Versand mit 7 Euro ja schon in der Nähe des Kaufpreises liegt, gewinnt Dein Kunde bei der Aktion ja gerade mal 11,30 Euro!
Damit ist an sich vollkommen klar, dass er Dir nur das Geld aus dem Rücken leiern will.
Jetzt kommt es nur darauf an, ob Du in der Auktion versichert hast, dass die Sache in jedem Fall funktioniert. Wenn Du Dich also in dieser Hinsicht schuldig fühlen müsstest, könntest Du ihm ja tatsächlich die paar Euro überweisen, auch wenn er die Platte dann nicht zurücksendet; und das als Lehrgeld für die Gestaltung der nächsten Auktion verbuchen.
Leider kenne ich mich mit der XBox nicht so aus, dass ich das genau beurteilen könnte, aber jemand, der diese selbst umrüstet, sollte schon vor dem Kauf einschätzen können, ob er mit der angebotenen Platte etwas anfangen kann oder nicht. Außerdem sollte es ihm doch möglich sein, so ein PW zu umgehen oder auszuschalten...

Ich würde mir an Deiner Stelle von der Sache nichts mehr annehmen. Teile ihm am Besten mit, dass Dein Angebot der Rücknahme noch die kommenden 14 Tage besteht; und dass Du, wenn er bis dahin die Platte nicht zurückgesendet hat, davon ausgehst, dass er sie auch behalten möchte.
Danach solltest Du auf weitere Forderungen dieses Käufers nur noch ablehnend oder gar nicht mehr reagieren.