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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alkohol am Steuer -> Kleiner Auffahrunfall -> Führerschein weg


Metzler
2005-09-21, 12:51:02
Hallo,

Ein Familienmitglied hat leider einen kleinen Auffahrunfall innerorts gehabt. Das Problem ist, dass die Person noch Restalkohol von der Vornacht im Blut hatte (ca. 0,5 Promille) (dass das Sch**sse ist, ist mir und der entsprechenden Person mehr als bewusst, also auch bitte keinerlei Belehrungen in diesem Thread!). Der Führerschein ist erstmal weg. Wie lange genau, wissen wir noch nicht. 3 - 6 Monate werden es wohl sein.
Das "Problem" ist, dass die Person den Führerschein braucht, um zur Arbeit zu kommen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das Strafmaß / Zeit des Führerscheinsentzugs zu mindern?
Bundesland ist Bayern, falls ihr das zur Beantwortung der Frage benötigt.

Gruß und Danke

Metzler

Gunaldo
2005-09-21, 13:03:52
den zeitpunkt des führerscheinentzugs kann man ein wenig beeinfluss, soweit ich weiß.
das strafmaß wird festgelegt und an dem lässt sich nicht rütteln.
(ausser eben durch besondere umstände wie zB messfehler beim blutalkohol etc)

Metzler
2005-09-21, 13:05:57
Kann man durch irgendwelche Lehrgänge oder dergleichen das Strafmaß nicht mildern?

GetDuff
2005-09-21, 13:08:10
Seid froh, dass es nur ein Auffahrunfall ist ohne Personenschaden. Ich hoffe nicht, dass man ein dieses Strafmass mildern kann :(

DrumDub
2005-09-21, 13:13:30
den zeitpunkt des führerscheinentzugs kann man ein wenig beeinfluss, soweit ich weiß. jupp. das geht in gewissen maßen.

das strafmaß wird festgelegt und an dem lässt sich nicht rütteln.
(ausser eben durch besondere umstände wie zB messfehler beim blutalkohol etc) so isset. ob man das auto für die arbeit braucht ist unerheblich für das strafmaß. in diesem fall handelt es sich um eine straftat, weil der wert über 0,3 promille liegt. wird wohl auf ne geldstrafe und bis zu neun monate führerscheinentzug hinauslaufen: http://www.finanztip.de/recht/verkehr/alkohol.html

außerdem kann der restalkohol zum verlust des versicherungsschutzes führen: http://www.das-rechtsportal.de/frameset.asp?url=/cms/rechtsportal/top/urteile/auto

DrumDub
2005-09-21, 13:15:07
Kann man durch irgendwelche Lehrgänge oder dergleichen das Strafmaß nicht mildern? nein. ich hoffe dein freund hat von seinem schweigerecht gebrauch gemacht und einen anwalt eingeschaltet.

Metzler
2005-09-21, 13:24:01
@Drumbub: Keine Ahnung, muss ich nochmal fragen.
Danke für die Antworten. Meine Fragen haben sich somit erledigt.

[fu]121Ah
2005-09-21, 14:48:24
Hallo,

Ein Familienmitglied hat leider einen kleinen Auffahrunfall innerorts gehabt. Das Problem ist, dass die Person noch Restalkohol von der Vornacht im Blut hatte (ca. 0,5 Promille) (dass das Sch**sse ist, ist mir und der entsprechenden Person mehr als bewusst, also auch bitte keinerlei Belehrungen in diesem Thread!). Der Führerschein ist erstmal weg. Wie lange genau, wissen wir noch nicht. 3 - 6 Monate werden es wohl sein.
Das "Problem" ist, dass die Person den Führerschein braucht, um zur Arbeit zu kommen. Gibt es irgendwelche Möglichkeiten, das Strafmaß / Zeit des Führerscheinsentzugs zu mindern?
Bundesland ist Bayern, falls ihr das zur Beantwortung der Frage benötigt.

Gruß und Danke

Metzler
ich kann dir nur sagen, dass es in der schweiz möglich ist, den ausweis dann abzugeben, wenn man in den ferien ist oder so... weis nicht ob das bei euch auch geht?

