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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Werde verklagt von Ebaykäufer *LOL*


XenoX
2005-09-21, 21:56:18
Hatte über Ebay eine Festplatte verkauft die lt. Käufer gelocked ist, was ich selbst nicht wusste.

Nun bot ich dem Kunden an ihm den Auktionsbetrag+Hinversand zurück zu erstatten, nach der Prüfung der Ware, bzw. gegebenfalls nachzubessern, dies hat er abgelehnt und bestand darauf das ich den Auktionsbetrag+Hin-&Rückversand ihm überweise, bevor ich die Ware zugesandt bekomme.

Er ist der Meinung das bei einer Wandlung (privatkauf), erst der Verkäufer das Geld zurücküberweisen muss und der Verkäufer dann erst verpflichtet ist die Ware zurück zu senden.

Wer hätte bei einem Rechtsstreit jetzt Recht?

Kann mir nicht vorstellen, daß sowas gesetzlich möglich wäre, damit wäre ja die Grundlage für allerlei Betrügereien gelegt, das heisst man ersteht einfach irgendwelche Artikel über Ebay und sagt die Ware sei defekt, bekäme das Geld zurücküberwiesen und verschwindet samt dem Geld & Artikel :mad:

Also:
1. ERST GELD ZURÜCK UND DANN WARE
ODER
2: ERST WARE UND DANN GELD ZURÜCKÜBERWEISEN?

Loomes
2005-09-21, 21:59:38
Macht es euch doch nicht immer so schwer Leute.

Lass es dir von Ihm per NN zurücksenden und überweise Ihm bei Erhalt die restlichen Kosten fertig.

XenoX
2005-09-21, 22:01:44
Vorallem der Streitwert liegt bei 11,90 Festplatte+7,20 Versand........wie hohl muss der Typ eigentlich sein :D

barracuda
2005-09-21, 22:31:49
Da brauchste dir gar keine Gedanken zu machen: Wegen solch einer Lappalie wird kein Gerichtsverfahren eröffnet. Lass' ihn drohen, das schlimmste was er dir "tun" kann ist dir eine negative Bewertung geben.

Irgendwann ist es halt immer das erste mal dass man an einen solchen Deppen gerät, hatte vor kurzem selber das Vergnügen.

Senior Sanchez
2005-09-21, 22:56:22
Wobei ich ihn schon verstehen kann. Er hat was gekauft und kann es nicht nutzen. Nen Hinweis war auch net zu sehen, allerdings versucht ja XenoX auch auf ihn zuzugehen und das er das net will, hmm, seltsam, wahrscheinlich denkt der auch das er beschissen werden soll.

Also machts per nachnahme, dafür ist das da und gut ist.

Flipper
2005-09-21, 23:16:12
Was ist eine gelockte Festplatte?

KinGGoliAth
2005-09-21, 23:20:42
Da brauchste dir gar keine Gedanken zu machen: Wegen solch einer Lappalie wird kein Gerichtsverfahren eröffnet. Lass' ihn drohen, das schlimmste was er dir "tun" kann ist dir eine negative Bewertung geben.

Irgendwann ist es halt immer das erste mal dass man an einen solchen Deppen gerät, hatte vor kurzem selber das Vergnügen.

hier auch. naja ist schon bissel länger her aber egal wie rein deine weste ist, früher oder später bekommt man doch nen negativen punkt weil man an einen totalen vollidioten geraten ist.

naja was solls. das is wie aufm klo: man scheiß drauf, es stinkt einem aber irgendwann spült man es weg und alles ist wieder gut. ;)

edit:
huch das thema ganz ausser acht gelassen :redface:
er kann dir garnix. :ass2:
vor allem verklagen wegen ner handvoll euro. bescheuert oder was? :ucrazy:

darph
2005-09-22, 00:58:43
Da brauchste dir gar keine Gedanken zu machen: Wegen solch einer Lappalie wird kein Gerichtsverfahren eröffnet. Lass' ihn drohen, das schlimmste was er dir "tun" kann ist dir eine negative Bewertung geben.
Öhm... also ich bin ja nun weiß Gott kein Jurist. Aber wenn ich mich dessen, was ich bei meinem Job bei einem Ebensolchen glernt habe, recht entsinne, gibt es im Zivilrecht keine Geringfügigkeit.

Würde es im Falle eines Falles nicht so laufen, daß er vom Gericht eine Zahlungsaufforderung bekommt (welche explizit kein Schuldeingeständnis darstellt) und wenn er diese ablehnt, es durchaus zur Verhandlung kommen kann?

Nicht, daß deutsche Gerichte mit dem Volkstrecken von Unterlassungsforderungen gegen Flashfilmchenmacher sowieso schon genug zu thun hätten, aber (korrigier mich, wenn ich irre) Streit ist Streit, oder nicht?

