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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urheberrecht für Lehrer ...


ooAlbert
2005-09-21, 17:50:23
Hallo,

ich hab eine Frage zum Urheberrecht:

Mal angenommen ihr seit Lehrer an einer Schule oder halt Dozent, sollte wohl keinen Unterschied machen.

Für euren Unterricht bereitet ihr Arbeitsblätter vor und damit das alles etwas interessanter ist für die lieben Schüler illustriert ihr das Ganze.

Jetzt die Frage wie schaut es mit dem Urheberrecht aus, ist es legitim für den Unterricht aus Büchern Bilder zu entnehmen oder nicht.
In vielen Büchern steht oft ein Satz das man eigentlich das Buch nichtmal lesen darf ;) Nur ist es irgendwie irrwitzig wenn man demzufolge das Rad jedesmal neuerfinden muß ...
und jedesmal den Verlag kontakten wegen sowas ist auch nicht praktikabel oder gewollt nehm ich an.

Also wenn da wer eine Idee hat oder etwas Klarheit verschaffen kann wär ich sehr verbunden :)

mfg

TitusXP
2005-09-21, 17:55:21
gib einfach unten auf dem blatt die quelle an und ich wuerde sagen, dass reicht fuer diesen zweck!

bei uns an der uni laeuft es so:
die profs, die inhalte aus buechern kopieren und es ins netz stellen, versehen es mit einem passwort - laut ihnen, sei es dann legal.

Gruss Titus

maximAL
2005-09-21, 20:52:50
nein, ist wohl nicht legal (insofern das material nicht direkt dafür bestimmt war), haben die lehrer damals selbst gesagt :wink:

CaraCara
2005-09-21, 21:18:34
Also bei uns verkaufen mehrere Dozenten ihre Skripte bzw. bieten sie zum Download als pdf an. Und da ist es so, dass das Urheberrecht ganz klar bei denen liegt. Das ist quasi wie ein Buch, das sie geschrieben hätten.
Deshalb ist bei den Download-Skripten auch ein Passwort vorgeschaltet, damit nicht jeder Idiot aus sonstwo sich das einfach ziehen kann.

@ Titus: Wir kriegen nie was aus Büchern kopiert, da heißt's immer "Ich empfehle IHnen Kapitel sowieso aus dem und dem Buch". Manche geben sogar noch die Seitenzahl an. Hm ok einmal ahben wir was kopiert bekommen aber der Autor ist selbst Prof an der Mainzer Uni :)

edit: Hab eben gemerkt, dass ich das voll verrafft hab, was du eigentl. meinst. Sry :) Also die anderen haben recht, man darf nicht einfach Bilder aus dem INet suchen, ein Arbeitsblatt damit zusammenstellen und es kopieren und verteilen. Außer man gibt die Quelle an, weil dann "zitiert" man nur.

ooAlbert
2005-09-23, 16:02:25
Also ich hab mal rumgelesen urhebergesetz §52a legitimiert das was ich vorhabe :) aber was unklar ist wie das mit der vergütung gegen soll, bzw. wenn man da was zahlen müßte kann ich das auchs elber malen ... es recht unpraktikabel ist ... desweiteren muß ich mal anmerken das diese verfahrensweise dahin führen würde, das man immer das rad neu erfindet ... und eigentlich genaugenommen das buch nichtmal lesen darf, da man so ja schon geistiges eigentum stehelen könnte ;)

Unklar ist desweiteren gegen was §52a ersetzt wird ab 1.1.07.

alos alles recht schwammig ... und auch eine frechheit, das man für nichtkomerzielle zwecke in meinem fall lehrtätigkeit solche knüppel zw. die beine bekommt ...

nunja.

darph
2005-09-23, 17:04:46
Kann man sowas, sofern eine ordentliche Quellenangabe debei ist, nicht als Kleinzitat verstehen?