Mumins
2005-09-21, 15:08:45
121Ah']ich kann dir nur sagen, dass es in der schweiz möglich ist, den ausweis dann abzugeben, wenn man in den ferien ist oder so... weis nicht ob das bei euch auch geht?

Das geht in D auch, jedoch nur bei Vergehen, die nicht mehr als 3 Monate Sperre nach sich ziehen.
Das hier ist ne Straftat, §315c Stgb

DrumDub
2005-09-21, 15:30:38
Das geht in D auch, jedoch nur bei Vergehen, die nicht mehr als 3 Monate Sperre nach sich ziehen.
Das hier ist ne Straftat, §315c Stgb ah. danke für den hinweis. bis 3 monate führerschienentzug isses dann nur ne ordnungswidrigkeit, oder?

EureDudeheit
2005-09-21, 16:04:14
Wenn mich nicht alles täuscht hatte mir ein Richter oder Prof mal erzählt, daß man anstatt den Führerschein abzugeben auch eine dafür entsprechende sehr hohe Geldsumme zahlen kann. Muß natürlich auch ein entsprechender Grund vorliegen, auf Auto angewiesen, Umstände der Tat. Bin mir aber nicht so sicher, am Besten Anwalt fragen oder sonst den Richter.

Crazy_Bon
2005-09-21, 16:13:35
Soweit ich das nicht durcheinander bringe, ist nun eine MPU (im Volksmund Idiotentest) nötig und den Führerschein wieder zu bekommen, die Durchfallsrate liegt bei etwa 80%.

Mumins
2005-09-21, 16:34:31
Wenn mich nicht alles täuscht hatte mir ein Richter oder Prof mal erzählt, daß man anstatt den Führerschein abzugeben auch eine dafür entsprechende sehr hohe Geldsumme zahlen kann. Muß natürlich auch ein entsprechender Grund vorliegen, auf Auto angewiesen, Umstände der Tat. Bin mir aber nicht so sicher, am Besten Anwalt fragen oder sonst den Richter.

Das Gesetz gibt sowas eigentlich nicht her!

Melbourne, FL
2005-09-21, 16:35:53
Das Gesetz gibt sowas eigentlich nicht her!

Ich hab das aber auch schon mal gehört...urban legend?

Alexander

Mumins
2005-09-21, 16:45:37
Ich hab das aber auch schon mal gehört...urban legend?

Alexander

Ja, diskutiert wurde das glaub mal.

Im übrigen gibt ein Unfall bei 0,5 Promille 6 Monate Führerscheinentzug, 30-45 Tagessätze und 7 Punkte in Flensburg. Bis 3 Monate ist nur ein Fahrverbot, d.h. der Führerschein liegt solange bei der Polizei und kann dann wieder abgeholt werden. Darüber wird der alte Schein eingezogen und vernichtet, die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden. MPU ist erst ab 1,6 Promille notwendig oder bei mehrfachem fahren unter Alkoholeinfluß.

Mumins
2005-09-21, 16:46:55
ah. danke für den hinweis. bis 3 monate führerschienentzug isses dann nur ne ordnungswidrigkeit, oder?

I.d.R. ja.

Mumins
2005-09-21, 16:50:41
Ich hab das aber auch schon mal gehört...urban legend?

Alexander

Grundsätzlich entscheidet das der Richter, der kann da natürlich was drehen.

andr_gin
2005-09-21, 17:00:56
Ich wohne in Österreich und mein Vater muss auch seinen Führerschein für 2 Wochen abgeben wegen 94 im Ortsgebiet :mad:
In Wirklichkeit waren es 85 und das hat der Polizist auch gesagt, aber dann aus Boshaftigkeit 94 reingeschrieben, was minus der 3 km/h Toleranz "zufälligerweise" 91 ergibt (bei 90 kommt man noch mit einer Geldstrafe davon). Das war übrigens nicht neben einer Volksschule etc. sondern an einer Ortausfahrt nach einem Kreisverkehr wo keine Häuser sind und früher immer 70 waren und das war schon nicht gerechtfertigt. Nach einiger Unterhaltung auf der BH hat er sich dann darauf geeinigt, dass er im Oktober/November 2 Wochen auf Urlaub ist (Fastenseminar im Kloster ;D) und den Schein eben zu der Zeit abgibt.