Faster
2005-09-22, 02:33:35
Was ist eine gelockte Festplatte?
das würd mich aber auch interessieren...

darph
2005-09-22, 02:41:05
das würd mich aber auch interessieren...
Die Dinger aus der XBOX kann man zum Beispiel nicht einfach wo anders einbauen, weil sie Paßwortgeschützt sind. Wie'n mobile mit Simlock ;(

Liarnd
2005-09-22, 03:55:05
Huhu, wie kann ich eigentlich den Ebay Käuferschutz einschalten?
Habe etwas ersteigert, bezahlt und der Verkäufer meldet sich nicht seit über 3Wochen !
Er hat mir nur ne positive Bewertung gegeben für die schnelle Überweisung.
Hab auch schon über 4Emails geschrieben

oktolyt
2005-09-22, 06:58:20
Huhu, wie kann ich eigentlich den Ebay Käuferschutz einschalten?
Habe etwas ersteigert, bezahlt und der Verkäufer meldet sich nicht seit über 3Wochen !
Er hat mir nur ne positive Bewertung gegeben für die schnelle Überweisung.
Hab auch schon über 4Emails geschriebenKommt mir bekannt vor.
Ersteigert, sofort (vor 3,5 Wochen) bezahlt und jetzt kommt nyx.
Mails geschrieben, da hieß es dann das Paket wäre zurückgekommen (hab die Adresse die ich ihm gegeben hab nochmal geprüft - völlig korrekt) später hieß es er wäre auf einem Seminar gewesen und konnte sich nicht drum kümmern, das Paket sollte aber längst da sein.....meiner Aufforderung, die Paket-ID von DHL zu nennen, verhallt bisher unbeantwortet.....und dabei hat der Typ 100% positive (in der Summe: 89) Bewertungen.

oktolyt
2005-09-22, 06:59:33
Huhu, wie kann ich eigentlich den Ebay KäuferschutzBtw.
-> http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?InrCreateDispute

XenoX
2005-09-22, 16:31:38
Meine Frage ist eigentlich ob jetzt in dem konkreten Fall, ich verpflichtet bin die komplette Kostenübernahme zu tragen (Überweisung der Gesamtkosten), bevor er die Festplatte mir zurückschickt. :confused:

Masterp
2005-09-22, 16:44:22
Ich glaube nicht denn wenn du Garantie/Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, dann bist du verpflichtet nachzubessern und dazu musst du erstmal Gelegenheit bekommen.

DrumDub
2005-09-22, 16:56:14
dazu fällt mir diese sache ein: http://www.fettemama.org/index.php/archives/2005/09/22/ebay-es-geht-weiter/

{655321}-Hades
2005-09-22, 18:28:31
dazu fällt mir diese sache ein: http://www.fettemama.org/index.php/archives/2005/09/22/ebay-es-geht-weiter/

Aaaach, du bist auch Leser von Fette Mama? X-D


@topic: Mach dir nix draus, mich wollte auch mal einer wegen Rufmordes anzeigen, weil ich ihn des Betruges bezichtigte, da er mir einen Fotodruck eines Elvis-Autogramms geschickt hatte, welches ich meiner Ex zum Geburtstag schenken wollte. Tja, Kopien als Originale verkaufen, und dann noch hinten auf dem Fotopapier "elvis_04.jpg" stehen haben...

Es verblieb dann aber dabei, dass er mir fleißig das Geld zurückschickte und nichtmal auf Rücksendung der Ware bestand.

Future71
2005-09-22, 18:32:52
Ich sag nur:

http://www.klar-denken.com

Bandit666
2005-09-23, 10:28:36
Ich glaube nicht denn wenn du Garantie/Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, dann bist du verpflichtet nachzubessern und dazu musst du erstmal Gelegenheit bekommen.

Ein Satz in der Auktionsbeschreibung hätte jeglichem Ärger genommen.

"Ich schliesse die Sachmängelhaftung aus!"

Alles andere mit EU ist hirnrissig und entbehrt jeglicher Grundlage.

mfg

darph
2005-09-23, 15:01:13
"Ich schliesse die Sachmängelhaftung aus!" Wenn ich sowas lese, denke ich mri aber doch gleich "na, der wird schon wissen, warum."

KinGGoliAth
2005-09-23, 16:10:55
Wenn ich sowas lese, denke ich mri aber doch gleich "na, der wird schon wissen, warum."

nö. reine versichtsmaßnahme. man weiß ja nie mit wem man es zu tun bekommt.
einmal habe ich ein mainboard verkauft und dann wollte mir der typ allen ernstes erzählen das bios wäre kaputt weil der rechner nicht startet nachdem er das stümperhaft zusammengeflickt hat. :ucrazy3:
-> arsch leck'n

aber ich stimme dir auch begrenzt zu, es gibt wirklich einige leute wo man sich nur noch an kopf fassen kann weil ganz offensichtlich was nicht stimmt.

so bin ich auf der suche nach einem dvd brenner über einen artikel gestolpert wo die haftung ausgeschlossen wurde mit der begründung "da man beim anschliessen des brenners ja auch ne menge verkehrt machen kann schließe ich..." (sinngemäß wiedergegeben).
ROFL
kaum möglich.
datenkabel und stromkabel rein und los geht es. zumal beide kabel auch verpolungssicher sind.
mit anderen worten: der brenner ist schon schrott. :rolleyes:

deekey777
2005-09-23, 16:18:35
...
Er ist der Meinung das bei einer Wandlung (privatkauf), erst der Verkäufer das Geld zurücküberweisen muss und der Verkäufer dann erst verpflichtet ist die Ware zurück zu senden.

...

Seine Meinung ist für den :ass2: .
Erstens gibt es seit dem 1.1.2002 den Begriff "Wandlung" nicht. Dann ist die Nacherfüllung (Ersatz, Reparatur...) der vorrangige Anspruch, was du ihm angeboten hast. Wenn er sich weigert, ist es sein Pech.
Ich würde bei einem Privatverkauf alle Gewährleistungsansprüche ausschliessen und höchstens eine Wahrheitsgarantie geben. :ulol:

jorge42
2005-09-23, 16:45:47
tja so genial ebay imo ist, so dämlich sind einige Leute.
Hatte mal einen kleinen Schrank versteigert, die erste Bemerkung am Telefon von der Person die ersteigert hat: "ist ein bischen teuer" Ich "?". Dann Sie: "und ausserdem ist das ding schief". Ich :"moment, ich guck aufs bild, ja bild ist schief aber schrank ist ok, grad nochmal kontrolliert". Sie:"Mmhh ok, aber ich hab grad keine zeit zum abholen. Ich meld mich". Ich:"ok aber bitte bald, das ding muss weg".

2 Wochen später. ICh :" wo bleibst du?". Sie:"ein kumpel hat sich das Bild angeguckt und auch gesagt das ist schief". Ich :"Das ist ein Bild, schau es dir doch selbst an". Sie (wohnt um die Ecke): "ne keine Zeit, und ausserdem habe ich schon einen anderen Schrank". :crazy:

Habe die Auktion in beidseitigem Einvernehmen storniert und Ihr ne negative Bewertung gegeben. Da schickt Sie mir ne Mail, dass das nicht die feine Art sei und ziemlich unfair. :eek: manche Leute schlawienern sich durchs leben, und es sind sowieso immer die Anderen schuld.

Sony
2005-09-23, 18:11:18
Warum hast Du Dich nicht an meine Empfehlung (http://www.forum-3dcenter.org/vbulletin/showthread.php?p=3479897#post3479897) im anderen Fred, den Du zu der Thematik eröffnet hast, gehalten. Wenn Du bei so einem Eiertanz mitspielst, hat der Käufer sicher den Eindruck mit Dir jemanden vor sich zu haben, mit dem man so was machen kann.
Natürlich hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Schon gar nicht vor einer Rücksendung. Der korrekte Weg wäre: Er sendet die Platte versichert zurück und fordert Dich im Begleitschreiben zur Gutschrift innerhalb einer Frist auf. Wenn Du dann nicht zahlst, geht er nach angemessenen Mahnungen mit dem Abliefernachweis vor Gericht. Allerdings werden ihn der Anwalt oder seine Rechtschutzversicherung bei dem Streitwert und der Sachlage im freundlichsten Fall auslachen...

PS: Den Rückversand muss in diesem Fall der Käufer tragen, aber das weißt Du ja offenbar.

barracuda
2005-09-23, 23:24:27
Öhm... also ich bin ja nun weiß Gott kein Jurist. Aber wenn ich mich dessen, was ich bei meinem Job bei einem Ebensolchen glernt habe, recht entsinne, gibt es im Zivilrecht keine Geringfügigkeit.

Würde es im Falle eines Falles nicht so laufen, daß er vom Gericht eine Zahlungsaufforderung bekommt (welche explizit kein Schuldeingeständnis darstellt) und wenn er diese ablehnt, es durchaus zur Verhandlung kommen kann?

Nicht, daß deutsche Gerichte mit dem Volkstrecken von Unterlassungsforderungen gegen Flashfilmchenmacher sowieso schon genug zu thun hätten, aber (korrigier mich, wenn ich irre) Streit ist Streit, oder nicht?
Wie gesagt, ich hatte vor Kurzem einen ähnlichen Fall. Es ging da um ein Gerät für ~225 EUR. Es war angeboten "von Privat, keine Gewährleistung oder Rücknahme", trotzdem behauptet der Käufer das Gerät funktioniert nicht, und wäre ausserdem schlecht verpackt. Er drohte mit rechtlichen Schritten und machte in mehreren E-Mails deutlich dass er einen Teil des Kaufpreises zurückhaben wollte.
Ich habe das Ding für einen Bekannten versteigert, der hatte mit dem Käufer telefoniert, und der machte halt seine Ansprüche geltend. Bekannter nimmt Rat bei einem Anwalt, der hat ihm gesagt dass es nicht verhältnismäßig ist wegen so einer Lappalie ein Gerichtsverfahren zu eröffnen, zumal Aussage gegen Aussage steht und die Beweislage dürftig ist.

Das Ende vom Lied: jeder gibt dem Anderen eine negative Bewertung, ansonsten habe ich nichts mehr in der Sache gehört.