P.S.: Wieviel Alkohol darf man denn in Deutschland haben. In Österreich darf man noch bis 0,5 Promille fahren (bis vor einigen Jahren noch 0,8). Ausgenommen ist afaik nur der L17, wo man 0,0 Promille hat.

Mumins
2005-09-21, 17:03:15
Ich wohne in Österreich und mein Vater muss auch seinen Führerschein für 2 Wochen abgeben wegen 94 im Ortsgebiet :mad:
In Wirklichkeit waren es 85 und das hat der Polizist auch gesagt, aber dann aus Boshaftigkeit 94 reingeschrieben, was minus der 3 km/h Toleranz "zufälligerweise" 91 ergibt (bei 90 kommt man noch mit einer Geldstrafe davon). Das war übrigens nicht neben einer Volksschule etc. sondern an einer Ortausfahrt nach einem Kreisverkehr wo keine Häuser sind und früher immer 70 waren und das war schon nicht gerechtfertigt. Nach einiger Unterhaltung auf der BH hat er sich dann darauf geeinigt, dass er im Oktober/November 2 Wochen auf Urlaub ist (Fastenseminar im Kloster ;D) und den Schein eben zu der Zeit abgibt.

P.S.: Wieviel Alkohol darf man denn in Deutschland haben. In Österreich darf man noch bis 0,5 Promille fahren (bis vor einigen Jahren noch 0,8). Ausgenommen ist afaik nur der L17, wo man 0,0 Promille hat.

Is in D genauso, nur noch bis 0,5, früher 0,8, in den 70ern glaub 1,3.

StefanV
2005-09-21, 18:12:39
außerdem kann der restalkohol zum verlust des versicherungsschutzes führen: http://www.das-rechtsportal.de/frameset.asp?url=/cms/rechtsportal/top/urteile/auto
Kasko auf jeden Fall, Haftpflicht nicht wirklich, da wird aber die Summe, bis 5.000€, zurückgefordert werden.

thomasius
2005-09-21, 18:27:35
eine andere kleine (eher grosse) sache ist noch zu beachten, wenn man den führerschein länger als xx tage abgeben muss, dann bekommt man einen neuen und jetzt kommt es:
wenn man bis dahin bis 7,5t fahren durfte, bekommt man trotzdem nur den neuen bis 2,8 (oder 3,5t), so einem kumpel 2000 passiet, er musste das ding imho 9 monate abgeben

Mumins
2005-09-21, 18:49:32
eine andere kleine (eher grosse) sache ist noch zu beachten, wenn man den führerschein länger als xx tage abgeben muss, dann bekommt man einen neuen und jetzt kommt es:
wenn man bis dahin bis 7,5t fahren durfte, bekommt man trotzdem nur den neuen bis 2,8 (oder 3,5t), so einem kumpel 2000 passiet, er musste das ding imho 9 monate abgeben

Also wenn man den Schein mehr als 3 Monate abgeben muss muss man ihn neu beantragen. Deshalb sollte man ihn vorher kopieren, sonst kann man evtl. nicht nachweisen, dass man 7,5t fahren darf.

bollex
2005-09-22, 18:07:58
Hab jetzt nicht alles gelesen, aber ich glaube, wenn die Existenz/Job vom Lappen abhängt, kann man den unter Umständen behalten, dafür wird die Geldbuße saaftig erhöht. Muss man nur dem Richter glaubhaft machen...

Metzler
2005-09-22, 20:58:31
Tja. Da hier unten die Mühlen der Justiz wohl _sehr_ langsam mahlen, wird es so oder so vermutlich mindestens 9 Monate dauern, bis mein Bekannter den Führerschein wieder hat!
Die sind hier unten wohl so überarbeitet, dass es eben noch eine halbe Ewigkeit dauert, bis das Urteil gefällt werden wird. Schon krass...